Bürgerinformationssystem

Vorlage - 021/05  

 
 
Betreff: Klinik am Ipf Bopfingen
a) Bericht über die Notarztversorgung
b) Situation Wachkoma - mündlicher Bericht
c) Bericht zum Sachstand - mündlicher Bericht
Status:öffentlich  
Federführend:Ostalb-Klinikum   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kliniken und Gesundheit Entscheidung
14.02.2005 
Sitzung des Krankenhausausschusses ungeändert beschlossen   

Antrag der Betriebsleitung:

Antrag der Betriebsleitung:

 

 

1.     Der mit den Kostenträgern vereinbarten Regelung zur Organisation der Notarztversorgung Bopfingen wird durch den Krankenhausausschuss zugestimmt.

2.     Der Krankenhausausschuss empfiehlt dem Kreistag im Rahmen eines Nachtragshaushaltes für die Sicherstellung der Notarztversorgung in der Region Bopfingen 50.000 € für das Jahr 2005 bereitzustellen.

Sachverhalt/Begründung:

Sachverhalt/Begründung:

 

Bislang war die Notarztversorgung in der Raumschaft Bopfingen wie folgt organisiert:

 

Tagdienst an Werktagen:

Montag bis Donnerstag 8.00 Uhr – 16.00 Uhr und

Freitag 8.00 Uhr – 14.00 Uhr

Über den Versorgungsauftrag (chirurgische Grundversorgung) hinaus in der Klinik am Ipf beschäftigte Ärzte.

 

Nachtdienst, Wochenenden, Wochenfeiertage

Niedergelassene Ärzte in der Region Bopfingen

 

Diese Regelung der Notarztversorgung hat bereits in den letzten Jahren des Öfteren zu Engpässen bei der Besetzung geführt. Ausfälle der für den Notarztdienst vorgesehenen Ärzte an der Klinik am Ipf konnten nur mit Mühe über das Ostalb-Klinikum Aalen kompensiert werden.

 

Nach dem ersten Quartal 2005 wird die Klinik am Ipf als Krankenhaus aufgegeben. Folglich muss auch eine neue Lösung für die Notarztversorgung gefunden werden. Die niedergelassenen Ärzte haben dabei als Grundvoraussetzung genannt, dass der Tagdienst an Werktagen ausgedehnt wird:

 

Tagdienst an Werktagen neu:

Montag bis Donnerstag 8.00 Uhr – 19.00 Uhr und

Freitag 8.00 Uhr – 16.00 Uhr

 

Für diese Zeiten musste eine Regelung außerhalb der Institution Krankenhaus und der niedergelassenen Ärzteschaft gefunden werden. Grundvoraussetzungen sind darüber hinaus:

 

 

  • Die Ärzte müssen die notwendigen Notarzt-Qualifikationen haben
  • Die Ärzte müssen während der Zeiten sofort abrufbar sein, d. h., sie können gleichzeitig keiner anderen Tätigkeit (Patientenversorgung) nachgehen.
  • Die Ärzte müssen sich während der Zeiten im Stadtbereich Bopfingen aufhalten

 

Es ist uns gelungen, zwei in Bopfingen wohnhafte Ärztinnen zu finden, die einerseits die notwendigen Qualifikationen haben und andererseits beruflich nicht anderweitig gebunden sind.

 

Wir haben mit diesen beiden Ärztinnen in den letzten Wochen ein Vertragsverhältnis ausgehandelt, das die Abdeckung eines Großteils des Tagdienstes an Werktagen ab 15. Februar 2005 sicherstellt. Hierfür wird ein Jahresarbeitszeitkonto eingerichtet, mit gegenseitiger Vertretungsregelung.

 

 

 

Eine der beiden Ärztinnnen kann allerdings nur bis 15.30 Uhr und nicht bis 19.00 Uhr arbeiten. Die fehlenden Zeiten werden durch Abordnung eines notarztberechtigten Arztes aus dem Ostalb-Klinikum abgedeckt. Auch wenn beide Ärztinnen krank sind, wird die Notarztversorgung in dieser Zeit durch Notärzte aus dem Ostalb-Klinikum abgedeckt. Durch die Schließung der Klinik am Ipf muss das Ostalb-Klinikum bisher unbefristet in Bopfingen beschäftigte Ärzte übernehmen. Zwei Ärzte haben die Notarztqualifikation und können bei Bedarf nach Bopfingen abgeordnet werden.

 

Die neue Regelung ist stabiler und besser planbar als die bisherige. Sie berücksichtigt die Wünsche der niedergelassenen Notärzte und deckt 24 Stunden am Tag an 7 Tagen in der Woche und 365 Tagen im Jahr ab.

 

 

Finanzierung:

Finanzierung:

 

Bisher

 

Im Krankenhausbudget der Klinik am Ipf waren bisher ca. 50.000 € für die Finanzierung der Vorhaltekosten der Notärzte enthalten. Für die tatsächlich gefahrenen Einsätze erlöste die Klinik am Ipf darüber hinaus vom DRK etwa 18.000 € im Jahr.

 

Tatsächlich musste die Klinik am Ipf 1,4 Vollkräfte über den sich rechnerisch ergebenden Personalbedarf einstellen, um die geforderten Zeiten abdecken zu können. Der Aufwand hierfür lag bei ca. 145.000 €.

 

Im Ergebnis hat die bisherige Notarztregelung dem Ostalbkreis Kosten in Höhe von etwa 77.000 € verursacht (145.000 € - 68.000 €), die über die Verlustabdeckung der Klinik am Ipf Bopfingen bezahlt wurden.

 

Die Finanzierung aller Zeiten hat bisher etwa 245.000 € brutto gekostet.

 

 

Neu

 

Das jetzt vereinbarte und im Bereichsausschuss am 10. Februar 2005 beschlossene Notarztsystem verursacht Gesamtaufwendungen in Höhe von etwa 225.000 € brutto.

 

Die Finanzierung von 120.000 € war noch nicht gesichert. In der Verhandlung im Bereichsausschuss am 10. Februar haben sich die Parteien darauf geeinigt, dass hiervon 50.000 € der Ostalbkreis übernimmt und die verbleibenden 70.000 € von den Krankenkassen getragen werden.

 

Die zukünftigen Kosten in Höhe von 50.000 € für den Landkreis treten nun das erste Mal deutlich zu Tage. Gegenüber der bisherigen Regelung kommt es aber zu einer finanziellen Verbesserung für den Ostalbkreis, da bislang etwa 77.000 € über den Verlustausgleich für die Klinik am Ipf zu bezahlen waren.

 

Für die Krankenkassen tritt ebenfalls keine Kostenmehrung ein, da das Gesamtsystem um etwa den Betrag günstiger ist, um den der Ostalbkreis gegenüber dem bisherigen Zustand entlastet wird.

 

So gesehen konnten die Verhandlungspartner einen fairen Kompromiss erzielen, der die gemeinsame Verantwortung für eine lückenlose und stabile Notarztversorgung der Region Bopfingen zum Ausdruck bringt.

Sichtvermerke:

Sichtvermerke:

 

 

 

_________________________________

Krankenhausdirektor

 

 

 

_________________________________

Koordinierender Krankenhausdirektor

 

 

 

_________________________________

Kreiskämmerer

 

 

 

_________________________________

Landrat