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| Betreff: |
Zustimmung zum VOF-Verfahren zur Integration des Margaritenhospitals in die Stauferklinik und Maßnahmen zur Restsanierung des Hauses |
| Status: | öffentlich | | |
| Federführend: | Klinikum Schwäbisch Gmünd |
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| Beratungsfolge: |
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Ausschuss für Kliniken und Gesundheit |
Vorberatung |
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Kreistag |
Entscheidung |
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15.02.2005 |
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Sitzung des Kreistags |
ungeändert beschlossen |
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Antrag der Verwaltung:Antrag der Betriebsleitung: - Der Krankenhausausschuss empfiehlt dem Kreistag, die Verwaltung mit der europaweiten Wettbewerbsausschreibung der Planungsleistungen für die Maßnahme Integration des Margaritenhospitals in die Stauferklinik und Restsanierung des Hauses zu beauftragen.
- Der Bildung eines Preisgerichts wird, wie vorgeschlagen, zugestimmt.
- Der im Haushaltsplan 2005 enthaltene Sperrvermerk wird für die Kosten des Wettbewerbsverfahrens aufgehoben.
Sachverhalt/Begründung:
Sachverhalt/Begründung: - Einführung
Zum 01.01.1997 ist die Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) in Kraft getreten. Die VOF ergänzt als neue Verdingungsordnung im Bereich des öffentlichen Auftragswesens die VOB/A und die VOL/A. Sie findet als nationale Umsetzung der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie Anwendung auf die Vergabe von Leistungen, die im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit erbracht oder im Wettbewerb mit freiberuflicher Tätigkeit angeboten werden und deren Honorarvolumen oberhalb von 200.000 € zzgl. Umsatzsteuer liegen.
Das Honorarvolumen der Architektenleistung für die Maßnahme Integration des Margaritenhospitals in den Standort Stauferklinik und Restsanierung des Hauses wird über diesem Schwellenwert liegen. Aus diesem Grund muss für die Ausschreibung der Architektenleistungen die VOF zur Anwendung kommen. Das VOF-Verfahren benötigt von der Bekanntmachung im Europäischen Amtsblatt bis zu den ersten Lösungsvorschlägen 172 Tage (25 Wochen). Dieses Zeitraster beinhaltet die Prüfung der Bewerbungen innerhalb des Auswahlgremiums, die Prüfung durch die Fach- und Sachpreisrichter (nach den Grundsätzen und Richtlinien für Wettbewerbe auf den Gebieten der Raumplanung, des Städtebaus und des Bauwesens [GRW] sowie als begrenzt offener Wettbewerb [VOF]) und die erforderliche Informationspflicht gemäß § 13 Vergabeordnung. Danach beginnen die Vorbereitungen der Vergaben der HU-Bau Leistungsphasen 1 – 3.
Der begrenzte offene Wettbewerb hat den Vorteil, dass nur eine begrenzte Zahl an Bewerbern nach bestimmten Auswahlkriterien seitens des Auslobers zugelassen wird.
Die Betreuung des Wettbewerbsverfahrens soll durch das Architekturbüro ACT (Architektur Concept Tröster) aus Ellwangen erfolgen.
An Auswahlkriterien werden seitens der Betriebsleitung und Landrat Klaus Pavel vorgeschlagen:
1.1 Erfahrung im Krankenhausbau 1.2 Erfahrung im Krankenhaus bei Umbau- und Sanierungsmaßnahmen im laufenden Krankenhausbetrieb 1.3 Erfahrung im Krankenhausbau von Kinderkliniken 1.4 Erfahrung im Krankenhausbau von Operationseinheiten, Entbindungsbe- reichen und Neonatologischen Intensivstationen 2.1 Erfahrung in Innovation und Gestaltung 3.1 Personalressourcen des Bewerbers
Aufgrund dieser Auswahlkriterien sollten 12 Wettbewerbsteilnehmer zur weiteren Bearbeitung ausgewählt werden.
- Bildung des Auswahlgremiums und des Preisgerichts
Es wird folgende Besetzung vorgeschlagen:
1. Auswahlgremium
- Herr Prof. Aldinger, Architekt, Stuttgart - Frau D’Inka, Architektin, Stuttgart - Herr Kikowatz, Architekt, Kreisbauamt Aalen - Herr Rieg, Stabstelle Baumanagement, Klinikum Schwäbisch Gmünd - Herr Tröster, Architekt, Architektur Concept Tröster, Ellwangen, als Wettbewerbsbetreuer
2. Preisgericht
a) Fachpreisrichter - Herr Prof. Schenk, Architekt, Schwäbisch Gmünd - Herr Mann, Architekt, München - Frau Ragnasd’ottir, Architektin, Karlsruhe - Herr Prof. Kaufmann, Architekt, Stuttgart - Herr Prof. Kleine, Architekt, Karlsruhe
b) Stv. Fachpreisrichter [1] - Herr Lehmann, Architekt, Freiburg - Herr Voitl, Architekt, München c) Sachpreisrichter - Herr Landrat Pavel - Herr Bürgermeister Seyfried, Mutlangen - Ein Vertreter der CDU-Fraktion (Herr Dr. Bläse) - Ein Vertreter der SPD-Fraktion (Herr Böhm)
d) Stv. Sachpreisrichter1 - Ein Vertreter Fraktion Freie Wähler (Herr Grieser) - Ein Vertreter Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Herr Grab)
e) Beratende Mitglieder des Preisgerichts - Herr Hees, Krankenhausdirektor - Herr Dr. Holzrichter, Ärztlicher Direktor - Herr Pretzel, Pflegedirektor - Herr Baubürgermeister Frieser, Stadt Schwäbisch Gmünd - Herr Architekt Haist
Zeitplan
Bei Zustimmung des Kreistages am 15.02.2005 zu dieser Maßnahme kann anschließend die Veröffentlichung des Wettbewerbs im EU-Amtsblatt erfolgen. Die Frist für das Bewerbungsverfahren läuft somit am 25.03.2005 ab. Das anschließende Wettbewerbsverfahren benötigt entsprechend den Vorschriften einen Zeitraum von 84 Tagen, so dass die Entscheidung des Preisgerichts am 30.06.2005 stattfinden könnte.
Im Anschluss daran, in der Sitzung des Krankenhausausschusses am 19.07.2005, kann die Vorstellung der Arbeiten der Preisträger erfolgen und eine Empfehlung des Krankenhausausschusses an den Kreistag ergehen.
Die Vergabe der Architektenleistungen könnte dann in der Kreistagssitzung am 26.07.2005 erfolgen.
Erst im Anschluss daran kann dann das zu beauftragende Architekturbüro die Erstellung der Unterlagen für die HU-Bau beginnen und somit auch erst eine konkrete Kostenberechnung der Maßnahme vornehmen. Fördergespräche mit dem Sozialministerium sind erst auf der Basis einer vorliegenden HU-Bau möglich. Der Beginn der Bauarbeiten wird im Herbst 2005 möglich sein. Ziel ist nach wie vor die Baumaßnahmen zur Integration des Margaritenhospitals in die Stauferklinik und zur Restsanierung des Hauses zum Frühjahr 2007 abzuschließen.
[1] Falls vorgeschlagene Fach-/Sachpreisrichter an der Entscheidung des Preisgerichts nicht teilnehmen können, rücken automatisch die stellvertretenden Fach-/Sachpreisrichter in die Funktion des Fach-/ Sachpreisrichters vor.
Finanzierung und Folgekosten:
Finanzierung und Folgekosten: - Kosten des Wettbewerbsverfahrens
Die Kosten für das Verfahren setzen sich zusammen aus der Wettbewerbssumme – diese wird aufgrund einer ersten groben Kostenschätzung ermittelt -, den Kosten für das Preisgericht sowie für Planunterlagen und Anfertigen von Modellen.
Die Kosten hierfür werden auf ca. 135.000 € geschätzt; davon 80.000 € Preisgelder.
Die Betriebsleitung geht davon aus, dass aufgrund der Vielfalt von Lösungsvorschlägen diese Kosten innerhalb der noch zu erstellenden HU-Baukosten eingespart werden können.
- Finanzierung
Die Wettbewerbskosten sind durch Ansätze in den Haushalten 2004 und 2005 abgedeckt.
Anlagen:
Anlagen: Sichtvermerke: Fachamt __________________________________________________ Fachdezernent __________________________________________________ Hauptamt __________________________________________________ Wolf Kämmerei __________________________________________________ Hubel Landrat __________________________________________________ Pavel
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