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Vorlage - 007/05  

 
 
Betreff: Situationsbericht zur Frauen- und Kinderschutzeinrichtung des Ostalbkreises
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Soziales   
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Vorberatung
28.02.2005 
Sitzung des Sozialausschusses zur Kenntnis genommen   

Antrag der Verwaltung:

Antrag der Verwaltung:

 

Kenntnisnahme

Sachverhalt/Begründung:

I. Ausgangssituation und Allgemeines

 

Die Frauen- und Kinderschutzeinrichtung des Ostalbkreises wurde im Jahr 1990 eingerichtet. In den ersten Jahren hatte der Trägerverein Frauen- und Kinderschutzeinrichtung e.V. die Einrichtung betrieben. Seit 01.09.1994 findet sich die Frauen- und Kinderschutzeinrichtung in der Trägerschaft des Ostalbkreises.

 

Die Einrichtung ist eine Anlaufstelle für misshandelte Frauen und deren Kinder. Sie bietet Schutz und Unterkunft vor psychischer und physischer Gewalt in der Familie. Die Frauen mit ihren Kindern werden vor den Verfolgungen der Männer geschützt und können hier zunächst einmal zur Ruhe kommen. Es finden Frauen aller Nationalitäten und Religionen Aufnahme. Frauen aus dem Ostalbkreis haben bei der Aufnahme in der Einrichtung Vorrang.

 

II. Ziele und Methoden in der Arbeit mit den Frauen und Kindern

 

Die Frauen werden in ihrem Selbstwertgefühl aufgebaut und gestärkt. Sie lernen mit Hilfe der Sozialpädagoginnen ihre Fähigkeiten und Stärken zu erkennen und zu nutzen. Sie sollen auch die Möglichkeit finden, ihren weiteren Lebensweg gemeinsam mit ihren Kindern selbständig zu gestalten. Die Entscheidung über die weitere Lebensplanung liegt jedoch allein bei der Frau und wird von den Mitarbeiterinnen der Einrichtung in jedem Fall respektiert.

 

In räumlicher und emotionaler Distanz zur bisherigen Lebenssituation werden mit den Frauen folgende Ziele verfolgt:

 

- Reflexion der erfahrenen Gewaltsituation

- Entwicklung neuer Lebensperspektiven

- Durchbrechen der bisherigen Isolation, verbunden mit der Erkenntnis, dass ausweglos

  erscheinende Situationen nicht immer die Folge von persönlichem Versagen sein

  müssen

- Aufzeigen konkreter Handlungsschritte, so z.B. Kontaktherstellung zum Sozial- oder

  Jugendamt, Agentur für Arbeit, Anwälte etc.

 

Im Rahmen der wöchentlichen Hausversammlung, an der alle in der Einrichtung lebenden Frauen und die Sozialpädagoginnen teilnehmen, findet soziale Gruppenarbeit statt. Regelmäßige Einzelgespräche durch die Mitarbeiterinnen stärken und begleiten darüber hinaus die Frauen.

 

Die Sozialpädagoginnen versuchen zusammen mit den Müttern, den Kindern neue positive Erlebnisse zu ermöglichen. Die emotionalen Bindungen zwischen Kindern und Müttern werden gestärkt. Zwei mal wöchentlich werden die Kinder nachmittags besonders betreut. Hier können sie neue Freiräume entdecken, lernen aber auch Grenzen kennen. Sie erleben, wie Konflikte gewaltfrei gelöst werden können, ohne dabei wehrlos zu werden.

III. Aufnahmeverfahren und Ausschlusskriterien

 

Die Adresse der Frauen- und Kinderschutzeinrichtung des Ostalbkreises ist geheim. Sie darf auch von den Bewohnerinnen an keine dritten Personen weitergegeben werden. Die Mitarbeiterinnen appellieren an alle Personen und Ämter, die wissen, wo sich die Einrichtung befindet, die genaue Anschrift geheim zu halten. Immer wieder kommen Frauen mit ihren Kindern in die Frauen- und Kinderschutzeinrichtung, die in großer Angst leben, weil sie von ihren Ehemännern massiv bedroht werden, bis hin zu Morddrohungen.

 

Name, Telefonnummer und Postfachadresse der Einrichtung stehen unter anderem in den Telefonbüchern und können an Hilfesuchende weitergegeben werden.

 

Bedrohte Frauen können sich telefonisch direkt mit dem Haus in Verbindung setzen. Die Mitarbeiterinnen führen dann entweder ein telefonisches Aufnahmegespräch oder vereinbaren einen Gesprächstermin außerhalb der Einrichtung. Dabei werden die Aufnahmemodalitäten erläutert, das Leben im Haus wird geschildert, der genaue Aufnahmezeitpunkt - und ort wird besprochen und die Frauen erfahren, welche Unterlagen sie mitbringen sollten.

 

Notaufnahmen abends, nachts und an Wochenenden erfolgen über das Polizeirevier in Schwäbisch Gmünd.

 

Suchkranke, obdachlose und psychisch kranke Frauen können nicht in der Einrichtung aufgenommen werden. Dasselbe gilt für Mädchen unter 18 Jahren und Frauen über 65 Jahre. Die Mitarbeiterinnen bemühen sich, gegebenenfalls geeignete Alternativen und spezielle Hilfsangebote aufzuzeigen.

 

Töchter finden in Begleitung der Mutter immer Schutz, während Söhne über 13 Jahre nicht aufgenommen werden. Mit Hilfe anderer sozialer Einrichtungen werden für diese individuelle Lösungen erarbeitet.

 

IV. Personelle und räumliche Rahmenbedingungen

 

Bei der Frauen- und Kinderschutzeinrichtung des Ostalbkreises sind drei Halbtagsfachkräfte (Sozialpädagoginnen) beschäftigt, des weiteren ist noch eine Kraft als geringfügig Beschäftigte für zeitweise Kinderbetreuung eingesetzt.

 

Die Frauen- und Kinderschutzeinrichtung verfügt derzeit über 16 Plätze. Es können 5 Frauen mit bis zu 11 Kindern aufgenommen werden. Jede Frau bewohnt mit ihren Kindern ein separates Zimmer. Die Mitarbeiterinnen können über zwei kleine Büroräume und ein Besprechungszimmer verfügen, welches auch für Gruppenarbeit genutzt wird.

 

Seit Bestehen der Einrichtung haben sich immer wieder Frauen bereit erklärt, auf ehrenamtlicher Basis mitzuarbeiten. Sie stehen am Wochenende und an Feiertagen stundenweise den Bewohnerinnen und auch der Polizei als Ansprechpartnerinnen zur Verfügung. Durch dieses Engagement ist eine Aufnahme in der Frauen- und Kinderschutzeinrichtung auch am Wochenende möglich. In dringenden Fällen stehen der Polizei und den Rufbereitschaftsfrauen auch die privaten Telefonnummern der Sozialpädagoginnen zur Verfügung. Es ist erfreulich, dass es Frauen gibt, die sich ehrenamtlich dieser verantwortungsvollen und mit unter psychisch sehr belastenden Aufgabe annehmen.

 

Die Belegung der Frauen- und Kinderschutzeinrichtung des Ostalbkreises entsprach in den letzten Jahren der Situation in anderen Landkreisen. Im vergangenen Jahr 2004 lag die Belegungsquote bei 75,1 %. Detaillierte Zahlen sind in den Anlagen dargestellt.

 

V. Auswirkungen des Sozialgesetzbuches - SGB - II (Hartz IV)

 

Die Neuregelung der Hilfen zum Lebensunterhalt für Erwerbsfähige im SGB II hat auch Auswirkungen auf die Situation der Frauen- und Kinderschutzeinrichtung. Zwischen den Trägern des SGB II (den Agenturen für Arbeit und den Kommunen) ist es bislang strittig, wer für Leistungen an Frauen und Kindern in den Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen zuständig ist, wenn die Betroffenen nicht aus dem Standortkreis der Frauen- und Kinderschutzeinrichtung kommen. Die Kommunen gehen wie bisher davon aus, dass in einer Frauenschutzeinrichtung wegen des vorübergehenden Aufenthaltes keine neue Begründung des Lebensmittelpunktes erfolgt (Fachsprachlich: gewöhnlicher Aufenthalt - g.A.). Die Bundesagentur für Arbeit sieht dies anders. Sie geht davon aus, dass Frauen  sowohl am bisherigen Wohnort, als auch am Ort der Frauen- und Kinderschutzeinrichtung einen g.A. begründen und somit der Standortlandkreis der Frauen- und Kinderschutzeinrichtung für alle Leistungen zuständig wäre.

 

Für Stadt- und Landkreise mit Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen wäre dies finanziell von gravierendem Nachteil, weil sie bei der Bestätigung dieser Rechtsauffassung auch für Frauen und Kinder aus anderen Stadt- und Landkreisen sämtliche Kosten zu finanzieren hätten. Eine Kostenerstattung zwischen den Sozialhilfeträgern, wie bisher im Sozialhilferecht geregelt, würde entfallen. Stadt- und Landkreise, in deren Bereich keine Frauen- und Kinderschutzeinrichtung besteht, würden von dieser Zuständigkeitsdefinition profitieren.

 

 

Die Kommunalen Landesverbände in Baden-Württemberg streben zur Lösung der Problematik eine Kostenerstattungsregelung zwischen den Stadt- und Landkreisen an. Entwürfe dazu liegen bereits vor.

 

Unabhängig von diesen Fragen, die innerhalb der Sozialhilfeträger zu regeln sind, ergeben sich durch das SGB II auch Veränderungen, die sich auf die praktische Tagesarbeit niederschlagen. Bis 31.12.2004 wurde die finanzielle Unterstützung der betroffenen Frauen und Kinder zentral vom Kreissozialamt in Schwäbisch Gmünd abgewickelt. Durch die Trennung der Zuständigkeiten für die Leistungen zum Lebensunterhalt (Agentur für Arbeit) und für die Betreuung in der Frauen- und Kinderschutzeinrichtung (Ostalbkreis) stehen den Frauen nunmehr zwei Ansprechpartner hinsichtlich ihrer finanziellen Unterstützung gegenüber.

 

In Abstimmung mit der Arbeitsgemeinschaft zur Beschäftigungsförderung im Ostalbkreis - ABO - wurde eine vorläufige praktikable Regelung festgelegt. Die Kosten für den Lebensunterhalt und für Unterkunft und Heizung für Frauen aus dem Ostalbkreis werden künftig von der ABO übernommen. Die Kosten für sozialpädagogische Betreuung, die nicht im Leistungskatalog des SGB II enthalten sind, trägt der Ostalbkreis direkt .

 

Für Frauen aus anderen Stadt- und Landkreisen übernimmt die ABO nur die Gewährung von Regelleistungen zum Lebensunterhalt. Die Unterkunftskosten und Betreuungskosten trägt - bei entsprechender Erstattungszusage durch den Herkunftskreis - der Geschäftsbereich „Soziales“ des Landratsamtes Ostalbkreis in Schwäbisch Gmünd.

 

Finanzierung und Folgekosten:

VI. Finanzierung und Folgekosten:

 

Die Gebühren für Unterkunft und Heizung nach der Gebührensatzung des Ostalbkreises orientieren sich zum einen an der Belegungsquote der Frauen- und Kinderschutzeinrichtung, zum anderem aber auch am gebührenrechtlichen Kosten-Nutzen-Prinzip. Auf dessen Basis ist es nicht möglich, die Gebühren so festzusetzen, dass unabhängig von der Belegungsquote eine Kostendeckung erreicht wird. Gebührenbeträge müssen sich am Nutzen orientieren, den die Frauen mit dem Aufenthalt in der Einrichtung erlangen. Die Restkosten für den Betrieb der Frauen- und Kinderschutzeinrichtung, die nicht über Gebühren ausgeglichen werden können, sind deshalb aus Mitteln des Sozialhilfehaushaltes zu bestreiten.

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

4

 

 

Sichtvermerke:

 

Fachamt                 __________________________________________________

                             Traub          

 

Fachdezernent          __________________________________________________

                             Rettenmaier

 

Hauptamt               __________________________________________________

                             Wolf

 

Kämmerei               __________________________________________________

                             Hubel

 

Landrat                   __________________________________________________

                             Pavel