Antrag
der Betriebsleitung:
Der Krankenhausausschuss empfiehlt dem Kreistag, dem
zwischen dem Sozialministerium Baden-Württemberg und der Verwaltung
abgestimmten Raumprogramm zur Integration des Margaritenhospitals in die
Stauferklinik und der Maßnahmen zur Restsanierung des Hauses zuzustimmen.
I.
Einführung
Der Kreistag des Ostalbkreises hat in seiner Sitzung am 23.03.2004 eine Grundsatzentscheidung
zur Verlegung der medizinischen Abteilungen des Margaritenhospitals an den
Standort Stauferklinik getroffen und die Umwandlung des Margaritenhospitals in
ein Gesundheitszentrum beschlossen.
Eine seitens der Verwaltung vorgelegte Konzeption nahm der Krankenhausausschuss
in seiner Sitzung am 27.04.2004 zur Kenntnis. Er beauftragte die Verwaltung,
die erforderlichen Gespräche zur Abstimmung des Raumkonzepts mit dem
Sozialministerium und der Oberfinanzdirektion zu führen.
II.
Raumkonzept zur Integration des
Margaritenhospitals in die Stauferklinik und zur Restsanierung der
Stauferklinik
Aufgrund eines am 12.02.2004 geführten Gesprächs mit dem Sozialministerium
wurde die Betriebsleitung des Klinikums Schwäbisch Gmünd beauftragt, ein
Raumprogramm zur Integration des Margaritenhospitals in die Stauferklinik und
zur Beseitigung von Schwachstellen (Restsanierung) vorzulegen. Die Maßnahme
Restsanierung betrifft die Bereiche Zentral-OP, Aufwachraum,
Sterilgutversorgung, Intensivpflege und interne Verkehrswege.
Bei dem vorgenannten Gespräch wurde seitens des Sozialministeriums zum Ausdruck
gebracht, die Maßnahme in das Jahreskrankenhausbauprogramm 2006 aufzunehmen.
Das verabredete Raumprogramm wurde bereits am 03.06.2004 im Sozialministerium
eingereicht. Da das Sozialministerium jedoch von vorneherein eine Förderung
noch im Jahre 2005 ausschloss, war ein erstes Gespräch hierüber erst Mitte
November 2004 erreichbar. In einem zweiten Gespräch am 08.12.2004 konnte dann
mit dem Sozialministerium abschließende Einigung über das Raumprogramm erzielt
werden.
Als Ergebnis der Gespräche ist nun dem Krankenhausausschuss Folgendes mitzuteilen:
- Künftige
Anzahl der Planbetten
Aufgrund der Einführung des Fallpauschalensystems (DRGs) ist in den
nächsten Jahren von einer weiteren deutlichen Verkürzung der Verweildauer
auszugehen. Darüber hinaus wird die grundsätzliche Verpflichtung, seither
stationär erbrachte Leistungen künftig ambulant zu erbringen, eine
weitere Bettenreduktion ermöglichen. Im Hinblick auf diese zukünftigen
Veränderungen hat das Sozialministerium neue Richtgrößen für die
Berechnung des Bettenbedarfs nach 2007, d. h. also ab 2008, entwickelt. Da
nach alter Rechtslage die so genannte „Konvergenzphase“ mit
dem Jahr 2007 abgeschlossen sein sollte, galt dies seither als
angenommenes „Zieljahr“.
In Anwendung dieser neuen Berechnungsgrößen ergibt sich nun für das Klinikum
Schwäbisch Gmünd nach dem Zeitpunkt der Integrationsmaßnahme folgender
Bettenbedarf:
Fachabteilung
|
Planbettenzahl
derzeit
|
Planbettenzahl
nach Integration
|
Chirurgie
|
162
|
132
|
Innere Medizin
|
180
|
135
|
Geburtshilfe/Gynäkologie
|
100
|
77
|
Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie
|
2
|
1
|
Pädiatrie
|
45
|
45
|
Augen-Belegabteilung
|
2
|
1
|
HNO-Belegabteilung
|
7
|
5
|
Urologie
|
9
|
5
|
Summe
|
507
|
401
|
Im Ergebnis bedeutet dies, dass das Klinikum bis zum Jahr 2007 106 Planbetten
oder 21 % des seitherigen Planbettenbedarfs verlieren wird.
- Raumkonzept
zur Integration und Restsanierung
Aufgrund des oben genannten künftigen Planbettenbedarfs entwickelte
die Betriebsleitung des Klinikums mit Datum vom 03.06.2004 ein
Raumkonzept, welches zunächst eine Flächenvergrößerung am Standort
Stauferklinik in der Größenordnung von 3.983 m² (inkl. Verkehrsflächen)
vorsah. In den erwähnten Gesprächen mit dem Sozialministerium mussten
deutliche Einkürzungen akzeptiert werden, welche sich vor allem auf die
Bereiche Kinderheilkunde, Anästhesie/Intensivpflege und Archiv erstrecken.
Insgesamt ergeben sich Einkürzungen in der Größenordnung von 1.297 m².
Diese Einkürzungen sind ausführlich mit den Leitern der medizinischen Fachabteilungen
des Klinikums erörtert worden und sind letztendlich im Hinblick auf die geltenden
Förderrichtlinien akzeptabel. Auf die Differenzen vom Entwurf des
Raumprogramms durch die Klinikleitung und der Anerkennung durch das Sozialministerium
geht die nachfolgende Übersicht ein.
|
Soll
|
Ist
|
Flächendifferenz
|
Forderung 03.06.2004
|
12.844 m²
|
9.077 m²
|
3.767 m²
|
Korrektur um
Verkehrs-flächen,etc.
|
12.739 m²
|
8.756 m²
|
3.983 m²
|
abgestimmt am 08.12.2004
|
11.442 m²
|
8.756 m²
|
2.686 m²
|
Raumprogramm Integration
Margaritenhospital und Restsanierung im Detail
Abteilungen
|
Soll Klinikum
|
Ist
|
Soll SM
|
Reduzierung durch SM
|
Kinderheilkunde
|
1.959
|
0
|
1.641
|
318
|
Frauenheilkunde/Geburtsmedizin
|
2.063
|
1.212
|
1.949
|
114
|
Anästhesie/Intensivpflege
|
1.532
|
881
|
1.024
|
508
|
Operation
|
959
|
959
|
916
|
43
|
Bereitschaftsdienst
|
294
|
168
|
276
|
18
|
Innere Medizin
|
1.997
|
1.997
|
1.997
|
0
|
Chirurgie
|
2.550
|
1.443
|
2.550
|
0
|
Archivierung
|
909
|
477
|
700
|
209
|
Personalumkleiden
|
200
|
0
|
160
|
40
|
Sterilgutversorgung
|
277
|
0
|
230
|
47
|
Funkt. Umstrukturierung
|
0
|
1.620
|
0
|
0
|
Gesamtsumme
|
12.739
|
8.756
|
11.442
|
1.297
|
Die aus der obigen Tabelle
ersichtlichen Differenzen sind teilweise auf Ambulanzflächen zurückzuführen,
welche das Sozialministerium entweder gar nicht oder nur zum Teil fördert. Der
größte Anteil der Einkürzung entfällt auf die Anästhesie/Intensivpflege. Hier
sah das Sozialministerium aufgrund der bindenden Quadratmeterrichtsätze keine
zusätzliche Fördermöglichkeit.
Die Einkürzungen sind, wie schon ausgeführt, angesichts der geltenden Richtsätze
zu akzeptieren. An dieser Stelle muss jedoch auch zum Ausdruck gebracht werden,
dass, sofern Beurteilungsspielraum gegeben war, dieser von den zuständigen
Mitarbeitern des Ministeriums in vollem Umfang zugunsten des Ostalbkreises
ausgenutzt wurde.
Selbstverständlich gilt es jetzt, mittels einer hervorragenden Planungsleistung
die gegebenen Möglichkeiten so optimal wie möglich umzusetzen.
Insbesondere durch die Reduzierung der Anzahl der Planbetten um 21 % ergibt
sich künftig ein deutlich geringerer Flächenbedarf für das Gesamtklinikum, als
derzeit an beiden Standorten vorgehalten. Wie oben dargestellt, wird für die
Integration des Margaritenhospitals inclusiv der erforderlichen Flächen zur
Restsanierung des Hauses ein zusätzlicher Raumbedarf seitens des Margaritenhospitals
in der Größenordnung von 2.686 m² anerkannt. Dem gegenüber steht eine derzeit
am Margaritenhospital vorgehaltene Bruttofläche von ca.
11.000 m² und eine Nutzfläche von ca. 8.200 m². Dies bedeutet, dass weniger als
ein Drittel der im Margaritenhospital betriebenen Nutzfläche am Standort Stauferklinik
neu gebaut werden muss.