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Vorlage - 002/05  

 
 
Betreff: Klinikum Schwäbisch Gmünd: Genehmigung des Raumprogramms zur Integration des Margaritenhospitals in die Stauferklinik Mutlangen und Maßnahmen zur Restsanierung des Hauses
Status:öffentlich  
Federführend:Klinikum Schwäbisch Gmünd   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kliniken und Gesundheit Entscheidung
25.01.2005 
Sitzung des Krankenhausausschusses ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung:

Antrag der Betriebsleitung:

 

Der Krankenhausausschuss empfiehlt dem Kreistag, dem zwischen dem Sozialministe­rium Baden-Württemberg und der Verwaltung abgestimmten Raumprogramm zur In­tegration des Margaritenhospitals in die Stauferklinik und der Maßnahmen zur Rest­sanierung des Hauses zuzustimmen.

Sachverhalt/Begründung:

 

I.          Einführung

Der Kreistag des Ostalbkreises hat in seiner Sitzung am 23.03.2004 eine Grund­satzentscheidung zur Verlegung der medizinischen Abteilungen des Margariten­hospitals an den Standort Stauferklinik getroffen und die Umwandlung des Margaritenhospitals in ein Gesundheitszentrum beschlossen.

Eine seitens der Verwaltung vorgelegte Konzeption nahm der Krankenhausaus­schuss in seiner Sitzung am 27.04.2004 zur Kenntnis. Er beauftragte die Verwal­tung, die erforderlichen Gespräche zur Abstimmung des Raumkonzepts mit dem Sozialministerium und der Oberfinanzdirektion zu führen.


II.       Raumkonzept zur Integration des Margaritenhospitals in die Stauferklinik und zur Restsanierung der Stauferklinik

Aufgrund eines am 12.02.2004 geführten Gesprächs mit dem Sozialministerium wurde die Betriebsleitung des Klinikums Schwäbisch Gmünd beauftragt, ein Raumprogramm zur Integration des Margaritenhospitals in die Stauferklinik und zur Beseitigung von Schwachstellen (Restsanierung) vorzulegen. Die Maßnahme Restsanierung betrifft die Bereiche Zentral-OP, Aufwachraum, Sterilgutversorgung, Intensivpflege und interne Verkehrswege.

Bei dem vorgenannten Gespräch wurde seitens des Sozialministeriums zum Aus­druck gebracht, die Maßnahme in das Jahreskrankenhausbauprogramm 2006 aufzunehmen.

Das verabredete Raumprogramm wurde bereits am 03.06.2004 im Sozialministe­rium eingereicht. Da das Sozialministerium jedoch von vorneherein eine Förde­rung noch im Jahre 2005 ausschloss, war ein erstes Gespräch hierüber erst Mitte November 2004 erreichbar. In einem zweiten Gespräch am 08.12.2004 konnte dann mit dem Sozialministerium abschließende Einigung über das Raumpro­gramm erzielt werden.













Als Ergebnis der Gespräche ist nun dem Krankenhausausschuss Folgendes mitzu­teilen:

  1. Künftige Anzahl der Planbetten

    Aufgrund der Einführung des Fallpauschalensystems (DRGs) ist in den nächsten Jahren von einer weiteren deutlichen Verkürzung der Verweildauer auszugehen. Darüber hinaus wird die grundsätzliche Verpflichtung, seither stationär er­brachte Leistungen künftig ambulant zu erbringen, eine weitere Bettenreduktion ermöglichen. Im Hinblick auf diese zukünftigen Veränderungen hat das Sozial­ministerium neue Richtgrößen für die Berechnung des Bettenbedarfs nach 2007, d. h. also ab 2008, entwickelt. Da nach alter Rechtslage die so genannte „Konvergenzphase“ mit dem Jahr 2007 abgeschlossen sein sollte, galt dies seither als angenommenes „Zieljahr“.

    In Anwendung dieser neuen Berechnungsgrößen ergibt sich nun für das Klini­kum Schwäbisch Gmünd nach dem Zeitpunkt der Integrationsmaßnahme fol­gender Bettenbedarf:

 

Fachabteilung

Planbettenzahl derzeit

Planbettenzahl nach Integration

Chirurgie

162

132

Innere Medizin

180

135

Geburtshilfe/Gynäkologie

100

77

Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie

2

1

Pädiatrie

45

45

Augen-Belegabteilung

2

1

HNO-Belegabteilung

7

5

Urologie

9

5

Summe

507

401


Im Ergebnis bedeutet dies, dass das Klinikum bis zum Jahr 2007 106 Plan­betten oder 21 % des seitherigen Planbettenbedarfs verlieren wird.


  1. Raumkonzept zur Integration und Restsanierung

    Aufgrund des oben genannten künftigen Planbettenbedarfs entwickelte die Betriebsleitung des Klinikums mit Datum vom 03.06.2004 ein Raumkonzept, welches zunächst eine Flächenvergrößerung am Standort Stauferklinik in der Größenordnung von 3.983 m² (inkl. Verkehrsflächen) vorsah. In den erwähn­ten Gesprächen mit dem Sozialministerium mussten deutliche Einkürzungen akzeptiert werden, welche sich vor allem auf die Bereiche Kinderheilkunde, Anästhesie/Intensivpflege und Archiv erstrecken. Insgesamt ergeben sich Ein­kürzungen in der Größenordnung von 1.297 m².

    Diese Einkürzungen sind ausführlich mit den Leitern der medizinischen Fach­abteilungen des Klinikums erörtert worden und sind letztendlich im Hinblick auf die geltenden Förderrichtlinien akzeptabel. Auf die Differenzen vom Entwurf des Raumprogramms durch die Klinikleitung und der Anerkennung durch das So­zialministerium geht die nachfolgende Übersicht ein.


 

Soll

Ist

Flächendifferenz

Forderung 03.06.2004

12.844 m²

9.077 m²

3.767 m²

Korrektur um Verkehrs-flächen,etc.

 

12.739 m²

 

8.756 m²

 

3.983 m²

abgestimmt am 08.12.2004

 

11.442 m²

 

8.756 m²

 

2.686 m²

 

 

Raumprogramm Integration Margaritenhospital und Restsanierung im Detail

 

 

Abteilungen

Soll Klinikum

Ist

Soll SM

Reduzierung durch SM

Kinderheilkunde

1.959

0

1.641

318

Frauenheilkunde/Geburtsmedizin

2.063

1.212

1.949

114

Anästhesie/Intensivpflege

1.532

881

1.024

508

Operation

959

959

916

43

Bereitschaftsdienst

294

168

276

18

Innere Medizin

1.997

1.997

1.997

0

Chirurgie

2.550

1.443

2.550

0

Archivierung

909

477

700

209

Personalumkleiden

200

0

160

40

Sterilgutversorgung

277

0

230

47

Funkt. Umstrukturierung

0

1.620

0

0

Gesamtsumme

12.739

8.756

11.442

1.297

 

Die aus der obigen Tabelle ersichtlichen Differenzen sind teilweise auf Ambu­lanzflächen zurückzuführen, welche das Sozialministerium entweder gar nicht oder nur zum Teil fördert. Der größte Anteil der Einkürzung entfällt auf die Anästhesie/Intensivpflege. Hier sah das Sozialministerium aufgrund der bin­denden Quadratmeterrichtsätze keine zusätzliche Fördermöglichkeit.

Die Einkürzungen sind, wie schon ausgeführt, angesichts der geltenden Richt­sätze zu akzeptieren. An dieser Stelle muss jedoch auch zum Ausdruck gebracht werden, dass, sofern Beurteilungsspielraum gegeben war, dieser von den zu­ständigen Mitarbeitern des Ministeriums in vollem Umfang zugunsten des Ost­albkreises ausgenutzt wurde.


Selbstverständlich gilt es jetzt, mittels einer hervorragenden Planungsleistung die gegebenen Möglichkeiten so optimal wie möglich umzusetzen.

Insbesondere durch die Reduzierung der Anzahl der Planbetten um 21 % ergibt sich künftig ein deutlich geringerer Flächenbedarf für das Gesamtklinikum, als derzeit an beiden Standorten vorgehalten. Wie oben dargestellt, wird für die Integration des Margaritenhospitals inclusiv der erforderlichen Flächen zur Rest­sanierung des Hauses ein zusätzlicher Raumbedarf seitens des Margaritenhos­pitals in der Größenordnung von 2.686 m² anerkannt. Dem gegenüber steht eine derzeit am Margaritenhospital vorgehaltene Bruttofläche von ca.
11.000 m² und eine Nutzfläche von ca. 8.200 m². Dies bedeutet, dass weniger als ein Drittel der im Margaritenhospital betriebenen Nutzfläche am Standort Stauferklinik neu gebaut werden muss.

 

 

Finanzierung und Folgekosten:

 

Anlagen: