Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung:1. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss stimmt der Aufrechterhaltung der Dienststelle Bopfingen zu. 2. Die Landkreisverwaltung wird beauftragt, die Unterbringung der Dienststelle Bopfingen nach den Eckpunkten der im Folgenden dargestellten Variante 3 (siehe Anlage 4) zu optimieren und die hierfür notwendigen Verhandlungen mit allen Beteiligten zu führen. Sachverhalt/Begründung:Die Verwaltung des Landratsamts Ostalbkreis ist derzeit neben der Hauptstelle im Kreishaus in Aalen auch mit Dienststellen in Schwäbisch Gmünd, Ellwangen und Bopfingen präsent. Aus der Mitte des Kreistags wurde gebeten, die Kosten für den Betrieb der Dienststelle in Bopfingen ebenso detailliert darzustellen, wie die finanziellen Konsequenzen einer eventuellen Schließung. Die nachfolgende Analyse stellt zunächst das bisherige Dienstleistungsangebot dar, danach wird auf die daraus resultierenden Kosten sowie die Auswirkungen einer Schließung eingegangen. 1.
Dienstleistungsangebot am Standort
Bopfingen: In Bopfingen sind die Kreisbaumeisterstelle von Montag bis Freitag sowie die Kfz-Zulassungsstelle am Dienstag und Donnerstag präsent. Ab dem 1. Januar 2005 wird die im Rahmen der Verwaltungsreform in die Landkreisverwaltung zu integrierende Dienststelle des Forstdezernats das Dienstleistungsangebot erweitern. 1.1.
Kreisbaumeisterstelle Die Kreisbaumeisterstelle Bopfingen ist derzeit im Bahnhofweg 12 untergebracht. Ihr Zuständigkeitsbereich erstreckt sich auf das Gebiet der Städte und Gemeinden Bopfingen, Lauchheim, Neresheim, Kirchheim i. R., Riesbürg und den Teilort Lippach der Gemeinde Westhausen. Die Kreisbaumeisterstelle Bopfingen deckt – nach Quadratkilometern gerechnet – 27,5 % der Fläche ab, für die der Ostalbkreis als untere Baurechtsbehörde zuständig ist (siehe Anlage 1). Nach der Einwohnerzahl beträgt dieser Wert 22,2 %. Derzeit sind in Bopfingen 5 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf 3,68 besetzten Personalstellen tätig. Gemessen an der besetzten Stellenzahl in allen Kreisbaumeisterstellen (Aalen, Bopfingen, Ellwangen und Schwäbisch Gmünd) von 14,33 entfällt auf Bopfingen ein Anteil von 25,7 %. Die von diesen Mitarbeitern erbrachte Fallzahl von 515 Fällen pro Jahr (Mittelwert der abgeschlossenen Genehmigungs- und Kenntnisgabeverfahren sowie die sonst von der unteren Baurechtsbehörde zu erbringenden Aufgaben aus den Jahren 2000 – 2003) entspricht einem Anteil von 20,5 % der Gesamtverfahren an den genannten Standorten. Bei genauerer Analyse der Fallzahlen ist festzustellen, dass, bedingt durch die derzeit schleppende Baukonjunktur, die Fallzahlen rückläufig sind, was vor allem ländlich strukturierte Gegenden stärker betrifft als verdichtete Bereiche. Hier macht Bopfingen leider keine Ausnahme. Auf derartige Schwankungen wird jedoch seitens der Landkreisverwaltung stets flexibel reagiert, z.B. durch bedarfsgerechte Umsetzung von Personal zwischen den Dienststellen. Eine bestimmte personelle Grundausstattung ist jedoch immer erforderlich. Aus den genannten Zahlen geht die Bedeutung der Kreisbaumeisterstelle für die Raumschaft Bopfingen deutlich hervor. Damit stehen auch im Vergleich aller Kreisbaumeisterstellen im Ostalbkreis die personelle Ausstattung und die Leistungen am Standort Bopfingen in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander. Weitere Kennzahlen – auch für die anderen Kreisbaumeisterstellen – sind aus Anlage 2 zu ersehen. 1.2.
Kfz-Zulassungsstelle Die Kfz-Zulassungsstelle Bopfingen ist derzeit in der Vorderen Pfarrgasse 11 untergebracht. Sie ist eine Außenstelle der Kfz-Zulassungsstelle Ellwangen. Der Dienstbetrieb (Öffnungszeiten) wird wie folgt erbracht: - in Bopfingen dienstags von 7:30 Uhr bis 14:00 Uhr und donnerstags von 7:30 Uhr bis 11:30 Uhr - in Ellwangen montags und mittwochs von 7:30 Uhr bis 14:00 Uhr, donnerstags von 14:30 Uhr bis 17:30 Uhr und freitags von 7:30 Uhr bis 11:30 Uhr. Die Kfz-Zulassungsstellen in Bopfingen und Ellwangen werden vom selben Personal betreut. Insgesamt werden fünf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingesetzt. In Ellwangen und Bopfingen werden insgesamt 27.468 Fälle pro Jahr erledigt. Dies entspricht einem Anteil von 19,99 % der Gesamtfallzahl. Auf Bopfingen entfallen hierbei 8.584 Zulassungsfälle (6,18 % der Gesamtfallzahl im Ostalbkreis). Nähere Informationen enthält Anlage 3. Wenn auch die Standorte Aalen und Schwäbisch Gmünd höhere Werte aufweisen, so verdeutlichen doch bereits die absoluten Zahlen die Bedeutung, die die Dienststelle Bopfingen für die Bürgerinnen und Bürger, aber vor allem für das örtliche Kfz-Gewerbe für sich beanspruchen kann. Eine völlige Schließung der Kfz-Zulassungsstelle hätte für die genannten Kunden deutlich weitere Wege als bisher zur Folge. 2.
Kosten am Standort Bopfingen: Im Folgenden werden die laufenden Kosten dargestellt, die für den Ostalbkreis durch den Standort Bopfingen bedingt werden. Dabei werden 3 Varianten unterschieden: Variante 1: Kosten bei Aufrechterhaltung des heutigen Betriebs (Status Quo) Variante 2: Kosten bei Schließung des Standorts Bopfingen Variante 3: Kosten bei Optimierung der Unterbringung am Standort Bopfingen Details können der Anlage 4 entnommen werden. 2.1. Variante 1: Kosten bei Aufrechterhaltung des
heutigen Betriebs Aus Anlage 4 sind die Kosten zu ersehen, die jährlich für die Aufrechterhaltung des Betriebs der Dienststelle Bopfingen anfallen. Es entstehen kassenwirksame Ausgaben in Höhe von etwa 27.600,-- € pro Jahr. Hierin eingerechnet sind die Kosten für Miete, die Mietnebenkosten (Strom, Heizung, Wasser etc.) sowie die sonstigen Kosten (insbesondere laufende Kosten für Datenleitungen, Kopierer und Fax). Hinzu kommen die Fahrtkosten der Kreisbaumeisterstelle (wenn vom Standort Bopfingen aus Außentermine vorgenommen werden) und der Kfz-Zulassungsstelle (für die Fahrten zwischen den Dienststellen Ellwangen und Bopfingen). Diese reine monetäre Betrachtung beschränkt sich auf die tatsächlich anfallenden Ausgaben. Im Rahmen einer wirtschaftlichen Gesamtbetrachtung muss zusätzlich der Personalaufwand berücksichtigt werden, der nicht für die eigentliche Sachbearbeitung verwendet werden kann, weil er im wahrsten Sinne des Wortes „auf der Strecke“ bleibt: So kann aus den o.g. Fahrtkosten die Stundenzahl ermittelt werden, die jährlich nur für den Aufwand für Fahrtzeiten bei Dienstfahrten notwendig ist. Setzt man pro Stunde einen Betrag von 37,-- € (für den mittleren Dienst) und 47,-- € (für den gehobenen Dienst) an, der dem Arbeitgeber für die Beschäftigung des Mitarbeiters entsteht (diese Beträge sind der VwV Kostenfestlegung des Landes entnommen), entsteht ein zusätzlicher Aufwand von rund 15.700,-- €. Der Gesamtaufwand, der durch die Außenstelle Bopfingen ausgelöst wird, beläuft sich somit auf etwa 43.300,-- € pro Jahr. 2.2. Variante 2: Kosten bei Schließung des Standorts Bopfingen Wird der Standort Bopfingen geschlossen, werden die Aufgaben der Kreisbaumeisterstelle von Aalen und die der Kfz-Zulassungsstelle von Ellwangen aus erfüllt. Es entfallen sowohl die bisherigen Mietkosten als auch die Mietnebenkosten vollständig. Wenn eine Unterbringung in landkreiseigenen Gebäuden in Aalen bzw. Ellwangen erfolgt, entfällt ferner ein Großteil der sonstigen Kosten; auch die Fahrtkosten der Mitarbeiter der Kfz-Zulassungsstelle entfallen. Gegenüber Variante 1 steigen jedoch die Fahrtkosten der Mitarbeiter der Kreisbaumeisterstelle um den Faktor 2,5 an, da auf den von Aalen aus vorzunehmenden Dienstfahrten deutlich längere Wege zurückgelegt werden müssen als von Bopfingen aus. Der Faktor von 2,5 wurde auf der Grundlage eines statistischen Modells ermittelt, wobei davon ausgegangen wird, dass alle zu betreuenden Städte und Gemeinden nach einem repräsentativen Modus angefahren werden müssen. Es ergeben sich somit bei einer Schließung für zusätzliche Fahrten Kosten in Höhe von etwa 8.000,-- €. Hinzuzurechnen ist jedoch (wie bei Variante 1) der Aufwand, der durch die längeren Dienstfahrten für die Arbeitszeit der Beschäftigten anfällt. Da die von den Mitarbeitern dienstlich zurückzulegende Strecke um den Faktor 2,5 steigt, steigt auch die im Fahrzeug dienstlich verbrachte Zeit, die nicht für die Sachbearbeitung genutzt werden kann, um diesen Faktor. Dieser Aufwand beläuft sich auf rund 22.200,-- € und entspricht damit bereits den Kosten für eine halbe Personalstelle! Ferner müssen auch die kalkulatorischen Mietkosten inkl. Nebenkosten in die Betrachtung mit einbezogen werden, die durch eine Unterbringung in bestehenden Landkreisgebäuden entstehen. Da durch die Verwaltungsreform die Raumreserven der Landkreisverwaltung an allen Standorten vollständig ausgeschöpft sind, müssen entweder Räume angemietet oder durch Neu-/Ausbaumaßnahmen in vorhandenen Gebäuden neu geschaffen werden. Umgerechnet in Mietkosten ergeben sich bei einem Mietbetrag von 7,-- €/qm ein zusätzlicher Aufwand von etwa 6.700,-- € sowie Mietnebenkosten in Höhe von rund 800,-- €. Insgesamt beläuft sich der jährliche Gesamtaufwand bei einer Schließung des Standorts Bopfingen auf etwa 37.700,-- €. Es ist festzuhalten, dass bei wirtschaftlicher Gesamtbetrachtung eine Schließung gegenüber einer Aufrechterhaltung des bisherigen Betriebs lediglich um etwa 5.600,-- € günstiger ist! 2.3. Variante 3: Kosten bei Optimierung der
Unterbringung am Standort Bopfingen Die bisherige Unterbringungssituation am Standort Bopfingen ist in vielerlei Hinsicht nicht optimal, da sich Kreisbaumeister- und Kfz-Zulassungsstelle in getrennten Gebäuden befinden. Die ab 1. Januar 2005 hinzukommende Außenstelle des Forstdezernats befindet sich an einem dritten Standort. Somit war ein Konzept zu entwickeln, wie die Dienstleistungen der Landkreisverwaltung an einem Ort zentralisiert werden können. Die Stadt Bopfingen hat der Landkreisverwaltung hierfür die Nutzung sehr gut geeigneter, renovierter Räumlichkeiten angeboten. Sie befinden sich in der Nördlinger Straße 7 (ehemaliges Arbeitsamt) in Bopfingen. Auf einer Bürofläche von rund 135 Quadratmetern können sowohl Kreisbaumeister- als auch Kfz-Zulassungsstelle gemeinsam unter einem Dach untergebracht werden. Die Kosten dieser Variante können ebenfalls der Anlage 4 entnommen werden. Der Gesamtaufwand für diese Variante beläuft sich auf rund 34.200,-- € pro Jahr und bildet somit die kostengünstigste Alternative, selbst wenn in geringem Umfang einmalige Aufwendungen für Umbaumaßnahmen (Einbau einer Servicetheke, Installationskosten notwendiger EDV-Einrichtungen etc.) anfallen. Diese Maßnahmen werden mit etwa 8.000,-- € zu Buche schlagen. Abgesehen von der reinen Kostenbetrachtung ergeben sich bei Verwirklichung der Variante 3 folgende Vorteile, die insbesondere für die Raumschaft Bopfingen ein hohes Gewicht haben:
Finanzierung und Folgekosten:
Die für Variante 3 voraussichtlich erforderlichen Kosten für Ausbaumaßnahmen (s.o.) belaufen sich auf ca. 8.000,-- €. Eine Amortisation dieser Ausgaben durch ersparte Aufwendungen ergibt sich bereits nach weniger als einem Jahr (gegenüber Variante 1) bzw. nach rund zwei Jahren und drei Monaten (gegenüber Variante 2). Anlagen:Anlage 2 - Kennzahlen der Kreisbaumeisterstellen im Ostalbkreis Anlage 3 - Kennzahlen der Kfz-Zulassungsstellen im Ostalbkreis Anlage 4 - Laufende Kosten am Standort Bopfingen bei 3 Varianten Anlage 5 - Stadtplan Bopfingen Sichtvermerke:Fachamt __________________________________________________ Brandt Fachdezernent/Hauptamt __________________________________________________ Wolf Kämmerei __________________________________________________ Hubel Landrat __________________________________________________ Pavel |
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