Bürgerinformationssystem

Vorlage - 221/04  

 
 
Betreff: Einrichtungen für behinderte Menschen im Ostalbkreis:
Angebot und Bedarf
Status:öffentlich  
Federführend:Sozialdezernat / Sozialplanung   
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Vorberatung
18.10.2004 
Sitzung des Sozialausschusses zur Kenntnis genommen   

Antrag der Verwaltung:

 

Kenntnisnahme


Sachverhalt/Begründung:

 

I. Ausgangssituation

 

Im Zuge der Verwaltungsreform werden zum 01.01.2005 auch die beiden Landeswohlfahrtsverbände Baden und Württemberg-Hohenzollern aufgelöst und ein Großteil der bisherigen Aufgaben auf die Stadt- und Landkreise übertragen. Im Bereich der Sozialhilfe betriftt dies

 

-          die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen in Form ambulanter, teilstationärer, stationärer und sonstiger Maßnahmen und Hilfestellungen,

 

-          die Hilfen für Wohnungslose,

 

-          die Hilfe zur Pflege für unter 65-Jährige,

 

-          die Blindenhilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) und die Aufgaben nach dem Landesblindengesetz sowie

 

-          die Kriegsopferfürsorge.

 

Als Nachfolgeverband der beiden Landeswohlfahrtsverbände wurde ein neuer „Kommunalverband für Jugend und Soziales - KVJS“ gegründet, der ab dem kommenden Jahr für Baden-Württemberg folgende Aufgaben übernehmen soll:

 

-          die Aufgaben des Integrationsamtes

     (Förderung des Übergangs schwerbehinderter Menschen auf den

      allgemeinen Arbeitsmarkt),

 

-          die Aufgaben des überörtlichen Trägers der Jugendhilfe,

 

-          die Aufgaben des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe und der Kriegsopferfürsorge,

 

-          die Aufgaben der überörtlichen Betreuungsbehörde.

 

Ferner soll der neue Verband bei Vergütung, Planung, Controlling, Erstellung überörtlicher Empfehlungen in der Behindertenhilfe, Altenpflege und Jugendhilfe beratend und unterstützend mitwirken.

 


II. Eingliederungshilfe für behinderte Menschen

 

Nach dem Bundessozialhilfegesetz ist es Aufgabe der Eingliederungshilfe, „eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und die behinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern. Hierzu gehört insbesondere, den behinderten Menschen die Teilnahme am Leben an der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern, ihnen die Ausübung eines angemessenen Berufs oder einer sonstigen angemessenen Tätigkeit zu ermöglichen oder sie so weit wie möglich unabhängig von Pflege zu machen“.

 

Die Eingliederungshilfe verfolgt damit das Ziel, behinderte Menschen oder von einer Behinderung bedrohte Menschen zu befähigen, ein aktives Leben in der Gesellschaft zu führen. Bei dem weitaus größten Teil der auf Eingliederungshilfe angewiesenen Menschen handelt es sich um geistig und mehrfach behinderte Kinder, Jugendliche und Erwachsene, bei denen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben nicht allein von der Beseitigung baulicher oder sonstiger Barrieren abhängig ist. Bei diesem Personenkreis besteht das Ziel der Hilfe darin, durch individuelle Angebote das ihnen mögliche Maß an Selbstständigkeit und Selbstbestimmung zu erreichen, sie in ihrer Weiterentwicklung zu unterstützen und ihnen ein Leben zu ermöglichen, das sich möglichst weitgehend an der Lebenswelt nicht behinderter Menschen orientiert.

 

Bei diesen Hilfen geht es insbesondere um

 

-          behinderte Kinder, die im Vorschulalter eine spezielle Betreuung in einer heilpädagogischen Tageseinrichtung erhalten,

 

-          behinderte Jugendliche und junge Erwachsene, die Hilfen zur Schul- und Berufsausbildung erhalten,

 

-          behinderte Menschen, die Hilfe zur Beschäftigung in einer Werkstatt mit Arbeitsplätzen für behinderte Menschen erhalten,

 

-          behinderte Menschen, die eine Betreuung in einem baulich und personell besonders ausgestatteten Wohnheim oder einer größeren Behinderteneinrichtung erhalten.

 

Neben diesen Hilfen geht es ferner um Leistungen der medizinischen Rehabilitation, die Versorgung mit Körperersatzstücken sowie mit orthopädischen oder anderen Hilfsmitteln und um sonstige Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.

 


III. Angebot und Bedarf für behinderte Menschen im Ostalbkreis

 

Im Mai diesen Jahres wurde vom Landeswohlfahrtsverband Württemberg-Hohenzollern eine Broschüre veröffentlicht mit einer Bedarfsvorausschätzung bis zum Jahr 2010. Das Ergebnis dieser Vorausschätzung wird für die einzelnen Stadt- und Landkreise aufgeschlüsselt und der jeweils bestehenden Angebotsstruktur gegenübergestellt. Unter Berücksichtigung des jeweiligen Angebotes, der jetzigen und der erwarteten Zahl der Leistungsempfänger, der demografischen Entwicklung und dem gegenwärtigen Stand der Fachdiskussion wurden auch Empfehlungen für die Weiterentwicklung der Angebote vor Ort erarbeitet.

 

In der Sitzung des Sozialausschusses wird Frau Christine Blankenfeld vom Landeswohlfahrtsverband Württemberg-Hohenzollern - Dezernat Soziales und Integration - die Ergebnisse der Bedarfsvorausschätzung - bezogen auf den Ostalbkreis - vorstellen und erläutern.


Finanzierung und Folgekosten:

 

entfällt


Anlagen:

 

keine

 

 

 

 

Sichtvermerke:

 

Fachdezernat  __________________________________________________

   Joklitschke           Rettenmaier

 

Hauptamt  __________________________________________________

   Wolf

 

Kämmerei  __________________________________________________

   Hubel

 

Landrat  __________________________________________________

   Pavel