Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung:
Aus der Mitte des Sozialausschusses werden zwei stellvertretende Vorsitzende gewählt.
Die jeweiligen Personen werden in der Sitzung des Sozialausschusses benannt. Sachverhalt/Begründung:
Der Sozialausschuss besteht aus dem Landrat als Vorsitzenden und 16 Kreisräten. Nach den Bestimmungen der Hauptsatzung wählen die Mitglieder des Sozialausschusses aus ihrer Mitte einen oder mehrere stellvertretende Vorsitzende, die den Vorsitzenden im Verhinderungsfalle vertreten.
Vertreter der im Kreistag vertretenen Fraktionen kamen in Vorgesprächen überein, für den Sozialausschuss zwei stellvertretende Vorsitzende zu wählen und zwar den ersten Stellvertreter aus der Mitte der Fraktion Freie Wähler und den zweiten Stellvertreter aus der Mitte der CDU-Fraktion.
Finanzierung und Folgekosten:
Keine. Anlagen:
Keine.
Sichtvermerke:
Fachamt/Hauptamt __________________________________________________ Wolf
Fachdezernent __________________________________________________ Rettenmaier
Kämmerei __________________________________________________ Hubel
Landrat __________________________________________________ Pavel |
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