Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung:
Aus der Mitte des Schul- und Kulturausschusses werden zwei stellvertretende Vorsitzende gewählt.
Die jeweiligen Personen werden in der Sitzung des Schul- und Kulturausschusses benannt.
Sachverhalt/Begründung:
Der Schul- und Kulturausschuss besteht aus dem Landrat als Vorsitzendem und 16 Kreisräten. Nach den Bestimmungen der Hauptsatzung wählen die Mitglieder des Schul- und Kulturausschusses aus ihrer Mitte einen oder mehrere stellvertretende Vorsitzende, die den Vorsitzenden im Verhinderungsfalle vertreten. Die Reihenfolge der Stellvertretung bestimmt der Ausschuss.
Finanzierung und Folgekosten:
Keine. Anlagen:
Keine.
Sichtvermerke:
Fachamt __________________________________________________ Hahn
Fachdezernent/Hauptamt __________________________________________________ Wolf
Kämmerei __________________________________________________ Hubel
Landrat __________________________________________________ Pavel |
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