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Vorlage - 198/04  

 
 
Betreff: Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden des Schul- und Kulturausschusses
Status:öffentlich  
Federführend:Hauptamt   
Beratungsfolge:
Schul- und Kulturausschuss Entscheidung
04.10.2004 
Sitzung des Schul- und Kulturausschusses ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung:

 

Aus der Mitte des Schul- und Kulturausschusses werden zwei stellvertretende Vorsitzende gewählt.

 

Die jeweiligen Personen werden in der Sitzung des Schul- und Kulturausschusses benannt.

 


Sachverhalt/Begründung:

 

Der Schul- und Kulturausschuss besteht aus dem Landrat als Vorsitzendem und 16 Kreisräten. Nach den Bestimmungen der Hauptsatzung wählen die Mitglieder des Schul- und Kulturausschusses aus ihrer Mitte einen oder mehrere stellvertretende Vorsitzende, die den Vorsitzenden im Verhinderungsfalle vertreten. Die Reihenfolge der Stellvertretung bestimmt der Ausschuss.

 


Finanzierung und Folgekosten:

 

Keine.


Anlagen:

 

Keine.

 

Sichtvermerke:

 

Fachamt __________________________________________________

 Hahn

 

Fachdezernent/Hauptamt __________________________________________________

 Wolf

 

Kämmerei __________________________________________________

 Hubel

 

Landrat __________________________________________________

 Pavel