Bürgerinformationssystem
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Antrag der
Verwaltung:
Aus
der Mitte des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung werden zwei
stellvertretende Vorsitzende gewählt. Die
jeweiligen Personen werden in der Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und
Kreisentwicklung benannt. Sachverhalt/Begründung:
Der
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung besteht aus dem Landrat als
Vorsitzendem und 16 Kreisräten. Nach den Bestimmungen der Hauptsatzung wählen
die Mitglieder des Ausschusses für Umweltschutz- und Kreisentwicklung aus ihrer
Mitte einen oder mehrere stellvertretende Vorsitzende, die den Vorsitzenden im
Verhinderungsfalle vertreten. Die Reihenfolge der Stellvertretung bestimmt der
Ausschuss. Finanzierung und Folgekosten:
Keine. Anlagen:
Keine. Sichtvermerke:
Fachamt __________________________________________________ Kämmerei __________________________________________________ Landrat __________________________________________________
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