Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung:
Aus der Mitte des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung werden zwei stellvertretende Vorsitzende gewählt.
Die jeweiligen Personen werden in der Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung benannt. Sachverhalt/Begründung:
Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung besteht aus dem Landrat als Vorsitzendem und 16 Kreisräten. Nach den Bestimmungen der Hauptsatzung wählen die Mitglieder des Ausschusses für Umweltschutz- und Kreisentwicklung aus ihrer Mitte einen oder mehrere stellvertretende Vorsitzende, die den Vorsitzenden im Verhinderungsfalle vertreten. Die Reihenfolge der Stellvertretung bestimmt der Ausschuss. Finanzierung und Folgekosten:
Keine. Anlagen:
Keine.
Sichtvermerke:
Fachamt __________________________________________________
Fachdezernent/Hauptamt __________________________________________________
Kämmerei __________________________________________________ Hubel
Landrat __________________________________________________ Pavel
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