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Vorlage - 147/04  

 
 
Betreff: Ausbau der Umgehung Kirchheim im Zuge der Kreisstraße 3205
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Kämmerei   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Entscheidung
20.09.2004 
Straßen- und Radwegebesichtigungsfahrt und Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung zurückgestellt   

Antrag der Verwaltung:

 

Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung beauftragt die Verwaltung, das Straßenbauamt mit der Planung des 1. Bauabschnitt für den Ausbau der Umgehung Kirchheim im Zuge der Kreisstraße 3205 unter Zugrundelegung der überarbeiteten, reduzierten Planung zu beauftragen. Die Ausbaumaßnahme wird aus den bisher bereitgestellten Haushaltsmitteln in Höhe von 660.000 € für den Ausbau der Kreisstraße 3205 Kirchheim zur L 1060 (Bestandstrasse) anfinanziert. Die restlichen Haushaltsmittel in Höhe von 447.000 € sind ab dem Jahre 2006 bereitzustellen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, zu gegebener Zeit einen GVFG-Antrag zu stellen.


Sachverhalt/Begründung:

 

Bereits im Jahre 1977 hat der Kreistag dem Ausbau der Umgehung Kirchheim im Zuge der Kreisstraße 3205 zugestimmt. Nachdem die Realisierung bislang am Grunderwerb gescheitert ist, hat der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung in seiner Sitzung am 17. Oktober 2000 unter anderem die Verwaltung beauftragt, in enger Absprache mit der Gemeinde Kirchheim und den Grundstückseigentümern zu prüfen, ob bei Vorlage einer überarbeiteten, reduzierten Planung für die Umgehung Kirchheim im Zuge der Kreisstraße 3205 (neu) eine verbindliche freiwillige Landabgabe möglich ist.

 

Das Straßenbauamt Ellwangen hat anschließend die Planung überarbeitet und reduziert. Diese überarbeitete Trassenvariante wurde mit der Gemeinde Kirchheim abgestimmt. Am 26. Februar 2002 wurden alle betroffenen Grundstückseigentümer zu einer Informationsveranstaltung in Kirchheim eingeladen. Bei dieser Besprechung wurde die überarbeitete, reduzierte Planung erläutert und dafür geworben, die notwendigen Grundstücksflächen freizügig an den Ostalbkreis zu veräußern. Trotz reduzierter Planung zeichnete sich schon damals ab, dass die Grunderwerbsverhandlungen lange Zeit in Anspruch nehmen werden. Seit der Informationsveranstaltung führte Herr Bürgermeister Feige im intensiven Kontakt mit der Kreiskämmerei die Grunderwerbsgespräche. Über den jeweiligen Stand der Angelegenheit wurde der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung wiederholt informiert.

 

Anfang Juli 2004 teilte die Gemeinde Kirchheim mit, dass mit Ausnahme eines Eigentümers mit allen anderen Eigentümern eine Besitzüberlassungsvereinbarung abgeschlossen werden konnte. Gleichzeitig beantragte die Gemeinde Kirchheim die Planung für die Umgehung Kirchheim im Zuge der Kreisstraße 3205 in Auftrag zu geben und die finanziellen Mittel für den Ausbau im Kreishaushalt 2005 bereitzustellen. Da der Ausbau auf der gesamten Strecke derzeit nicht möglich ist, beantragte die Gemeinde Kirchheim die Bildung von 2 Bauabschnitten. Der 1. Bauabschnitt betrifft die Strecke von der Landesstraße 1060 bis zur Kreisstraße 3205 (alt). Für diesen Bauabschnitt ist der Grunderwerb gesichert. Der 2. Bauabschnitt betrifft die Strecke von der Kreisstraße 3205 (alt) bis zur Landesstraße 1078. Für den 2. Bauabschnitt wäre die Gemeinde Kirchheim bereit, einen Bebauungsplan aufzustellen und den restlichen Grunderwerb zu sichern. Nach Fertigstellung der Umgehung Kirchheim im Zuge der Kreisstraße 3205 wird die K 3205 (alt) zu einer Gemeindestraße abgestuft.

 

Kosten der Maßnahme

 

Nach einer groben Kostenberechnung des Straßenbauamtes ist mit folgenden Kosten zu rechnen:

 

1. Bauabschnitt von der Landesstraße 1060 bis zur Kreisstraße 3205 alt

(Baulänge ca. 1.440 m)

 

Grunderwerb71.000€

Baukosten1.036.000€

Gesamtkosten1.107.000€

 

 

2. Bauabschnitt von der Kreisstraße 3205 als bis zur Landesstraße 1078

(Baulänge 540 m)

 

Grunderwerb41.000€

Baukosten586.000€

Gesamtkosten627.000€

 

 

Die Gesamtkosten des Projekts belaufen sich auf ca. 1,75 Mio. €. Bei der Kostenermittlung wurde von einer Fahrbahnbreite von 6,00 m ausgegangen. In den Gesamtkosten sind die Kosten für Ausgleichsmaßnahmen noch nicht enthalten.

 

Mit der Aufnahme einer Planung und einer Eingriffs- und Ausgleichsbetrachtung für den 1. Bauabschnitt durch das Straßenbauamt kann in 2004 aus Kapazitätsgründen nicht mehr gerechnet werden. Mit einer Realisierung des 1. Bauabschnittes kann erst ab 2006 gerechnet werden.


Finanzierung und Folgekosten:

 

Im Kreishaushalt 2003 und in der Mittelfristigen Finanzplanung 2003 - 2007 für den Kreisstraßen- und Radwegeausbau sind für den Ausbau der Kreisstraße 3205 (Bestandstrasse) 660.000 € vorgesehen. Diese Mittel sind auf die Umgehung Kirchheim im Zuge der Kreisstraße 3205 zu übertragen. Für den 1. Bauabschnitt ist folgende Finanzierung vorgesehen:

 

Jahr

Gesamt

2003/2005

660.000

ab 2006

447.000

Gesamtkosten

1.107.000

 

Die Verwaltung wird zu gegebener Zeit einen Antrag auf GVFG-Bezuschussung stellen.


Sichtvermerke:

 

 

Fachamt__________________________________________________

Wagner

 

 

Fachdezernent/__________________________________________________

KämmereiHubel

 

 

Hauptamt__________________________________________________

Wolf

 

 

Landrat__________________________________________________

Pavel