Bürgerinformationssystem

Vorlage - 110/04  

 
 
Betreff: Verwaltungsreform
Integration des Amtes für Landwirtschaft, Landschafts- und Bodenkultur in die Landkreisverwaltung
Status:öffentlich  
Federführend:Hauptamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Entscheidung
29.06.2004 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung:

 

Von der Umsetzung der Verwaltungsreform im Bereich der Landwirtschaftsverwaltung wird zustimmend Kenntnis genommen.

 


Sachverhalt/Begründung:

 

 

Mit Inkrafttreten des Verwaltungsstruktur-Reformgesetzes (VRG) gehen die Aufgaben der 35 Ämter für Landwirtschaft, Landschafts- und Bodenkultur in Baden-Württemberg auf die Landratsämter als untere Verwaltungsbehörden über.

 

Hauptaufgaben des Amtes für Landwirtschaft, Landschafts- und Bodenkultur in Ellwangen sind die Prüfung und Entscheidung über Anträge im Bereich der Agrarförderung zur Bewilligung von Ausgleichsleistungen (Tier- und Flächenprämien) und die Bewilligung von Fördermitteln für Investitionen in der Landwirtschaft sowie für innovative Maßnahmen für Frauen im ländlichen Raum. Daneben bestehen weitere Zuständigkeiten für Genehmigungen nach dem Grundstück- und Landpachtverkehrsgesetz und für Entscheidungen über Aufforstungsanträge sowie über die Bewirtschaftungs- und Pflegepflicht.

 

Dem Amt obliegt die Umsetzung des produktionsbezogenen Boden- und Wasserschutzes sowie die Überwachung der Regelungen des Düngerrechts, des Pflanzenschutzrechts und des Saatgutverkehrs. Des weiteren werden Qualitätskontrollen in den Bereichen Vieh und Fleisch sowie Ost und Gemüse durchgeführt. Für andere Behörden werden Stellungnahmen zu Raum-, Landes-, Fach- und Bauleitplanungen sowie im Bereich des Immissionsschutzes abgegeben.

 

Daneben führt das Amt für Landwirtschaft, Landschafts- und Bodenkultur Informationsveranstaltungen zu Themen der pflanzlichen und tierischen Produktion, zur Verbraucheraufklärung und zu ökonomischen Fragen durch. Weiterbildungsseminare und Beratung werden vor allem zu den Themen der Betriebsentwicklung, der integrierten pflanzlichen Erzeugung und des ökologischen Landbaus, der artgerechten Tierhaltung und Fütterung sowie zu Lebensmittel- und Ernährungsfragen angeboten.

 

Dem Amt für Landwirtschaft, Landschafts- und Bodenkultur obliegt ferner der Betrieb der Fachschule für Landwirtschaft in Schwäbisch Gmünd (Fachrichtung Landbau) sowie des landwirtschaftlichen Beratungsdienstes Schwäbisch Gmünd e.V..

 

 

 

Einbindung des Amtes für Landwirtschaft, Landschafts- und Bodenkultur in die künftige Organisation des Landratsamts Ostalbkreis:

 

Das Amt für Landwirtschaft, Landschafts- und Bodenkultur geht als Gesamtheit auf das Landratsamt Ostalbkreis über. Betroffen sind nach jetzigem Planungsstand 36,75 Stellen (8,5 Stellen des höheren Dienstes, 15 Stellen des gehobenen Dienstes, 1,5 Stellen des mittleren Dienstes, 3,5 Stellen des einfachen Dienstes sowie 8,25 sog. Sachmittelstellen). Das Landwirtschaftsamt soll als eigenständiges Amt im Dezernat IV - Baurecht und Umwelt -  in die Verwaltungsstruktur des Ostalbkreises integriert werden.

 

Das Amt wird seinen Sitz weiterhin in seinen jetzigen Räumlichkeiten im Schloss in Ellwangen haben. Der landwirtschaftliche Beratungsdienst Schwäbisch Gmünd e.V. sowie die Verwaltung der Fachschule für Landwirtschaft sind bereits seit Mitte 2004 im Verwaltungsgebäude Oberbettringer Straße 166 in Schwäbisch Gmünd untergebracht. Der Unterricht der Fachschule für Landwirtschaft wird in Räumlichkeiten des Berufsschulzentrums in Schwäbisch Gmünd abgehalten.

 

 

Erwirtschaftung der Effizienzrendite:

 

Nach Eingliederung des Amtes für Landwirtschaft, Landschafts- und Bodenkultur in die Landkreisverwaltung ist geplant, im Rahmen einer mittelfristigen Zielplanung ein Konzept zu erstellen, wie das Effizienzrenditeziel von 20 % erreicht werden kann, ohne damit die Dienstleistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit des Amtes zu beeinträchtigen. Viele Bereiche, mit denen das Amt bereits heute eng zusammenarbeitet, werden im Zuge der Verwaltungsreform ebenfalls zum Ostalbkreis wechseln; daher ist geplant, durch eine noch intensivere Zusammenarbeit in der Zukunft unter voller Beibehaltung des heutigen, hochwertigen Leistungsspektrums weitere Synergien zu erzielen.

 

Die Amtsleitung des Amts für Landwirtschaft, Landschafts- und Bodenkultur wird im Rahmen der Sitzung das Tätigkeitsspektrum des neu zum Ostalbkreis kommenden Aufgabenbereichs erläutern.


Finanzierung und Folgekosten:

 

Den Landkreisen werden über den kommunalen Finanzausgleich die für die Aufgabenerfüllung bei den einzugliedernden Behörden erforderlichen Mittel für Personal, Unterbringung, IuK-Aufwand und Sachaufwand zugewiesen. Es ist jedoch innerhalb von 7 Jahren eine Effizienzrendite von 20 % zu erwirtschaften, da die Landesmittel stufenweise zurückgefahren werden.

 


Anlagen:

 

Keine.

 

 

Sichtvermerke:

 

Fachamt   __________________________________________________

    Brandt

 

Fachdezernent/Hauptamt __________________________________________________

    Wolf

 

Kämmerei   __________________________________________________

    Hubel

 

Landrat   __________________________________________________

    Pavel