Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung:
Von der Umsetzung der Verwaltungsreform im Bereich des Amtes für Flurneuordnung und Landentwicklung wird zustimmend Kenntnis genommen.
Sachverhalt/Begründung:
Der Dienstbezirk des Amtes für Flurneuordnung und Landentwicklung in Ellwangen umfasst derzeit die gesamte Region Ostwürttemberg mit dem Ostalbkreis und dem Landkreis Heidenheim. Im Rahmen der Verwaltungsreform gehen die Aufgaben der insgesamt 19 Ämter für Flurneuordnung und Landentwicklung auf die Landratsämter als untere Verwaltungsbehörden über.
Schwerpunkt der Arbeit des Amtes für Flurneuordnung und Landentwicklung ist die Unternehmensflurneuordnung, ausgelöst durch Straßenbaumaßnahmen (Bundesautobahn, Bundes- oder Landesstraßen) und durch Maßnahmen des Hochwasserschutzes (Wasserverband Sechta-Eger). Durch diese Verfahren wird ein wesentlicher Beitrag zur Entwicklung und Stärkung der Region geleistet.
Daneben werden im Rahmen aller durchgeführten Flurneuordnungsmaßnahmen die Ziele verfolgt, eine bäuerlich geprägte Landwirtschaft durch die Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen zu erhalten, (insbesondere durch Zusammenlegung des zersplitterten Grundbesitzes, die Schaffung betriebswirtschaftlich günstiger Grundstücksformen und eine Neugestaltung des Wege- und Gewässernetzes), eine vielfältige Landschaft zu gestalten, eine intakte Umwelt zu entwickeln und die Gemeindeentwicklung zu fördern.
Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit liegt in der Umsetzung von Ökologieprogrammen, insbesondere der Biotopvernetzungsplanungen der Kommunen. Auch erfolgt die Unterstützung der Gemeinden und der Landkreise bei ihren Vorhaben im Rahmen der Agenda 21. Das Amt für Flurneuordnung und Landentwicklung berät die Gemeinden bei der Auswahl von Projekten nach dem ELR-Programm. Vertreter des Amtes sind im Beirat des Landschaftserhaltungsverbandes für den Ostalbkreis vertreten und unterstützen dessen Tätigkeit.
Im Jahr 2003 wurden 17 laufende und 2 geplante Flurneuordnungsverfahren sowie 2 freiwillige Landtausche und ein freiwilliger Nutzungstausch mit zusammen ca. 24000 Hektar Fläche, ca. 51000 Flurstücken und rund 5500 Teilnehmern bearbeitet.
Einbindung des Amtes für Flurneuordnung und Landentwicklung in die künftige Organisation des Landratsamts Ostalbkreis:
Im Jahr 2003 waren 65 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes mit der Bearbeitung der Flurneuordnungsmaßnahmen beschäftigt (davon 4 Auszubildende). Da die Aufgaben des Amtes sowohl auf den Ostalbkreis als auch auf den Landkreis Heidenheim übergehen, muss eine organisatorische Regelung getroffen werden, wie die Aufgaben der Flurneuordnung und Landentwicklung in Zukunft erledigt werden. Für den Ostalbkreis stehen folgende Varianten zur Diskussion:
Variante 1:
Der Ostalbkreis hat die Möglichkeit, ein sogenanntes „Grundteam“ (= 14 Stellen) als „eigenes“ Personal zu erhalten. Des Weiteren werden beim Regierungspräsidium für die Aufgaben der Flurneuentwicklung in sogenannten „Poolteams“ weitere Bedienstete vorgehalten, deren Einsatz vor Ort bei den Landratsämtern nach Maßgabe eines landesweiten Arbeitsprogramms erfolgt. Während es sich bei den „Grundteams“ um „eigene“ Beschäftigte der Landratsämter handelt, werden die Mitarbeiter der „Poolteams“ zu den Landkreisen abgeordnet. Das Regierungspräsidium bestimmt jedoch über den Sitz der Poolteams.
Variante 2:
Macht der Ostalbkreis vom Optionsrecht auf ein Grundteam keinen Gebrauch, tritt keiner der Mitarbeiter des heutigen Amtes für Flurneuordnung und Landentwicklung in den Dienst des Landkreises über. In diesem Fall bleibt das Personal dienstrechtlich beim Land. Es wird jedoch für die Aufgabenerfüllung zum Ostalbkreis abgeordnet, wobei das Land für die Personal- und Sachkosten verantwortlich wäre. In diesem Fall wird das Erwirtschaften der Effizienzrendite nicht Sache des Landkreises, sondern ausschließlich des Landes.
Unabhängig davon, ob vom Optionsrecht Gebrauch gemacht wird oder nicht, ist der Ostalbkreis ab dem 01.01.2005 für die Aufgaben der Flurbereinigung als untere Verwaltungsbehörde zuständig und trägt somit die Verantwortung für die Erfüllung der Aufgaben.
Organisatorisch ist vorgesehen, die Aufgabe der Flurneuordnung und Landentwicklung im Rahmen der Dezernatsstruktur des Ostalbkreises in das Dezernat IV - Bau und Umwelt - zu integrieren.
Räumlich soll das Amt für Flurneuordnung und Landentwicklung seinen Sitz weiterhin in Ellwangen haben.
Die Amtsleitung des Amts für Flurneuordnung und Landentwicklung wird im Rahmen der Sitzung das Tätigkeitsspektrum des neu zum Ostalbkreis kommenden Aufgabenbereichs erläutern.
Finanzierung und Folgekosten:
Sollte der Ostalbkreis ein „Grundteam“ beanspruchen, werden dem Landkreis über den kommunalen Finanzausgleich die für die Aufgabenerfüllung erforderlichen Mittel für Personal, Unterbringung, IUK-Aufwand und Sachaufwand zugewiesen. Es ist jedoch innerhalb von 7 Jahren eine Effizienzrendite von 20 % zu erwirtschaften, da die Landesmittel stufenweise zurückgefahren werden.
Anlagen:
Keine.
Sichtvermerke:
Fachamt __________________________________________________ Brandt
Fachdezernent/Hauptamt __________________________________________________ Wolf
Kämmerei __________________________________________________ Hubel
Landrat __________________________________________________ Pavel |
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