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Vorlage - 091/04  

 
 
Betreff: Investitionsförderung für die Tagespflege am Pflegeheim St. Lukas, Abtsgmünd
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Soziales   
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Vorberatung
06.07.2004 
Sitzung des Sozialausschusses      

Antrag der Verwaltung:

 

     

Der Neubau von 10 Tagespflegeplätzen am Pflegeheim St. Lukas in Abtsgmünd, wird vom Ostalbkreis auf der Grundlage des neuen Landespflegegesetzes mit einem Betrag von insgesamt 102.065 € ab dem Haushaltsjahr 2005 gefördert.

 

 


Sachverhalt/Begründung:

 

I. Ausgangssituation und Allgemeines:

 

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 08.10.2002 im Rahmen der Fortschreibung des Kreispflegeplans die Tagespflegekonzeption für den Ostalbkreis beschlossen. Für den Planungsraum Abtsgmünd ist darin ein Bedarf von 10 Plätzen ausgewiesen.

 

Im Gesetz zur Neuordnung der Pflegeheimförderung in Baden-Württemberg, vom Landtag verabschiedet am 05.05.2004, wurde der Kostenrichtwert für Tagespflegeeinrichtungen auf 33.865 € je Platz abgesenkt (bisher 40.900 €). Die Förderquote durch Landes- und Kommunale Mittel beträgt weiterhin 90 % der förderfähigen Kosten. Hiervon tragen das Land 60 % und der Landkreis 30 %.

 

II. Förderung  der  Tagespflegeeinrichtung  beim  Altenheim  St. Lukas  in

    Abtsgmünd:

 

Die Stiftung Haus Lindenhof wird in Abtsgmünd eine Tagespflegeeinrichtung mit 10 Plätzen neu erstellen. Die Maßnahme ist im Förderprogramm des Landes für das Jahr 2004 berücksichtigt. Die Bewilligung der Landesmittel wird in Kürze durch den Landeswohlfahrtsverband Württemberg-Hohenzollern erfolgen.

 

Nach  den vorgelegten Kosten- und Finanzierungswerten betragen die Baukosten 366.847 €. Nach Abzug des Eigenanteils des Trägers und kalkulierten Fremdmitteln verbleibt ein Förderbetrag nach dem Landespflegegesetz in Höhe von 306.195 €. Ein Drittel dieser Förderung (102.065 €) ist vom Ostalbkreis zu finanzieren.

 

Im Haushaltsplan des Ostalbkreises für das Jahr 2004 ist die Bezuschussung dieser Maßnahme nicht enthalten. Bei der Erstellung des Haushaltsplans war nicht absehbar, ob die Maßnahme bereits im Jahr 2004 ins Förderprogramm aufgenommen werden kann.


Finanzierung und Folgekosten:

 

Zur Finanzierung der Investitionsförderung wird vorgeschlagen, im Haushaltsplan 2005 Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 102.065 € einzustellen. 

 


Anlagen:

 

     

 

Sichtvermerke:

 

Fachamt__________________________________________________

Traub

Fachdezernent__________________________________________________

Rettenmaier

Hauptamt__________________________________________________

Wolf

 

Kämmerei__________________________________________________

Hubel

 

Landrat__________________________________________________

Pavel