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Klinikum Schwäbisch Gmünd: Konzeption zur Integration des Margaritenhospitals in die Stauferklinik und Planungsfreigabe |
| Status: | öffentlich | | |
| Federführend: | Klinikum Schwäbisch Gmünd |
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Antrag der Betriebsleitung: - Der Krankenhausausschuss nimmt die vorgelegte Konzeption zur Kenntnis.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Gespräche mit dem Sozialministerium und der Oberfinanzdirektion zur Abstimmung des Raumkonzepts und der Förderquote zu führen. Ziel ist, die Baumaßnahmen bis Dezember 2006 bzw. Januar 2007 abzuschließen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, falls Ansprüche hinsichtlich des Urheberrechtsschutzes nicht bestehen, die Planungsleistung entsprechend der VOF öffentlich auszuschreiben und zu beauftragen.
- Der Krankenhausausschuss ist regelmäßig über Zwischenergebnisse bzw. den jeweiligen Sachstand zu unterrichten.
- Die Finanzierung der im Jahre 2004 anfallenden Planungskosten erfolgt aus dem Haushaltstitel „Sanierung der Physiotherapie“.
Einleitung Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 23.03.2004 der Empfehlung des Krankenhausausschusses (Sitzung vom 17.02.2004) zugestimmt, die Verwaltung mit der Vorlage einer Konzeption zur Unterbringung der Abteilungen Geburtsmedizin, Pädiatrie, HNO- und Augenbelegabteilung am Standort Stauferklinik zu beauftragen. Aufgrund der wirtschaftlichen Belastung eines Doppelstandortes erging der Auftrag an die Verwaltung, die notwendigen Schritte möglichst rasch, konkret bis zum Beginn des Jahres 2007, durchzuführen. Geht man von einer ca. 18-monatigen Bauzeit aus, so muss der Baubeginn spätestens zur Mitte des Jahres 2005 erfolgen. Eine kürzere Bauzeit als 1,5 Jahre ist unrealistisch, da die Maßnahme auch zu einem großen Teil in Umbaumaßnahmen im Bestand bestehen wird. Grundsätzlich besteht seitens Herrn Landrat Pavel und der Betriebsleitung des Klinikums Schwäbisch Gmünd die Absicht, keinen zusätzlichen Baukomplex zu erstellen, sondern das erforderliche zusätzliche Raumvolumen von ca. 3.500 m² durch eine Verlängerung und gleichzeitig eine Aufstockung des Bettenbaus West (Inbetriebnahme 1984) derzeit bestehend aus 2,5 Stockwerken zu gewinnen. Die Bettentrakte Süd und Ost (Inbetriebnahme 1966) bestehen aus 4 Stockwerken. Der Bettentrakt West soll nun um ca. 20 m verlängert und um 1,5 Geschosse erhöht werden und erreicht so die Stockwerkshöhe der übrigen Bettenbauten. Auf die angefügten Skizzen wird hierzu verwiesen. - Gespräche mit dem Sozialministerium
Aufgrund der gewaltigen strukturellen Änderungen im Krankenhausbereich unterstützt das Sozialministerium die Überlegungen des Ostalbkreises zur Integration des Margaritenhospitals in den Standort Stauferklinik nachhaltig. Das Sozialministerium sieht auch, dass trotz der im November 2003 abgeschlossene Maßnahme Funktionsneubau vor allem im Umfeld des im OP-Funktionsbereichs „Schwachstellen“ vorhanden sind, welche im Zusammenhang mit der Maßnahme der Integration des Margaritenhospitals aufgearbeitet werden sollen.
In einem am 12.02.2004 mit dem Sozialministerium geführten Gespräch erzielte man Einigung über folgende Vorgehensweise: - Vorlage und Abstimmung eines Raumkonzepts zur Integration der am Standort Margaritenhospital vorgehaltenen Einheiten in die Stauferklinik.
- Vorlage einer Konzeption zur Beseitigung von „Schwachstellen“ im Bereich Zentral-OP und Aufwachraum, aber auch im Bereich Sterilgutversorgung und Intensivmedizin.
Auf Einzelheiten soll im nachfolgenden kurz eingegangen werden.
Ohne dass bis jetzt das Raumprogramm mit dem Sozialministerium und der Krankenhausbauberatung der Oberfinanzdirektion konkret abgestimmt werden konnte, sieht die Raumkonzeption der Betriebsleitung des Klinikums Schwäbisch Gmünd folgendermaßen aus: - Integration der Stations- und Funktionsbereiche/Ambulanzen, Kreißsäle, Untersuchungs- und Behandlungszimmer in das Bettenhaus West
Untergeschoss Medizinische Archive sowie zentrale Personalumkleide.
Erdgeschoss Die hier befindlichen Stationen der Unfallchirurgie werden auf die Bettenhäuser Ost und Süd verteilt. Dies ist möglich, da auch hier eine Bettenreduktion erfolgt. Somit kann auf dieser Ebene nach entsprechenden Umbauarbeiten die Ambulanz der Geburtsmedizin und Kinderheilkunde sowie der Pflegebereich für Klein- und Schulkinder, untergebracht werden.
1. Obergeschoss Auf die hier untergebrachten Betten der Inneren Medizin trifft das zuvor Gesagte ebenfalls zu. Sodann können hier die Bereiche Entbindung und die Stationen für Intensiv-Neonatologie und Säuglinge untergebracht werden. Ferner sind hier noch vorgesehen: Bereitschaftsdienstzimmer für den klinischen Arztdienst sowie eine Restfläche von rd. 100 m² für ein Sozialpädiatrisches Zentrum.
2. Obergeschoss Die sich hier befindliche Intensivpflege, welche im Übrigen nicht über die gesamte Gebäudegrundfläche besteht, muss den zeitgemäßen Erfordernissen einer modernen Intensivmedizin angepasst und um Intermediate-Care-Pflegeplätze ergänzt werden.
Die restliche Geschossfläche nimmt noch die benötigten Dienstzimmer für die Anästhesiologie auf.
3. Obergeschoss Diese Geschossebene kommt neu hinzu, somit verfügen alle Bettenflügel (Ost und Süd) über eine gleiche Gebäudehöhe. Diese neu geschaffene Fläche kann dann über 76 interdisziplinäre Betten verfügen. D. h. hier sind die Betten der Inneren Medizin (zuvor im 1. Obergeschoss), der Unfallchirurgie (zuvor im Erdgeschoss) und die Betten der Wöchnerinnen (Margaritenhospital) untergebracht.
- Schwachstellenbeseitigung
Eingangssituation Der Standort Stauferklinik wird aufgrund der Integration des Margaritenhospitals pro Jahr von ca. 100.000 Menschen zusätzlich frequentiert. Die zu integrierenden Abteilungen Pädiatrie und Geburtsmedizin haben ein sehr hohes Besucheraufkommen. Auch die HNO-Patienten bestehen zu 89 % aus Kleinkindern. Dies erfordert eine direkte Zugangsmöglichkeit in die Ambulanz- und Stationsbereiche der Geburtsmedizin und der Kinderklinik.
OP-Säle Die im Moment in der Stauferklinik vorhandenen 5 OP-Säle im 2. Obergeschoss sind voll ausgelastet, d. h., dass sie die erforderlichen Kapazitäten des Margaritenhospitals (ca. 2.000 Operationen) nicht zusätzlich aufnehmen können. Hier ist ein zusätzlicher Operationssaal notwendig. Um eine adäquate, hygienisch einwandfreie und wirtschaftliche OP-Organisation zu erreichen wird es erforderlich, die zwischen zwei Operationssälen liegende Zentralsterilisation zu verlagern und an deren Stelle die neuen OP-Säle zu einer Einheit zu verbinden. Dies ist insbesondere für einen wirtschaftlichen Personaleinsatz von größter Bedeutung.
Zentralsterilisation Die Zentralsterilisation ist in Bezug auf die neue Gesamtkapazität zu klein und muss aus dem direkten OP-Bereich herausgelöst werden. Es ist erforderlich, diese Funktionseinheit auf der gleichen Geschossebene mit direkter Anbindung an den OP-Bereich neu zu schaffen. Dies wäre grundsätzlich möglich über dem neu zu gestaltendem Zugangsbereich. Zu erwähnen ist, dass die Technik der Zentralsterilisation aus dem Jahre 1984 stammt und aufgrund der hohen Belastung verbraucht ist.
Aufwacheinheit Der heutige Aufwachbereich, ausgelegt für 10 Betten, ist jetzt schon aufgrund des hohen OP-Aufkommens zu klein. Darüber hinaus ist die Aufwacheinheit nicht direkt vom OP zugänglich. D. h., dass der Zugang des Aufwachraums mit frisch operierten Patienten außerhalb des sterilen Bereiches liegt und nicht über die notwendigen Ein- und Ausschleusen verfügt. Der neue Aufwachraum kann in direkter Anbindung an den zentralen OP-Bereich geschaffen werden (Verlängerung des 2. Obergeschosses um ca. 7 m nach Norden in Richtung neuer Funktionsbau).
Weitere bauliche Schwachstellen sollten in diesem Zusammenhang beseitigt werden. Diese betreffen vor allen Dingen Brandschutzabschlüsse, Erneuerung und Optimierung von Versorgungs- und Personenaufzügen, Dachsanierung, Sanierung des Haupttreppenhauses auch bezüglich des Unfallschutzes sowie Erneuerung der Fassade des Ost- und Südbettenbaus.
- Architektenleistung
Da nach dem derzeitigen Stand der Überlegungen in der Hauptsache bauliche Veränderungen im Bettenhaus West erfolgen sollen, ist zu prüfen, ob aufgrund des Urheberrechts das in den Jahren 1980 – 1984 mit der Bauausführung beauftragte Planungsbüro, nämlich die Planungsgemeinschaft Schweitzer, Laage & Partner, Ansprüche hinsichtlich der Architektenleistungen geltend machen können.
Diese Frage wird derzeit juristisch abgeprüft. Das in Stuttgart ansässige Büro besteht nach wie vor weiter, jedoch unter dem Namen HPP-Laage + Partner. Sollte die Überprüfung ergeben, dass kein Urheberschutz gegeben ist, ist aufgrund der anzunehmenden Größenordnung der Bau- und Umbaumaßnahmen eine Ausschreibung der Architektenleistung entsprechend der VOF vorzunehmen.
Da hierzu bestimmte Fristen einzuhalten sind, sollte das Ausschreibungsverfahren so früh als möglich in Gang gesetzt werden, um die zuvor beschriebene Zeitschiene (Abschluss der Baumaßnahmen zum Ende des Jahres 2006 bzw. zu Beginn des Jahres 2007) einhalten zu können.
- Haushaltsmittel
Der Haushaltsplan 2004 sieht für diese Maßnahme keine Mittel vor. Es ist jedoch möglich, die im Haushalt 2004 enthaltene Position „Sanierung der Physiotherapie“ zeitlich zu strecken und aus den hier vorhandenen Haushaltsmitteln (Trägermittel in Höhe von 25.000 € für das Jahr 2003 und 150.000 € für das Jahr 2004) die noch im Jahre 2004 anfallenden Planungskosten zu finanzieren.
Für die Haushalte der Jahre 2005 – 2007 sind entsprechende Mittel vorzusehen.
Sichtvermerke: _________________________________ Krankenhausdirektor _________________________________ Koordinierender Krankenhausdirektor _________________________________ Kreiskämmerer _________________________________ Landrat
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