Antrag der Verwaltung:
Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung stimmt der Anlegung eines Rad- und Gehweges zwischen Schechingen und Holzhausen im Zuge der Kreisstraße 3259 nach der vorliegenden Planung zu. Die Baumaßnahme ist im Jahre 2004 mit 300.000 € (Anteil Gemeinde Eschach 79.500 € und Anteil Gemeinde Schechingen 70.500 €) und im Jahre 2005 mit 27.000 € (Anteil Gemeinde Eschach 8.500 € und Anteil Gemeinde Schechingen 5.000 €) zu finanzieren. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 327.000 €. Der Anteil des Ostalbkreises beträgt 163.500 €.
Sachverhalt/Begründung:
. Notwendigkeit der Baumaßnahme
Die Kreisstraße 3259 dient als Hauptverbindungsstraße zwischen Eschach-Holzhausen und Schechingen und weiter als wichtiger Verkehrsweg über die L 1158 nach Heuchlingen und Mögglingen bzw. über die Kreisstraße 3262/3240 nach Aalen. Belastet ist die Kreisstraße 3259 mit 1.310 kfz/24 h, davon 140 Lkw.
Die Verbindung zwischen Holzhausen und Schechingen wird durch den regionalen und örtlichen Radverkehr, in den Sommermonaten jedoch vorwiegend durch Badegäste des Freibads in Schechingen benutzt. Die Radfahrer und Fußgänger müssen derzeit auf der Kreisstraße 3259 fahren bzw. gehen, da keine andere durchgängige Verbindung vorhanden ist. Durch die hohen Geschwindigkeiten auf der freien Strecke führt dies zur Gefährdung der nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer (vor allem Schüler und Jugendliche) durch den Kfz-Verkehr.
Die Ausbaumaßnahme ist in der Radwegenetzkonzeption als Bedarf entlang von Kreisstraßen nach der Mittelfristigen Finanzplanung für den Kreisstraßen- und Radwegeausbau 2003 - 2007 in den Jahren 2004 und 2005 vorgesehen.
. Darstellung der Maßnahme
Der Trassenverlauf ist aus der als Anlage beigefügten Verkleinerung des Lageplans ersichtlich.
Im Kreishaushalt 2004 und 2005 ist die Anlegung eines Rad- und Gehweges entlang der Kreisstraße 3259 zwischen Schechingen und Holzhausen mit einer Ausbaulänge von 2.670 m vorgesehen. Um Kosten zu sparen soll der Rad- und Gehweg teilweise über das bestehende und ausgebaute Feldwegenetz geführt werden. Damit könnte auf die Anlegung von ca. 600 m Geh- und Radweg entlang der K 3259 verzichtet werden. Gleichzeitig wird über das bestehende Feldwegenetz eine Verbindung zum neu angelegten Rad- und Gehweg entlang der Kreisstraße 3260 zwischen Schechingen und Göggingen hergestellt.
Nach Abwägung aller Gesichtspunkte und in Abstimmung mit den Standortgemeinden beginnt nun der geplante Rad- und Gehweg am Ortsausgang von Holzhausen und führt südlich der Kreisstraße 3259 bis zu einem bestehenden Feldweg (Flurstück 430).
Für die Querschnitte wurden folgende Breiten gewählt:
Rad- und Gehweg direkt am Fahrbahnrand, außerorts 2,75 m
Rad- und Gehweg, abgesetzt durch Grünstreifen, außerorts 2,25 m
Grünstreifen zwischen Rad-, Gehweg und Fahrbahn
- ohne Muldenentwässerung 1,50 m
- mit Muldenentwässerung 2,25 m
Bankett entlang Rad-und Gehweg 0,50 m
Die Entwässerung des Rad- und Gehweges ist so konzipiert, dass kein Oberflächenwasser auf die Fahrbahn der Kreisstraße 3259 fließt. Entlang der Kreisstraße liegen bestehende Entwässerungsleitungen. Das Straßenoberflächenwasser der dem Rad- und Gehweg zugeneigten Fahrbahnflächen wird über Mulden gefasst und den bestehenden Vorflutern zugeleitet.
Die Eingriffs-/Ausgleichsbilanz wurde durch das Amt für Umweltschutz erstellt. Die Baumaßnahme verursacht eine nicht vermeidbare Flächenversiegelung von rund 4.200 m². Für die nicht vermeidbare Flächenversiegelung sieht der Landschaftspflegerische Begleitplan unter anderem einen Erwerb von Ausgleichsflächen und die Anpflanzung von Obst- und Laubgehölzen sowie von Hecken vor. Durch diese Maßnahmen zum Ausgleich bzw. Ersatz kann der Eingriff durch die Baumaßnahme aus naturschutzfachlicher Sicht weitgehend ausgeglichen werden. Die Kosten der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einschließlich Grunderwerb belaufen sich auf ca. 17.200 €.
. Durchführung der Baumaßnahme
Mit der Ausbaumaßnahme kann frühestens im Jahre 2005 begonnen werden, da die Gemeinden Eschach und Schechingen ihren Kostenanteil erst im Haushalt 2005 finanzieren können und außerdem noch der Grunderwerb durchzuführen ist. Die Bauzeit wird mit einem halben Jahr veranschlagt. Der Gemeinderat der Gemeinde Eschach und der Gemeinde Schechingen haben der Planung bereits zugestimmt.
. Kosten der Baumaßnahme
Die Kosten für den Rad- und Gehweg sind nach dem Beschluss des Kreistages je zur Hälfte vom Ostalbkreis und von der jeweiligen Gemeinde zu tragen. Nach der Kostenberechnung des Straßenbauamtes ist mit folgenden Kosten zu rechnen:
| Gesamt € | Ostalbkreis € | Gemeinde Eschach € | Gemeinde Schechingen € |
Grunderwerb | 24.000 | 12.000 | 6.000 | 6.000 |
Baukosten | 303.000 | 151.500 | 82.000 | 69.500 |
Gesamtkosten | 327.000 | 163.500 | 88.000 | 75.500 |
Finanzierung und Folgekosten:
Im Kreishaushalt 2004 und 2005 ist folgende Finanzierung vorgesehen:
Jahr | Gesamt € | Ostalbkreis € | Gemeinde Eschach € | Gemeinde Schechingen € |
2004 | 300.000 | 150.000 | 52.500 | 97.500 |
2005 | 110.000 | 55.000 | 19.500 | 35.500 |
Gesamtkosten | 410.000 | 205.000 | 72.000 | 133.000 |
Die Gesamtkosten vermindern sich um 83.000 € auf 327.000 €. Für den Ostalbkreis ergibt sich eine Entlastung von 41.500 €; der Anteil der Gemeinde Eschach beträgt 88.000 € und der Anteil der Gemeinde Schechingen 75.500 €. Das tatsächliche Ergebnis der Ausschreibung bleibt abzuwarten.
Anlagen:
1 Lageplan
Sichtvermerke:
Fachamt __________________________________________________
Wagner
Fachdezernent/ __________________________________________________
Kämmerei Hubel
Hauptamt __________________________________________________
Wolf
Landrat __________________________________________________
Pavel