Sachverhalt/Begründung:
. Notwendigkeit der Baumaßnahme
Die Kreisstraße 3324 verbindet den Teilort Bühler mit dem Hauptort Adelmannsfelden und ist eine direkte Verbindungsstraße zur Landesstraße 1072 von Abtsgmünd nach Bühlerzell im Landkreis Schwäbisch Hall. Sie hat eine Gesamtlänge von ca. 2,7 km. Belastet ist die Kreisstraße 3324 mit 640 Kfz/24 h, davon 30 Lkw. Die Fahrbahnbreite wechselt zwischen 4,50 m und 5,00 m, was insbesondere im Begegnungsfall Lkw-Lkw, aber auch im Begegnungsfall Lkw-Pkw zu kritischen Situationen führt. Verdrückungen an den Fahrbahnrändern zeugen von Ausweichmanövern, die dies belegen. Eine sehr unruhige Gradiente und ein nicht frostsicherer Fahrbahnaufbau führen zu einem immer höher werdenden Unterhaltungsaufwand, so dass ein Ausbau aus wirtschaftlichen Gründen dringend geboten ist.
Anlässlich der Kreisstraßen- und Radwegebesichtigungsfahrt am 23. Juni 2003 wurde die Ausbaumaßnahme vor Ort erläutert und vom Gremium begrüßt, weil somit die gesamte Kreisstraße 3324 von Bühler nach Adelmannsfelden ausgebaut wäre.
. Darstellung der Maßnahme
Der Trassenverlauf ist aus der als Anlage beigefügten Verkleinerung des Lageplans ersichtlich. Die Baulänge beträgt 800 m.
Für den Ausbau der Kreisstraße 3324 zwischen Bühler und Adelmannsfelden wurde 1989 eine Planung erstellt. Das Projekt konnte 1990 wegen fehlender finanzieller Mittel nicht in einem Zuge gebaut werden. Es wurde seinerzeit ein Streckenabschnitt von 1.900 m ausgebaut. Die ursprüngliche Planung von 1989 wurde im Jahre 2003 überarbeitet. Die Trassierung ist durch die bestehende Fahrbahn bereits vorgegeben. Die Trassenelemente sind aufeinander abgestimmt. Die Höhenlage der Fahrbahn ändert sich nur im Bereich der beiden Kuppen.
Der Querschnitt am Bauanfang bis zur Einmündung in die Kreisstraße 3242 ist entsprechend der von Bühler her ausgebauten Strecke mit einer Breite von 5,50 m vorgegeben. Zwischen der Einmündung in die Kreisstraße 3242 und dem Bauende ist eine Fahrbahnbreite von 6,00 m vorgesehen, die der Fahrbahnbreite nach dem Bauende und der anschließenden ausgebauten Landesstraße 1073 entspricht.
Die Fahrbahn wird breitflächig über das Bankett entwässert. Das bestehende Entwässerungssystem bleibt weitgehend erhalten.
Die Eingriffs-/Ausgleichsbilanz wurde durch das Amt für Umweltschutz erstellt. Die Baumaßnahme verursacht eine nicht vermeidbare Flächenversiegelung von rund 400 m². Für die nicht vermeidbare Flächenversiegelung sieht der Landschaftspflegerische Begleitplan unter anderem einen Erwerb von Ausgleichsflächen und die Anpflanzung von Obst- und Laubgehölzen sowie von Hecken vor. Durch diese Maßnahme zum Ausgleich bzw. Ersatz kann der Eingriff durch die Baumaßnahme aus naturschutzfachlicher Sicht weitgehend ausgeglichen werden. Die Kosten der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einschließlich Grunderwerb belaufen sich auf ca. 3.660,00 €.
. Durchführung der Baumaßnahme
Mit der Ausbaumaßnahme soll im Jahre 2004 begonnen werden. Die Bauzeit beträgt voraussichtlich 6 Monate. Über das vorhandene Straßennetz kann eine Umleitung ausgeschildert werden. Die Zufahrt zur Baustelle ist über das bestehende Straßennetz gewährleistet.
Der Gemeinderat der Gemeinde Adelmannsfelden hat der Ausbauplanung bereits zugestimmt.
. Kosten der Baumaßnahme
Nach der Kostenberechnung des Straßenbauamtes ist mit folgenden Kosten zu rechnen:
Grunderwerb | Baukosten | Gesamtkosten |
35.000 € | 418.000 € | 453.000 € |
Finanzierung und Folgekosten:
Im Kreishaushalt 2004 sind 300.000 € und 2005 eine Verpflichtungsermächtigung von 216.000 € zur Finanzierung vorgesehen.
Die Gesamtkosten reduzieren sich um 63.000 € auf 453.000 €. Das tatsächliche Ergebnis der Ausschreibung bleibt abzuwarten.
Anlagen:
1 Lageplan
Sichtvermerke:
Fachamt __________________________________________________
Wagner
Fachdezernent/ __________________________________________________
Kämmerei Hubel
Hauptamt __________________________________________________
Wolf
Landrat __________________________________________________
Pavel