Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung:
Sachverhalt/Begründung:
In der Sitzung am 11.03.2003 hat der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung der Planung für den Ausbau der Ortsdurchfahrt Utzstetten im Zuge der Kreisstraße 3253 mit Gesamtkosten von 785.000 € zugestimmt.
Parallel mit dem Straßenausbau sollten die Abwasser- und Wasserversorgungsleitungen erneuert werden. Die Gemeinde Täferrot hatte hierfür beim Land einen Antrag auf Förderung nach den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft gestellt. Auf Grund von Sparmaßnahmen des Landes musste der Antrag jedoch zurückgestellt werden. Die Gemeinde Täferrot kann jedoch ohne finanzielle Zuschüsse des Landes die Kanalsanierung nicht durchführen. Der Landkreis hat deshalb im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2004 in der Mittelfristigen Finanzplanung 2003 - 2007 den Kreisstraßenausbau auf die Jahre 2005/2006 verschoben.
Wider erwarten erhielt die Gemeinde Täferrot nun doch die erfreuliche Zusage des Landes für einen Zuschuss zur Kanalsanierung. Die Gemeinde kann damit bereits dieses Jahr mit der Kanalsanierung beginnen. Der Gemeinderat Täferrot hat dies am 21.04.2004 beschlossen. Zeitgleich sollte deshalb auch der Ausbau der Ortsdurchfahrt im Zuge der Kreisstraße 3253 erfolgen. Für den Straßenausbau wurde bereits im April 2003 ein Antrag auf Zuwendung nach dem GVFG mit 70 % gestellt. Allerdings hat sich zwischenzeitlich ergeben, dass das Land die GVFG-Förderkriterien ändert. Um auch noch die volle Förderung von 70 % zu erhalten, muss die Maßnahme bis zum 30.06.2004 vergeben werden. Nach den neuen GVFG-Förderkriterien hätte der Landkreis sonst einen Selbstbehalt von 254.000 € (dieser bestimmt sich nach der Höhe der zuwendungsfähigen Kosten sowie der Einwohnerzahl des Landkreises) zu tragen. Um noch in den Genuss der vollen 70 %-igen Förderung zu kommen, ist deshalb eine rasche Umsetzung der Kreisstraßenausbaumaßnahme erforderlich, zumal auch die Gemeinde Täferrot für die Kanalsanierung einen Landeszuschuss erhält. Nach öffentlicher Ausschreibung könnte die Vergabe dann in der Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung am 29.06.2004 erfolgen.
Finanzierung und Folgekosten:
Folgende Finanzierung ist für die Kreisstraßenmaßnahme vorgesehen:
Die bisher bereitgestellten Mittel aus den Jahren 2002 und 2003 werden in voller Höhe in das Jahr 2004 übertragen und die restlichen Mittel in Höhe von 442.500 € werden im Jahr 2005 bereitgestellt.
Für die Maßnahme erhält der Landkreis eine 70 %-Zuwendung nach GVFG in Höhe von 549.500 €. Der Anteil der Gemeinde Täferrot beträgt 40.500 €. Die Nettokosten des Landkreises belaufen sich danach auf 195.000 €.
Sichtvermerke:
Fachamt __________________________________________________ Raiber
Fachdezernent/ __________________________________________________ Kämmerei Hubel
Hauptamt __________________________________________________ Wolf
Landrat __________________________________________________ Pavel |
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