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Vorlage - 065/04  

 
 
Betreff: Planung für den Ausbau der Ortsdurchfahrt Jagstzell im Zuge der Kreisstraße 3322
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Kämmerei   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Entscheidung
04.05.2004 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung:

 

Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung stimmt dem Ausbau der Ortsdurchfahrt Jagstzell im Zuge der Kreisstraße 3322 nach der vorliegenden Planung zu. Die Ausbaumaßnahme ist im Jahre 2003 mit 25.000 € und im Jahre 2004 mit 434.000 € (Anteil Gemeinde Jagstzell 28.000 €) zu finanzieren. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 459.000 €. Der Anteil des Ostalbkreises beträgt 431.000 €.


Sachverhalt/Begründung:

 

. Notwendigkeit der Baumaßnahme

Die Kreisstraße 3322 verläuft von der B 290 in Jagstzell bis zur Kreisgrenze. Ab der Kreisgrenze (Landkreis Schwäbisch Hall) verläuft sie als Kreisstraße 2672 die nach Rechenberg, ein Teilort der Gemeinde Stimpfach, führt. Die Kreisstraße 3322 ist mit 800 Kfz/24 h belastet, davon 40 Lkw. Die Gemeinde Jagstzell plant in absehbarer Zeit das Wohngebiet Lindenmahd zu erweitern, sodass für die Kreisstraße 3322 mittelfristig mit einer höheren Verkehrsbelastung zu rechnen ist.

Die Ortsdurchfahrt Jagstzell weist einen schlechten Zustand auf. Die Fahrbahn von im Mittel ca. 5,00 m ist nicht frostsicher und weist in zunehmendem Maße Risse und Setzungen auf, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Ein Gehweg ist derzeit auf der gesamten Länge nicht vorhanden. Die Fußgänger von bzw. zum Wohngebiet Lindenmahd bzw. zur Bergstraße müssen ungesichert die Fahrbahn der Kreisstraße 3322 benutzen um zur Ortsmitte bzw. zur Bushaltestelle und zum Bahnhof zu gelangen.

Anlässlich der Kreisstraßen - und Radwegebesichtigungsfahrten am 11. Juli 2000 und 23. Juni 2003 wurde die Ausbaumaßnahme vor Ort erläutert und begrüßt, zumal mit dem dorfgerechten Ausbau die Ortsdurchfahrt Jagstzell städtebaulich aufgewertet und das Ortsbild verschönert wird.

 

. Darstellung der Maßnahme

Der Trassenverlauf ist aus der als Anlage beigefügten Verkleinerung des Lageplans ersichtlich. Die Baulänge beträgt 328 m.

Im Kreishaushalt 2003 und 2004 ist der Ausbau der Ortsdurchfahrt Jagstzell entsprechend dem Vorschlag des Straßenbauamtes ohne Gehwege vorgesehen. Für die Planung der Maßnahme wurde der Straßenbestand und das Gelände detailliert vermessungstechnisch aufgenommen. Danach ergab sich, dass ein beidseitiger Gehweg im Einmündungsbereich der Kreisstraße 3322 in die B 290 möglich ist. Außerdem kann ein bergseitiger Gehweg bis zum Einmündungsbereich der Bergstraße angelegt werden. Danach wird von der Gemeinde Jagstzell der Gehweg entlang der Bergstraße bis zur Lindenstraße fortgesetzt. Ein durchgängiger Gehweg entlang der Kreisstraße 3322 ist aus wirtschaftlicher Sicht nicht vertretbar, da eine Realisierung wegen der schwierigen Topografie mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden wäre. Dies war auch Ergebnis der Kreisstraßenbesichtigungsfahrt.

Für den Straßenquerschnitt wurden folgende Breiten gewählt:

Fahrbahn 5,50 m
Gehweg (abschnittsweise) 1,50 m
Bankett (talseitig) 1,00 m
Bankett (bergseitig) 0,60 m

Im Zuge der Baumaßnahme muss von Station 0 + 150 bis Station 0 + 220 bergseitig eine Stützmauer zur Abfangung des Höhenunterschiedes zur geplanten Straße hergestellt werden. Im Zuge einer Variantenuntersuchung wurde die Alternative einer talseitigen Stützkonstruktion geprüft. Aus wirtschaftlichen und bautechnischen Gründen wurde diese Alternative jedoch nicht weiterverfolgt. Die Lage und Höhe der geplanten Straße wurde so gewählt, dass die talseitig vorhandenen Gabionen verbleiben können und ein Eingriff nur bergseitig erfolgt. Die Stützmauer ist ca. 70 m lang und hat eine maximale Höhe von 3,00 m über Fahrbahnoberkante.

Das Straßenoberflächenwasser wird durch Straßenabläufe gesammelt und in den bestehenden Mischwasserkanal in der Kreisstraße 3322 eingeleitet. In Bereichen mit einer talseitig geneigten Querneigung wird die Fahrbahn breitflächig über Bankett und Böschung entwässert. Bergseitig wird aus Platzgründen auf eine Mulde verzichtet und stattdessen auf gesamter Länge ein Beton-Rinnenstein hergestellt.

Bei Station 0 + 150 bergseitig ist eine Quelle vorhanden. Die Ablaufleitung der Quelle unter der Fahrbahn muss im Zuge der Baumaßnahme erneuert werden. Die Gemeinde Jagstzell plant den Bereich des Brunnens ansprechend mit Naturstein-Verblendung und einer Sitzgelegenheit zu gestalten.

Die Gemeinde Jagstzell beabsichtigt auf ihre Kosten im Vorfeld die Wasserhauptleitung sowie die Abwasserleitung von der Einmündung in die B 290 bis zur Bergstraße neu zu verlegen.

Ein Landschaftspflegerischer Begleitplan ist nicht erforderlich. Ein Eingriff in den talseitigen Baum- und Heckenbestand wird planerisch vermieden. Es sind deshalb in Abstimmung mit dem Umweltschutzamt keine Ersatzmaßnahmen notwendig.

 

. Durchführung der Baumaßnahme

Mit der Ausbaumaßnahme soll im Jahre 2004 begonnen werden. Der Verkehr muss während der Bauzeit über das bestehende Landes- und Kreisstraßennetz umgeleitet werden. Für die Baumaßnahme ist mit einer Bauzeit von ca. 6 Monaten zu rechnen.

Der Gemeinderat der Gemeinde Jagstzell hat der Ausbauplanung bereits zugestimmt.

 

. Kosten der Baumaßnahme

Nach der Kostenberechnung des Straßenbauamtes ist mit folgenden Kosten zu rechnen:
 

 

Gesamt

Ostalbkreis

Gemeinde Jagstzell

Grunderwerb

  17.000

  15.000

  2.000

Baukosten

  442.000

  416.000

  26.000

Gesamtkosten

  459.000

  431.000

  28.000

 

 


Finanzierung und Folgekosten:

 

Im Kreishaushalt 2003 und 2004 ist folgende Finanzierung vorgesehen:

 

Jahr

Gesamt

Ostalbkreis

Gemeinde Jagstzell

2003

 25.000

 25.000

 0

2004

 435.000

 435.000

 0

Gesamt

 460.000

 460.000

 0

 

Die Gesamtkosten vermindern sich um 1.000 €. Für den Ostalbkreis ergibt sich eine Entlastung von 29.000 €; der Anteil der Gemeinde Jagstzell beträgt 28.000 €. Das tatsächliche Ergebnis der Ausschreibung bleibt abzuwarten.


Anlagen:

 

1 Lageplan

 

 

 

 

Sichtvermerke:

 

 

Fachamt  __________________________________________________

   Wagner

 

 

Fachdezernent/ __________________________________________________

Kämmerei  Hubel

 

 

Hauptamt  __________________________________________________

   Wolf

 

 

Landrat  __________________________________________________

   Pavel