Bürgerinformationssystem
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Antrag der
Verwaltung:
1. Der Ausschuss für Umweltschutz und
Kreisentwicklung nimmt vom Bericht Kenntnis. 2. Den ausgearbeiteten Eckpunkten zur
Gestaltung des künftigen landkreisweiten Fahrpreisangebotes wird zugestimmt 3. Die Landkreisverwaltung wird beauftragt,
in der Sitzung vom 29. Juni 2004 erneut über den Bearbeitungsstand,
insbesondere über die künftige Preisgestaltung und deren finanziellen
Konsequenzen zu berichten. Sachverhalt/Begründung:
1. Inhalt und Ziele der kreisweiten
Tarifkooperation: Bisher gibt es im öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV) im Ostalbkreis eine Vielzahl von Angeboten, die
teilweise durch Zuwendungen des Ostalbkreises und der Städte und Gemeinden
verbilligt und durch die Fahrgäste gut angenommen werden. Andererseits wird der
Zugang des Fahrgasts zum ÖPNV durch die Vielzahl der Angebote erschwert. Im
Rahmen der kreisweiten Tarifkooperation soll dem Fahrgast ein einheitliches und
leicht überschaubares Angebot gemacht werden. Kernelemente der kreisweiten
Tarifkooperation sind: - Ein
kreiseinheitlicher Zonenplan zur Fahrpreisermittlung - ein
übersichtliches und vereinfachtes kreiseinheitliches Fahrausweissortiment - kreiseinheitliche
Fahrpreise für Bus und Schiene - nur
ein Fahrschein für alle Verbindungen, auch für Umsteiger - kreiseinheitliches
und abgestimmtes Marketing Bisher haben die einzelnen
Verkehrsunternehmen unterschiedliche Haustarife (BE 39), die sich aus der
unterschiedlichen betrieblichen Situation der einzelnen Unternehmen ergeben.
Künftig gelten einheitliche Abgabepreise. Die Differenz zwischen den jeweiligen
Haustarifen und den kreiseinheitlichen Abgabepreisen (Harmonisierungsverluste)
bezahlt der Landkreis. Die kreisweite Tarifkooperation wird
vom Land Baden-Württemberg finanziell gefördert. Das Land übernimmt voraussichtlich - von
den Harmonisierungsverlusten in Höhe von 50 % bei degressiver Ausgestaltung - von den Durchtarifierungsverlusten auf Dauer 50 %; - von den sonstigen verbundbedingten Aufwendungen (z. B.
Technik oder Kosten der Verbundorganisation) auf Dauer 50 %; - von den Einführungskosten 50 %. 2. Vorgeschichte und Beschlusslage: In seiner Sitzung vom
23. April 2002 hat der Kreistag mit einer einstimmigen Entscheidung
die Verwaltung beauftragt, zusammen mit den Verkehrsunternehmen die Einführung
der kreisweiten Tarifkooperation im Ostalbkreis vorzubereiten. Zur konkreten
Ausarbeitung von Vorschlägen wurde eine Arbeitsgruppe von sechs Busunternehmen,
der DB Regio und des Ostalbkreises eingerichtet, die regelmäßig tagt. Zur fachlichen Begleitung und
insbesondere zur Ermittlung der kooperationsbedingten Aufwendungen vergab der
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung am 29. November 2002 einen
Auftrag an das Büro PTV aus Karlsruhe. Auf Grundlage von deren Angebot wurde am
16. Januar 2003 der Beratungsvertrag abgeschlossen, der folgende Teile
beinhaltet: - Fahrgasterhebung auf allen
Schienenstrecken mit Aussagen zur Nutzung des SPNV innerhalb des Ostalbkreises,
zu den Umsteigebeziehungen, zu den benutzten Fahrausweisen und den
Reisezwecken. - Erfassung aller Verkaufsdaten der
Busunternehmen mit Quelle und Ziel, benutzter Fahrscheinart, Preisstufe,
Stückzahl und Umsatz. - Beratung des Landkreises und der
Arbeitsgruppe zu Fragen der Fahrpreisgestaltung, technischen Punkte und zur
Verbundorganisation. - Darstellung der finanziellen Konsequenzen
aus der Einführung des landkreisweiten gültigen Tarifs. 3. Bearbeitungsstand und Ziel der
Erhebungen der PTV: a) Erhebung Schiene Als wichtigste Datengrundlage wurden in
der Zeit vom 15. bis 30. März 2003 in allen Nahverkehrszügen montags bis
freitags, samstags und sonntags Fahrgasterhebungen durchgeführt. Wegen der
Streckensperrung Aalen - Nördlingen im vergangenen Jahr konnten die Fahrten auf
dieser Strecke erst Ende Januar 2004 nacherhoben werden. Die Erhebung gliederte sich in eine
Befragung der Fahrgäste (Stichprobe) und eine Komplettzählung der Einsteiger.
Insgesamt wurden von rund 20 Zählern 380 Fahrten erhoben. Je Zug waren in Abhängigkeit
von der Verkehrszeit 2 bis 4 Zähler im Einsatz. Auf Basis der Zählung und Befragung
erfolgt eine quelle- zielgenaue Hochrechung der Verkehrsströme im SPNV
innerhalb des Ostalbkreises, im kreisgrenzenüberschreitenden Verkehr und zu den
vor- bzw. nachher benutzen Verkehrsmitteln. Diese Daten dienen als Grundlage
der Einnahmeermittlung der DB-Regio aus der Beförderung von Fahrgästen im
Binnenverkehr des Ostalbkreises. Der Entwurf der Datengrundlagen SPNV wurde der
DB Regio AG und dem Ostalbkreis bereits am 17. März 2004 zur Prüfung übergeben.
b) Erhebung Busverkehr: Die Erfassung der Grundlagedaten im
Busverkehr (Verkaufsdaten) sollte nach dem ursprünglichen Zeitplan bis zum
Sommer 2003 abgeschlossen sein. Nachdem mit der direkten Datenlieferung der
Unternehmensdaten an die PTV unter anderem wegen der notwendigen Detailschärfe
zum Teil größere technische Probleme verbunden waren, verzögerte sich der
Abschluss dieses Arbeitsschrittes. Anfang Dezember 2003 lagen die
Unternehmensdaten komplett in Karlsruhe vor und konnten anschließend
aufbereitet werden. Hierbei sind z. B. die bislang sehr unterschiedlichen
Fahrpreisermittlungsverfahren der Unternehmen zu beachten, die künftig auf ein
einheitliches System umgestellt werden müssen. Da sich die Erfassung der Schienedaten
auf Grund oben genannter Sperrung der Schienenstrecke ebenfalls verzögerte und
alle Daten gemeinsam als Datengrundlage herangezogen werden müssen, wirkt sich
die verspätete Datenlieferung im Busverkehr auf die weitere Abwicklung des Gesamtprojektes
nicht maßgeblich aus. c) Fachliche Begleitung: Die PTV stand und steht bei allen
aufgetretenen Sachfragen unterstützend bereit und nahm auch an verschiedenen
Sitzungen der Arbeitsgruppe teil. In diesen wurden die Eckpunkte der künftigen
Gestaltung des "Ostalb-Tarifs" behandelt, die von der PTV umgesetzt
werden müssen. d) Ziel der Erhebungen der PTV: Ziel der Erhebungen der PTV ist es, die
Kosten in Folge der kreisweiten Tarifkooperation für den Landkreis entstehenden
Kosten zu ermitteln. Dazu wird die Differenz zwischen den zu
erwartenden Einnahmen der Verkehrsunternehmen aus dem neuen kreisweiten
Abgabepreis und den Einnahmen, die sich aus den genehmigten Haustarifen ergeben
würden, ermittelt. Die entstehenden Kosten beinhalten dabei die
Harmonisierungsaufwendungen und die Durchtarifierungseffekte durch die Ausgabe
nur noch eines Fahrscheines auf allen Strecken. Dieser Differenzbetrag wird
kreisweit um einen pauschalen Betrag erhöht, der sich aus den zu erwartenden
Fahrgastzuwächsen ergibt. Der erleichterte Zugang zum ÖPNV, das verbesserte
Angebot und die niedrigeren Abgabepreise gegenüber dem bisherigen Angebot
werden dabei berücksichtigt. 4. Eckpunkte der künftigen
Fahrpreisgestaltung: In zahlreichen Sitzungen der
Arbeitsgruppe konnten bis Ende März zu den Kernpunkten der künftigen
Fahrpreisgestaltung folgende Übereinkünfte erzielt werden: a) Tarifzonenplan: Der künftig landkreisweit anzuwendende
Tarifzonenplan dient zur einheitlichen Ermittlung der Fahrpreise. Die Höhe des Fahrpreises
hängt ab von der Zahl der durchfahrenen Zonen. Bei der Ausarbeitung dieses
Zonenplanes wurden die vorhandenen Zonenpläne der Räume Aalen und Ellwangen
beibehalten. Diese werden bereits seit Jahren von 7 Verkehrsunternehmen
erfolgreich angewandt und sind den Fahrgästen vertraut. Die kleinräumige
Zonengestaltung (Durchmesser ca. 3,0 km) hat sich im Busverkehr der Räume Aalen
und Ellwangen bewährt und führt zu einer zufriedenstellenden
Tarifgerechtigkeit. Dieses Raster wird künftig auch im Raum Schwäbisch Gmünd
angewandt. Dort sind die Einteilungen der Zonen bzw. Tarifpunke bislang noch
kleinräumiger. Auf die Bildung großer Zonen wurde bewusst verzichtet, um die
ansonsten notwendigen großen Preissprünge zu verhindern. Die Zoneneinteilung folgt dem Prinzip,
dass im gesamten Landkreis der im ÖPNV zurückgelegten Strecke in Kilometer in
etwa die selbe Zahl zu berücksichtigender Tarifzonen gegenübersteht. Damit wird
erreicht, dass künftig landkreisweit für vergleichbare Strecken der selbe
Abgabepreis verlangt wird. Derzeit erfolgt noch eine Feinabstimmung
des Zonenplanes inklusive Zuordnung der alten zu den neuen Zonen bzw.
Teilstrecken. In der Sitzung des Umweltausschusses vom 29. Juni 2004 wird
dieser Zonenplan präsentiert. b) Fahrausweisarten: Das künftig landkreisweit gültige
Fahrausweisangebot wird gegenüber heute deutlich vereinfacht. Angeboten werden
sollen folgende Fahrausweisarten: - Einzelfahrscheine
Erwachsene/Kinder im Barverkauf - Rabattierte Einzelfahrscheine für
Erwachsene und Kinder (auf Chipkarten) - Monatskarten Erwachsene im Einzelkauf
und Abonnement (nur übertragbar) - Monatskarten für Schüler/Auszubildende
im Einzelkauf und Abonnement - Tageskarten für Kleingruppen (5
Personen, ab 9:00 Uhr gültig), Geltungsbereich noch offen - Studententicket als besonderes Angebot
für Studentinnen und Studenten im Ostalbkreis Mit diesen Fahrausweisarten soll die
derzeit sehr bunte Fahrausweispalette deutlich reduziert und gleichzeitig neue
attraktive Angebote geschaffen werden. c) Abgabepreise: Die genehmigten Beförderungsentgelte der
Verkehrsunternehmen sind von diesen auf die jeweiligen betrieblichen
Erfordernissen zugeschnitten und auch sonst sehr unterschiedlich ausgeprägt.
Dies führt z. B. zu Unterschieden in den Kindervergünstigungen, den
Rabattsätzen für Einzelfahrscheine (10 bis 35 %) den Abo-Rabatten (1 bis 3
Monate) oder der Verbilligung von Zeitkarten des Ausbildungsverkehrs (15 bis 25
%). Mit dem neuen "OstalbTarif"
soll ein systematisches Fahrpreissystem eingeführt werden, das sich an
folgenden Eckpunkten orientieren soll: - Für
1 bis 4 durchfahrene Zonen jeweils ein gesonderter Preis, ab 5 Zonen werden
jeweils 2 Zonen zusammengefasst, maximaler Preis ab 17 Zonen. - Einzelfahrschein Kind: 60 % des
Einzelfahrscheins Erwachsene. - Rabatt auf Einzelfahrschein mit
Chipkarte zwischen 25 und 35 %, rabattierter Einzelfahrschein Kind auf Preis
des halben Einzelfahrscheins Erwachsene im Barverkauf. - Zeitkarten des Ausbildungsverkehrs
kosten 80 % vergleichbarer Zeitkarten von Erwachsenen. - Zeitkartenpreise Erwachsene richten sich
an den angenommenen Nutzungsfaktoren der Zeitkarte im Monat aus. Als
Einstiegsgröße werden ca. 40 Fahrten/Monat angenommen, ab der sich eine
Zeitkarte gegenüber einem rabattierten Einzelfahrschein lohnt. Je nach
zurückgelegter Strecke sinkt diese Vorteilsgrenze auf bis zu ca. 32
Fahrten/Monat ab. - Der Mindestpreis für eine Zeitkarte im
Ausbildungsverkehr orientiert sich an der Höhe des Eigenanteils für
Schülermonatskarten. - Abo-Rabatt bei Jahreskarten gegenüber
Einzelkauf 80 bis 75 % (12 Monate
fahren und 9 Monate zahlen) Mit dieser Preisgestaltung wird das Ziel
verbunden, Fahrgäste über rabattierte Einzelfahrscheine noch mehr als bisher an
den ÖPNV/SPNV heranzuführen, sie aber vor allem an Zeitkarten zu binden und
weniger an die normalen Einzelfahrscheine im Barkauf. Hierdurch soll eine
konstante Ausnutzung der vorhandenen Kapazitäten und eine Sicherung des
vorhandenen guten ÖPNV-Angebotes sichergestellt werden. Bei der Preisgestaltung ist darauf zu
achten, dass ein attraktives Angebot geschaffen wird, das einerseits möglichst
keine Verteuerungen der Fahrpreise entstehen lässt, andererseits das
Preisniveau jedoch nicht zu sehr abgesenkt wird, um den
Harmonisierungsausgleich nicht zu hoch werden zu lassen. Zwei verschiedene
Vorschläge zur Gestaltung der Abgabepreise werden ausgearbeitet und in der
nächsten Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung vorgestellt.
5. Ermittlung der kooperationsbedingten
Aufwendungen: Mit dem einheitlichen Zonenplan in
Verbindung mit den Vorschlägen zur künftigen Fahrpreisgestaltung ist es nun
möglich, den im Basisjahr 2002 von den Unternehmen erzielten Einnahmen, die
Einnahmen gegenüberzustellen, die sich bei der Anwendung des neuen Tarifsystems
ergeben. Zunächst ist die Ermittlung von zwei verschiedenen Fahrpreisvarianten
vorgesehen. Diese unterscheiden sich in der Höhe der Preise verschiedener
Fahrausweisangebote, nicht jedoch in deren Gesamtstruktur oder der Art der
Tarifermittlung. Die sich so ergebenen Harmonisierungsaufwendungen sowie die
Kosten, die sich aus der Durchtarifierung ergeben, sollen in der nächsten
Sitzung des Umweltausschusses präsentiert werden. Von der Höhe der sich
ergebenden Aufwendungen hängt es ab, ob noch weitere Rechenvorgänge mit
geänderten Fahrpreisvarianten durchgeführt werden müssen. Bei der Preisgestaltung muss darauf
hingewiesen werden, dass die Fahrpreise der Verkehrsunternehmen sich auf Grund
von Kürzungen von Bund und Land (Reduzierung der Ausgleichsleistungen für die
verbilligte Ausgabe von Schülermonatskarten (§ 45 a PBefG), Kürzungen bei der
Busförderung, bei der Mineralölsteuervergütung, bei der kostenlosen Beförderung
Schwerbehinderter oder auch durch die Kürzungen von Fahrpreisbezuschussungen
von Städten und Gemeinden) voraussichtlich erhöhen werden. Diese höheren
Beförderungsentgelte müssen bei der Gestaltung der Abgabepreise bereits
berücksichtigt werden. Durch den "OstalbTarif" kann dieser
Erhöhungseffekt nicht abgemildert werden. Die zusätzlich zu erwartenden Kosten
für die Verbundorganisation und technischer Ausstattungen sind derzeit noch
nicht bezifferbar. Diese können erst nach einer vertieften Auseinandersetzung
mit den technischen Voraussetzungen (z. B. Fahrscheindrucker, Zusatzgeräte,
Fahrausweisautomaten, Softwareanpassungen) und der Klärung der künftigen
Verbundorganisation näher beziffert werden. 6. Einsatz der bisherigen Zuschüsse des
Landkreises und der Städte und Gemeinden: Bereits bisher geben der Landkreis und
die Städte und Gemeinden Mittel zur Finanzierung tariflicher Maßnahmen. Der
Landkreis gibt insbesondere pro Jahr - für das umsteigTicket 131.000 € pro
Jahr - für das ABO-Ticket 130.000 € pro Jahr Außerdem fördert der Landkreis
tarifliche Maßnahmen der Städte und Gemeinden in Höhe von 50 % (im Jahr
2004 473.000 €). Ziel ist es, diese Mittel künftig zur
Finanzierung der kreisweiten Tarifkooperation zu verwenden. Den Städten und Gemeinden bleibt es
auch in Zukunft unbenommen, eigene tarifliche Maßnahmen durchzuführen. Denkbar
wäre, dass z. B. auch künftig Schulwegsicherheitskarten ausgegeben werden,
die dann in der jeweiligen Stadt oder Gemeinde gelten. Dies könnte geschehen,
indem der kreiseinheitliche Abgabepreis von Schülermonatskarten im Abo durch
eine Zahlung der Städte und Gemeinden für die speziellen
"Schulwegsicherheitskarten" noch einmal verbilligt wird. 7. Weiteres Vorgehen: Als nächster wichtigster Arbeitsschritt
steht die Kostenabschätzung der verschiedenen Varianten der Abgabepreise, deren
Bewertung und konkreten Auswirkungen innerhalb des Landkreises im Vordergrund.
Zahlreiche aufgetretene Fragen müssen hierbei intensiv in der Arbeitsgruppe,
mit PTV und dem Ministerium für Umwelt und Verkehr abgeklärt werden Weiter stehen unter anderem folgende
offene Punke auf dem Arbeitsprogramm: - Anerkennung der BahnCard - Regelung der Anerkennung von Zeitkarten
auf parallel befahrenen Strecken - Umstieg innerhalb einer Zone - Ausgabe rabattierter Einzelfahrscheine aus
DB-Fahrausweisautomaten - Umsetzung einer Tageskarte - Behandlung von Fällen, in denen der
Abgabepreis höher als das derzeit genehmigte Beförderungsentgelt liegt. - Behandlung verbundübergreifender Verkehre.
Hierzu möchte das Land in die Verbundförderung eine Anreizkomponente aufnehmen.
Ziel ist es, bis Ende des
Jahres 2004 die für die Einführung der kreisweiten Tarifkooperation
notwendigen Verträge abzuschließen. Für den Start der kreisweiten Tarifkooperation
ist das Jahr 2005 vorgesehen. Finanzierung und Folgekosten:
Eine Darstellung der Kosten
und von deren Finanzierung ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Anlagen: 0
Sichtvermerke:
Fachamt __________________________________________________ Maier Fachdezernent __________________________________________________ Götz Hauptamt __________________________________________________ Wolf Kämmerei __________________________________________________ Hubel Landrat __________________________________________________ Pavel |
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