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Vorlage - 064/04  

 
 
Betreff: Kreisweite Tarifkooperation
- Bericht über den Bearbeitungsstand
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Nahverkehr   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Entscheidung
04.05.2004 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung:

Antrag der Verwaltung:

 

1.       Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung nimmt vom Bericht Kenntnis.

 

2.       Den ausgearbeiteten Eckpunkten zur Gestaltung des künftigen landkreisweiten Fahrpreisangebotes wird zugestimmt

 

3.       Die Landkreisverwaltung wird beauftragt, in der Sitzung vom 29. Juni 2004 erneut über den Bearbeitungsstand, insbesondere über die künftige Preisgestaltung und deren finanziellen Konsequenzen zu berichten.

Sachverhalt/Begründung:

Sachverhalt/Begründung:

 

1.       Inhalt und Ziele der kreisweiten Tarifkooperation:

 

          Bisher gibt es im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Ostalbkreis eine Vielzahl von Angeboten, die teilweise durch Zuwendungen des Ostalbkreises und der Städte und Gemeinden verbilligt und durch die Fahrgäste gut angenommen werden. Andererseits wird der Zugang des Fahrgasts zum ÖPNV durch die Vielzahl der Angebote erschwert. Im Rahmen der kreisweiten Tarifkooperation soll dem Fahrgast ein einheitliches und leicht überschaubares Angebot gemacht werden.

 

          Kernelemente der kreisweiten Tarifkooperation sind:

 

          -      Ein kreiseinheitlicher Zonenplan zur Fahrpreisermittlung

 

          -      ein übersichtliches und vereinfachtes kreiseinheitliches Fahrausweissortiment

 

          -      kreiseinheitliche Fahrpreise für Bus und Schiene

 

          -      nur ein Fahrschein für alle Verbindungen, auch für Umsteiger

 

          -      kreiseinheitliches und abgestimmtes Marketing

 

          Bisher haben die einzelnen Verkehrsunternehmen unterschiedliche Haustarife (BE 39), die sich aus der unterschiedlichen betrieblichen Situation der einzelnen Unternehmen ergeben. Künftig gelten einheitliche Abgabepreise. Die Differenz zwischen den jeweiligen Haustarifen und den kreiseinheitlichen Abgabepreisen (Harmonisierungsverluste) bezahlt der Landkreis.

 

          Die kreisweite Tarifkooperation wird vom Land Baden-Württemberg finanziell gefördert. Das Land übernimmt voraussichtlich

 

          -      von den Harmonisierungsverlusten in Höhe von 50 % bei degressiver Ausgestaltung

 

          -      von den Durchtarifierungsverlusten auf Dauer 50 %;

 

          -      von den sonstigen verbundbedingten Aufwendungen (z. B. Technik oder Kosten der Verbundorganisation) auf Dauer 50 %;

 

          -      von den Einführungskosten 50 %.

 

 

2.       Vorgeschichte und Beschlusslage:

 

          In seiner Sitzung vom 23. April 2002 hat der Kreistag mit einer einstimmigen Entscheidung die Verwaltung beauftragt, zusammen mit den Verkehrsunternehmen die Einführung der kreisweiten Tarifkooperation im Ostalbkreis vorzubereiten. Zur konkreten Ausarbeitung von Vorschlägen wurde eine Arbeitsgruppe von sechs Busunternehmen, der DB Regio und des Ostalbkreises eingerichtet, die regelmäßig tagt.

 

          Zur fachlichen Begleitung und insbesondere zur Ermittlung der kooperationsbedingten Aufwendungen vergab der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung am 29. November 2002 einen Auftrag an das Büro PTV aus Karlsruhe. Auf Grundlage von deren Angebot wurde am 16. Januar 2003 der Beratungsvertrag abgeschlossen, der folgende Teile beinhaltet:

 

-      Fahrgasterhebung auf allen Schienenstrecken mit Aussagen zur Nutzung des SPNV innerhalb des Ostalbkreises, zu den Umsteigebeziehungen, zu den benutzten Fahrausweisen und den Reisezwecken.

 

-      Erfassung aller Verkaufsdaten der Busunternehmen mit Quelle und Ziel, benutzter Fahrscheinart, Preisstufe, Stückzahl und Umsatz.

 

-      Beratung des Landkreises und der Arbeitsgruppe zu Fragen der Fahrpreisgestaltung, technischen Punkte und zur Verbundorganisation.

 

-      Darstellung der finanziellen Konsequenzen aus der Einführung des landkreisweiten gültigen Tarifs.

 

 

3.       Bearbeitungsstand und Ziel der Erhebungen der PTV:

 

a)    Erhebung Schiene

 

       Als wichtigste Datengrundlage wurden in der Zeit vom 15. bis 30. März 2003 in allen Nahverkehrszügen montags bis freitags, samstags und sonntags Fahrgasterhebungen durchgeführt. Wegen der Streckensperrung Aalen - Nördlingen im vergangenen Jahr konnten die Fahrten auf dieser Strecke erst Ende Januar 2004 nacherhoben werden.

 

       Die Erhebung gliederte sich in eine Befragung der Fahrgäste (Stichprobe) und eine Komplettzählung der Einsteiger. Insgesamt wurden von rund 20 Zählern 380 Fahrten erhoben. Je Zug waren in Abhängigkeit von der Verkehrszeit 2 bis 4 Zähler im Einsatz.

 

       Auf Basis der Zählung und Befragung erfolgt eine quelle- zielgenaue Hochrechung der Verkehrsströme im SPNV innerhalb des Ostalbkreises, im kreisgrenzenüberschreitenden Verkehr und zu den vor- bzw. nachher benutzen Verkehrsmitteln. Diese Daten dienen als Grundlage der Einnahmeermittlung der DB-Regio aus der Beförderung von Fahrgästen im Binnenverkehr des Ostalbkreises. Der Entwurf der Datengrundlagen SPNV wurde der DB Regio AG und dem Ostalbkreis bereits am 17. März 2004 zur Prüfung übergeben.

 

b)    Erhebung Busverkehr:

 

       Die Erfassung der Grundlagedaten im Busverkehr (Verkaufsdaten) sollte nach dem ursprünglichen Zeitplan bis zum Sommer 2003 abgeschlossen sein. Nachdem mit der direkten Datenlieferung der Unternehmensdaten an die PTV unter anderem wegen der notwendigen Detailschärfe zum Teil größere technische Probleme verbunden waren, verzögerte sich der Abschluss dieses Arbeitsschrittes. Anfang Dezember 2003 lagen die Unternehmensdaten komplett in Karlsruhe vor und konnten anschließend aufbereitet werden. Hierbei sind z. B. die bislang sehr unterschiedlichen Fahrpreisermittlungsverfahren der Unternehmen zu beachten, die künftig auf ein einheitliches System umgestellt werden müssen.

 

       Da sich die Erfassung der Schienedaten auf Grund oben genannter Sperrung der Schienenstrecke ebenfalls verzögerte und alle Daten gemeinsam als Datengrundlage herangezogen werden müssen, wirkt sich die verspätete Datenlieferung im Busverkehr auf die weitere Abwicklung des Gesamtprojektes nicht maßgeblich aus.

 

c)     Fachliche Begleitung:

 

       Die PTV stand und steht bei allen aufgetretenen Sachfragen unterstützend bereit und nahm auch an verschiedenen Sitzungen der Arbeitsgruppe teil. In diesen wurden die Eckpunkte der künftigen Gestaltung des "Ostalb-Tarifs" behandelt, die von der PTV umgesetzt werden müssen.

 

d)    Ziel der Erhebungen der PTV:

 

       Ziel der Erhebungen der PTV ist es, die Kosten in Folge der kreisweiten Tarifkooperation für den Landkreis entstehenden Kosten zu ermitteln.

 

       Dazu wird die Differenz zwischen den zu erwartenden Einnahmen der Verkehrsunternehmen aus dem neuen kreisweiten Abgabepreis und den Einnahmen, die sich aus den genehmigten Haustarifen ergeben würden, ermittelt. Die entstehenden Kosten beinhalten dabei die Harmonisierungsaufwendungen und die Durchtarifierungseffekte durch die Ausgabe nur noch eines Fahrscheines auf allen Strecken. Dieser Differenzbetrag wird kreisweit um einen pauschalen Betrag erhöht, der sich aus den zu erwartenden Fahrgastzuwächsen ergibt. Der erleichterte Zugang zum ÖPNV, das verbesserte Angebot und die niedrigeren Abgabepreise gegenüber dem bisherigen Angebot werden dabei berücksichtigt.

 

 

4.       Eckpunkte der künftigen Fahrpreisgestaltung:

 

          In zahlreichen Sitzungen der Arbeitsgruppe konnten bis Ende März zu den Kernpunkten der künftigen Fahrpreisgestaltung folgende Übereinkünfte erzielt werden:

 

a)    Tarifzonenplan:

 

       Der künftig landkreisweit anzuwendende Tarifzonenplan dient zur einheitlichen Ermittlung der Fahrpreise. Die Höhe des Fahrpreises hängt ab von der Zahl der durchfahrenen Zonen. Bei der Ausarbeitung dieses Zonenplanes wurden die vorhandenen Zonenpläne der Räume Aalen und Ellwangen beibehalten. Diese werden bereits seit Jahren von 7 Verkehrsunternehmen erfolgreich angewandt und sind den Fahrgästen vertraut. Die kleinräumige Zonengestaltung (Durchmesser ca. 3,0 km) hat sich im Busverkehr der Räume Aalen und Ellwangen bewährt und führt zu einer zufriedenstellenden Tarifgerechtigkeit. Dieses Raster wird künftig auch im Raum Schwäbisch Gmünd angewandt. Dort sind die Einteilungen der Zonen bzw. Tarifpunke bislang noch kleinräumiger. Auf die Bildung großer Zonen wurde bewusst verzichtet, um die ansonsten notwendigen großen Preissprünge zu verhindern.

 

       Die Zoneneinteilung folgt dem Prinzip, dass im gesamten Landkreis der im ÖPNV zurückgelegten Strecke in Kilometer in etwa die selbe Zahl zu berücksichtigender Tarifzonen gegenübersteht. Damit wird erreicht, dass künftig landkreisweit für vergleichbare Strecken der selbe Abgabepreis verlangt wird.

 

       Derzeit erfolgt noch eine Feinabstimmung des Zonenplanes inklusive Zuordnung der alten zu den neuen Zonen bzw. Teilstrecken. In der Sitzung des Umweltausschusses vom 29. Juni 2004 wird dieser Zonenplan präsentiert.

 

b)    Fahrausweisarten:

 

       Das künftig landkreisweit gültige Fahrausweisangebot wird gegenüber heute deutlich vereinfacht. Angeboten werden sollen folgende Fahrausweisarten:

 

          -         Einzelfahrscheine Erwachsene/Kinder im Barverkauf

-        Rabattierte Einzelfahrscheine für Erwachsene und Kinder (auf Chipkarten)

-        Monatskarten Erwachsene im Einzelkauf und Abonnement (nur übertragbar)

-        Monatskarten für Schüler/Auszubildende im Einzelkauf und Abonnement

-        Tageskarten für Kleingruppen (5 Personen, ab 9:00 Uhr gültig), Geltungsbereich noch offen

-        Studententicket als besonderes Angebot für Studentinnen und Studenten im Ostalbkreis

 

       Mit diesen Fahrausweisarten soll die derzeit sehr bunte Fahrausweispalette deutlich reduziert und gleichzeitig neue attraktive Angebote geschaffen werden.

 

c)     Abgabepreise:

 

       Die genehmigten Beförderungsentgelte der Verkehrsunternehmen sind von diesen auf die jeweiligen betrieblichen Erfordernissen zugeschnitten und auch sonst sehr unterschiedlich ausgeprägt. Dies führt z. B. zu Unterschieden in den Kindervergünstigungen, den Rabattsätzen für Einzelfahrscheine (10 bis 35 %) den Abo-Rabatten (1 bis 3 Monate) oder der Verbilligung von Zeitkarten des Ausbildungsverkehrs (15 bis 25 %).

 

       Mit dem neuen "OstalbTarif" soll ein systematisches Fahrpreissystem eingeführt werden, das sich an folgenden Eckpunkten orientieren soll:

 

          -         Für 1 bis 4 durchfahrene Zonen jeweils ein gesonderter Preis, ab 5 Zonen werden jeweils 2 Zonen zusammengefasst, maximaler Preis ab 17 Zonen.

 

-        Einzelfahrschein Kind: 60 % des Einzelfahrscheins Erwachsene.

 

-        Rabatt auf Einzelfahrschein mit Chipkarte zwischen 25 und 35 %, rabattierter Einzelfahrschein Kind auf Preis des halben Einzelfahrscheins Erwachsene im Barverkauf.

 

-        Zeitkarten des Ausbildungsverkehrs kosten 80 % vergleichbarer Zeitkarten von Erwachsenen.

 

-        Zeitkartenpreise Erwachsene richten sich an den angenommenen Nutzungsfaktoren der Zeitkarte im Monat aus. Als Einstiegsgröße werden ca. 40 Fahrten/Monat angenommen, ab der sich eine Zeitkarte gegenüber einem rabattierten Einzelfahrschein lohnt. Je nach zurückgelegter Strecke sinkt diese Vorteilsgrenze auf bis zu ca. 32 Fahrten/Monat ab.

 

-        Der Mindestpreis für eine Zeitkarte im Ausbildungsverkehr orientiert sich an der Höhe des Eigenanteils für Schülermonatskarten.

 

-        Abo-Rabatt bei Jahreskarten gegenüber Einzelkauf  80 bis 75 % (12 Monate fahren und 9 Monate zahlen)

 

       Mit dieser Preisgestaltung wird das Ziel verbunden, Fahrgäste über rabattierte Einzelfahrscheine noch mehr als bisher an den ÖPNV/SPNV heranzuführen, sie aber vor allem an Zeitkarten zu binden und weniger an die normalen Einzelfahrscheine im Barkauf. Hierdurch soll eine konstante Ausnutzung der vorhandenen Kapazitäten und eine Sicherung des vorhandenen guten ÖPNV-Angebotes sichergestellt werden.

 

       Bei der Preisgestaltung ist darauf zu achten, dass ein attraktives Angebot geschaffen wird, das einerseits möglichst keine Verteuerungen der Fahrpreise entstehen lässt, andererseits das Preisniveau jedoch nicht zu sehr abgesenkt wird, um den Harmonisierungsausgleich nicht zu hoch werden zu lassen. Zwei verschiedene Vorschläge zur Gestaltung der Abgabepreise werden ausgearbeitet und in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung vorgestellt.

 

5.       Ermittlung der kooperationsbedingten Aufwendungen:

         

          Mit dem einheitlichen Zonenplan in Verbindung mit den Vorschlägen zur künftigen Fahrpreisgestaltung ist es nun möglich, den im Basisjahr 2002 von den Unternehmen erzielten Einnahmen, die Einnahmen gegenüberzustellen, die sich bei der Anwendung des neuen Tarifsystems ergeben. Zunächst ist die Ermittlung von zwei verschiedenen Fahrpreisvarianten vorgesehen. Diese unterscheiden sich in der Höhe der Preise verschiedener Fahrausweisangebote, nicht jedoch in deren Gesamtstruktur oder der Art der Tarifermittlung. Die sich so ergebenen Harmonisierungsaufwendungen sowie die Kosten, die sich aus der Durchtarifierung ergeben, sollen in der nächsten Sitzung des Umweltausschusses präsentiert werden. Von der Höhe der sich ergebenden Aufwendungen hängt es ab, ob noch weitere Rechenvorgänge mit geänderten Fahrpreisvarianten durchgeführt werden müssen.

 

          Bei der Preisgestaltung muss darauf hingewiesen werden, dass die Fahrpreise der Verkehrsunternehmen sich auf Grund von Kürzungen von Bund und Land (Reduzierung der Ausgleichsleistungen für die verbilligte Ausgabe von Schülermonatskarten (§ 45 a PBefG), Kürzungen bei der Busförderung, bei der Mineralölsteuervergütung, bei der kostenlosen Beförderung Schwerbehinderter oder auch durch die Kürzungen von Fahrpreisbezuschussungen von Städten und Gemeinden) voraussichtlich erhöhen werden. Diese höheren Beförderungsentgelte müssen bei der Gestaltung der Abgabepreise bereits berücksichtigt werden. Durch den "OstalbTarif" kann dieser Erhöhungseffekt nicht abgemildert werden.

 

          Die zusätzlich zu erwartenden Kosten für die Verbundorganisation und technischer Ausstattungen sind derzeit noch nicht bezifferbar. Diese können erst nach einer vertieften Auseinandersetzung mit den technischen Voraussetzungen (z. B. Fahrscheindrucker, Zusatzgeräte, Fahrausweisautomaten, Softwareanpassungen) und der Klärung der künftigen Verbundorganisation näher beziffert werden.

 

6.       Einsatz der bisherigen Zuschüsse des Landkreises und der Städte und Gemeinden:

 

          Bereits bisher geben der Landkreis und die Städte und Gemeinden Mittel zur Finanzierung tariflicher Maßnahmen. Der Landkreis gibt insbesondere pro Jahr

 

          -      für das umsteigTicket 131.000 € pro Jahr

 

          -      für das ABO-Ticket 130.000 € pro Jahr

 

          Außerdem fördert der Landkreis tarifliche Maßnahmen der Städte und Gemeinden in Höhe von 50 % (im Jahr 2004 473.000 €).

 

          Ziel ist es, diese Mittel künftig zur Finanzierung der kreisweiten Tarifkooperation zu verwenden.

 

          Den Städten und Gemeinden bleibt es auch in Zukunft unbenommen, eigene tarifliche Maßnahmen durchzuführen. Denkbar wäre, dass z. B. auch künftig Schulwegsicherheitskarten ausgegeben werden, die dann in der jeweiligen Stadt oder Gemeinde gelten. Dies könnte geschehen, indem der kreiseinheitliche Abgabepreis von Schülermonatskarten im Abo durch eine Zahlung der Städte und Gemeinden für die speziellen "Schulwegsicherheitskarten" noch einmal verbilligt wird. 

 

7.       Weiteres Vorgehen:

 

          Als nächster wichtigster Arbeitsschritt steht die Kostenabschätzung der verschiedenen Varianten der Abgabepreise, deren Bewertung und konkreten Auswirkungen innerhalb des Landkreises im Vordergrund. Zahlreiche aufgetretene Fragen müssen hierbei intensiv in der Arbeitsgruppe, mit PTV und dem Ministerium für Umwelt und Verkehr abgeklärt werden

 

          Weiter stehen unter anderem folgende offene Punke auf dem Arbeitsprogramm:

 

-      Anerkennung der BahnCard

-      Regelung der Anerkennung von Zeitkarten auf parallel befahrenen Strecken

-      Umstieg innerhalb einer Zone

-      Ausgabe rabattierter Einzelfahrscheine aus DB-Fahrausweisautomaten

-      Umsetzung einer Tageskarte

-      Behandlung von Fällen, in denen der Abgabepreis höher als das derzeit genehmigte Beförderungsentgelt liegt.

-      Behandlung verbundübergreifender Verkehre. Hierzu möchte das Land in die Verbundförderung eine Anreizkomponente aufnehmen.

 

          Ziel ist es, bis Ende des Jahres 2004 die für die Einführung der kreisweiten Tarifkooperation notwendigen Verträge abzuschließen. Für den Start der kreisweiten Tarifkooperation ist das Jahr 2005 vorgesehen. 

 

Finanzierung und Folgekosten:

Finanzierung und Folgekosten:

 

Eine Darstellung der Kosten und von deren Finanzierung ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich.

Anlagen: 0

Anlagen:    0

 

 

 

Sichtvermerke:

 

Fachamt                        __________________________________________________

                                    Maier

 

Fachdezernent            __________________________________________________

                                    Götz

 

Hauptamt                       __________________________________________________

                                    Wolf

 

Kämmerei                     __________________________________________________

                                    Hubel

 

Landrat              __________________________________________________

                                    Pavel