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Vorlage - 060/04  

 
 
Betreff: FahrBus Ellwangen
- Bericht über die Entwicklung bis 2003/Eckpunkte des künftigen Kooperationsvertrages
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Nahverkehr   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Entscheidung
04.05.2004 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung:

Antrag der Verwaltung:

 

1.    Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung nimmt vom Bericht über die Entwicklung von FahrBus Ellwangen bis 2003 Kenntnis.

 

2.    Die Landkreisverwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der vorgestellten Eckpunkte einen Kooperationsvertrag mit der FahrBus Ellwangen GbR abzuschließen

 

3.    Die Landkreisverwaltung wird beauftragt,  im Jahr 2005 erneut über die Entwicklung von FahrBus Ellwangen zu berichten.

Sachverhalt/Begründung:

Sachverhalt/Begründung:

 

1.    Aufgaben von FahrBus Ellwangen

 

       Gemäß dem Grundsatzbeschluss des Kreistages des Ostalbkreises vom 17. Dezember 1996 nahm FahrBus Ellwangen am 7. April 1997 die Arbeit auf.

 

       Die Verwaltung berichtete zuletzt in der Sitzung vom 17. September 2002 (Drucksachen-Nr. 218/02) über FahrBus Ellwangen. Hierbei erfolgte der Auftrag, erneut über die Entwicklung zu berichten.

 

       In der umfassenden verkehrlichen und tariflichen Kooperation arbeiten die drei Verkehrsunternehmen MACK, Müller (ehemals RBS) und Weis eng zusammen. Unternehmensübergreifend werden für das gesamte Verkehrsgebiet die Kundenberatung und -betreuung, die Durchführung von tariflichen Maßnahmen, die Planung und Umsetzung von optimierten Fahrplänen und deren Umsetzung in Wagenumläufe übernommen. Hierzu wird in Ellwangen eine gemeinsame Geschäftsstelle betrieben. Insgesamt werden 27 Buslinien mit einem Streckennetz von 650 km und über 650 Haltestellen betreut.

 

 

2.    Entwicklung der Verkehrsleistungen

 

       Durch die Einführung des neuen Verkehrskonzeptes im Jahr 1997 stiegen die Verkehrsleistungen gegenüber dem Zeitraum vor FahrBus-Start um 13 % (ca. 213.000 km/Jahr). Seit 2001 sind zur Umsetzung der Fahrpläne mit einem Volumen von ca. 1,65 Mio. km/Jahr ca. 55 Busse notwendig. Bis zum Jahr 2003 blieb diese Verkehrsleistung nahezu konstant. Mit diesen zusätzlichen Kilometern ist ein jährlicher Mehraufwand gegenüber dem Zeitpunkt vor Start der Kooperation von ca. 445.000 € (2003) verbunden.

 

 

3.    Entwicklung der Fahrgastzahlen

 

       Die Zahl der in den Bussen der Unternehmen von FahrBus Ellwangen beförderten Fahrgäste stieg seit 1996 kontinuierlich an. Insgesamt wurden 2003 3,31 Mio. beförderte Personen registriert. Gegenüber dem Jahr 1996 (2,63 Mio. Fahrgäste) bedeutet dies eine Zunahme um 26,1 %.

 

       Diese Steigerungen beziehen sich vor allem auf den Schüler- und Ausbildungsverkehr, der um 29,4 % zulegte. Hierbei ist jedoch besonders erfreulich, dass die Zahl der Schüler und Auszubildenden, die keinen Anspruch auf ein Ostalb-Abo haben und dennoch mit dem Bus zur Ausbildunsstätte fahren, von 2001 auf 2003 überdurchschnittlich um 37,6 % zugenommen hat. Sonstige Zeitkarten nahmen um 38,5 % zu. Rückgänge im Regeltarif (Einzelfahrscheine) beruhen vor allem auf Wanderungen zu den Zeitkarten. Anlage 1 gibt hierzu nähere Auskünfte.

 

4.    Vertragliche Gestaltung - Eckpunkte des bisherigen Vertrages

 

       Bislang bestehen zwischen dem Ostalbkreis und jedem einzelnen Verkehrsunternehmen gleichlautende bilaterale Vereinbarungen aus dem Jahr 1997, in denen die Aufgaben und finanziellen Zuwendungen festgelegt sind. Insbesondere ist geregelt, dass die Verkehrsunternehmen gemeinsam

 

       -      ein Verkehrsnetz mit einem erweiterten Grundangebot planen und gestalten,

 

       -      die Fahrpläne und Wagenumlaufpläne laufend abstimmen,

 

       -      einen vom Landratsamt genehmigten Gemeinschaftstarif anwenden,

 

       -      ein einheitliches Marketingkonzept gestalten und umsetzen,

 

       -      eine Geschäftsstelle als Ansprechpartner für den Landkreis und die Fahrgäste und als Abrechnungsstelle betreiben.

 

       Im Gegenzug ist der Ostalbkreis verpflichtet, an die FahrBus-Unternehmen

 

       -      einen pauschalen jährlichen Gesamtzuschuss in Höhe von 163.600 €,

 

       -      einen Zuschuss aus kreiseigenen Mitteln in Höhe von bis zu 230.000 € im Jahr

 

       an die FahrBus-Unternehmen zur Deckung eines "FahrBus-bedingten" Abmangels als Vorschuss zu bezahlen.

 

       Ob und in welchem Umfang die Zahlung von bis zu 230.000 € zur Deckung des "FahrBus-bedingten" Abmangels tatsächlich nötig ist, ist von den FahrBus-Unternehmen im Rahmen einer jährlichen Abrechnung nachzuweisen.

 

       Nachdem die Abrechnungen sich als recht kompliziert erwiesen haben, hat der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung die Landkreisverwaltung beauftragt, die Verträge in Verhandlungen mit den FahrBus-Unternehmen neu auszugestalten. Dafür sprachen auch Gründe des Europarechts, wonach pauschale Zuschüsse der öffentlichen Hand an Verkehrsunternehmen als problematisch anzusehen sind.

 

 

5.    Eckpunkte des neuen Vertrages

 

       Mit Wirkung zum 1. Januar 2004 schlossen sich die drei Verkehrsunternehmen zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts FahrBus Ellwangen GbR zusammen. Mit dieser Gesellschaft soll noch mehr als bisher die Mobilität der Menschen im Verkehrsraum Ellwangen verbessert, den Belangen des Umweltschutzes und der Energieeinsparung Rechnung getragen und die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Ostalbkreis erhöht werden.

 

       Die Landkreisverwaltung hat inzwischen detailierte Vertragsverhandlungen mit FahrBus Ellwangen geführt. Der Entwurf des Kooperationsvertrags (Anlage 2) hat folgende Eckpunkte:

 

Ø            Gesellschaftsvertrag der Verkehrsunternehmer untereinander ohne Einbeziehung des Ostalbkreises als Gesellschafter.

 

Ø            Kooperationsvertrag zwischen den in FahrBus Ellwangen zusammengeschlossenen Verkehrsunternehmen und dem Ostalbkreis.

 

Ø            Im Rahmen des Kooperationsvertrags sollen sich die tariflichen und verkehrlichen Regelungen im bisherigen Rahmen bewegen. Im Vordergrund steht der Grundsatz: "1 Fahrplan, 1 Fahrschein, 1 Fahrpreis, ein gemeinsames Marketing".

 

Ø            Die bisherige globale Bezuschussung an die einzelnen Unternehmen soll durch eine klare Abrechnung der einzelnen Positionen abgelöst werden:

-        Ein Teil des Zuschusses wird dafür verwendet, das betriebswirtschaftlich notwendige Beförderungsentgelt der Unternehmen (sog. BE 39) auf den Abgabepreis (FahrBus Ellwangen-Tarif) abzusenken (entspricht Regelung FahrBus Gmünd). Die Zuschüsse werden spitz abgerechnet (ca. 48.000 - 86.000 €/Jahr; wegen schwer prognostizierbarer künftiger Fahrgastzahlen ist nur eine grobe Kalkulation möglich). Außerdem wird ein pauschaler Betrag zum Ausgleich der Durchtarifierungsverluste gegeben (15.000 €/Jahr). Diese Regelung wird mit Einführung der kreisweiten Tarifkooperation durch die dann geltenden Regelungen ersetzt.

 

-        Weiter soll sich der Landkreis, wie bisher, an den Kosten der Geschäftsstelle beteiligen (max. 136.000 €/Jahr).

Ø              Für einzelne, durch das Verkehrskonzept von FahrBus Ellwangen 1997 neu eingerichtete Fahrten werden gesonderte Vereinbarungen mit dem jeweiligen Verkehrsunternehmen abgeschlossen (ca. 194.000 €/Jahr).

 

       Insgesamt werden nach dem geänderten Vertrag 393.000 €/Jahr anfallen. Wegen der schwer abschätzbaren künftigen Harmonisierungsaufwendungen sind im ungünstigsten Fall Mehrkosten von 38.000 € möglich. Bei Inkrafttreten des neuen Vertrages am 1. Juli 2004 wären dies für 2004 19.000 €/Jahr mehr. Dies erscheint deshalb gerechtfertigt, weil die Verkehrsunternehmen nachweisen können, dass die "FahrBus-bedingten Mehrausgaben" in den letzten Jahren wesentlich höher waren als die "FahrBus-bedingten Mehreinnahmen". Entscheidend ist letztendlich, dass die FahrBus-Unternehmen in der langen Zeit seit 1997 zwar laufend Zuschüsse erhalten haben, die nie erhöht worden sind, mit denen sie aber erweiterte Fahrleistungen erbracht haben, während der Gemeinschaftstarif nur 2 mal in 7 Jahren geringfügig erhöht wurde. Im Jahr 2005 wird der Erhöhungsbetrag voraussichtlich ca. 36.000 € betragen.

 

       Die oben genannten Eckpunkte decken sich weitgehend mit dem Inhalt der Regelungen, die der Landkreis mit FahrBus Gmünd getroffen hat, mit dem Unterschied, dass der Ostalbkreis nicht Mitgesellschafter ist. Dafür sprechen folgende Gründe:

 

-                 Anders als FahrBus Gmünd beabsichtigen die in FahrBus Ellwangen zusammengeschlossenen Unternehmen bei anderen Verkehrsunternehmen im Ostalbkreis und Dritten Aufträge vor allem für Dienstleistungen im EDV-Bereich zu aquirieren. An den Gewinnen und Verlusten aus dieser Geschäftsfähigkeit muss sich der Landkreis nach der Vorstellung der Verkehrsunternehmen beteiligen, wenn er Gesellschafter bei FahrBus Ellwangen ist. Nach Auffassung der Landkreisverwaltung kann es nicht Aufgabe der Landkreisverwaltung sein, an solchen Geschäften teilzunehmen und dafür das Risiko mit zu übernehmen.

 

       -        Bei FahrBus Ellwangen sieht die Landkreisverwaltung nicht die Notwendigkeit einer intensiven Mitwirkung, wozu die Stellung als Gesellschafter notwendig wäre. Die in FahrBus Ellwangen zusammengeschlossenen Verkehrsunternehmen haben die notwendige Aufbauarbeit zur Verbesserung des ÖPNV in Ellwangen längst auch ohne intensive Mitwirkung der Landkreisverwaltung geleistet.

 

       -        Die in FahrBus Ellwangen zusammengeschlossenen Verkehrsunternehmen akzeptieren das vorgeschlagene Modell, wenn dies nicht zu einer Ungleichbehandlung von FahrBus Ellwangen gegenüber FahrBus Gmünd führt. Dies hat die Landkreisverwaltung zugesichert.

 

       Anders als bei der kreisweiten Tarifkooperation kommen bei FahrBus Ellwangen noch keine Zuschüsse des Landes zum Tragen. Die Landkreisverwaltung strebt eine Vereinbarung mit dem Verkehrsministerium an, wonach die Zuschüsse des Landkreises zum FahrBus-Tarif im Rahmen der geplanten kreisweiten Tarifkooperation als vorzeitiger Beginn nicht schädlich sind, wenn sie als eine Vorstufe zu einer kreisweiten und zeitnahen Tarifkooperation betrachtet werden können.

 

 

6.    Bewertung und Ausblick

 

       FahrBus Ellwangen ist nach 7 Jahren aktiver Mitgestaltung des Nahverkehrs mit zu einer tragenden Säule des ÖPNV im Ostalbkreis geworden. Nach wie vor ist die Zusammenarbeit im tariflichen, verkehrlichen und auch betrieblichen Bereich beispielhaft. Die erfreuliche Zunahme der Fahrgastzahlen zeigt, dass diese Zusammenarbeit auch Früchte trägt. Vor dem Hintergrund der sich wandelnden rechtlichen Rahmenbedingungen und der künftigen landkreisweiten Tarifkooperation sind jedoch vertragliche Anpassungen unumgänglich. Die vor 7 Jahren abgeschlossenen Verträge können den neuen Anforderungen nicht gerecht werden und müssen durch Neuregelungen ersetzt werden. Aus diesem Grunde spricht sich die Landkreisverwaltung für klare, leistungsorientierte Verträge nach den skizzierten Eckpunkten und dem beigefügten Entwurf des Kooperationsvertrages aus.

 

Finanzierung und Folgekosten:

Finanzierung und Folgekosten:

 

Im Haushaltsplan 2004 stehen wie in den Vorjahren unter der Haushaltsstelle 1.7921.6372 für die Kooperation FahrBus Ellwangen 393.700 € zur Verfügung.

Anlagen: 2

Anlagen:   2

 

 

 

Sichtvermerke:

 

Fachamt                        __________________________________________________

                                    Maier                                        Betz-Conrad

 

Fachdezernent            __________________________________________________

                                    Götz

 

Hauptamt                       __________________________________________________

                                    Wolf

 

Kämmerei                     __________________________________________________

                                    Hubel

 

Landrat              __________________________________________________

                                    Pavel