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Antrag der
Verwaltung:
1. Der Ausschuss für Umweltschutz und
Kreisentwicklung nimmt vom Bericht über die Entwicklung von FahrBus Ellwangen
bis 2003 Kenntnis. 2. Die Landkreisverwaltung wird beauftragt, auf
Grundlage der vorgestellten Eckpunkte einen Kooperationsvertrag mit der FahrBus
Ellwangen GbR abzuschließen 3. Die Landkreisverwaltung wird beauftragt, im Jahr 2005 erneut über die
Entwicklung von FahrBus Ellwangen zu berichten. Sachverhalt/Begründung:
1. Aufgaben von FahrBus Ellwangen Gemäß dem Grundsatzbeschluss des
Kreistages des Ostalbkreises vom 17. Dezember 1996 nahm FahrBus
Ellwangen am 7. April 1997 die Arbeit auf. Die Verwaltung berichtete zuletzt in der
Sitzung vom 17. September 2002 (Drucksachen-Nr. 218/02) über FahrBus Ellwangen.
Hierbei erfolgte der Auftrag, erneut über die Entwicklung zu berichten. In der umfassenden verkehrlichen und
tariflichen Kooperation arbeiten die drei Verkehrsunternehmen MACK, Müller
(ehemals RBS) und Weis eng zusammen. Unternehmensübergreifend werden für das
gesamte Verkehrsgebiet die Kundenberatung und -betreuung, die Durchführung von
tariflichen Maßnahmen, die Planung und Umsetzung von optimierten Fahrplänen und
deren Umsetzung in Wagenumläufe übernommen. Hierzu wird in Ellwangen eine
gemeinsame Geschäftsstelle betrieben. Insgesamt werden 27 Buslinien mit einem
Streckennetz von 650 km und über 650 Haltestellen betreut. 2. Entwicklung der Verkehrsleistungen Durch die Einführung des neuen
Verkehrskonzeptes im Jahr 1997 stiegen die Verkehrsleistungen gegenüber dem
Zeitraum vor FahrBus-Start um 13 % (ca. 213.000 km/Jahr). Seit 2001 sind zur
Umsetzung der Fahrpläne mit einem Volumen von ca. 1,65 Mio. km/Jahr ca. 55
Busse notwendig. Bis zum Jahr 2003 blieb diese Verkehrsleistung nahezu
konstant. Mit diesen zusätzlichen Kilometern ist ein jährlicher Mehraufwand
gegenüber dem Zeitpunkt vor Start der Kooperation von ca. 445.000 € (2003)
verbunden. 3. Entwicklung der Fahrgastzahlen Die Zahl der in den Bussen der Unternehmen
von FahrBus Ellwangen beförderten Fahrgäste stieg seit 1996 kontinuierlich an.
Insgesamt wurden 2003 3,31 Mio. beförderte Personen registriert. Gegenüber dem
Jahr 1996 (2,63 Mio. Fahrgäste) bedeutet dies eine Zunahme um 26,1 %. Diese Steigerungen beziehen sich vor
allem auf den Schüler- und Ausbildungsverkehr, der um 29,4 % zulegte. Hierbei
ist jedoch besonders erfreulich, dass die Zahl der Schüler und Auszubildenden,
die keinen Anspruch auf ein Ostalb-Abo haben und dennoch mit dem Bus zur Ausbildunsstätte
fahren, von 2001 auf 2003 überdurchschnittlich um 37,6 % zugenommen hat.
Sonstige Zeitkarten nahmen um 38,5 % zu. Rückgänge im Regeltarif
(Einzelfahrscheine) beruhen vor allem auf Wanderungen zu den Zeitkarten. Anlage
1 gibt hierzu nähere Auskünfte. 4. Vertragliche Gestaltung - Eckpunkte des
bisherigen Vertrages Bislang bestehen zwischen dem Ostalbkreis
und jedem einzelnen Verkehrsunternehmen gleichlautende bilaterale
Vereinbarungen aus dem Jahr 1997, in denen die Aufgaben und finanziellen
Zuwendungen festgelegt sind. Insbesondere ist geregelt, dass die
Verkehrsunternehmen gemeinsam -
ein Verkehrsnetz mit einem erweiterten Grundangebot planen und gestalten, - die
Fahrpläne und Wagenumlaufpläne laufend abstimmen, - einen
vom Landratsamt genehmigten Gemeinschaftstarif anwenden, - ein
einheitliches Marketingkonzept gestalten und umsetzen, - eine
Geschäftsstelle als Ansprechpartner für den Landkreis und die Fahrgäste und als
Abrechnungsstelle betreiben. Im Gegenzug ist der Ostalbkreis
verpflichtet, an die FahrBus-Unternehmen - einen
pauschalen jährlichen Gesamtzuschuss in Höhe von 163.600 €, - einen
Zuschuss aus kreiseigenen Mitteln in Höhe von bis zu 230.000 € im Jahr an die FahrBus-Unternehmen zur Deckung eines
"FahrBus-bedingten" Abmangels als Vorschuss zu bezahlen. Ob und in welchem Umfang die Zahlung von
bis zu 230.000 € zur Deckung des "FahrBus-bedingten" Abmangels
tatsächlich nötig ist, ist von den FahrBus-Unternehmen im Rahmen einer
jährlichen Abrechnung nachzuweisen. Nachdem die Abrechnungen sich als recht
kompliziert erwiesen haben, hat der Ausschuss für Umweltschutz und
Kreisentwicklung die Landkreisverwaltung beauftragt, die Verträge in
Verhandlungen mit den FahrBus-Unternehmen neu auszugestalten. Dafür sprachen
auch Gründe des Europarechts, wonach pauschale Zuschüsse der öffentlichen Hand
an Verkehrsunternehmen als problematisch anzusehen sind. 5. Eckpunkte des neuen Vertrages Mit Wirkung zum 1. Januar 2004 schlossen
sich die drei Verkehrsunternehmen zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts FahrBus
Ellwangen GbR zusammen. Mit dieser Gesellschaft soll noch mehr als bisher die
Mobilität der Menschen im Verkehrsraum Ellwangen verbessert, den Belangen des
Umweltschutzes und der Energieeinsparung Rechnung getragen und die
Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Ostalbkreis erhöht werden. Die Landkreisverwaltung hat inzwischen
detailierte Vertragsverhandlungen mit FahrBus Ellwangen geführt. Der Entwurf
des Kooperationsvertrags (Anlage 2) hat folgende Eckpunkte: Ø
Gesellschaftsvertrag
der Verkehrsunternehmer untereinander ohne Einbeziehung des
Ostalbkreises als Gesellschafter. Ø
Kooperationsvertrag
zwischen den in FahrBus Ellwangen zusammengeschlossenen Verkehrsunternehmen und
dem Ostalbkreis. Ø
Im
Rahmen des Kooperationsvertrags sollen sich die tariflichen und verkehrlichen
Regelungen im bisherigen Rahmen bewegen. Im Vordergrund steht der Grundsatz:
"1 Fahrplan, 1 Fahrschein, 1 Fahrpreis, ein gemeinsames Marketing". Ø
Die
bisherige globale Bezuschussung an die einzelnen Unternehmen soll durch eine
klare Abrechnung der einzelnen Positionen abgelöst werden: - Ein Teil des Zuschusses wird dafür
verwendet, das betriebswirtschaftlich notwendige Beförderungsentgelt der
Unternehmen (sog. BE 39) auf den Abgabepreis (FahrBus Ellwangen-Tarif)
abzusenken (entspricht Regelung FahrBus Gmünd). Die Zuschüsse werden spitz
abgerechnet (ca. 48.000 - 86.000 €/Jahr; wegen schwer prognostizierbarer künftiger
Fahrgastzahlen ist nur eine grobe Kalkulation möglich). Außerdem wird ein
pauschaler Betrag zum Ausgleich der Durchtarifierungsverluste gegeben
(15.000 €/Jahr). Diese Regelung wird mit Einführung der kreisweiten
Tarifkooperation durch die dann geltenden Regelungen ersetzt. - Weiter soll sich der Landkreis, wie
bisher, an den Kosten der Geschäftsstelle beteiligen (max.
136.000 €/Jahr). Ø
Für
einzelne, durch das Verkehrskonzept von FahrBus Ellwangen 1997 neu
eingerichtete Fahrten werden gesonderte Vereinbarungen mit dem jeweiligen
Verkehrsunternehmen abgeschlossen (ca. 194.000 €/Jahr). Insgesamt werden nach dem geänderten
Vertrag 393.000 €/Jahr anfallen. Wegen der schwer abschätzbaren künftigen
Harmonisierungsaufwendungen sind im ungünstigsten Fall Mehrkosten von 38.000 €
möglich. Bei Inkrafttreten des neuen Vertrages am 1. Juli 2004 wären dies für
2004 19.000 €/Jahr mehr. Dies erscheint deshalb gerechtfertigt, weil die
Verkehrsunternehmen nachweisen können, dass die "FahrBus-bedingten
Mehrausgaben" in den letzten Jahren wesentlich höher waren als die
"FahrBus-bedingten Mehreinnahmen". Entscheidend ist letztendlich,
dass die FahrBus-Unternehmen in der langen Zeit seit 1997 zwar laufend
Zuschüsse erhalten haben, die nie erhöht worden sind, mit denen sie aber
erweiterte Fahrleistungen erbracht haben, während der Gemeinschaftstarif nur 2
mal in 7 Jahren geringfügig erhöht wurde. Im Jahr 2005 wird der Erhöhungsbetrag
voraussichtlich ca. 36.000 € betragen. Die oben genannten Eckpunkte decken sich
weitgehend mit dem Inhalt der Regelungen, die der Landkreis mit FahrBus Gmünd
getroffen hat, mit dem Unterschied, dass der Ostalbkreis nicht
Mitgesellschafter ist. Dafür sprechen folgende Gründe: -
Anders
als FahrBus Gmünd beabsichtigen die in FahrBus Ellwangen zusammengeschlossenen
Unternehmen bei anderen Verkehrsunternehmen im Ostalbkreis und Dritten Aufträge
vor allem für Dienstleistungen im EDV-Bereich zu aquirieren. An den Gewinnen
und Verlusten aus dieser Geschäftsfähigkeit muss sich der Landkreis nach der
Vorstellung der Verkehrsunternehmen beteiligen, wenn er Gesellschafter bei
FahrBus Ellwangen ist. Nach Auffassung der Landkreisverwaltung kann es nicht
Aufgabe der Landkreisverwaltung sein, an solchen Geschäften teilzunehmen und
dafür das Risiko mit zu übernehmen. - Bei FahrBus Ellwangen sieht die Landkreisverwaltung nicht die
Notwendigkeit einer intensiven Mitwirkung, wozu die Stellung als Gesellschafter
notwendig wäre. Die in FahrBus Ellwangen zusammengeschlossenen
Verkehrsunternehmen haben die notwendige Aufbauarbeit zur Verbesserung des ÖPNV
in Ellwangen längst auch ohne intensive Mitwirkung der Landkreisverwaltung
geleistet. - Die in FahrBus Ellwangen zusammengeschlossenen
Verkehrsunternehmen akzeptieren das vorgeschlagene Modell, wenn dies nicht zu
einer Ungleichbehandlung von FahrBus Ellwangen gegenüber FahrBus Gmünd führt.
Dies hat die Landkreisverwaltung zugesichert. Anders als bei der kreisweiten Tarifkooperation
kommen bei FahrBus Ellwangen noch keine Zuschüsse des Landes zum Tragen. Die
Landkreisverwaltung strebt eine Vereinbarung mit dem Verkehrsministerium an,
wonach die Zuschüsse des Landkreises zum FahrBus-Tarif im Rahmen der geplanten
kreisweiten Tarifkooperation als vorzeitiger Beginn nicht schädlich sind, wenn
sie als eine Vorstufe zu einer kreisweiten und zeitnahen Tarifkooperation
betrachtet werden können. 6. Bewertung und Ausblick FahrBus Ellwangen ist nach 7 Jahren
aktiver Mitgestaltung des Nahverkehrs mit zu einer tragenden Säule des ÖPNV im
Ostalbkreis geworden. Nach wie vor ist die Zusammenarbeit im tariflichen,
verkehrlichen und auch betrieblichen Bereich beispielhaft. Die erfreuliche
Zunahme der Fahrgastzahlen zeigt, dass diese Zusammenarbeit auch Früchte trägt.
Vor dem Hintergrund der sich wandelnden rechtlichen Rahmenbedingungen und der
künftigen landkreisweiten Tarifkooperation sind jedoch vertragliche Anpassungen
unumgänglich. Die vor 7 Jahren abgeschlossenen Verträge können den neuen
Anforderungen nicht gerecht werden und müssen durch Neuregelungen ersetzt
werden. Aus diesem Grunde spricht sich die Landkreisverwaltung für klare,
leistungsorientierte Verträge nach den skizzierten Eckpunkten und dem
beigefügten Entwurf des Kooperationsvertrages aus. Finanzierung und Folgekosten:
Im Haushaltsplan 2004
stehen wie in den Vorjahren unter der Haushaltsstelle 1.7921.6372 für die
Kooperation FahrBus Ellwangen 393.700 € zur Verfügung. Anlagen:
2
Sichtvermerke:
Fachamt __________________________________________________ Maier Betz-Conrad Fachdezernent __________________________________________________ Götz Hauptamt __________________________________________________ Wolf Kämmerei __________________________________________________ Hubel Landrat __________________________________________________ Pavel |
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