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Vorlage - 057/04  

 
 
Betreff: Virngrund-Klinik Ellwangen
Baufreigabe für den Bauabschnitt 3 (BA 3)
(Betten- und Behandlungsbau Operative Fachbereiche)
Status:öffentlich  
Federführend:St. Anna-Virngrund-Klinik   
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
23.03.2004 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

 

Antrag der Verwaltung:
 

Der Kreistag beschließt:

 

  1. Die Baufreigabe für die Erstellung des Betten- und Behandlungsbaus Operative Fachbereiche [Bauabschnitt 3 (BA 3)] wird unter dem Vorbehalt der förderrechtlichen Zustimmung des Sozialministeriums des Landes Baden-Württemberg erteilt.

 

  1. Der Kostenrahmen für den Betten- und Behandlungsbau Operative Fachbereiche (BA 3) wird trotz der von den Förderbehörden angeregten Planungsänderungen auf maximal 39.000.000 € festgeschrieben.

 


Begründung:

 

  1. Aktuelle Ausgangssituation

 

In der Sitzung des Kreistages am 22.07.2003 wurde die Baukonzeption des Betten- und Behandlungsbaus Operative Fachbereiche (BA 3) ausführlich dargestellt. Zwischenzeitlich wurden bereits folgende entscheidende Etappenziele erreicht:

 

  • Der in der Sitzung des Kreistages am 11.02.2003 beschlossene Abriss des alten Chirurgischen Bettenbaus ist zwischenzeitlich im Herbst 2003 erfolgt. Mit dem Abriss wurden die räumlichen Voraussetzungen für den Neubau des BA 3 (Bauteil D) geschaffen.

 


  • Das Land Baden-Württemberg hat am 16.12.2003 die Virngrund-Klinik Ellwangen offiziell in das Landesbauprogramm des Jahres 2004 aufgenommen. Mit diesem Beschluss ist auch die Finanzierung durch das Land Baden-Württemberg im Jahr 2004 definitiv gesichert. Das abschließende Fördergespräch mit der Festlegung der Fördersumme durch das Land Baden-Württemberg wird in Kürze stattfinden.

 

 

2. Planungsänderungen auf Anregung der Förderbehörden

 

Im Anschluss des am 21.05.2003 beim Sozialministerium Baden-Württemberg eingereichten Förderantrages der Virngrund-Klinik fanden mit der OFD Stuttgart in enger Abstimmung mit dem Sozialministerium Baden-Württemberg weitere Planungsgespräche statt. Hierbei wurden von den vorgenannten Förderbehörden verschiedene Anregungen für eine Planungsanpassung eingebracht.


Der zentrale Kernpunkt in diesem Zusammenhang bildete die räumliche Ansiedlung des Kreißsaalbereiches. Statt wie ursprünglich angedacht den Kreißsaal im OP-Bau (Bauteil E) nach einer Umbau- und Sanierungsmaßnahme unterzubringen, wurde von den Förderbehörden der Vorschlag unterbreitet, die Planungsüberlegungen auf

den Funktionsneubau aus dem Jahr 1999 (Bauteil C) auszudehnen. Dementsprechend sieht die neue Planung die Ansiedlung des Kreißsaalbereichs auf der Ebene 5 in den bisherigen Konferenzräumen bzw. den Räumen der Pflegedirektion vor. Die bereits angedachte Brückenverbindung wird um Untersuchungs- und Behandlungsräume erweitert, um eine sinnvolle logistische Anbindung an den geburtshilflichen Stationsbereich zu ermöglich. Hierzu mussten auf der Ebene 5 im Bauteil D die Stationsbereiche Operative Gynäkologie mit dem Geburtshilflichen Bereich räumlich getauscht werden.

 

Diese Planungsänderung ist aus vielfältigem Blickwinkel für die Gesamtkonzeption des BA 3 von Vorteil:

 

  1. Die Integration der St. Anna-Klinik ist bereits mit der Fertigstellung des Neubaus (Bauteil D) sowohl für die Stationen als auch den Kreißsaal möglich. Insofern ergibt sich ein zeitlicher Vorteil von 9 – 12 Monaten.
  2. Die Miteinbeziehung des Bauteils C schafft die Möglichkeit, den Eingangsbereich mit der sich angliedernden Verwaltung und Pflegedienstleitung als Neubau (Bauteil E) völlig neu zu gestalten. Bisher war für diesen Bereich nur eine grundlegende Sanierung mit Teilanbau angedacht.
  3. Der Kreißsaal mit seinen höheren Anforderungen an die Technik wird in einem Neubau angesiedelt, der bereits über alle technischen Versorgungsanbindungen verfügt.
  4. Der durch mehrere Umbauten mit statisch tragenden Innenwänden zergliederte OP-Bau aus dem Jahr 1960 kann bis auf die Technikebene durch einen kompletten Neubau ersetzt werden.

 

Als weitere Verbesserung in der logistischen Anbindung wird die Bettenzentrale aus dem Bauteil C in den Neubauteil D des BA 3 verlagert. Darüber hinaus erfolgt eine Optimierung der Technikebene 2 im Bauteil D mit einer Verkleinerung der Programmfläche. Die freiwerdende Fläche wird für die Verlagerung der Bettenzentrale aus dem Bauteil C auf Anregung der OFD Stuttgart genutzt. Diese Plananpassung verkürzt die Transportwege und ist eine eindeutige Verbesserung für den späteren laufenden Betrieb.

 

Die bauliche Neuorientierung im Eingangsbereich hatte neben der architektonischen Neuausrichtung auch eine Anpassung des bereits am 31.07.2002 mit dem Sozialministerium Baden-Württemberg abgestimmten Raumprogramms zur Folge. Im Zuge der Verlagerung der Pflegedirektion in den Verwaltungsbereich mussten neue Räume in das Raumprogramm des BA 3 aufgenommen werden. Diese Folgearbeiten konnten noch im Dezember 2003 zum Abschluß gebracht werden. Auf Wunsch der OFD Stuttgart musste der Förderantrag nochmals in Komplettversion neu eingereicht werden. Dieser überarbeitete Förderantrag wurde am 09.02.04 bei den Förderbehörden eingereicht. Aufgrund der direkten Einbindung der Förderbehörden in den Planungsprozess und des bereits seit längerer Zeit erfolgten Eintritts in die Prüfung, ist von einer kurzfristigen Terminierung des abschließenden Fördergesprächs auszugehen.

 

 

3. Baukosten BA 3

 

Trotz der Planungsanpassung muss die im Kreistag  am 22.07.03 beschlossene trägerseitige Deckelungsvorgabe von 39.000.000 € weiterhin aufrechterhalten werden. Insofern sind die durch die Planungsanpassung zusätzlich entstehenden Interimskosten für die Intensivstation und das Labor in Höhe von 175.000 € aus dem vorgenannten Gesamtinvestitionsbudget zu finanzieren.

 

 

4. Zeitliche Ablaufplanung der Gesamtbaukonzeption

 

Entsprechend dem Beschluss des Kreistages vom 22.07.03 erfolgt die Ausschreibung der Rohbauarbeiten (incl. der Fertigsanitärzellen, der Aufzüge, des Gerüstbaus und der Dachabdichtung) noch ab Mitte März 2004. Unter Berücksichtigung der geltenden Ausschreibungsfristen ist eine Vergabe in der Kreistagssitzung am 22.06.04 termingerecht möglich, um einen Baubeginn Ende Juli 2004 sicherzustellen. Die rechtliche Verfahrensregelung für alle Ausschreibungspakete erfolgte in enger Abstimmung mit dem Kreisrechnungsprüfungsamt des Ostalbkreises. Nur unter Einhaltung dieser Terminschiene ist eine sukzessive Baufertigstellung der einzelnen Bauteile bis Ende 2006 überhaupt realisierbar. Hierbei wird der Bauteil D als Neubau mit der Integration der gynäkologisch/geburtshilflichen Belegabteilung der St. Anna-Klinik in die „St. Anna-Virngrund-Klinik“ bereits zu einem früheren Zeitpunkt erfolgen.

 

 

5. Der Krankenhausausschuss hat der geänderten Planung und der beschriebenen Vorgehensweise am 17. Februar 2004 zugestimmt.

 

 


Finanzierung und Folgekosten:

 

Der Bauabschnitt 3 ist im Haushaltsplan des Ostalbkreises bzw. im Vermögensplan der Virngrund-Klinik Ellwangen für das Jahr 2004 einschließlich der Vorjahre und der Verpflichtungsermächtigung für die Jahre 2005 – 2007 mit einer Gesamtinvestitionssumme  in Höhe von 39.000.000 € finanziert.

 


Anlagen:

 

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Sichtvermerke:

 

 

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Krankenhausdirektor

 

 

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Koordinierender Krankenhausdirektor

 

 

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Kämmerer

 

 

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Landrat