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Vorlage - 176/2026  

 
 
Betreff: Neubau Regionalversorger in Essingen - Vergabe Fachplaner Bauphysik
Status:öffentlich  
Federführend:Eigenbetrieb Immobilien Kliniken Ostalb   
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Klinikimmobilien Entscheidung
19.10.2026 
Sitzung des Betriebsausschusses Klinikimmobilien ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Der Betriebsausschuss Klinikimmobilien beschließt die Vergabe der Fachplanung Bauphysik für das Klinikgebäude des Neubaus Regionalversorger in Essingen in der Leistungsstufe 1 (Leistungsphasen 1 und 2 gemäß Anlage 1 Nummer 1.2 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)) an Bieter A.

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Grundlage aller Entscheidungen ist die Beschlussfassung des Kreistags im März 2024 für den Standort des Regionalversorgers in Essingen und der Beschluss des Medizinkonzepts 2035 Zielvariante 2plus im September 2024.

 

Das Neubauprojekt ist zentraler Bestandteil zur Umsetzung der Medizinstrategie und Ergebniskonsolidierung. Entsprechend wird das Projekt mit höchster Priorität behandelt, um möglichst schnell die damit einhergehenden Effekte für eine effiziente, qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung zu erreichen.

 

Mit Beschluss des Betriebsausschusses vom 10.06.2026 (VO 086/2026) wurde die Durchführung von EU-weiten VgV-Verfahren mit Teilnahmewettbewerb unter anderem für die Fachplanung Bauphysik freigegeben. Das Verfahren wurde als zweistufiges Verhandlungsverfahren durchgeführt.

 

Gegenstand des Vergabeverfahrens waren Leistungen der Bauphysik gemäß Anlage 1 Nummer 1.2 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (kurz: HOAI, Fassung 2021), Leistungsphasen 1 bis 7, für den Neubau Regionalversorger der Kliniken Ostalb am Standort Essingen.

 

Das Verfahren wurde am 17.07.2026 EU-weit veröffentlicht.

 

Bis Ablauf der Teilnahmefrist am 17.08.2026 gingen insgesamt 18 Teilnahmeanträge ein. Alle Teilnahmeanträge wurden geprüft und waren formal ordnungsgemäß. Alle Teilnahmeanträge erfüllten die Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen. Sechs Bewerber erzielten gemäß den veröffentlichten Wertungskriterien die maximale Punktzahl von 100 Punkten. Für die zweite Verhandlungsstufe waren gemäß den bekanntgegebenen Kriterien maximal fünf Bewerber zugelassen. Diese wurden in einem anonymen Losverfahren gelost und zur Angebotsabgabe aufgefordert.

 

Im Rahmen der Angebots- und Verhandlungsphase gingen vier wertbare Erstangebote ein. Einer der aufgeforderten Bewerber gab kein Angebot ab.

 

Die vier Bieter wurden mit Schreiben vom 21.09.2026 zu einem Präsentations- und Verhandlungstermin am 23.09.2026 aufgefordert. Die aufgeforderten Bieter nahmen an den Präsentations- und Verhandlungsterminen teil.

 

Im Anschluss an die Präsentations- und Verhandlungsgespräche wurden die Bieter zur Abgabe eines Letztangebots aufgefordert. Die Letztangebote aller Bieter gingen frist- und formgerecht ein und wurden geprüft.

 

Aus Gründen der Vertraulichkeit und zur Wahrung der Geheimhaltung im laufenden EU-weiten Vergabeverfahren wird die Beschlussvorlage in anonymisierter Form erstellt. Die Bieter werden daher in der öffentlichen Beschlussvorlage ausschließlich als Bieter A, Bieter B, Bieter C und Bieter D bezeichnet.

 

Die Auswertung der finalen Angebote ergab, dass Bieter A nach den Zuschlagskriterien des konkreten Vergabeverfahrens das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Die Vergabestelle empfiehlt daher die Zuschlagserteilung an Bieter A.

 

Die Empfehlung zur Beauftragung von Bieter A stützt sich darauf, dass dieses Angebot im Ergebnis der durchgeführten Wertung die höchste Gesamtpunktzahl erreicht hat. Insbesondere unter qualitativen Gesichtspunkten erzielte Bieter A die höchste Bewertung. Im Wertungskriterium Honorar liegt das Angebot von Bieter A mit geringfügigem Abstand zum günstigsten Honorarangebot, sodass es in der Gesamtbetrachtung trotzdem das wirtschaftlichste Angebot im Sinne der Zuschlagskriterien darstellt. Bieter A hat im Verfahren ein insgesamt schlüssiges und auf die Anforderungen des Klinikneubaus abgestimmtes Verständnis der Aufgabenstellung erkennen lassen. Die vorgesehene Projektorganisation, die benannten personellen Kapazitäten sowie die dargestellte Herangehensweise an Koordination, Abstimmung und Bearbeitung der bauphysikalischen Fachplanung erscheinen geeignet, die anstehende Vorplanung sachgerecht und belastbar zu unterstützen. Auch im Rahmen des Präsentations- und Verhandlungstermins konnte Bieter A die vorgesehenen Abläufe, die Zusammenarbeit mit den übrigen Planungsbeteiligten sowie die methodische Bearbeitung und fachtechnischen Lösungsansätze nachvollziehbar und überzeugend darstellen. Vor diesem Hintergrund wird Bieter A als der Bieter angesehen, der die beste Gewähr für eine qualitätsvolle, termin- und bedarfsgerechte Bearbeitung der Fachplanung Bauphysik bietet.

 

Die Beauftragung beinhaltet zunächst nur die Leistungsstufe 1 für das Klinikgebäude, also die Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung) und 2 (Mitwirken bei der Vorplanung) gemäß Anlage 1 Nummer 1.2 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Der Auftragnehmer erhält kein Auftragsversprechen für den Gesamtauftrag. Je nach Projektfortschritt wird entschieden, für welche weiteren Leistungsphasen und Nebengebäude der Fachplaner beauftragt wird.

 

Die Beauftragung der Fachplanung Bauphysik ist für den weiteren Projektverlauf von wesentlicher Bedeutung. Sie ist erforderlich, um die Planung des Klinikgebäudes insbesondere hinsichtlich Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bauakustik und Raumakustik fachlich vollständig zu unterlegen, die bauphysikalischen Anforderungen eines modernen Krankenhausneubaus belastbar zu definieren und die planerischen Schnittstellen zur Objektplanung, Projektsteuerung sowie zu den weiteren Fachplanungen abzustimmen.

 

Der Beschluss ermöglicht den planmäßigen und fristgerechten Fortschritt des zukunftsweisenden Projekts für den Gesundheitsstandort Essingen und den gesamten Ostalbkreis.

     


Finanzierung und Folgekosten

 

Im Wirtschaftsplan 2026 wird für das Projekt Neubau Regionalversorger mit einer Landesförderung in Höhe von 5,0 Mio. Euro kalkuliert sowie eine Kreditermächtigung in Höhe von 7,0 Mio. Euro eingestellt. Die Finanzierung der jetzt zu beauftragenden Honorare für den Fachplaner Bauphysik ist in den Wirtschaftsplänen 2026 ff. zu berücksichtigen.

 

Im Zuge der Vorplanung wird eine Kostenschätzung für das Klinikgebäude erstellt.

 

Erst nach der Beauftragung der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) wird eine qualifizierte Kostenberechnung für den Neubau des Regionalversorgers und die betriebsrelevanten umgebenden Gebäude zur Verfügung stehen.

 

Die Gespräche mit dem Sozialministerium Baden-Württemberg über die Fördermöglichkeiten des Neubaus in Essingen werden kontinuierlich fortgeführt. Der nächste Termin findet im November 2026 statt.

 

Der Antrag auf Auszahlung einer vorgezogenen Planungsrate für den Neubau des Regionalversorgers wurde vom Sozialministerium Referat 53 Krankenhausförderung und Krankenhausfinanzierung in Stuttgart am 25.02.2026 positiv beschieden und in das Jahreskrankenhausbauprogramm 2026 aufgenommen. Insgesamt wurden 10 Mio. Euro als erste Planungsrate bewilligt. Die Höhe der jeweils abzurufenden Mittel richtet sich nach den für die Planung bereits angefallenen und nachgewiesenen Kosten.

     


Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

gez. Rieß, Betriebsleiter

gez. Stauske, Projektleitung

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat