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Antrag der Verwaltung
Der Betriebsausschuss Klinikimmobilien beschließt die Vergabe der Fachplanung Fördertechnik für das Klinikgebäude des Neubaus Regionalversorger in Essingen in der Leistungsstufe 1 (Leistungsphasen 1 und 2 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)) an Bieter A.
Sachverhalt/Begründung
Grundlage aller Entscheidungen ist die Beschlussfassung des Kreistags im März 2024 für den Standort des Regionalversorgers in Essingen und der Beschluss des Medizinkonzepts 2035 Zielvariante 2plus im September 2024.
Das Neubauprojekt ist zentraler Bestandteil zur Umsetzung der Medizinstrategie und Ergebniskonsolidierung. Entsprechend wird das Projekt mit höchster Priorität behandelt, um möglichst schnell die damit einhergehenden Effekte für eine effiziente, qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung zu erreichen.
Mit Beschluss des Kreistags vom 16.12.2025 (VO 199-1/2025) wurde die Durchführung von EU-weiten Vergabeverfahren nach der Vergabeverordnung (VgV) mit Teilnahmewettbewerb unter anderem für die Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung Fördertechnik freigegeben. Die Fachplanung Fördertechnik wurde zunächst gemeinsam mit der Fachplanung HLSK ausgeschrieben. Nach Aufhebung dieses Vergabeverfahrens erfolgte aufgrund der erforderlichen spezialisierten fachlichen Expertise eine getrennte Ausschreibung der beiden Fachplanungen. Das Vergabeverfahren wurde als zweistufiges Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchgeführt.
Gegenstand des Vergabeverfahrens waren Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppe 6 (Förderanlagen/Fördertechnik) gemäß § 53 Abs. 2 Nr. 6 und § 55 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (kurz: HOAI, Fassung 2021) in Verbindung mit Anlage 15, Leistungsphasen 1 bis 9, für den Neubau Regionalversorger der Kliniken Ostalb am Standort Essingen.
Das Verfahren wurde am 17.07.2026 EU-weit veröffentlicht.
Bis Ablauf der Teilnahmefrist am 17.08.2026 gingen insgesamt sechs Teilnahmeanträge ein. Alle Teilnahmeanträge wurden geprüft und waren formal ordnungsgemäß. Alle Teilnahmeanträge erfüllten die Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen. Anhand der benannten Kriterien wurden die Bewerber ausgewählt, die gemäß den veröffentlichten Bewertungskriterien im Vergleich besonders geeignet sind. Es wurden drei Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Im Rahmen der Angebots- und Verhandlungsphase gingen zwei wertbare Erstangebote ein. Ein Bewerber teilte am 21.09.2026 mit, am weiteren Verfahren nicht mehr teilzunehmen und kein Angebot abzugeben.
Die zwei verbliebenen Bieter wurden mit Schreiben vom 22.09.2026 zu einem Präsentations- und Verhandlungstermin am 28.09.2026 aufgefordert. Beide Bieter nahmen an den Präsentations- und Verhandlungsterminen teil.
Im Anschluss an die Präsentations- und Verhandlungsgespräche wurden die Bieter zur Abgabe eines Letztangebots aufgefordert. Beide Letztangebote gingen frist- und formgerecht ein und wurden geprüft.
Aus Gründen der Vertraulichkeit und zur Wahrung der Geheimhaltung im laufenden EU-weiten Vergabeverfahren wird die Beschlussvorlage in anonymisierter Form erstellt. Die Bieter werden daher in der öffentlichen Beschlussvorlage ausschließlich als Bieter A und Bieter B bezeichnet.
Die Auswertung der finalen Angebote ergab, dass Bieter A nach den Zuschlagskriterien des konkreten Vergabeverfahrens das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Die Vergabestelle empfiehlt daher die Zuschlagserteilung an Bieter A.
Die Empfehlung zur Beauftragung von Bieter A stützt sich darauf, dass dieses Angebot im Ergebnis der durchgeführten Wertung die höchste Gesamtpunktzahl erreicht hat. Insbesondere unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten handelt es sich um das günstigste Angebot. Darüber hinaus konnte Bieter A auch qualitativ überzeugen und erreichte in der Gesamtwertung die höchste Punktzahl. Bieter A hat im Verfahren ein insgesamt schlüssiges und auf die Anforderungen des Klinikneubaus abgestimmtes Verständnis der Aufgabenstellung erkennen lassen. Die vorgesehene Projektorganisation, die benannten personellen Kapazitäten sowie die dargestellte Herangehensweise an Koordination, Abstimmung und Bearbeitung der Fachplanung Fördertechnik erscheinen geeignet, die anstehende Planung sachgerecht und belastbar zu unterstützen. Auch im Rahmen des Präsentations- und Verhandlungstermins konnte Bieter A die vorgesehenen Abläufe, die Zusammenarbeit mit den übrigen Planungsbeteiligten sowie die methodische Bearbeitung und fachtechnischen Lösungsansätze nachvollziehbar und überzeugend darstellen. Vor diesem Hintergrund wird Bieter A als der Bieter angesehen, der die beste Gewähr für eine wirtschaftliche, qualitätsvolle sowie termin- und bedarfsgerechte Bearbeitung der Fachplanung Fördertechnik bietet.
Die Beauftragung beinhaltet zunächst nur die Leistungsstufe 1 für das Klinikgebäude, also die Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung) und 2 (Vorplanung) nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Der Auftragnehmer erhält kein Auftragsversprechen für den Gesamtauftrag. Je nach Projektfortschritt wird entschieden, für welche weiteren Leistungsphasen und Nebengebäude der Fachplaner beauftragt wird.
Die Beauftragung der Fachplanung Fördertechnik ist für den weiteren Projektverlauf von wesentlicher Bedeutung. Sie ist erforderlich, um die Planung des Klinikgebäudes fachlich vollständig zu unterlegen, die technischen Anforderungen eines modernen Krankenhausneubaus belastbar zu definieren und die planerischen Schnittstellen zur Objektplanung, Projektsteuerung sowie zu den weiteren Fachplanungen abzustimmen.
Der Beschluss ermöglicht den planmäßigen und fristgerechten Fortschritt des zukunftsweisenden Projekts für den Gesundheitsstandort Essingen und den gesamten Ostalbkreis. Finanzierung und Folgekosten
Im Wirtschaftsplan 2026 wird für das Projekt Neubau Regionalversorger mit einer Landesförderung in Höhe von 5,0 Mio. Euro kalkuliert sowie eine Kreditermächtigung in Höhe von 7,0 Mio. Euro eingestellt. Die Finanzierung der jetzt zu beauftragenden Honorare für den Fachplaner Fördertechnik ist in den Wirtschaftsplänen 2026 ff. zu berücksichtigen.
Im Zuge der Vorplanung wird eine Kostenschätzung für das Klinikgebäude erstellt.
Erst nach der Beauftragung der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) wird eine qualifizierte Kostenberechnung für den Neubau des Regionalversorgers und die betriebsrelevanten umgebenden Gebäude zur Verfügung stehen.
Die Gespräche mit dem Sozialministerium Baden-Württemberg über die Fördermöglichkeiten des Neubaus in Essingen werden kontinuierlich fortgeführt. Der nächste Termin findet im November 2026 statt.
Der Antrag auf Auszahlung einer vorgezogenen Planungsrate für den Neubau des Regionalversorgers wurde vom Sozialministerium Referat 53 Krankenhausförderung und Krankenhausfinanzierung in Stuttgart am 25.02.2026 positiv beschieden und in das Jahreskrankenhausbauprogramm 2026 aufgenommen. Insgesamt wurden 10 Mio. Euro als erste Planungsrate bewilligt. Die Höhe der jeweils abzurufenden Mittel richtet sich nach den für die Planung bereits angefallenen und nachgewiesenen Kosten.
Anlagen
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Sichtvermerke
gez. Rieß, Betriebsleiter gez. Stauske, Projektleitung gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat
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