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Vorlage - 006-1/04  

 
 
Betreff: Umsetzung der Verwaltungsreform im Ostalbkreis
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
006/04
Federführend:Hauptamt   
Beratungsfolge:
Verwaltungs- und Finanzausschuss Vorberatung
Kreistag Entscheidung
23.03.2004 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung:

Antrag der Verwaltung:

 

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 16. Februar 2004 folgende Empfehlung an den Kreistag beschlossen:

 

I.          Von den Inhalten, Zielen und Auswirkungen der Verwaltungsreform und vom weiteren Vorgehen der Landkreisverwaltung wird Kenntnis genommen.

II.       Die Landkreisverwaltung wird beauftragt, in den Haushaltsplänen der Jahre 2005 bis 2012 die durch die Verwaltungsreform verursachten Einnahmen und Ausgaben gesondert auszuweisen.

Sachverhalt/Begründung:

Sachverhalt/Begründung:

 

Nach Verabschiedung des Grundsatzbeschlusses vom 25. März 2003 sowie des Eckpunktebeschlusses vom 15. Juli 2003 für die Verwaltungsreform hat das Innenministerium Baden-Württemberg am 24. November 2003 den zweiten Vorentwurf des Gesetzes zur Reform der Verwaltungsstruktur und zur Erweiterung des kommunalen Handlungsspielraums (Verwaltungsstruktur-Reformgesetz - VRG) eingebracht. Der Ministerrat hat in seiner Sitzung am 13. Januar 2004 den Entwurf des Verwaltungsstruktur-Reformgesetzes (VRG) zur Anhörung freigegeben. Die derzeitigen Planungen sehen vor, das Gesetzgebungsverfahren mit der 2. Lesung im Landtag am 30. Juni/1. Juli 2004 abzuschließen. Das Inkrafttreten des VRG ist zum 1. Januar 2005 geplant.

 

Im Zuge der Verwaltungsreform werden insgesamt 10 untere Sonderbehörden aufgehoben und ihre Aufgaben auf Landkreise und Stadtkreise übertragen. Für die Beschäftigten gilt dabei, dass das vorhandene Personal den Aufgaben folgen wird; so sollen die Beamten bis zum gehobenen Dienst (sowie die vergleichbaren Angestellten) grundsätzlich in den Dienst des Landkreises versetzt werden. Lediglich die Beamten des höheren Dienstes (und die vergleichbaren Angestellten) verbleiben beim Land. Ebenso werden die für die Aufgabenerfüllung notwendigen beweglichen Sachen und Rechte (z.B. für EDV-Programme) auf die übernehmende Körperschaft übertragen.

 

Des weiteren werden auch Landesoberbehörden und höhere Sonderbehörden aufgehoben. Deren Aufgaben sollen künftig von den Regierungspräsidien wahrgenommen werden. Ein weiteres Handlungsfeld betrifft die Landeswohlfahrtsverbände Baden sowie Württemberg-Hohenzollern; deren Aufgaben gehen zum einen auf die Landkreise sowie zum anderen auf einen neu zu schaffenden kommunal getragenen Verband über.

 

Das Land wird die Landkreise über den kommunalen Finanzausgleich mit den Finanzmitteln ausstatten, die bisher für die Aufgabenerfüllung erforderlich waren, so dass keine landkreiseigenen Mittel erforderlich sind. Die Landkreise haben jedoch innerhalb von sieben Jahren eine Effizienzrendite von 20 % zu erwirtschaften, da in diesem Zeitraum die Landesmittel stufenweise zurückgefahren werden.

 

Durch die genannten Umschichtungen von Aufgaben wird ein klarer 3-stufiger Verwaltungsaufbau zum prägenden Strukturelement; auf diese Weise wird eine sachgerechte, bürgernahe und leistungsfähige Verwaltung sichergestellt. Wesentliche Kompetenzen werden bei den Regierungspräsidien, Landkreisen und Stadtkreisen gebündelt.


 

Ziele der Verwaltungsreform

 

Mit der Verwaltungsreform sollen folgende Oberziele erreicht werden:

 

-      Schaffung einer fortschrittlichen und effektiven Verwaltung, die maßgeschneidert ist für die Bedürfnisse der Wirtschaft und der Bürger.

 

-      Schaffung einer einheitlichen Verwaltung, die schlanker und durch kürzere Wege auch überschaubarer ist. Durch die Bündelung vor Ort werden integrierte, sachnahe Entscheidungen aus einer Hand ermöglicht. Die Verwaltung ist dezentral, möglichst nah am Kunden organisiert.

 

-      Mit weniger Personal soll zukünftig ein qualitativ hochwertiges Dienstleistungsangebot erreicht werden. Der notwendige Personalabbau findet unter Ausnutzung der natürlichen Fluktuation statt.

 

-      Schaffung einer klaren Kommunikationskette von den Ministerien über die Regierungspräsidien zu den Land- und Stadtkreisen.

 

-      Stärkung der Städte und Gemeinden: Sie haben im zukünftigen Landratsamt für ihre  Anliegen einen direkten Ansprechpartner.

 

 

Auswirkungen auf die Landratsämter bzw. den Ostalbkreis

 

Die derzeitigen Aufgaben der einzugliedernden Sonderbehörden sind aus Anlage 1 zu ersehen. Folgende wesentliche Veränderungen sind zu erwarten:

 

Die Aufgaben der 30 Staatlichen Schulämter einschließlich der Aufsicht über die Grund- und Hauptschulen sowie die Real- und Sonderschulen gehen an die Landratsämter. Damit soll die Arbeit der Schulverwaltung eng mit deren vielfältigen Aktivitäten auf dem Gebiet der Jugendsozialarbeit sowie der Kinder- und Jugendhilfe verzahnt werden. Bisher war das im Ostalbkreis gelegene Staatliche Schulamt in Schwäbisch Gmünd für den Ostalbkreis und den Landkreis Heidenheim für 169 Schulen zuständig. Im Zuge der Verwaltungsreform wird eine kreisgrenzenscharfe Trennung erfolgen. Ebenfalls an die Landratsämter gehen die bisher zu den Oberschulämtern gehörenden schulpsychologischen Beratungsstellen. Die bislang in Aalen ansässige Beratungsstelle wird auch künftig für den Landkreis Heidenheim zuständig sein. Voraussichtlich werden rechnerisch 12,7 Stellen im Bereich des Schulamts sowie der schulpsychologischen Beratung an den Ostalbkreis gehen.

 

Die Aufgaben der 35 Staatlichen Vermessungsämter (darunter in Aalen)  gehen auf die Land- und Stadtkreise als untere Vermessungsbehörden über. Ziel ist ferner, auf dem Gebiet der Kataster- und Liegenschaftsvermessung den Anteil der privaten Aufgabenerledigung durch Einsatz öffentlich bestellter Vermessungsingenieure von derzeit 46 % auf 80 % zu steigern. Betroffen sind 73,5 Stellen.

 

Die bisher von den 35 Ämtern für Landwirtschaft, Landschafts- und Bodenkultur (darunter in Ellwangen) wahrgenommenen Aufgaben gehen auf die Landratsämter als untere Verwaltungsbehörden über. 36,75 Stellen werden voraussichtlich zum Ostalbkreis verlagert.

 

Die Aufgaben der 19 Ämter für Flurneuordnung und Landentwicklung (darunter in Ellwangen), bisher zuständig für den Ostalbkreis und den Landkreis Heidenheim, gehen auf die Landratsämter als untere Verwaltungsbehörden über. Jeder Landkreis erhält die Option auf ein Flurbereinigungsteam als „Grundausstattung“. Nach derzeitigen Planungen soll weiteres Personal als sogenannte „Poolteams“ vom Land an die Landkreise abgeordnet werden. Bei Inanspruchnahme der Option gehen 14 Personalstellen auf den Ostalbkreis über.

 

Die bisher von den 163 Staatlichen Forstämtern wahrgenommenen Aufgaben gehen auf die Landratsämter und Stadtkreise als untere Verwaltungsbehörden über. Im Ostalbkreis haben derzeit 9 Forstämter ihren Sitz (in Aalen, Abtsgmünd, Bopfingen, Ellwangen, Gschwend, Lorch, Oberkochen, Rosenberg und Schwäbisch Gmünd); diese sind bislang zum Teil landkreisgrenzenüberschreitend tätig. Künftig werden im Zuge der Herstellung der Einräumigkeit kreisgrenzenscharfe Zuständigkeiten geschaffen. Voraussichtlich sind 79 Stellen im Verwaltungsbereich sowie 124 Waldarbeiterstellen betroffen.

 

Die bisherigen Aufgaben der 8 Versorgungsämter (darunter in Ulm, zuständig für den Ostalbkreis) werden künftig von den 35 Landratsämtern als untere Verwaltungsbehörden wahrgenommen. Noch ist unklar, ob die Aufgabenerledigung bei den Landratsämtern vor Ort oder in zentralisierter Form erfolgen wird. 18,5 Stellen würden beim Ostalbkreis hinzukommen.

 

Die Aufgaben der derzeit 18 Straßenbauämter (darunter in Ellwangen) gehen bei den Kreisstraßen in vollem Umfang auf die Landkreise über. Gleiches gilt für den Betrieb und die Unterhaltung für die Bundes- und Landesstraßen. Die Zuständigkeit für die Bundesautobahnen (Planung, Bau, Unterhaltung und Betrieb) sowie Planung, Bau und Erhalt der Bundes- und Landesstraßen gehen auf die Regierungspräsidien über. Des weiteren gehen auch die 99 Straßenmeistereien (darunter Aalen, Bopfingen, Ellwangen und Schwäbisch Gmünd) mit ihren Aufgaben (Unterhaltungsaufgaben an Bundes- und Landesstraßen) an die Landkreise. Der Ostalbkreis erhält voraussichtlich 36,5 Stellen im Verwaltungsbereich und 133,7 Stellen für Straßenarbeiter.

 

Die bisher von den 4 Gewässerdirektionen wahrgenommenen Aufgaben gehen entsprechend der wasserwirtschaftlichen Bedeutung sowie des regionalen Bezugs auf die Landratsämter und Stadtkreise als untere Verwaltungsbehörden (alle fachlichen Aufgaben, die dezentral erledigt werden können, insbesondere Aufgaben an Gewässern II. Ordnung einschließlich der Beratung von Kommunen und Dritten) bzw. des überregionalen Bezugs auf die Regierungspräsidien über. Teile der heutigen Aufgaben der Landratsämter als untere Verwaltungsbehörden im Bereich der Gewässerunterhaltung, des Gewässerabflusses und der Gewässerableitung gehen auf die Gemeinden über. Rechnerisch werden 5,7 Stellen auf den Ostalbkreis verteilt.

 

Die bisher von 9 Staatlichen Gewerbeaufsichtsämtern (darunter Göppingen, zuständig auch für den Ostalbkreis) erledigten fachtechnischen Aufgaben einschließlich des Gewässerschutzes gehen für Betriebe mit umweltbedeutsameren Anlagen und Störfallbereichen auf die Regierungspräsidien, ansonsten auf die Landratsämter und die Stadtkreise als untere Verwaltungsbehörden über. Im Bereich des Immissionschutzrechts werden Teile der Aufgaben der unteren Verwaltungsbehörden und der Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter auch auf die Großen Kreisstädte, die Verwaltungsgemeinschaften nach § 14 LVG und die Gemeinden verlagert. Auf den Ostalbkreis entfallen 14,7 Stellen.

 

Die heute vom Polizeivollzugsdienst erledigte Aufgabe der Lebensmittelüberwachung (Wirtschaftskontrolldienst) wird ebenfalls auf die Landratsämter und die Stadtkreise übertragen. 8,4 Stellen entfallen auf den Ostalbkreis. Zu den im Grundsatzbeschluss vom 25. März 2003 ebenfalls enthaltenen Aufgaben der Geschwindigkeitsüberwachung und der Kriminalprävention sind im Entwurf des VRG keine Aussagen zur Aufgabenübertragung auf die Landkreise enthalten. Hier ist erst mit Abschluss des Anhörungsverfahrens mit klaren Festlegungen zu rechnen.

 

Somit werden nach jetzigem Erkenntnisstand rechnerisch 566,4 Stellen beim Ostalbkreis hinzukommen (inkl. 8,7 Stellen vom Landeswohlfahrtsverband, was etwa einem Personalbestand von 610 (zusätzlichen) Mitarbeitern entspricht. Die genaue Verteilung ist Anlage 2 zu entnehmen.

 

Bezüglich der räumlichen Unterbringung der einzugliedernden Behörden ist es aus finanziellen Gründen primäres Ziel, vorhandene kreiseigene Gebäude zu nutzen und auf anzumietende Flächen so weit wie möglich zu verzichten. Einzelheiten zu Dienstorten und der konkreten Unterbringung im Einzelfall werden derzeit geprüft. Dem Kreistag wird zu gegebener Zeit eine entsprechende Raumkonzeption vorgelegt.

 

 

Bewertung der Verwaltungsreform

 

Durch die Verwaltungsreform wird Landkreisen die Möglichkeit gegeben, die Gestaltung einer noch effizienteren Verwaltung „aus einem Guss“ voranzubringen. Gleichzeitig kann durch diese fortschrittliche, schlankere und transparente Verwaltung ein Dienstleistungsangebot geschaffen werden, das optimal an den Bedürfnissen sowohl der Bürgerinnen und Bürger als auch der Wirtschaft ausgerichtet ist - und dies unter Nutzung von Synergien und den damit verbundenen Kosteneinsparungen. Die Landkreisverwaltung ist mit großer Motivation bereit, der Verwaltungsreform zum Erfolg zu verhelfen.

 

Dennoch gibt es noch inhaltliche Kritikpunkte, die in das derzeit laufende Anhörungsverfahren einfließen: Hierzu zählen sowohl die zersplitterte Zuständigkeitsregelung für die Wahrnehmung der Aufgaben der heutigen Straßenbauämter als auch die Planungen des Landes, jedem Landkreis unabhängig vom Bedarf nur ein Flurbereinigungsteam fest zuzuweisen. Auch die Regelung, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des höheren Dienstes beim Land verbleiben und nicht - wie ihre Kolleginnen und Kollegen der anderen Laufbahngruppen dienstrechtlich zu den Landkreisen wechseln - ist aus Motivations- und Identifikationsgründen abzulehnen.

 

Außerdem wird das Erreichen der Effizienzrendite auch wesentlich davon abhängen, ob eine massive, kontinuierliche Aufgabenkritik erfolgt; durch zusätzliche Bürokratisierung und durch das Festhalten an überkommenen und heute nicht mehr finanzierbaren Standards können sonst die gemeinsamen Ziele nicht erreicht werden. Zu diesem Punkt hat auch die Landkreisverwaltung auf die Initiative von Herrn Ministerpräsident Erwin Teufel zur Entbürokratisierung ein umfangreiches Vorschlagspaket erarbeitet und übersandt.

 

Die genannten Kritikpunkte wurden von der Landkreisverwaltung sowohl gegenüber dem Landkreistag als auch gegenüber dem Innenministerium Baden-Württemberg in das laufende Anhörungsverfahren eingebracht.

 

 

Weiteres Vorgehen der Landkreisverwaltung:

 

Die wesentlichen Arbeitsschritte sowie der Zeitplan für die Umsetzung der Eingliederung der unteren Sonderbehörden in die Landkreisverwaltung sind in der Tabelle in Anlage 3 festgehalten.

 

Bereits Ende November 2003 wurden die einzugliedernden Sonderbehörden gebeten, mit Hilfe eines umfangreichen Fragenkatalogs Auskünfte bezüglich ihrer Strukturen (insbesondere zu Aufgaben, innerer Organisation, externen Verbindungen, Personal, Fuhrpark, Gebäude- und EDV-Ausstattung) zu erteilen, um einen ersten Überblick über diese Ämter gewinnen zu können. Parallel dazu wurden die einzelnen Ämter der Landkreisverwaltung gebeten, Verflechtungen mit den einzugliedernden Sonderbehörden darzustellen. Nach Eingang aller Antworten im Januar 2004 wurden diese von einer internen Arbeitsgruppe der Landkreisverwaltung analysiert; auf diesem Fundament wurde dann hinsichtlich der konkreten Umsetzung mit den betroffenen Ämtern Kontakt aufgenommen, um zusätzliche Informationen zu gewinnen und Fragen zu klären.

 

Des Weiteren ist es erforderlich, bei einigen aufzulösenden Sonderbehörden, deren räumlicher Bereich sich bisher auf mehrere Landkreise erstreckt, Informations- und Werbeveranstaltungen über den Ostalbkreis und die Landkreisverwaltung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durchzuführen.

 

Parallel dazu laufen die erforderlichen Detailarbeiten bereits jetzt auf Hochtouren, insbesondere bezüglich des Übergangs des Personals zum Ostalbkreis, der Raumsituation (Ort, Gebäude) und der Implementierung der bei den Sonderbehörden im Einsatz befindlichen EDV/IuK-Technik. Hierzu gehört auch die Planung und Durchführung notwendig werdender Umzüge. Mitarbeiter des Hauptamtes sind auf Landesebene auch in Arbeitsgruppen, die sich mit zentralen Fragen der Verwaltungsreform beschäftigen, vertreten.

 

Aus allen genannten Daten- und Informationsquellen wird ein Strukturvorschlag für die zukünftige Organisationsgestaltung der Landkreisverwaltung erarbeitet. Ziel ist, im Zuge der Eingliederung der neuen Ämter und ihrer Aufgabenfelder in die Landkreisverwaltung die Aufgabenerfüllung möglichst optimal wahrzunehmen und gleichzeitig durch die Nutzung von Synergieeffekten noch wirtschaftlicher zu gestalten.

 

Die Kreisgremien werden vom Fortgang der Arbeiten laufend unterrichtet.

Finanzierung und Folgekosten:

Finanzierung und Folgekosten:

 

Den Landkreisen werden über den kommunalen Finanzausgleich die für die Aufgabenerfüllung bei den einzugliedernden Behörden erforderlichen Mittel zugewiesen. Es ist jedoch innerhalb von sieben Jahren eine Effizienzrendite von 20 % zu erwirtschaften, da die Landesmittel stufenweise zurückgefahren werden.

 

Am 8. Januar 2004 hat das Finanzministerium Baden-Württemberg den Landkreisen über den Landkreistag einen ersten Entwurf zur Errechnung des Ausgleichs für die Eingliederung der Sonderbehörden vorgelegt. Zu diesem sehr umfangreichen Entwurf laufen derzeit intensive Abstimmungsgespräche zwischen den Beteiligten. Vorgesehen ist unter anderem, den Personalaufwand auf der Grundlage pauschalierter Sätze je Besoldungs-/Vergütungsgruppe abzugelten, während die Unterbringungskosten auf Basis konkreter Mietwerte spitz errechnet wurden. Nicht in dieser ersten Berechnung enthalten sind ferner die Kosten für das Personal der Straßenunterhaltung und des Fortbetriebs, da hier keine Abgeltung über das Finanzausgleichsgesetz (FAG), sondern auf anderer Grundlage erfolgt.

 

Basierend auf den dargestellten Vorgaben ergeben sich für den Ostalbkreis voraussichtlich die in Anlage 4 dargestellten Erstattungssätze.

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlage 1:  Derzeitige Aufgaben der einzugliedernden Sonderbehörden

 

Anlage 2:  Übergang von Personalstellen auf den Ostalbkreis (Stand 01/04)

 

Anlage 3:  Interner Zeitplan für die Umsetzung der Eingliederung

Anlage 4:  Finanzielle Leistungen des Landes an den Ostalbkreis
                (Verteilung der lfd. Kosten)

Anlage 5:  Stellungnahme des Landkreistags Baden-Württemberg zum

                Verwaltungsstruktur-Reformgesetz (VRG)

 

Anlage 6:  Stellungnahme des Ostalbkreises zum Verwaltungsstruktur-Reformgesetz (VRG)

 

 

 

 

Sichtvermerke:

 

Fachamt                  __________________________________________________

                                    Brandt

 

Fachdezernent      __________________________________________________

                                    Wolf

 

Kämmerei                 __________________________________________________

                                    Hubel

 

Landrat                     __________________________________________________

                                    Pavel

Stammbaum:
006/04   Umsetzung der Verwaltungsreform im Ostalbkreis   Hauptamt   Beschlussvorlage
006-1/04   Umsetzung der Verwaltungsreform im Ostalbkreis   Hauptamt   Beschlussvorlage