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Vorlage - 162/2026  

 
 
Betreff: Neubau Zweiter Verwaltungsstandort in Aalen - Realisierung eines
Stromspeichers
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Hochbau und Gebäudewirtschaft   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Bildung und Digitalisierung Entscheidung
13.10.2026 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Bildung und Digitalisierung      
Anlagen:
ZVSA Stromspeicher Untersuchung IBKW

Antrag der Verwaltung

 

  1. Beim Neubau des Zweiten Verwaltungsstandortes wird zur Erhöhung des Eigenverbrauchs aus den Photovoltaikanlagen und zur Erzielung von Kostenvorteilen gegenüber dem externen Strombezug ein Stromspeicher umgesetzt.

 

  1. Die Verwaltung wird mit der Beschaffung und Einbindung des Stromspeichers in das Stromarealnetz (Zweiter Verwaltungsstandort und Park- und Mobilitätsstation) auf dem ehemaligen Union-Gelände beauftragt.

 

  1. Für die Umsetzung des Stromspeichers (Lithium-Eisenphosphat) wird aus dem Kostenbudget des Zweiten Verwaltungsstandortes ein Investitionsbetrag von 142.500 € bereitgestellt.

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Der Kreistag hat sehr frühzeitig im Planungsprozess am 09.03.2021 für den Zweiten Verwaltungsstandort in Aalen beschlossen, dass ein möglichst CO2-neutrales Gesamtkonzept für den Betrieb angestrebt wird. Darauf aufbauend hat sich der frühere Bauausschuss für den Neubau eines Verwaltungsstandortes auf dem Union-Areal in den Jahren 2021 und 2022 sehr intensiv mit der Energiekonzeption befasst.

 

In der Sitzung des Bauausschusses am 22.02.2022 hat die Verwaltung berichtet, dass unter Begleitung der Hochschule Aalen und der Architekten und Fachplaner die Themen Photovoltaiknutzung auf dem Dach der beiden Verwaltungsgebäude und der Park- und Mobilitätsstation sowie die Speicherung des Solarstroms untersucht werden.

 

Der Bauausschuss hat dies positiv aufgenommen und am 01.12.2022 beschlossen, dass die Stromversorgung des Zweiten Verwaltungsstandortes aus den kreiseigenen Photovoltaikanlagen und einem Restbezug aus zertifiziertem Ökostrom erfolgen soll.

 

 

Konzeption zur Einbindung eines Stromspeichers

 

Im Ausschuss für Finanzen, Bildung und Digitalisierung am 28.04.2026 hat die Verwaltung berichtet, dass neben der Photovoltaikanlage auf den beiden Verwaltungsgebäuden mit einer Nennleistung von 224 kW im Zuge der Errichtung der Park- und Mobilitätsstation eine Aufdachanlage mit 200 kW und eine fassadenintegrierte Anlage mit 90 kW realisiert werden. Die gesamte Nennleistung der Photovoltaikanlagen beträgt damit 514 kW.

 

Die gesamte Solarstromerzeugung auf dem Union-Areal wird auf die zentrale Niederspannungshauptverteilung im Untergeschoss von Gebäude 2 geführt und somit der Direktverbrauch ermöglicht und nur der überschüssige Strom in das öffentliche Netz eingespeist.

 

Mit dem Fachplaner Elektrotechnik, dem Büro Kummich und Weißkopf, wurde die beigefügte Konzeption zum möglichen Einsatz eines Stromspeichers erarbeitet und die technischen Voraussetzungen geprüft.

Dabei hat sich gezeigt, dass ein direkt an die Niederspannungshauptverteilung angrenzender Raum für die Aufstellung und den Betrieb eines Stromspeichers (Technologie: Lithium-Eisenphosphat) in idealer Weise durch die kurzen Leitungswege dafür geeignet ist.

 

Die Vorteile eines Stromspeichers bestehen in erste Linie in der Erzielung von Kostenvorteilen gegenüber dem externen Strombezug. Durch die voraussichtlich steigenden Netzentgelte zur Finanzierung des Aus- und Umbaus der öffentlichen Stromnetze wird diese Kosteneinsparung zukünftig noch größer ausfallen.

 

Ein weiterer Vorteil eines Stromspeichers besteht darin, dass durch die Kappung von Lastspitzen die monatlich berechneten Leistungspreise reduziert werden können.

Bei großen Abnehmern mit registrierender Leistungsmessung (RLM) wie dem Zweiten Verwaltungsstandort ergeben sich bei optimaler Auslegung eines Stromspeichers dadurch weitere Kostenvorteile.


Das Büro Kummich und Weißkopf empfiehlt die Umsetzung eines Stromspeichers auf Basis der Lithium-Eisenphosphat-Technologie mit einer Kapazität von 250 kWh. Dadurch könnten jährlich rund 57.183 kWh Solarstrom direkt genutzt und der Fremdbezug zu derzeitigen Kosten von 0,32 €/kWh eingespart werden.

 

Bei Investitionskosten für den Stromspeicher inkl. Einbindung in das Haus- und Stromarealnetz von 142.500 € könnten jährlich rund 20.100 € Stromkosten eingespart werden. Die Investition in den Stromspeicher würde sich nach rund sieben Jahren amortisieren.

 

Ausgehend davon, dass sich in den nächsten Jahren technologische Weiterentwicklungen bei der Batterieforschung ergeben und sich die Energiedichte erhöhen und die Speicherkosten gleichzeitig sinken werden, sollte nach rund 10 Jahren Betriebszeit des Speichers eine Evaluation stattfinden und ggf. der Stromspeicher modernisiert und angepasst werden.

 

 

Empfehlung zur Umsetzung eines Stromspeichers

 

Zur Erzielung der Kostenvorteile gegenüber dem Fremdbezug von Strom und zur Erhöhung des Eigenverbrauchsanteils aus erneuerbaren Energien empfiehlt die Verwaltung aus dem Kostenbudget des Zweiten Verwaltungsstandortes eine Investitionssumme von 142.500 € für die Realisierung eines Stromspeichers einzusetzen.

     


Finanzierung und Folgekosten

 

Durch die guten Ausschreibungsergebnisse und die Unterschreitung des Kostenbudgets des Zweiten Verwaltungsstandortes könnte die Investition von 142.500 € aus dem bestehenden Haushaltsansatz bereitgestellt werden.     


Anlagen

 

Stromspeicherkonzeption Zweiter Verwaltungsstandort, Büro Kummich und Weißkopf     

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Bihr, Geschäftsbereichsleiter

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landr

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 ZVSA Stromspeicher Untersuchung IBKW (2923 KB)