Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Sachverhalt/Begründung
Die Jagsttalschule Westhausen wird als Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum von Schülerinnen und Schüler mit geistiger und körperliche Behinderung besucht. Schulträger ist der Ostalbkreis.
In den Bestandsgebäuden werden rund 170 Schülerinnen und Schüler von 64 Lehrkräften unterrichtet. Das Gebäude wurde im Jahr 1978 in Betrieb genommen. In dem in vier Ebenen aufgegliederten Gebäude befinden sich neben dem Verwaltungsbereich die Klassenräume, die Werkstätten, eine Sporthalle und ein Mehrzweckfachtrakt.
In 2001 wurde in unmittelbarer Nähe des Schulgebäudes ein zweigeschossiges Gebäude mit weiteren Klassenzimmern errichtet.
Neubau Klassenzimmer
Mit der Einführung des K-Zuges an der Jagsttalschule Westhausen (Bildungs- und Förderangebote im körperlich-motorischen Bereich primär im Bereich der Wahrnehmung, Kommunikation und Bewegung für Schülerinnen und Schüler mit komplexem sonderpädagogischen Bildungsanspruch) wurde der Bedarf an einem Neubau mit zusätzlichen Klassenzimmern seitens der Schulleitung angemeldet.
In einem ersten Schritt wurde im Rahmen einer Konzept-/ Machbarkeitsstudie ein geeigneter Standort für die Schaffung von Klassenzimmer mit Nebenräumen auf dem Gelände der Jagsttalschule in Westhausen untersucht.
Dabei hat sich der hervorgehobene Bereich als besonders geeignet erwiesen.
Stelle, an der der Neubau Klassenzimmer errichtet werden kann.
Die Infrastrukturgesellschaft des Ostalbkreises mbH hat auf dem Landesgartenschaugelände in Ellwangen die Errichtung des Landkreis-Pavillons geplant und diesen im März 2026 baulich umgesetzt. Eine wesentliche Anforderung an die flexible Bauweise war, dass der Pavillon als Kalthalle in einer Leichtbauweise / Rahmenkonstruktion errichtet werden sollte, damit dieser in der Folgenutzung so ausgebaut werden kann, dass der Baukörper den Auflagen hinsichtlich einer geplanten Folgenutzung gerecht werden.
Dieser Pavillon dient als Grundgerüst für das neu zu errichtende Gebäude. Hierzu muss der Pavillon nach Abschluss der Landesgartenschau in Ellwangen demontiert und in Westhausen unter Einhaltung sämtlicher technischer Auflagen an einen Schulneubau (Brandschutz, Schallschutz, Bauphysik, Barrierefreiheit, Abstandsflächen, Raumhöhen, Arbeitsstättenrichtlinie, etc) wieder errichtet werden. Die Vorgaben des Bebauungsplanes (Baulinie / Baugrenze etc.) sowie die Einhaltung einer zweigeschossigen Bauweise müssen dabei zwingend beachtet werden.
Der Baukörper soll in seinen wesentlichen Zügen (Gebäudehülle) erhalten bleiben und die Bausubstanz des Pavillons (Holzmassivdeckenelemente, Brettschichtholzträger, Massivholzwandelemente, Fenster- und Türelemente) im Rahmen der Neuplanung wiederverwendet werden. Der „Holzcharakter“ des LGS-Pavillon soll in den Innenräumen in seiner Oberfläche und Haptik erhalten bleiben.
Da der LGS-Pavillon als Kalthalle geplant wurde, benötigt die Gebäudehülle (Außenwände / Dach) – unter Berücksichtigung der energetischen Auflagen – eine zusätzliche Dämmung und Wandverkleidung.
Um den Raumbedarf von erforderlichen Klassenzimmern mit Nebenräumen (Betreuungsräume, Treppenhaus, WC-Anlagen, Technik) erfüllen zu können, muss der Bestandspavillon auf Grundlage des einheitlichen Achsrasters und der Raumgeometrie adäquat erweitert werden.
Mensa
Unter Berücksichtigung steigender Schülerzahlen steht zeitgleich die Herausforderung an, die bestehende Mensa, die bereits jetzt räumlich und technisch an ihre Grenzen stößt, zu ertüchtigen.
Hierzu gibt es zwei Möglichkeiten: Einmal den Anbau an den Neubau Klassenzimmer oder an das Bestandsgebäude.
Bei den Untersuchungen zur möglichen Lage der Mensa wurden folgende Kriterien zu Grunde gelegt, die letzten Endes die Empfehlung sind für eine Erweiterung und dem dargestellten Standort am Bestandsgebäude.
- Erhalt der zentralen Lage für alle Schülerinnen und Schüler, was eine zeitversetzte Essensversorgung in der Organisation wesentlich optimiert - Die Schülerinnen und Schüler der Grundstufe müssen das Gebäude nicht verlassen, was den Sicherheitsaspekt erhöht und den Betreuungsaufwand reduziert - Erhalt der Freianlagen / der Spielfläche, da der Anbau direkt am Bestandsgebäude erfolgt - Nutzung bestehender Lagerräume / Technik im Bestandsgebäude - Reduzierung der Grenzbebauung - Geringere Kosten für den Erdaushub, da entlang der Grenzbebauung das Gelände massiv ansteigt - Geringere Kosten im Bereich der Freianlagen, da erforderliche Verbauarbeiten entfallen
Empfehlung: Anbau Mensa an Bestandsgebäude – Gesamtkosten ca. 9.358.100 €
Grobkosten Mensa: 1.335.042 €, Grobkosten Pavillon 8.023.058 €
Keine Empfehlung: Anbau Mensa an LGS Pavillon – Gesamtkosten ca. 10.266.135 €
Für die weitere Planung zur Umsetzung des Neubaus Klassenzimmer muss zum aktuellen Zeitpunkt beschlossen werden, ob die Mensa an den Neubau oder an das Bestandsgebäude angebaut wird. Wie dargestellt, überzeugt die Variante: Anbau Mensa an Bestandsgebäude deutlich. Diese ist günstiger, die Erreichbarkeit für die Schülerinnen und Schüler gerade der Grundstufe ist deutlich besser, es muss auf der Bestandsfläche (Spielfläche / Freifläche) weniger eingegriffen werden und bestehende Infrastruktur kann genutzt werden. Die Verwaltung spricht sich daher für den Anbau Mensa am Bestandsgebäude aus.
Kostenbetrachtung Kostengruppe 300 und 400
Die Kostengruppen KG300 (Bauwerk – Baukonstruktion) und KG400 (Bauwerk – Technische Anlagen) beschreiben die gesamten direkten Kosten für das Bauwerk und machen den größten Teil der Gesamtkosten eines Bauprojekts aus.
Für die empfohlene Variante Anbau Mensa am Bestandsgebäude betragen diese gemäß Grobkostenschätzung:
Pavillon: 4.099,48 Euro / m² BGF für die KG 300 und KG 400 BGF: 1.456 m² KG300 – 4.946.592 Euro KG400 – 1.022.257 Euro Mensa: 3.235,18 Euro / m² BGF für die KG 300 und KG 400 BGF: 271 m² KG300 – 714.892 Euro KG400 – 161.840 Euro
Im Vergleich der Referenz „BKI Förderschule“ - bei der die Kosten bei 4.233 € / m² BGF liegen und einem Regionalen Bauprojekt bei dem die Kosten bei 4.348 € / m² BGF liegen, soll das Projekt ebenfalls in diesem Rahmen realisiert werden.
Vorläufiger Terminplan
bis Dezember 2026 Erstellen der Planung des Neubaus LGS-Pavillon mit adäquater Erweiterung der Leistungsphasen 1 - 4 als Grundlage für die Einreichung der Baugenehmigung Januar – März 2027 Ausschreibung / Vergabe Sommer 2027 Baubeginn Herbst 2028 Baufertigstellung / Bezug
Ab 2029 Im Anschluss an die Errichtung des Neubaus soll die Umsetzung
Umsetzung
Da die Infrastrukturgesellschaft des Ostalbkreises mbH im Besitz des Pavillons ist, soll diese die Versetzung und den Neubau des LGS-Pavillons mit adäquater Erweiterung (Neubau Klassenzimmer) durchführen.
Aus Synergieeffekten bietet es sich an, dass der Anbau der Mensa am Bestandsgebäude ebenfalls durch die Infrastrukturgesellschaft des Ostalbkreises mbH zeitversetzt ab 2029 durchgeführt wird.
Nach Baufertigstellung / Bezug würde der Ostalbkreis die neu geschaffenen Gebäude bzw. Gebäudeteile in sein Eigentum nehmen und entsprechend ablösen.
Finanzierung und Folgekosten
Nach der ersten Kostenschätzung werden für die baulichen Erweiterungsmaßnahmen folgende Gesamtkosten veranschlagt (Empfehlung: Anbau Mensa an Bestandsgebäude):
Grobkosten Mensa: 1.335.042 € Grobkosten Pavillon: 8.025.058 € Gesamt: 9.358.100 € Die Verwaltung hat zwischenzeitlich einen Antrag auf Förderung beim Regierungspräsidium Stuttgart gestellt. Es ist davon auszugehen, dass dieser positiv beschieden wird. In der Vergangenheit betrug die Förderquote bis zu 80 % der förderfähigen Kosten aufgrund des hohen Anteils auswärtiger Schülerinnen und Schüler an der Jagsttalschule.
Anlagen
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Sichtvermerke
gez. Bihr, Geschäftsbereichsleiter gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat |
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