Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung:
Der Kreistag stimmt dem Abfallwirtschaftskonzept des Ostalbkreises in der beiliegenden Fassung zu. Sachverhalt/Begründung:
Der Ostalbkreis als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger ist nach § 3 des Landesabfallgesetzes verpflichtet, ein Abfallwirtschaftskonzept über die Verwertung und Beseitigung von Abfällen zu erstellen. Das Abfallwirtschaftskonzept soll die Ziele der Abfallvermeidung und Abfallverwertung, Maßnahmen zur Abfallverwertung, sowie Methoden, Anlagen und Einrichtungen der Abfallverwertung und Abfallbeseitigung mit den voraussichtlichen Laufzeiten darstellen. Insgesamt sind die Entsorgungssicherheit und die hierfür notwendigen Kooperationen für mindestens 10 Jahre darzustellen. Mit der Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzepts spätestens alle 5 Jahre soll der notwendigen Aktualität Rechnung getragen werden.
Die vorliegende Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzepts dokumentiert gesamthaft die vom Kreistag des Ostalbkreises bereits getroffenen Entscheidungen über das Abfallentsorgungssystem im Ostalbkreis und die thermische Entsorgung ab 2005. Damit wurde mit Blick auf die technische Anleitung Siedlungsabfall (TASi), die für das Jahr 2005 das Ende der Deponierung von nicht inerten Abfällen vorschreibt, das Abfallwirtschaftskonzept aktualisiert, so dass die Entsorgungssicherheit für den Ostalbkreis ab dem 01.06.2005 hinlänglich konkretisiert und gewährleistet ist. Anlagen:
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