Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Dem nachstehenden Arbeitsmarktprogramm 2027 des Jobcenters Ostalbkreis wird zugestimmt.
Sachverhalt/Begründung
Das Jobcenter Ostalbkreis legt mit dem Arbeitsmarktprogramm 2027 die geplante Verwendung der Eingliederungsmittel für Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung vor. Als zugelassener kommunaler Träger ist der Ostalbkreis für die Umsetzung und Bewirtschaftung der hierfür vom Bund bereitgestellten Haushaltsmittel verantwortlich.
Mit den vorgesehenen Maßnahmen sollen Leistungsberechtigte nachhaltig bei der Aufnahme einer Beschäftigung, der beruflichen Qualifizierung und der sozialen Teilhabe unterstützt werden. Die Planung berücksichtigt sowohl die aktuelle Situation auf dem Arbeitsmarkt als auch die im Ostalbkreis festgelegten Zielgruppen und fachlichen Schwerpunkte.
Besonders berücksichtigt werden:
- Langzeitarbeitslose und Langzeitleistungsbeziehende, - Jugendliche und junge Erwachsene, - Alleinerziehende und Erziehende, - Geflüchtete sowie Menschen mit Migrationshintergrund, - Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen und besonderen Vermittlungshemmnissen.
Darüber hinaus werden zielgruppenübergreifend Angebote zur Vermittlung, Aktivierung und beruflichen Eingliederung für Menschen mit Integrationsperspektive vorgehalten.
Arbeitsmarktpolitische Rahmenbedingungen
Für den Arbeitsmarkt im Ostalbkreis zeichnet sich bis 2027 eine spürbare Zweiteilung ab. Während der industrielle Kern des Kreises – insbesondere Metall und Elektro – im Zuge des Strukturwandels Arbeitsplätze abbaut, bleibt der Personalbedarf im Dienstleistungssektor, im Handwerk und der Pflege unverändert hoch. Es ist davon auszugehen, dass die Nachfrage nach qualifizierten Arbeitskräften in etwa auf dem Niveau des Vorjahres bleibt. Gleichzeitig bestehen große wirtschaftliche Unsicherheiten aufgrund der globalen Krisen, des Strukturwandels und der fortschreitenden Digitalisierung.
Für die Steuerung des Jobcenters im Rechtskreis SGB II ergeben sich daraus konkrete Konsequenzen:
Wesentliche Maßnahmen und Mittelansätze
Für das Arbeitsmarktprogramm 2027 stehen voraussichtlich 6.000.000 Euro zur Verfügung. Die Mittel verteilen sich auf folgende Förderbereiche:
Für diesen Bereich sind 3.895.500 Euro vorgesehen. Dies entspricht 64,9 % der Eingliederungsmittel. Gefördert werden unter anderem:
- Leistungen aus dem Vermittlungsbudget, beispielsweise Bewerbungskosten und Fahrtkosten, - individuelle Vermittlungs- und Aktivierungsgutscheine, - Einzelcoachings, - betriebliche Praktika, - Gruppenangebote bei Bildungsträgern, - Maßnahmen für besondere Zielgruppen, - Angebote zur digitalen Grundbildung.
Mit den geplanten Maßnahmen sollen jährlich rund 2.000 Menschen aktiviert und an den Arbeitsmarkt herangeführt werden. Rund 500.000 Euro sind speziell für Maßnahmen für Geflüchtete und Menschen mit Migrationshintergrund vorgesehen. Dabei können die Angebote vor, während oder nach der Sprachförderung stattfinden.
Für beschäftigungsbegleitende Leistungen sind 410.000 Euro vorgesehen. Dies entspricht 6,8 % der Eingliederungsmittel.
Enthalten sind insbesondere:
- Eingliederungszuschüsse, - Eingliederung von Langzeitleistungsbeziehenden nach § 16e SGB II, - Förderungen zur Teilhabe am Arbeitsmarkt nach § 16i SGB II.
Da Förderungen zur Teilhabe am Arbeitsmarkt nach § 16i SGB II auf bis zu fünf Jahre begrenzt sind, werden auslaufende Förderungen fortlaufend durch neue Förderungen ersetzt, was auch für 2027 vorgesehen ist.
Für spezielle Maßnahmen für Jüngere sind 9,9 % der Ausgaben, 594.500 Euro, vorgesehen. Die Angebote unterstützen junge Menschen beim Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf. Neben der assistierten Ausbildung, der Einstiegsqualifizierung und Angeboten zur beruflichen Orientierung sollen insbesondere Maßnahmen für schwer zu erreichende Jugendliche fortgeführt werden. Dazu gehören unter anderem Angebote für Wohnungslose, Schul- und
Ausbildungsabbrechende, Straffällige sowie Jugendliche, die von den bestehenden sozialen Sicherungssystemen nicht mehr erreicht werden. In Zusammenarbeit mit der mobilen Jugendarbeit in Aalen, Schwäbisch Gmünd, Ellwangen und Bopfingen wird weiterhin das Ziel verfolgt, dass im Ostalbkreis kein junger Mensch verloren geht. Für diesen Bereich sind insgesamt 286.000 Euro eingeplant.
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte können zur Erhaltung oder Wiederherstellung ihrer Beschäftigungsfähigkeit in Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II eingesetzt werden. Voraussetzung ist, dass die Tätigkeiten zusätzlich, im öffentlichen Interesse und wettbewerbsneutral sind. Arbeitsgelegenheiten werden unter anderem von Kommunen, sozialen Einrichtungen, Vereinen und Beschäftigungsträgern angeboten. Beispiele sind Tätigkeiten in Bibliotheken, Kindergärten, Tafelläden, Möbellagern oder bei der Unterstützung älterer und pflegebedürftiger Menschen. Für diesen Bereich sind 300.000 Euro eingeplant. Dies entspricht 5 % des Eingliederungstitels.
Die Mittel der freien Förderung nach § 16f SGB II kommen im Jobcenter Ostalbkreis überwiegend als individuelle Einzelförderung zum Einsatz, wenn eine konkrete Integrationsbarriere besteht und die regulären Fördermöglichkeiten nicht greifen. Hierzu zählen beispielsweise Kfz-Reparaturen im Zusammenhang mit einer konkreten Arbeitsaufnahme oder zur Sicherung eines bestehenden Beschäftigungsverhältnisses, Zuschüsse für spezielle Arbeitsmittel oder erforderliche Arbeitskleidung sowie ergänzende Leistungen im Rahmen von ESF-Fördermaßnahmen. Für 2027 wird hierfür mit einem Mittelansatz von 50.000 Euro geplant.
Die Ausfinanzierung des unbefristeten Beschäftigungszuschusses wurde bislang durch gesondert vom Bund bereitgestellte Mittel finanziert. Da diese Mittel inzwischen in der regulären Gesamtzuteilung enthalten sind, werden sie im Arbeitsmarktprogramm nicht mehr als Sondermittel, sondern innerhalb des regulären Budgets ausgewiesen.
Altbindungen aus Vorjahren
Das Arbeitsmarktprogramm 2027 enthält Altbindungen aus den Vorjahren in Höhe von 550.000 Euro. Diese ergeben sich insbesondere aus länger laufenden Maßnahmen und mehrjährigen Zuschüssen zu Arbeitsentgelten im Rahmen des Teilhabechancengesetzes.
Passiv-Aktiv-Transfer aus dem Grundsicherungsgeld
Der Passiv-Aktiv-Transfer (PAT) ist ein Finanzierungs- und Förderansatz der Grundsicherung für Arbeitsuchende und verfolgt das Ziel, durch die Aufnahme geförderter Beschäftigung freiwerdende Mittel der Grundsicherung für Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration nutzbar zu machen. Hierbei werden Ausgaben, die ansonsten für Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und Mehrbedarfe anfallen würden, zur Mitfinanzierung beschäftigungsbegleitender Förderleistungen eingesetzt.
Mit der zum 01.07.2026 in Kraft getretenen Reform der Grundsicherung wurde die bislang auf das Förderinstrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ beschränkte Anwendung des Passiv-Aktiv-Transfers auf weitere Instrumente der Beschäftigungsförderung ausgeweitet.
Durch den PAT können 50 % der Aufwendungen für förderfähige Beschäftigungsverhältnisse aus passiven Mitteln finanziert werden. Hierdurch wird das Eingliederungsbudget entsprechend entlastet. Für das Haushaltsjahr 2027 ist für den PAT ein Mittelansatz in Höhe von 555.000 Euro vorgesehen.
Gesellschaftliche Teilhabe
Für Menschen, die auch über das Teilhabechancengesetz nicht mehr in den geförderten Arbeitsmarkt integriert werden können, wird das Projekt „Freiwillig dabei“ fortgeführt. In Zusammenarbeit mit dem Regionalen Bündnis für Arbeit, der Diakonie, Caritas, Kreisverband Aalen des Deutschen Roten Kreuzes, dem Werkhof Ost, der Katholischen Betriebsseelsorge, den Tafelläden und der a.l.s.o. Schwäbisch Gmünd werden niedrigschwellige und stundenweise Tätigkeiten angeboten. Das Projekt ermöglicht soziale Kontakte, gesellschaftliche Teilhabe sowie die Einbringung persönlicher Fähigkeiten. Die Tätigkeiten umfassen beispielsweise:
- Unterstützung sozialer und kirchlicher Einrichtungen, - Tätigkeiten mit Seniorinnen und Senioren, - Nachbarschaftshilfe, - Unterstützung in Tafelläden, - Hausmeister- und Helfertätigkeiten.
Finanzielle Auswirkungen
Gemäß § 46 SGB II trägt der Bund die Aufwendungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende einschließlich 84,8 % der Verwaltungskosten, soweit diese durch die Jobcenter entstehen. Die im Arbeitsmarktprogramm 2027 beinhalteten Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung werden vollständig aus Bundesmitteln finanziert.
Von der Bundesfinanzierung ausgenommen sind die kommunalen Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II, insbesondere:
- Kinderbetreuung, - Schuldnerberatung, - psychosoziale Betreuung, - Suchtberatung.
Zusammenfassung
Das Arbeitsmarktprogramm 2027 setzt den Schwerpunkt auf die Aktivierung, Vermittlung und nachhaltige Integration der verschiedenen Zielgruppen. Ergänzend werden junge Menschen, Geflüchtete, Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen sowie besonders arbeitsmarktferne Leistungsberechtigte gezielt unterstützt.
Finanzierung und Folgekosten
--- Anlagen
Arbeitsmarktprogramm 2027 des Jobcenters Ostalbkreis.
Sichtvermerke
gez. Köble, Geschäftsbereichsleiter gez. Urtel, Dezernat V gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat
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