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Vorlage - 150/2026  

 
 
Betreff: Fortführung Bezuschussung der Sonderfahrzeuge der Feuerwehren im Ostalbkreis
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Brand- und Katastrophenschutz   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Entscheidung
22.09.2026 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung      

Antrag der Verwaltung

 

  1. Die Sonderfahrzeuge Gerätewagen Logistik (22.000 Euro), Drehleiter Ellwangen (88.333 Euro) und Drehleiter Heubach (88.333 Euro) sollen auf Basis der beschlossenen Sonderfahrzeug-Förderung 2025-2027 mit insgesamt 198.666 Euro bezuschusst werden.

 

  1. Das im Jahr 2013 begonnene und in den Folgejahren bis 2024 fortgeführte und bis 2027 beschlossene Förderprogramm des Landkreises für Sonderfahrzeuge in den kommunalen Feuerwehren, soll in einer neuen Konzeption für die Jahre 2028-2032 weiterentwickelt und fortgeführt werden.

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Nach § 4 Abs. 4 Nr. 2 FwG Baden-Württemberg sollen die Landkreise bei der Planung und Beschaffung der für den überörtlichen Einsatz der Feuerwehren notwendigen Feuerwehrausrüstung und -einrichtungen unterstützen.

 

Hier: Förderung von Sonderfahrzeugen/Sondereinsatzmittel für besondere Einsatzlagen.

 

1. Förderung von drei, bereits im Dienst befindlichen, Sonderfahrzeugen 2025-2027

 

  1. Gerätewagen Logistik - Standort Freiwillige Feuerwehr Ellwangen

      Schwerpunkt Wasserförderung über lange Wegstrecken

      Überörtliche Hilfe primär im Virngrund/östlichen Teil des Ostalbkreises und darüber hinaus auch in anderen Teilen des Ostalbkreises.

 

  1. Drehleiter - Standort Freiwillige Feuerwehr Ellwangen

      mit Gelenkarm - Menschenrettung und Brandbekämpfung sowie einer Lastaufnahme des Rettungskorbes mit 500 kg für besonders schwere Patienten

      Überörtliche Hilfe primär im Virngrund/östlichen Teil und darüber hinaus auch in anderen Teilen des Ostalbkreises aufgrund Sonderlastaufnahme und Spezialausrüstung.

 

  1. Drehleiter - Standort Freiwillige Feuerwehr Heubach

      mit Gelenkarm - Menschenrettung und Brandbekämpfung

      Überörtliche Hilfe primär in der VG-Rosenstein und darüber hinaus auch in anderen Teilen des Ostalbkreises.

 

2. Förderung von Sonderfahrzeugen/Sondereinsatzmitteln in den Jahren 2028-2032

 

Mit Blick auf die klimatischen Veränderungen und der damit verbundenen Extremwetterereignisse und der besonderen Einsatzlagen in der Zukunft bedarf es einer

zielgerichteten und vorausschauenden Fahrzeugplanung sowie einer genauen Betrachtung und Ausarbeitung, welche Sondereinsatzmittel unterstützend nötig sind.

 

Deshalb soll im Jahr 2027 ein Fünfjahresplan zur Förderung von möglichen weiteren Sonderfahrzeugen für den Zeitraum 2028-2032 ausgearbeitet werden.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Die Höhe der Förderung zu 1. errechnet durch den seitherigen Berechnungsschlüssel der Landkreisförderung.

 

Auszahlung der Förderung im Jahr 2026

Drehleiter in Heubach Fördersumme: 88.333 Euro

Gerätewagen Logistik in Ellwangen - Fördersumme: 22.000 Euro

Beide Beträge sind im Planansatz 2026 im Haushalt des Geschäftsbereiches Brand- und Katastrophenschutz verfügbar.

 

Auszahlung der Förderung im Jahr 2027

Drehleiter in Ellwangen - Fördersumme: 88.333 Euro

Förderbetrag ist im Planansatz für 2027 in den Haushaltsplanungen des Geschäftsbereiches Brand- und Katastrophenschutz eingestellt worden.

 

Folgekosten

Die laufenden unterjährigen Kosten für Wartung und Instandsetzung für die jeweiligen Fahrzeuge sind von den Städten und Gemeinden in vollem Umfang zu tragen.

Es handelt sich hier um eine einmalige Förderung durch den Landkreis pro Fahrzeug.

 


Anlagen

 

keine

 

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Straub, Geschäftsbereich Brand- und Katastrophenschutz

gez. Beck, Dezernat VII

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat