Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Sachverhalt/Begründung
Nach § 4 Abs. 4 Nr. 2 FwG Baden-Württemberg sollen die Landkreise bei der Planung und Beschaffung der für den überörtlichen Einsatz der Feuerwehren notwendigen Feuerwehrausrüstung und -einrichtungen unterstützen.
Hier: Förderung von Sonderfahrzeugen/Sondereinsatzmittel für besondere Einsatzlagen.
1. Förderung von drei, bereits im Dienst befindlichen, Sonderfahrzeugen 2025-2027
Schwerpunkt Wasserförderung über lange Wegstrecken Überörtliche Hilfe primär im Virngrund/östlichen Teil des Ostalbkreises und darüber hinaus auch in anderen Teilen des Ostalbkreises.
mit Gelenkarm - Menschenrettung und Brandbekämpfung sowie einer Lastaufnahme des Rettungskorbes mit 500 kg für besonders schwere Patienten Überörtliche Hilfe primär im Virngrund/östlichen Teil und darüber hinaus auch in anderen Teilen des Ostalbkreises aufgrund Sonderlastaufnahme und Spezialausrüstung.
mit Gelenkarm - Menschenrettung und Brandbekämpfung Überörtliche Hilfe primär in der VG-Rosenstein und darüber hinaus auch in anderen Teilen des Ostalbkreises.
2. Förderung von Sonderfahrzeugen/Sondereinsatzmitteln in den Jahren 2028-2032
Mit Blick auf die klimatischen Veränderungen und der damit verbundenen Extremwetterereignisse und der besonderen Einsatzlagen in der Zukunft bedarf es einer zielgerichteten und vorausschauenden Fahrzeugplanung sowie einer genauen Betrachtung und Ausarbeitung, welche Sondereinsatzmittel unterstützend nötig sind.
Deshalb soll im Jahr 2027 ein Fünfjahresplan zur Förderung von möglichen weiteren Sonderfahrzeugen für den Zeitraum 2028-2032 ausgearbeitet werden.
Finanzierung und Folgekosten
Die Höhe der Förderung zu 1. errechnet durch den seitherigen Berechnungsschlüssel der Landkreisförderung.
Auszahlung der Förderung im Jahr 2026 Drehleiter in Heubach – Fördersumme: 88.333 Euro Gerätewagen Logistik in Ellwangen - Fördersumme: 22.000 Euro Beide Beträge sind im Planansatz 2026 im Haushalt des Geschäftsbereiches Brand- und Katastrophenschutz verfügbar.
Auszahlung der Förderung im Jahr 2027 Drehleiter in Ellwangen - Fördersumme: 88.333 Euro Förderbetrag ist im Planansatz für 2027 in den Haushaltsplanungen des Geschäftsbereiches Brand- und Katastrophenschutz eingestellt worden.
Folgekosten Die laufenden unterjährigen Kosten für Wartung und Instandsetzung für die jeweiligen Fahrzeuge sind von den Städten und Gemeinden in vollem Umfang zu tragen. Es handelt sich hier um eine einmalige Förderung durch den Landkreis pro Fahrzeug.
Anlagen
keine
Sichtvermerke
gez. Straub, Geschäftsbereich Brand- und Katastrophenschutz gez. Beck, Dezernat VII gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat |
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