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Antrag der Verwaltung
Der Betriebsausschuss Klinikimmobilien empfiehlt / der Kreistag beschließt
die Vergabe der Fachplanung Tragwerksplanung für das Klinikgebäude des Neubaus Regionalversorger in Essingen in der Leistungsstufe 1 (Leistungsphase 1 und 2 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)) an Bieter A.
Sachverhalt/Begründung
Grundlage aller Entscheidungen ist die Beschlussfassung des Kreistags im März 2024 für den Standort des Regionalversorgers in Essingen und der Beschluss des Medizinkonzepts 2035 Zielvariante 2plus im September 2024.
Das Neubauprojekt ist zentraler Bestandteil zur Umsetzung der Medizinstrategie und Ergebniskonsolidierung. Entsprechend wird das Projekt mit höchster Priorität behandelt, um möglichst schnell die damit einhergehenden Effekte für eine effiziente und qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung zu erreichen.
Mit Beschluss des Kreistags vom 16.12.2025 wurde die Durchführung von EU-weiten VgV-Verfahren mit Teilnahmewettbewerb unter anderem für die Fachplanung Tragwerksplanung freigegeben. Das Verfahren wurde als zweistufiges Verhandlungsverfahren durchgeführt.
Gegenstand des Vergabeverfahrens waren Leistungen der Fachplanung Tragwerksplanung nach § 51 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (kurz: HOAI, Fassung 2021) in Verbindung mit Anlage 14, Leistungsphasen 1 bis 9, für den Neubau Regionalversorger der Kliniken Ostalb am Standort Essingen.
Das Verfahren wurde am 19.01.2026 EU-weit veröffentlicht.
Bis zum Ablauf der Teilnahmefrist am 20.02.2026 gingen insgesamt 13 Teilnahmeanträge ein. Alle Teilnahmeanträge wurden geprüft und waren formal ordnungsgemäß. Elf Teilnahmeanträge erfüllten die Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen. Die Auswahl der Bewerber für die zweite Verfahrensstufe erfolgte auf Basis der bekanntgemachten Matrix. Fünf Bewerber wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
In der Angebotsphase gingen fünf Erstangebote ein. Eines dieser Angebote war unvollständig und wurde deshalb vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Die verbleibenden vier Bieter wurden mit Schreiben vom 05.05.2026 zu einem Präsentationstermin am 08.05.2026 aufgefordert. Alle vier Bieter nahmen an dem Präsentationstermin teil. Im Anschluss wurden drei Bestbieter für die weitere Verhandlungsphase ausgewählt.
Nach entsprechender Aufforderung wurden durch die verbliebenen Bestbieter frist- und formgerecht Letztangebote eingereicht. Die endgültigen Angebote wurden geprüft und als wertbar eingestuft.
Aus Gründen der Vertraulichkeit und zur Wahrung der Geheimhaltung im laufenden EU-weiten Vergabeverfahren wird die Beschlussvorlage in anonymisierter Form erstellt. Die Bieter werden daher in der öffentlichen Beschlussvorlage ausschließlich als Bieter A, Bieter B, Bieter C, Bieter D und Bieter E bezeichnet.
Die Auswertung der finalen Angebote ergab, dass Bieter A das für die Aufgabenstellung insgesamt am besten geeignete Angebot vorgelegt hat. Die Vergabestelle empfiehlt daher die Zuschlagserteilung an Bieter A. Für die Beauftragung von Bieter A spricht insbesondere, dass dieser Bieter im Verfahren ein schlüssiges, fachlich überzeugendes und auf die besonderen Anforderungen eines Krankenhausneubaus abgestimmtes Verständnis der Aufgabenstellung erkennen ließ. Die vorgesehene Projektorganisation, die benannten Ansprechpartner sowie die personelle Besetzung erschienen im Hinblick auf die Komplexität des Vorhabens nachvollziehbar und belastbar. Im Rahmen der Präsentation wurden die Herangehensweise an die Tragwerksplanung, die Bearbeitung wesentlicher Schnittstellen sowie die Mitwirkung in einer BIM-gestützten Planung klar und strukturiert dargestellt.
Darüber hinaus hat Bieter A in den Verfahrensgesprächen überzeugend dargelegt, wie die für das Projekt wesentlichen Themen methodisch und praxisnah bearbeitet werden sollen. Positiv bewertet wurde zudem, dass die Anforderungen der Vergabestelle und die vorliegenden BIM-Vorgaben als klar, vollständig und belastbar eingeordnet und in der Angebotsbearbeitung nachvollziehbar berücksichtigt wurden.
Die Empfehlung zugunsten von Bieter A beruht damit nicht allein auf wirtschaftlichen Erwägungen, sondern auf der Einschätzung, dass dieser Bieter im Ergebnis der Gesamtbetrachtung die beste Gewähr für eine qualitätsvolle, termin- und bedarfsgerechte Bearbeitung der Tragwerksplanung bietet und die Projektziele des Neubaus fachlich am überzeugendsten unterstützt.
Die Beauftragung beinhaltet zunächst nur die Leistungsstufe 1 für das Klinikgebäude, also die Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung) und 2 (Vorplanung) nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Der Auftragnehmer erhält kein Auftragsversprechen für den Gesamtauftrag. Je nach Projektfortschritt wird entschieden, für welche weiteren Leistungsphasen und Nebengebäude der Fachplaner beauftragt wird.
Die Beauftragung der Fachplanung Tragwerksplanung ist für den weiteren Projektverlauf von wesentlicher Bedeutung. Sie ist erforderlich, um die Vorplanung des Klinikgebäudes fachlich vollständig zu unterlegen, die konstruktiven und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Neubaus belastbar zu definieren und die planerischen Schnittstellen zur Objektplanung, Projektsteuerung sowie zu den weiteren Fachplanungen abzustimmen.
Der Beschluss ermöglicht den planmäßigen und fristgerechten Fortschritt des zukunftsweisenden Projekts für den Gesundheitsstandort Essingen und den gesamten Ostalbkreis.
Finanzierung und Folgekosten
Im Wirtschaftsplan 2026 wird für das Projekt Neubau Regionalversorger mit einer Landesförderung in Höhe von 5,0 Mio. Euro kalkuliert sowie eine Kreditermächtigung in Höhe von 7,0 Mio. Euro eingestellt. Die Finanzierung der jetzt zu beauftragenden Honorare für den Fachplaner Tragwerksplanung ist in den Wirtschaftsplänen 2026 ff. zu berücksichtigen.
Im Zuge der Vorplanung wird eine Kostenschätzung für das Klinikgebäude erstellt.
Erst nach der Beauftragung der HOAI-Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) wird eine qualifizierte Kostenberechnung für den Neubau des Regionalversorgers und die betriebsrelevanten umgebenden Gebäude zur Verfügung stehen.
Die Gespräche mit dem Sozialministerium Baden-Württemberg über die Fördermöglichkeiten des Neubaus in Essingen werden kontinuierlich fortgeführt.
Der Antrag auf Auszahlung einer vorgezogenen Planungsrate für den Neubau des Regionalversorgers wurde im November 2025 beim Sozialministerium Referat 53 Krankenhausförderung und Krankenhausfinanzierung in Stuttgart eingereicht.
Am 10.02.2026 wurde über die Pressestelle des Sozialministeriums mitgeteilt, dass das Projekt Neubau in Essingen mit einer Planungsrate im Jahreskrankenhausbauprogramm 2026 aufgenommen wurde. Mit Planungsraten unterstützt das Land Baden-Württemberg große anstehende Baumaßnahmen und schafft damit frühzeitig Planungssicherheit für die nächsten Entwicklungsschritte.
Ein Bescheid mit der Angabe über die Höhe der Planungsrate wird im zweiten Quartal 2026 erwartet.
Anlagen
Sichtvermerke
gez. Rieß, Betriebsleiter gez. Stauske, Projektleitung gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat |
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