Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Der Kreistag beauftragt und ermächtigt den Vertreter des Ostalbkreises in der ordentlichen Gesellschafterversammlung des Innovationszentrums an der Hochschule Aalen Betreibergesellschaft mbH
1.163,81 € festzustellen,
Sachverhalt/Begründung
Das Innovationszentrum an der Hochschule Aalen Betreibergesellschaft mbH wurde am 07.12.2011 gegründet. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb des Innovationszentrums Aalen. Dies umfasst das Innovationsmanagement an der Schnittstelle Hochschule und Wirtschaft und die Zurverfügungstellung einer Innovationsstruktur für Existenzgründer, die freie Wirtschaft und die Hochschule Aalen. Zur Ergänzung der Start-Up-Landschaft wird ein AAccelerator betrieben.
Am Stammkapital der Gesellschaft in Höhe von 25.000 € ist der Ostalbkreis mit 10.000 € beteiligt. Dies entspricht einem Beteiligungsverhältnis von 40 %.
Nach § 48 LKrO in Verbindung mit § 104 Abs. 1 GemO kann der Landkreis seinen Vertretern für Beschlussfassungen in der Gesellschafterversammlung Weisungen erteilen. Dieses Weisungsrecht an die Vertreter des Landkreises in der Gesellschafterversammlung eines Unternehmens des privaten Rechts an dem der Ostalbkreis wie im Falle des Innovationszentrums an der Hochschule Aalen Betreibergesellschaft mbH mit 40 % beteiligt ist, obliegt nach § 5 Absatz 3 der Hauptsatzung des Ostalbkreises in Verbindung mit §§ 19 und 34 LKrO dem Kreistag.
Zu 1. und 2.) Feststellung des Jahresabschlusses 2025 und Zustimmung zum Vortrag des Jahresüberschusses auf neue Rechnung
Gemäß § 9 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages des Innovationszentrums an der Hochschule Aalen Betreibergesellschaft mbH hat die Gesellschaft einen Jahresabschluss und einen Lagebericht aufzustellen. Der vorläufige Jahresabschluss 2025 wurde vom Steuerberater Vogel erstellt. Die in dieser Sitzungsvorlage genannten Jahresabschlusszahlen basieren auf diesem vorläufigen Jahresabschluss. Die Prüfung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ALP Lutz GmbH, Schwäbisch Gmünd ist noch nicht abgeschlossen. Sollten sich im Zuge der Abschlussprüfung Änderungen des Jahresabschlusses ergeben, wird hierüber in der Gesellschafterversammlung auf Grundlage der dann vorliegenden Zahlen abgestimmt.
Der vorläufige Jahresabschluss des Innovationszentrums an der Hochschule Aalen Betreibergesellschaft mbH zum 31.12.2025 weist eine Bilanzsumme der Gesellschaft in Höhe von 76.846,72 € sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung einen Jahresüberschuss von 1.163,81 € aus.
Der Jahresüberschuss soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Der Gesellschafterversammlung wird empfohlen den, bis zu diesem Zeitpunkt testierten Jahresabschluss, festzustellen.
Nach § 7 Abs. 2 Ziff. a) und b) des Gesellschaftsvertrages des Innovationszentrums an der Hochschule Aalen Betreibergesellschaft mbH ist die Gesellschafterversammlung für die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Jahresergebnisses zuständig. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird um Zustimmung gebeten. Zu 3.) Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2025
Gemäß § 7 Abs. 2 Ziff. k) des Gesellschaftsvertrages des Innovationszentrums an der Hochschule Aalen Betreibergesellschaft mbH ist die Gesellschafterversammlung für die Entlastung der Geschäftsführung zuständig. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird gebeten, die Entlastung der Geschäftsführung zu befürworten.
Zu 4.) Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026
Gemäß § 7 Abs. 2 Ziff. m) des Gesellschaftsvertrages des Innovationszentrums an der Hochschule Aalen Betreibergesellschaft mbH beschließt die Gesellschafterversammlung über die Bestellung des Abschlussprüfers. Mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2026 soll wieder die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ALP Lutz GmbH, Schwäbisch Gmünd beauftragt werden.
Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird gebeten, die Bestellung des Abschlussprüfers für das Jahr 2026 zu befürworten.
Zu 5.) Abschluss des Anstellungsvertrages des Geschäftsführers
Gemäß § 7 Abs. 2 Nr. c) des Gesellschaftsvertrages des Innovationszentrums an der Hochschule Aalen Betreibergesellschaft mbH ist die Gesellschafterversammlung für die Wahl von Geschäftsführern zuständig.
Der laufende Anstellungsvertrag von Dr. Ehrhardt endet zum 31.07.2026. Der neue Anstellungsvertrag sieht eine auflösende Bedingung vor und endet entsprechend mit dem Eintritt der auflösenden Bedingung gemäß § 158 Abs. 2 BGB, wenn die neu geschaffene Stelle der Shared Professorship „Entrepreneurship und Gründungsökosysteme“ an der Hochschule Aalen wirksam neu besetzt ist. Maßgeblich für die Neubesetzung ist der Zeitpunkt des Beginns des bezüglich dieser wirksam neu besetzten Stelle mit der betreffenden Person vereinbarten Arbeitsvertrages/Arbeitsverhältnisses. Der Geschäftsführer-Anstellungsvertrag von Herrn Dr. Ehrhardt endet damit automatisch mit Eintritt der vorgenannten Bedingung zum vorgenannten Zeitpunkt. Der Beschäftigungsumfang bleibt unverändert bei 50 % einer Vollbeschäftigung.
Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises in der Gesellschafterversammlung aus und wird gebeten, dem Abschluss des Anstellungsvertrages mit Herrn Dr. Ehrhardt als Geschäftsführer, beginnend ab 01.08.2026, zuzustimmen.
Finanzierung und Folgekosten
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Anlagen
Anlage 1: Bilanz 2025 Anlage 2: Gewinn- und Verlustrechnung 2025
Sichtvermerke
gez. Bernhard, Geschäftsbereich gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat
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