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Antrag der Verwaltung
Der Betriebsausschuss Klinikimmobilien empfiehlt / der Kreistag beschließt
die Vergabe der Fachplanung Technische Ausrüstung Elektrotechnik (Stark- und Schwachstrom) für das Klinikgebäude des Neubaus Regionalversorger in Essingen in der Leistungsstufe 1 (Leistungsphase 1 und 2 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)) an Bieter A.
Sachverhalt/Begründung
Grundlage aller Entscheidungen ist die Beschlussfassung des Kreistags im März 2024 für den Standort des Regionalversorgers in Essingen und der Beschluss des Medizinkonzepts 2035 Zielvariante 2plus im September 2024.
Das Neubauprojekt ist zentraler Bestandteil zur Umsetzung der Medizinstrategie und Ergebniskonsolidierung. Entsprechend wird das Projekt mit höchster Priorität behandelt, um möglichst schnell die damit einhergehenden Effekte für eine effiziente und qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung zu erreichen.
Mit Beschluss des Kreistags vom 16.12.2025 wurde die Durchführung von EU-weiten VgV-Verfahren mit Teilnahmewettbewerb unter anderem für die Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung Elektrotechnik (Stark- und Schwachstrom) freigegeben. Das Verfahren wurde als zweistufiges Verhandlungsverfahren durchgeführt.
Gegenstand des Vergabeverfahrens waren Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung der Anlagengruppen 4 und 5 (Starkstromanlagen und Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) gemäß § 55 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (kurz: HOAI, Fassung 2021) in Verbindung mit Anlage 15, Leistungsphasen 1 bis 9, für den Neubau Regionalversorger der Kliniken Ostalb am Standort Essingen.
Das Verfahren wurde am 20.01.2026 EU-weit veröffentlicht.
Bis zum Ablauf der Teilnahmefrist am 02.03.2026 gingen insgesamt acht Teilnahmeanträge ein. Alle Teilnahmeanträge wurden geprüft und waren formal ordnungsgemäß. Vier Teilnahmeanträge erfüllten die Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen. Diese vier Bewerber wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Im Rahmen der Angebots- und Verhandlungsphase gingen zunächst zwei wertbare Erstangebote ein. Ein weiterer Bewerber teilte am 28.04.2026 mit, am weiteren Verfahren nicht mehr teilzunehmen und kein Angebot abzugeben. Ein weiterer Bewerber reichte sein Angebot nicht fristgerecht ein und wurde vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die beiden verbliebenen Bieter wurden mit Schreiben vom 05.05.2026 zu einem Präsentations- und Verhandlungstermin am 11.05.2026 aufgefordert. Beide Bieter nahmen an den Präsentations- und Verhandlungsterminen teil.
Im Anschluss an die Präsentations- und Verhandlungsgespräche wurden die Bieter zur Abgabe eines Letztangebots aufgefordert. Beide Letztangebote gingen frist- und formgerecht ein und wurden geprüft.
Aus Gründen der Vertraulichkeit und zur Wahrung der Geheimhaltung im laufenden EU-weiten Vergabeverfahren wird die Beschlussvorlage in anonymisierter Form erstellt. Die Bieter werden daher in der öffentlichen Beschlussvorlage ausschließlich als Bieter A und Bieter B bezeichnet.
Die Auswertung der finalen Angebote ergab, dass Bieter A nach den Zuschlagskriterien des konkreten Vergabeverfahrens das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Die Vergabestelle empfiehlt daher die Zuschlagserteilung an Bieter A.
Die Empfehlung zur Beauftragung von Bieter A stützt sich darauf, dass dieses Angebot im Ergebnis der durchgeführten Wertung sowohl in qualitativer Hinsicht als auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten am besten geeignet ist, die ausgeschriebenen Leistungen zuverlässig zu erbringen. Bieter A hat im Verfahren ein insgesamt schlüssiges und auf die Anforderungen des Klinikneubaus abgestimmtes Verständnis der Aufgabenstellung erkennen lassen. Die vorgesehene Projektorganisation, die benannten personellen Kapazitäten sowie die dargestellte Herangehensweise an Koordination, Abstimmung und Bearbeitung der elektrotechnischen Fachplanung erscheinen geeignet, die anstehende Vorplanung sachgerecht und belastbar zu unterstützen. Auch im Rahmen des Präsentations- und Verhandlungstermins konnte Bieter A die vorgesehenen Abläufe, die Zusammenarbeit mit den übrigen Planungsbeteiligten sowie die methodische Bearbeitung nachvollziehbar und überzeugend darstellen. Vor diesem Hintergrund wird Bieter A als der Bieter angesehen, der die beste Gewähr für eine qualitätsvolle, termin- und bedarfsgerechte Bearbeitung der Fachplanung Elektrotechnik bietet.
Die Beauftragung beinhaltet zunächst nur die Leistungsstufe 1 für das Klinikgebäude, also die Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung) und 2 (Vorplanung) nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Der Auftragnehmer erhält kein Auftragsversprechen für den Gesamtauftrag. Je nach Projektfortschritt wird entschieden, für welche weiteren Leistungsphasen und Nebengebäude der Fachplaner beauftragt wird.
Die Beauftragung der Fachplanung Elektrotechnik ist für den weiteren Projektverlauf von wesentlicher Bedeutung. Sie ist erforderlich, um die Vorplanung des Klinikgebäudes fachlich vollständig zu unterlegen, die technischen Anforderungen eines modernen Krankenhausneubaus belastbar zu definieren und die planerischen Schnittstellen zur Objektplanung, Projektsteuerung sowie zu den weiteren Fachplanungen abzustimmen.
Der Beschluss ermöglicht den planmäßigen und fristgerechten Fortschritt des zukunftsweisenden Projekts für den Gesundheitsstandort Essingen und den gesamten Ostalbkreis.
Finanzierung und Folgekosten
Im Wirtschaftsplan 2026 wird für das Projekt Neubau Regionalversorger mit einer Landesförderung in Höhe von 5,0 Mio. Euro kalkuliert sowie eine Kreditermächtigung in Höhe von 7,0 Mio. Euro eingestellt. Die Finanzierung der jetzt zu beauftragenden Honorare für den Fachplaner Elektrotechnik ist in den Wirtschaftsplänen 2026 ff. zu berücksichtigen.
Im Zuge der Vorplanung wird eine Kostenschätzung für das Klinikgebäude erstellt.
Erst nach der Beauftragung der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) wird eine qualifizierte Kostenberechnung für den Neubau des Regionalversorgers und die betriebsrelevanten umgebenden Gebäude zur Verfügung stehen.
Die Gespräche mit dem Sozialministerium Baden-Württemberg über die Fördermöglichkeiten des Neubaus in Essingen werden kontinuierlich fortgeführt. Der nächste Termin findet im Juli 2026 statt.
Der Antrag auf Auszahlung einer vorgezogenen Planungsrate für den Neubau des Regionalversorgers wurde vom Sozialministerium Referat 53 Krankenhausförderung und Krankenhausfinanzierung in Stuttgart am 25.02.2026 positiv beschieden und in das Jahreskrankenhausbauprogramm 2026 aufgenommen. Eine Auszahlung wird im zweiten Halbjahr erwartet.
Anlagen
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Sichtvermerke
gez. Rieß, Betriebsleiter gez. Stauske, Projektleitung gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat
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