Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Sachverhalt/Begründung
Der Bund stellt den Ländern einen Betrag von insgesamt 100 Mrd. € aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität zur Verfügung. Der Anteil Baden-Württembergs hieran beträgt rund 13,15 Mrd. €. Von diesem Betrag reicht das Land zwei Drittel an die Kommunen im Land weiter. Damit steht für Investitionen in die kommunale Infrastruktur in Baden-Württemberg ein Gesamt-Fördervolumen nach dem LuKIFG in Höhe von 8,766 Mrd. € zur Verfügung. Der Ostalbkreis erhält hiervon ein Budget in Höhe von 54.786.646 €
Die Finanzhilfen können für Sachinvestitionen in die öffentliche Kommunalinfrastruktur - insbesondere folgender Infrastrukturbereiche verwendet werden:
Die Mittel sind projektbezogen einzusetzen. Dabei handelt es sich um ein Gesamtbudget für 12 Jahre. Das heißt die Beträge können in den betreffenden Jahren je nach Projekt eingesetzt werden und müssen nicht jedes Jahr ein Zwölftel betragen. Theoretisch können die Gesamtmittel in einem einzigen Jahr abgerufen werden, wenn Projekte im jeweiligen Förderumfang vorliegen. Investitionsmaßnahmen können finanziert werden, sofern sie nicht vor dem 01.01.2025 begonnen wurden.
Die Mitglieder des Kreistages wurden mit Schreiben vom 28.11.2025 informiert, dass das Budget für den Ostalbkreis wie folgt aufgeteilt werden soll:
- Neubau Regionalversorger: 60 % = 32.871.988 € - Investitionen im Bereich Bildung: 20 % = 10.957.329 € - Sanierung von Kreisstraßen: 20 % = 10.957.329 €
Der Kreistag des Ostalbkreises hat am 16.12.2025 mit dem Beschluss der Haushaltssatzung und des Haushalts 2026 dieser Aufteilung zugestimmt (KT-Vorlage 218/2025). Folgende Beträge wurden über das „Grüne Deckblatt“ als Einnahmeplanansätze noch mit in den Haushalt 2026 aufgenommen:
- Neubau Regionalversorger: 2.750.000 € - Investitionen im Bereich Bildung: 900.000 € - Sanierung von Kreisstraßen: 900.000 €
Nachdem die LuKIFG-Mittel nur für begonnene Maßnahmen verwendet werden dürfen (Baubeginn muss erfolgt sein), würde beim Regionalversorger ein Mittelabruf erst mit dem Baubeginn 2028 möglich sein. Auch müssten die investiven Maßnahmen im Übergang bei den Kliniken fremdfinanziert werden. Hingegen erscheint es sinnvoll, im Bereich Bildung und Kreisstraßen die Maßnahmen vorrangig umzusetzen und die entsprechenden Gelder abzurufen. Die Verwaltung schlägt deshalb eine neue Priorisierung vor. Diese sieht wie folgt aus:
- Investitionen im Bereich Kliniken: 43 % = 23.550.518 € - Investitionen im Bereich Bildung: 35 % = 19.169.026 € - Sanierung von Kreisstraßen: 22 % = 12.049.102 €
Die Maßnahmen sind im Detail in der Anlage dargestellt. Durch diese „Neu-Priorisierung“ können wichtige Maßnahmen im Bereich Kliniken finanziert werden. Ferner können dringliche Sanierungsprojekte im Bereich Bildung finanziert werden, die die Sicherheit betreffen bzw. eine energetische Nachhaltigkeit entfalten. Durch die Sanierung der Kreisstraßen kann ein Sanierungsstau vermieden werden, der beim Bau des Regionalversorgers „Luft“ im Finanzhaushalt verschafft. Durch die „Neu-Priorisierung“ ist zudem ein zeitnaher Mittelabruf gewährleistet.
Jede Finanzierung von Investitionen aus diesem Sondervermögen vermeidet weitere Kreditaufnahmen, so dass die bisher angenommene Neuverschuldung begrenzt werden kann, sofern geeignete, nach der Verwaltungsvorschrift LuKIFG konforme Projekte zeitnah angemeldet werden. Die Reduzierung von Krediten spart zudem Zinszahlungen für langfristige Darlehen ein (durchschnittlich 0,9 Mio. €/a), was wiederum den angespannten Ergebnissen im Ergebnishaushalt zugute kommt.
Analog der genannten prozentualen Aufteilung der Fördermittel sollen die in der Anlage dargestellten Projekte der jeweiligen Maßnahmenbereiche als Förderprojekte vorgesehen und in den Haushalten ab 2027 eingeplant werden.
Finanzierung und Folgekosten
- Anlagen
Anlage 1 – Verwendung LuKIFG-Mittel
Sichtvermerke
gez. Stocker, Geschäftsbereich gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat
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