Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Der Kreistag nimmt den nachfolgenden Bericht der Zentralen Vergabestelle der Landkreisverwaltung zur Kenntnis.
Sachverhalt/Begründung
Die Zentrale Vergabestelle spielt seit nunmehr sieben Jahren eine entscheidende Rolle bei der effizienten und rechtssicheren Durchführung von Vergabeverfahren innerhalb der Landkreisverwaltung. In diesem Zeitraum hat sie sich als verlässlicher Ansprechpartner für sämtliche Geschäftsbereiche, Kliniken und Gemeinden (beratend) etabliert, was gerade im Hinblick auf immer neue Vorschriften und Rechtsprechungen von immenser Bedeutung ist.
Wie bereits im vergangenen Jahr prognostiziert, brachte das zurückliegende Geschäftsjahr größere Änderungen zur Entbürokratisierung bei Vergaben und damit zur Entlastung bei den einzelnen Bereichen mit sich. So wurden die Wertgrenzen in Baden-Württemberg deutlich erhöht, so dass bis 01.10.2027 Direktaufträge für sämtliche Leistungen bis zu einem Auftragswert von 100.000 Euro (netto) möglich sind.
Im Jahr 2025 hat die Zentrale Vergabestelle insgesamt 208 Vergabeverfahren für insgesamt 18 Geschäftsbereiche der Landkreisverwaltung und der Kliniken mit einem Auftragswert von 40 Mio. Euro (netto) ausgeschrieben. Dies stellt im Vergleich zum Vorjahr mit einer Gesamtzahl von beauftragten Vergaben von 192 eine deutliche Steigerung sowohl in der Anzahl, als auch im Hinblick auf den Auftragswert (2024 ca. 30 Mio. netto) dar.
Verantwortlich hierfür ist mitunter der Bau des Zweiten Verwaltungsstandortes, die fortlaufenden Modernisierungen der Liegenschaften sowie Umbauten bei den Kliniken. Am häufigsten wurde dabei die klassische Öffentliche Ausschreibung gewählt. Andere Verfahren wie etwa Beschränkte Ausschreibungen oder Verhandlungsvergaben mit Teilnahmewettbewerb wurden dagegen bei speziellen Themenstellungen mit höherer Komplexität, Zeitdruck oder Verhandlungsbedarf gewählt. Auch wenn diese Verfahren in der Vorbereitung und Durchführung mehr Zeit in Anspruch nehmen, konnten damit gute und vor allem wirtschaftlich zufriedenstellende Ergebnisse erzielt werden.
Darüber hinaus ist deutlich wahrzunehmen, dass das Vergaberecht aufgrund seiner ständig neuen Vorschriften und Rechtsprechungen immer komplexer wird und es immer mehr Anforderungen zu beachten gilt. Dies zeigt sich sowohl an den zunehmend häufiger vorkommenden Rückfragen seitens Planern, Bietern und Gemeinden als auch an den eingehenden Rügen und Beanstandungen.
Die Arbeit der Zentralen Vergabestelle rund um die rechtsichere Abwicklung der Vergabeverfahren kommt sowohl der gesamten Landkreisverwaltung als auch den Kliniken-Ostalb zugute.
Darüber hinaus nehmen auch die kreisangehörigen Städte und Gemeinden regelmäßig und mit steigender Tendenz die Beratungen der Zentralen Vergabestelle in Anspruch. Bis Ende Juni 2026 wurden von der Zentralen Vergabestelle bereits 71 Vergabeverfahren durchgeführt.
Legende: Verfahren im Oberschwellenbereich
VOB/A: Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil A Verfahren im Unterschwellenbereich
Aktuelle Entwicklungen aus dem Vergaberecht Von 2025 bis Juni 2026 standen die vergaberechtlichen Entwicklungen klar unter dem Leitmotiv Beschleunigung, Vereinfachung und Digitalisierung. Für Vergabestellen bedeutet das: mehr Flexibilität im Verfahren – aber zugleich höhere Anforderungen an die dokumentierte Begründung von Ermessensentscheidungen (insbesondere bei Abweichungen vom Regelverfahren, Dringlichkeit und Markterkundung).
Eine entscheidende rechtliche Anpassung erfolgte durch die Schaffung des Vergabebeschleunigungsgesetzes, das am 01.07.2026 in Kraft getreten ist und insbesondere den Oberschwellenbereich strukturell „verschlanken“ soll (u. a. digitalere Abläufe, weniger formale Hürden, robustere Verfahrensführung).
Herauszuheben ist hier die Rechtssicherheit nach Streichung des § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV. Durch die Änderung in § 103 Abs. 3 Satz 1 GWB wurde klargestellt, dass die Vergabe von Bauaufträgen nicht die gleichzeitige Vergabe von Planung und Ausführung erfordert. Diese Änderung eröffnet die Möglichkeit, Planungsleistungen bei einer gemeinsamen Vergabe von Bau- und Planungsleistungen auf Grundlage des Schwellenwertes für Bauleistungen dennoch losweise getrennt in einem weitaus größeren Umfang ohne EU-weite Ausschreibung zu vergeben.
Parallel dazu hat sich die Praxislage zum 01.01.2026 in zwei Richtungen bewegt: Auf EU-Ebene wurden die Schwellenwerte turnusmäßig angepasst und teilweise abgesenkt, wodurch mehr Beschaffungen in das strengere EU-Regime mit höheren Bekanntmachungs-, Dokumentations- und Rechtsschutzanforderungen fallen. Im Unterschwellenbereich wurden demgegenüber Wertgrenzen (insbesondere in der VOB/A) angehoben und vereinheitlicht, was schnellere Verfahren ermöglicht. Finanzierung und Folgekosten
--- Anlagen
Sichtvermerke
gez. Eßlinger, i. V. Rösiger, Zentrale Vergabestelle gez. Wolf, Dezernat I gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat |
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