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Vorlage - 122/2026  

 
 
Betreff: Anpassung der ÖPNV-Höchsttarifsatzung
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Nachhaltige Mobilität   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Vorberatung
13.07.2026 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung mit Straßen- und Radwegeprogramm ungeändert beschlossen   
Kreistag Entscheidung
28.07.2026 
Sitzung des Kreistags      
Anlagen:
Satzung zur Änderung der ÖPNV-Höchsttarifsatzung mit Anlage 1 Teil 2 und Teil 3 ab 01.01.2027

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung empfiehlt/der Kreistag beschließt

 

die Satzung zur Änderung der ÖPNV-Höchsttarifsatzung mit ihrer Anlage 1 Teil 2 und 3 und stimmt den Änderungen der OstalbMobil-Tarife zum 01.01.2027 zu.

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

1. Vorbemerkung

 

Alljährlich obliegt es dem Landkreis/dem Kreistag die Ausgestaltung bzw. Höhe der kreisweiten Fahrpreise („OstalbMobil-Tarif“) festzulegen. Dabei sind neben den verkehrspolitischen Überlegungen auch die Auskömmlichkeit der Haushaltsansätze sowie die vorgegebenen rechtlichen Umstände (ÖPNV-Gesetzgebung EU/Bund/Land) zu beachten.

 

Um den Kostenanstieg im Bereich ÖPNV auszugleichen, ist es unvermeidbar die Tarife in der ÖPNV-Höchsttarifsatzung des Ostalbkreises anzuheben, um den Anteil der Nutzerfinanzierung an den Kosten des ÖPNV beizubehalten. Vom Turnus der jährlichen Tarifveränderung von OstalbMobil zum 1. August eines Jahres wird aufgrund der Änderung der Baden-Württemberg-Tarife und der D-Tickets zum Jahresende auf den 1. Januar umgestiegen.

 

Um den Release-Termin am 8. September 2026 von DB-Vertrieb für Tarifänderungen ab dem 1. Januar 2027 einhalten zu können, sind die Gremienentscheidungen bereits vor der Sommerpause erforderlich, um die Tarife rechtzeitig in die Automatensystemen der DB einpflegen zu können.

 

2. Vorschlag der OstalbMobil-Tarife

 

Gemäß Kooperationsvertrag besitzt der Verkehrsverbund OstalbMobil das Vorschlagsrecht.

Die vorgeschlagene Tariferhöhung der OstalbMobil-Tarife von durchschnittlich 4,58 % (ohne

Deutschlandtickets) wurde am 19. Juni 2026 in der 67. OstalbMobil-Arbeitsgruppen-Sitzung

mit der Unternehmerschaft beraten. Die Erhöhung soll analog zur Preisfortschreibungen der Vorjahre nun neu zum 1. Januar 2027 umgesetzt werden.

 

Was das Deutschlandticket betrifft, hat die Verkehrsministerkonferenz am 29./30. Oktober 2025 beschlossen, dass das Deutschlandticket über 2025 bis mindestens 2029 fortgeführt wird. Der Preis des Deutschlandtickets soll ab dem Jahr 2027 anhand eines Preisindexes fortgeschrieben werden, da der von Bund und Ländern getragene Ausgleich von 3 Mrd. € jährlich für Mindereinnahmen nicht dynamisiert wird. Der Preisindex wird bundesweit durch die D-Tix GmbH errechnet. Der Preisindex beinhaltet nicht nur laufende Kostensteigerungen, auch das Nachfragewachstum soll als Branchenbeitrag als Dämpfungsfaktor beim Preisindex ab 2028 berücksichtigt werden. Die D-Tix GmbH gibt das Ergebnis an das Vorsitzland Bayern, die dieses voraussichtlich im September 2026 bekannt geben wird. Die daraus resultierende Preisanpassung soll zum 1. Januar 2027 erfolgen. Da bisher noch keine bundesweite Entscheidungsinstanz als Produktverantwortlicher für das Deutschlandticket rechtlich legitimiert wurde, kann in der Höchsttarifsatzung aktuell zu den jährlich steigenden Deutschlandticketpreisen noch kein Bezug zu einer Gremienentscheidung manifestiert werden. Deshalb ist für die Preisanhebung des Deutschlandtickets zum Ende des Jahres noch eine gesonderte Änderung der Höchsttarifsatzung zum 1. Januar 2027 vorzunehmen, wenn die verantwortliche Instanz die Preiserhöhung veröffentlicht hat. Für die Festlegung einer bundesweiten Entscheidungsinstanz wurde eine Unterarbeitsgruppe unter dem Vorsitz des VDV gebildet. Regelungen hierzu werden eventuell im Regionalisierungsgesetz gebildet.


Zum Preis des D-Ticket JugendBW ab 1. Januar 2027 hat zudem eine Verständigung über dessen Höhe und Fortführung der Finanzierungsbeteiligung vom Land Baden-Württemberg und Kommunen zur Preisauffüllung zum Deutschlandticketpreis und Prüfung der Bezugsberechtigungen (Semestertickets in das Deutschlandticket Semester zu überführen) zu erfolgen.

 

Im Zusammenhang mit der anstehenden Verteuerung des Deutschlandtickets muss das Gesamtgefüge auch in Richtung OstalbMobil-Tarif betrachtet werden. Mittlerweile macht das D-Ticket Sortiment rd. 84 % der Einnahmen aus der Nutzerfinanzierung bei OstalbMobil mit über 20 Mio. € aus und viele OstalbMobil-Tarife werden nicht mehr nachgefragt.

 

Es wird dennoch von Seiten des Aufgabenträgers oder OstalbMobil keine Tarifreform der OstalbMobil-Tarife vorgenommen, da fortgeschriebene Tarife im Hintergrund bei Soll-IST-Vergleichen und Ausgleichsberechnungen noch eine Rolle spielen und in Zukunft im Einzelfall bei steigenden Deutschlandtickettarifen wieder attraktiver werden könnten.

 

Die Ostalb-Mobil-Tarife (ohne die OstalbMobil-Orts- und Stadttarife) werden nunmehr ungewichtet um 4,23 % angehoben. Dabei wurde bei wichtigen OstalbMobil-Abo-Tarifen (Monatskarte Erwachsene Zone 1+2, Monatskarte Schüler Zone 1+2 und die OstalbMobil-FirmenTickets für die Zonen 1+2) nicht erhöht, um diese im Nahbereich attraktiver zu gestalten.

 

Bei den Orts- und Stadttarifen soll der Preis der übertragbaren Umweltkarte Aalen im Abo mit einem Abgabepreis von aktuell 48 Euro zum 1. Januar 2027 bei gleichbleibendem Zuschuss der Stadt Aalen auf 49,50 Euro angehoben werden, um ein stimmiges Gesamtgefüge zu den Deutschlandtickets zur erhalten. Die Stadt Aalen bezuschusst derzeit die Fahrgäste im Stadtgebiet Aalen mit einem Zuschuss von 16 Euro zur Umweltkarte Aalen und reduziert damit den in der ÖPNV-Höchsttarifsatzung festgelegten Preis in Höhe von 65,50 € auf 49,50 €. Es gilt unter anderem auch der Gefahr des Eintritts eines Kannibalisierungseffekts weg vom Produkt D-Ticket JugendBW oder D-Ticket hin zur übertragbaren Umweltkarte entgegenzuwirken, was dem ÖPNV-System Gelder entziehen würde.

 

Ebenso wird die Umweltkarte Ellwangen mit einem derzeitigen Abgabepreis im Abo von 43,00 auf 44,00 erhöht Die Monatskarten Erwachsene im StadtBus Bopfingen und Neresheim erhöht sich im Abo um 0,50 € auf 24,70 €/Monat. Diese Abgabepreise der Abonnements werden um jeweils 2,35 % angehoben. Die jeweiligen Abgabepreise für diese Produkte im Einzelkauf erhöhen sich analog.


Finanzierung und Folgekosten

 

Harmonisierungs- und Durchtarifierungsaufwendungen nach der ÖPNV-Höchsttarifsatzung sind im Haushaltsplan THH7-73 Geschäftsbereich Nachhaltige Mobilität ÖPNV (Erläuterungen lfd. Nr. 17 Produktsachkonto 5470010001 43180015 Aufwendungen für landkreisweite Fahrpreiskooperation) veranschlagt. Die Haushaltskalkulation 2027 erfolgt noch. Im Rahmen der Zwischenberichte zum Kreishaushalt im Ausschuss für Finanzen, Bildung und Digitalisierung  wird über die Entwicklung regelmäßig berichtet.


Anlagen

 

Satzung zur Änderung der ÖPNV-Höchsttarifsatzung mit Anlage 1 Teil 2 und Teil 3 ab 01.01.2027

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Gehlhaus, GB Nachhaltige Mobilität

gez. Forstenhäusler, Dezernat VII

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Satzung zur Änderung der ÖPNV-Höchsttarifsatzung mit Anlage 1 Teil 2 und Teil 3 ab 01.01.2027 (78 KB)