Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Der Kreistag beauftragt und ermächtigt den Vertreter des Ostalbkreises in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Europäischen Ausbildungs- und Transferakademie gGmbH
67.496,67 € festzustellen und zur Deckung des Verlustvortrags der Vorjahre zu verwenden,
-62.961,66 € festzustellen und mit dem Verlustvortrag zu verrechnen,
Sachverhalt/Begründung
Die Europäische Ausbildungs- und Transferakademie gGmbH wurde am 18. Juli 2017 gegründet. Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung der Bildung und Erziehung sowie der Jugendhilfe und der internationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens durch Unterstützung bei der Integration.
Am Stammkapital in Höhe von 200.000 € ist der Ostalbkreis mit einem Anteil in Höhe von 51.000 € zusammen mit der Stadt Ellwangen (gemeinsame Mehrheitsgesellschafter mit je 25,5 %) und dem Kolping-Bildungswerk Württemberg Stiftung bürgerlichen Rechts (Minderheitsgesellschafter mit 49 %) beteiligt. Der Ostalbkreis und die Stadt Ellwangen haben über den Kooperationsvertrag vom 1. Februar 2018 Stimmbindung vereinbart.
Nach § 48 LKrO in Verbindung mit § 104 Abs. 1 GemO kann der Landkreis seinen Vertretern für Beschlussfassungen in der Gesellschafterversammlung Weisungen erteilen. Dieses Weisungsrecht an die Vertreter des Landkreises in der Gesellschafterversammlung eines Unternehmens des privaten Rechts an dem der Ostalbkreis, wie im Falle der Europäischen Ausbildungs- und Transferakademie gGmbH, mit 25,5 % beteiligt ist, obliegt nach § 5 Absatz 3 der Hauptsatzung des Ostalbkreises in Verbindung mit §§ 19 und 34 LKrO dem Kreistag.
Zu 1). Feststellung des Jahresabschlusses 2023 und Verwendung zur Deckung des Verlustvortrags
Gemäß § 10 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Europäischen Ausbildungs- und Transferakademie gGmbH hat die Gesellschaft einen Jahresabschluss und einen Lagebericht aufzustellen. Der Jahresabschluss 2023 wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Baker Tilly GmbH Co.KG, Stuttgart, geprüft, die am 18. Dezember 2025 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt hat.
Der Jahresabschluss der Europäischen Ausbildungs- und Transferakademie gGmbH zum 31.12.2023 weist eine Bilanzsumme der Gesellschaft in Höhe von 190.932,20 € sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung einen Jahresüberschuss in Höhe von 67.496,67 € aus.
Der Gesellschafterversammlung wird empfohlen, den Jahresabschluss festzustellen. Der Jahresüberschuss in Höhe von 67.496,67 € soll zur Deckung des Verlustvortrags verwendet werden.
Nach § 8 Abs. 4 Ziff. b) und j) des Gesellschaftsvertrages der Europäischen Ausbildungs- und Transferakademie gGmbH ist die Gesellschafterversammlung für die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Jahresergebnisses zuständig. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird um Zustimmung gebeten.
Zu 2.) Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023
Analog § 46 Abs. 5 GmbHG ist die Gesellschafterversammlung für die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats zuständig. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird gebeten, die Entlastung von Geschäftsführung und Aufsichtsrat zu befürworten.
Zu 3). Feststellung des Jahresabschlusses 2024 und Verrechnung mit dem Verlustvortrag
Gemäß § 10 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Europäischen Ausbildungs- und Transferakademie gGmbH hat die Gesellschaft einen Jahresabschluss und einen Lagebericht aufzustellen. Der Jahresabschluss 2024 wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Baker Tilly GmbH Co.KG, Stuttgart, geprüft, die am 30. April 2026 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt hat.
Der Jahresabschluss der Europäischen Ausbildungs- und Transferakademie gGmbH zum 31.12.2024 weist eine Bilanzsumme der Gesellschaft in Höhe von 259.063,77 € sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung einen Jahresfehlbetrag in Höhe von -62.961,66 € aus.
Der Gesellschafterversammlung wird empfohlen, den Jahresabschluss festzustellen. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von -62.961,66 € soll mit dem Verlustvortrag verrechnet werden.
Nach § 8 Abs. 4 Ziff. b) und j) des Gesellschaftsvertrages der Europäischen Ausbildungs- und Transferakademie gGmbH ist die Gesellschafterversammlung für die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Jahresergebnisses zuständig. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird um Zustimmung gebeten.
Zu 4.) Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024
Analog § 46 Abs. 5 GmbHG ist die Gesellschafterversammlung für die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats zuständig. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird gebeten, die Entlastung von Geschäftsführung und Aufsichtsrat zu befürworten.
Zu 5.) Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025 und 2026
Gemäß § 10 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages der Europäischen Ausbildungs- und Transferakademie gGmbH bestimmt die Gesellschafterversammlung über die Bestellung des Abschlussprüfers. Mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2025 und 2026 soll die Baker Tilly GmbH & Co. KG beauftragt werden.
Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird gebeten, die Bestellung des Abschlussprüfers für das Jahr 2025 und 2026 zu befürworten.
Finanzierung und Folgekosten
-
Anlagen
Anlage 1: Bilanz 2023 Anlage 2: Gewinn- und Verlustrechnung 2023 Anlage 3: Bilanz 2024 Anlage 4: Gewinn- und Verlustrechnung 2024
Sichtvermerke
gez. Bernhard, Geschäftsbereich gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat
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