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Vorlage - 107/2026  

 
 
Betreff: Beschlussfassungen und Weisungen an den Landkreisvertreter zur Gesellschafterversammlung der Europäischen Ausbildungs- und Transferakademie gGmbh
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Kämmerei   
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
30.06.2026 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1: Bilanz 2023
Anlage 2: Gewinn- und Verlustrechnung 2023
Anlage 3: Bilanz 2024
Anlage 4: Gewinn- und Verlustrechnung 2024

Antrag der Verwaltung

 

Der Kreistag beauftragt und ermächtigt den Vertreter des Ostalbkreises in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Europäischen Ausbildungs- und Transferakademie gGmbH

 

  1. den Jahresabschluss zum 31.12.2023 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von

67.496,67 € festzustellen und zur Deckung des Verlustvortrags der Vorjahre zu verwenden,

 

  1. die Geschäftsführung und den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2023 zu entlasten,

 

  1. den Jahresabschluss zum 31.12.2024 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von

-62.961,66 € festzustellen und mit dem Verlustvortrag zu verrechnen,

 

  1. die Geschäftsführung und den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2024 zu entlasten,

 

  1. den Abschlussprüfer für das Jahr 2025 und 2026 zu bestellen.

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Die Europäische Ausbildungs- und Transferakademie gGmbH wurde am 18. Juli 2017 gegründet. Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung der Bildung und Erziehung sowie der Jugendhilfe und der internationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens durch Unterstützung bei der Integration.

 

Am Stammkapital in Höhe von 200.000 € ist der Ostalbkreis mit einem Anteil in Höhe von 51.000 € zusammen mit der Stadt Ellwangen (gemeinsame Mehrheitsgesellschafter mit je 25,5 %) und dem Kolping-Bildungswerk Württemberg Stiftung bürgerlichen Rechts (Minderheitsgesellschafter mit 49 %) beteiligt. Der Ostalbkreis und die Stadt Ellwangen haben über den Kooperationsvertrag vom 1. Februar 2018 Stimmbindung vereinbart.

 

Nach § 48 LKrO in Verbindung mit § 104 Abs. 1 GemO kann der Landkreis seinen Vertretern für Beschlussfassungen in der Gesellschafterversammlung Weisungen erteilen. Dieses Weisungsrecht an die Vertreter des Landkreises in der Gesellschafterversammlung eines Unternehmens des privaten Rechts an dem der Ostalbkreis, wie im Falle der Europäischen Ausbildungs- und Transferakademie gGmbH, mit 25,5 % beteiligt ist, obliegt nach § 5 Absatz 3 der Hauptsatzung des Ostalbkreises in Verbindung mit §§ 19 und 34 LKrO dem Kreistag.

 

 

Zu 1). Feststellung des Jahresabschlusses 2023 und Verwendung zur Deckung des Verlustvortrags

 

Gemäß § 10 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Europäischen Ausbildungs- und Transferakademie gGmbH hat die Gesellschaft einen Jahresabschluss und einen Lagebericht aufzustellen. Der Jahresabschluss 2023 wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Baker Tilly GmbH Co.KG, Stuttgart, geprüft, die am 18. Dezember 2025 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt hat.

 

Der Jahresabschluss der Europäischen Ausbildungs- und Transferakademie gGmbH zum 31.12.2023 weist eine Bilanzsumme der Gesellschaft in Höhe von 190.932,20 € sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung einen Jahresüberschuss in Höhe von 67.496,67 € aus.

 

Der Gesellschafterversammlung wird empfohlen, den Jahresabschluss festzustellen. Der Jahresüberschuss in Höhe von 67.496,67 € soll zur Deckung des Verlustvortrags verwendet werden.

 

Nach § 8 Abs. 4 Ziff. b) und j) des Gesellschaftsvertrages der Europäischen Ausbildungs- und Transferakademie gGmbH ist die Gesellschafterversammlung für die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Jahresergebnisses zuständig. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird um Zustimmung gebeten.

 

 


Zu 2.) Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

 

Analog § 46 Abs. 5 GmbHG ist die Gesellschafterversammlung für die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats zuständig. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird gebeten, die Entlastung von Geschäftsführung und Aufsichtsrat zu befürworten.

 

 

Zu 3). Feststellung des Jahresabschlusses 2024 und Verrechnung mit dem Verlustvortrag

 

Gemäß § 10 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Europäischen Ausbildungs- und Transferakademie gGmbH hat die Gesellschaft einen Jahresabschluss und einen Lagebericht aufzustellen. Der Jahresabschluss 2024 wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Baker Tilly GmbH Co.KG, Stuttgart, geprüft, die am 30. April 2026 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt hat.

 

Der Jahresabschluss der Europäischen Ausbildungs- und Transferakademie gGmbH zum 31.12.2024 weist eine Bilanzsumme der Gesellschaft in Höhe von 259.063,77 € sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung einen Jahresfehlbetrag in Höhe von -62.961,66 € aus.

 

Der Gesellschafterversammlung wird empfohlen, den Jahresabschluss festzustellen. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von -62.961,66 € soll mit dem Verlustvortrag verrechnet werden.

 

Nach § 8 Abs. 4 Ziff. b) und j) des Gesellschaftsvertrages der Europäischen Ausbildungs- und Transferakademie gGmbH ist die Gesellschafterversammlung für die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Jahresergebnisses zuständig. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird um Zustimmung gebeten.

 

 

Zu 4.) Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024

 

Analog § 46 Abs. 5 GmbHG ist die Gesellschafterversammlung für die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats zuständig. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird gebeten, die Entlastung von Geschäftsführung und Aufsichtsrat zu befürworten.

 

 

Zu 5.) Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025 und 2026

 

Gemäß § 10 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages der Europäischen Ausbildungs- und Transferakademie gGmbH bestimmt die Gesellschafterversammlung über die Bestellung des Abschlussprüfers. Mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2025 und 2026 soll die Baker Tilly GmbH & Co. KG beauftragt werden.

 

 


Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird gebeten, die Bestellung des Abschlussprüfers für das Jahr 2025 und 2026 zu befürworten.

 

 


Finanzierung und Folgekosten

 

-

 

 


Anlagen

 

Anlage 1: Bilanz 2023

Anlage 2: Gewinn- und Verlustrechnung 2023

Anlage 3: Bilanz 2024

Anlage 4: Gewinn- und Verlustrechnung 2024

 

 

 

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Bernhard, Geschäftsbereich

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1: Bilanz 2023 (102 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2: Gewinn- und Verlustrechnung 2023 (115 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3: Bilanz 2024 (93 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 4: Gewinn- und Verlustrechnung 2024 (115 KB)