Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Der Kreistag beauftragt und ermächtigt den Vertreter des Ostalbkreises in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der OstalbMobil GmbH
Sachverhalt/BegründungDie OstalbMobil GmbH wurde am 09.07.2015 gegründet. Gegenstand des Unternehmens ist die Leistungserbringung im Tarifverbund OstalbMobil für Verkehrsunternehmen des ÖPNV und des SPNV im Ostalbkreis, insbesondere die Koordinierungs- und Verrechnungsaufgaben für die Gesellschafter, die Erarbeitung von Vorschlägen für eine koordinierte und verkehrsübergreifende Angebotsplanung für den gemeinsamen Tarif für die Verbundfahrausweise und gemeinsame Marketingaktivitäten sowie die Vertretung des Tarifverbundes nach außen.
Am Stammkapital in Höhe von 100.000 € ist der Ostalbkreis mit einem Anteil in Höhe von 50.000 € (50 %) beteiligt.
Nach § 48 LKrO in Verbindung mit § 104 Abs. 1 GemO kann der Landkreis seinen Vertretern für Beschlussfassungen in der Gesellschafterversammlung Weisungen erteilen. Dieses Weisungsrecht an die Vertreter des Landkreises in der Gesellschafterversammlung eines Unternehmens des privaten Rechts an dem der Ostalbkreis, wie im Falle der OstalbMobil GmbH, mit 50 % beteiligt ist, obliegt nach § 5 Absatz 3 der Hauptsatzung des Ostalbkreises in Verbindung mit § 19 und 34 LKrO dem Kreistag.
Zu 1 und 2). Feststellung des Jahresabschlusses 2025 und Zustimmung zum Vortrag des Jahresüberschusses auf neue Rechnung
Gemäß § 10 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der OstalbMobil GmbH hat die Gesellschaft einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss 2025 wurde von der Kanzlei Hafner, Riedel, Schurzig aus Neckarsulm erstellt.
Der Jahresabschluss der OstalbMobil GmbH zum 31.12.2025 weist eine Bilanzsumme der Gesellschaft in Höhe von 3.627.647,26 € sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung einen Jahresüberschuss in Höhe von 12.851,02 € aus.
Der Gesellschafterversammlung wird empfohlen, den Jahresabschluss festzustellen und dem Vortrag des Jahresüberschusses auf neue Rechnung zuzustimmen.
Nach § 9 Abs. 2 e) des Gesellschaftsvertrages der OstalbMobil GmbH ist die Gesellschafterversammlung für die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Jahresergebnisses zuständig. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird um Zustimmung gebeten.
Zu 3.) Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
Analog § 46 Abs. 5 GmbHG ist die Gesellschafterversammlung für die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats zuständig. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird gebeten, die Entlastung von Geschäftsführung und Aufsichtsrat zu befürworten.
Finanzierung und Folgekosten
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Anlagen
Anlage 1: Bilanz 2025 Anlage 2: Gewinn- und Verlustrechnung 2025
Sichtvermerke
gez. Bernhard, Geschäftsbereich gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat
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