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Vorlage - 104/2026  

 
 
Betreff: Beschlussfassungen und Weisungen an den Landkreisvertreter zur
Gesellschafterversammlung der Aalener Thermal-Mineralbad GmbH & Co.KG
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Controlling und Beteiligungsmanagement   
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
30.06.2026 
Sitzung des Kreistags      
Anlagen:
Anlage 1 - Bilanz
Anlage 2 - Gewinn- und Verlustrechnung

Antrag der Verwaltung

 

Der Kreistag beauftragt und ermächtigt den Vertreter des Ostalbkreises in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Aalener Thermal-Mineralbad GmbH & Co. KG

 

  1. den testierten Jahresabschluss zum 31.12.2025 mit einem Jahresfehlbetrag von
    -338.587,67 € festzustellen und der Zuführung des Jahresfehlbetrages zu den Kapitalverlustkonten zuzustimmen.

 

  1. die Geschäftsführung und den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2025 zu entlasten.

 

  1. die BBH AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Stuttgart, für die Abschlussprüfung des Geschäftsjahres 2026 zu bestellen.

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Die Aalener Thermal-Mineralbad GmbH & Co. KG wurde am 01.10.1982 gegründet. Gegenstand des Unternehmens ist der Bau und Betrieb eines Thermal-Mineralbades in Aalen mit medizinischer Abteilung und anderen das Bad ergänzenden Einrichtungen, die sonstige Verwertung von Mineralwasser und die Beteiligung an Gesellschaften, die solche Einrichtungen betreiben.

 

Am Stammkapital in Höhe von 7.158.086,34 € ist der Ostalbkreis in Form einer Kommanditeinlage mit 255.645,94 € beteiligt. Dies entspricht einem Beteiligungsverhältnis von 3,57 %.

 

Nach § 48 LKrO in Verbindung mit § 104 Abs. 1 GemO kann der Landkreis seinen Vertretern für Beschlussfassungen in der Gesellschafterversammlung Weisungen erteilen. Dieses Weisungsrecht an die Vertreter des Landkreises in der Gesellschafterversammlung eines Unternehmens des privaten Rechts an dem der Ostalbkreis wie im Falle der Aalener Thermal-Mineralbad GmbH & Co. KG mit 3,57 % Prozent beteiligt ist, obliegt nach § 5 Absatz 3 der Hauptsatzung des Ostalbkreises in Verbindung mit §§ 19 und 34 LKrO dem Kreistag.

 

 

Zu 1.) Feststellung des Jahresabschlusses 2025 und Zustimmung zum Verlustvortrag

 

Gemäß § 11 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Aalener Thermal-Mineralbad GmbH & Co. KG hat die Gesellschaft einen Jahresabschluss und einen Lagebericht aufzustellen. Der Jahresabschluss 2025 wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BBH AG, Niederlassung Stuttgart geprüft, die am 20.05.2026 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt hat.

 

Der Jahresabschluss der Aalener Thermal-Mineralbad GmbH & Co. KG zum 31.12.2025 weist eine Bilanzsumme der Gesellschaft in Höhe von 3.608.384,78 € sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung einen Jahresfehlbetrag von -338.587,67 € aus.

 

Der Aufsichtsrat der Aalener Thermal-Mineralbad GmbH & Co. KG wird über den Jahresabschluss in seiner Sitzung am 07.07.2026 beraten. In der Vorlage wird der Gesellschafterversammlung empfohlen den Jahresabschluss festzustellen und den Jahresfehlbetrag in Höhe von -338.587,67 € gemäß § 12 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrags den Kapitalverlustkonten zu belasten.

 

Nach § 9 Abs. 11 Ziff. b) und c) des Gesellschaftsvertrages der Aalener Thermal-Mineralbad GmbH & Co. KG ist die Gesellschafterversammlung für die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Jahresergebnisses zuständig. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird um Zustimmung gebeten.

 

 

Zu 2.) Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025

 

Gemäß § 9 Abs. 11 Ziff. e) des Gesellschaftsvertrages der Aalener Thermal-Mineralbad GmbH & Co. KG ist die Gesellschafterversammlung für die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats zuständig. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertre-

ter des Landkreises aus und wird gebeten, die Entlastung von Geschäftsführung und Aufsichtsrat zu befürworten.

 

 

Zu 3.) Bestellung des Abschlussprüfers für das Jahr 2026

 

Vorbehaltlich dem Beschlussvorschlag des Aufsichtsrates der Aalener Thermal-Mineralbad GmbH & Co. KG ist die BBH AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Stuttgart, mit der Prüfung des Jahresabschlusses zu beauftragen.

 

Gemäß § 9 Abs. 11 b) des Gesellschaftsvertrages der Aalener Thermal-Mineralbad GmbH & Co. KG entscheidet die Gesellschafterversammlung über die Bestellung des Abschlussprüfers.

 

Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird gebeten, die Bestellung des Abschlussprüfers für das Jahr 2026 zu befürworten.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

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Anlagen

 

Anlage 1: Bilanz 2025

Anlage 2: Gewinn- und Verlustrechnung 2025

 

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Bernhard, Geschäftsbereich

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Bilanz (109 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 - Gewinn- und Verlustrechnung (167 KB)