Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
a) den Jahresabschluss 2025 mit einer Bilanzsumme von 148.761,13 EUR und einem Jahresfehlbetrag von 239.660,52 EUR festzustellen und dem Defizitausgleich zuzustimmen,
b) die Entnahme der Zuschüsse des Ostalbkreises für 2025 aus der Kapitalrücklage zu genehmigen,
c) die Helmer & Kollegen GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Sachverhalt/Begründung
Nach § 48 LKrO in Verbindung mit § 104 Abs. 1 GemO kann der Landkreis seinen Vertretern für Beschlussfassungen in der Gesellschafterversammlung Weisungen erteilen.
Zu 1. a) Feststellung des Jahresabschlusses 2025
Gemäß § 17 des Gesellschaftsvertrages hat die Geschäftsführung einen Jahresabschluss und einen Lagebericht aufzustellen und nach Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer den Gesellschaftern zur Genehmigung vorzulegen. Als Ergänzung zum Prüfungsauftrag wurde eine Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz vorgenommen.
Der Jahresabschluss 2025 wurde von der Helmer & Kollegen GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk wurde am 16.03.2026 erteilt.
Der Jahresabschluss der WiRO zum 31.12.2025 weist eine Bilanzsumme (Anlage 1) in Höhe von 148.761,13 EUR sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2) einen Verlust aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit von 239.660,52 EUR aus. Berücksichtigt man die der WiRO im Geschäftsjahr 2025 zugeflossenen unterjährigen Zuschüsse des Ostalbkreises und des Landkreises Heidenheim in Höhe von 155.000 EUR (davon Anteil Ostalbkreis 100.000 EUR), ergibt sich ein noch nicht ausgeglichenes Defizit von 118.495,98 EUR.
Das Defizit setzt sich aus 84.660,52 EUR aus dem laufenden Jahr 2025 und 33.835,46 EUR aus den Vorjahren zusammen.
Der Aufsichtsrat der WiRO hat in seiner Sitzung am 29.04.2026 der Gesellschafterversammlung empfohlen, den Jahresabschluss festzustellen und das operative Defizit des laufenden Geschäftsjahres in Höhe von 84.660,52 EUR auszugleichen.
Für den Ostalbkreis ergibt sich bei einem Stammkapital von 66 Prozent ein Ausgleichsbetrag von 55.875,94 EUR. Der Zuschuss wird in die Kapitalrücklage mittels Bareinlage eingezahlt.
Nach § 7i des Gesellschaftsvertrages entscheidet die Gesellschafterversammlung der WiRO über den Jahresabschluss und die Ergebnisverwendung.
Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird um Zustimmung gebeten.
Zu 1. b) Entnahme aus der Kapitalrücklage
Der unterjährige Zuschuss der Gesellschafter in Höhe von 155.000 EUR und der Defizitausgleichsbetrag von 84.660,52 EUR wird mittels Bareinlage in die Kapitalrücklage eingestellt. Der Betrag von 239.660,52 EUR wird zur Deckung des Verlusts aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit aus der Kapitalrücklage entnommen.
Zu 1. c) Bestellung des Abschlussprüfers
Gemäß § 17 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages hat die Geschäftsführung einen Jahresabschluss und einen Lageplan aufzustellen und durch einen Abschlussprüfer prüfen zu lassen.
Der Aufsichtsrat der WiRO hat in seiner Sitzung am 29.04.2026 der Gesellschafterversammlung empfohlen, die Helmer & Kollegen GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Am Wedelgraben 1, 89522 Heidenheim a.d. Brenz, zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss 2026 zu bestellen.
Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird um Zustimmung gebeten.
Zu 2.) Entlastung des Aufsichtsrats und der Geschäftsführung
Gemäß §7k des Gesellschaftsvertrages der WiRO beschließt die Gesellschafterversammlung über die Entlastung des Aufsichtsrats und der Geschäftsführung.
Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird gebeten, die Entlastung von Aufsichtsrat und Geschäftsführung zu befürworten.
Finanzierung und Folgekosten
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Anlagen
Anlage 1: Handelsbilanz zum 31.12.2025 Anlage 2: Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01. bis 31.12.2025 Anlage 3: Jahresbericht 2025 über die Aktivitäten der WiRO Sichtvermerke
gez. Kaiser, WiRO gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat
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