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Vorlage - 084/2026  

 
 
Betreff: Förderprogramm "Quartiersimpulse. Beratung und Umsetzung von Quartiersprojekten vor Ort." - Antragstellung des Landkreises Ostalbkreis in Kooperation mit der Gemeinde Essingen
Status:öffentlich  
Federführend:Beratung, Planung, Prävention   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit Entscheidung
22.06.2026 
Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Der Landkreis beteiligt sich im Rahmen der Gesamtstrategie zur Weiterentwicklung der Altenhilfe gemeinsam mit der Gemeinde Essingen im Rahmen der Landesstrategie „Quartier 2030 – Gemeinsam.Gestalten.“ am Förderprogramm „Quartiersimpulse – Beratung und Umsetzung von Quartiersprojekten vor Ort“ des Landes Baden-Württemberg.

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung


Ausgangssituation

Der demografische Wandel stellt die Kommunen vor erhebliche Herausforderungen. Die Bevölkerung wird zunehmend älter, wodurch das Risiko einer Pflegebedürftigkeit steigt. Gleichzeitig ist ein wachsender Mangel an Pflege- und Betreuungsangeboten zu verzeichnen. Auch pflegende Angehörige geraten bei der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf zunehmend an ihre Belastungsgrenzen.
 

Es ist davon auszugehen, dass professionelle Unterstützungsangebote den künftig steigenden Bedarf nicht vollständig abdecken können. Vor diesem Hintergrund gewinnen lokale Netzwerke, nachbarschaftliche Unterstützung sowie bürgerschaftliches Engagement zunehmend an Bedeutung.
 

In den Kommunen bestehen vielfach bereits wertvolle Potenziale, etwa durch engagierte Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Initiativen, Kirchengemeinden und soziale Einrichtungen. Diese Akteure agieren jedoch häufig parallel und unkoordiniert. Es fehlt oftmals an einer zentralen Stelle zur Vernetzung, Koordination und Aktivierung vorhandener Ressourcen.

Vor diesem Hintergrund gewinnt der Aufbau sogenannter „sorgender Gemeinschaften“ zunehmend an Bedeutung. Ziel ist es, Sorge, Unterstützung und gesellschaftliche Teilhabe als gemeinschaftliche Aufgabe im Quartier zu stärken und nachhaltige lokale Unterstützungsstrukturen aufzubauen.

Der Ostalbkreis hat sich, auch dank der vorausschauenden Diskussionen und Beschlüsse des Kreistags und des Ausschusses für Soziales und Gesundheit, gemeinsam mit der Gemeinde Waldstetten um die Durchführung eines Pilotprojekts beim Land Baden-Württemberg beworben, welches genau diese Thematik beinhaltet, nämlich zusätzliche kommunale Potenziale zu aktivieren.

Das Pilotprojekt wurde durch das Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat und das Ministerium für Soziales, Arbeit und Gesundheit gefördert und die Ergebnisse konnten im Ausschuss (Vorlage Kreistag 193/2025) durch die Akteure, insbesondere Bürgermeister Rembold, vorgestellt werden.

 

Antragstellung „Quartiersimpulse“ als Förderprogramm der Landesstrategie „Quartier 2030 – Gemeinsam. Gestalten.“

Die Landesstrategie „Quartier 2030 – Gemeinsam.Gestalten.“ verfolgt das Ziel, ein möglichst langes selbstbestimmtes Leben in der eigenen Häuslichkeit zu ermöglichen. Hierzu sollen bestehende Angebote und Strukturen sichtbar gemacht sowie bedarfsgerechte, quartiersbezogene Konzepte weiterentwickelt werden.
 

Die Projektlaufzeit beträgt maximal 27 Monate. Das Projekt würde nach erfolgreicher Antragstellung bis zum 15.08.2026 voraussichtlich im Oktober 2026 starten. Voraussetzung für die Antragstellung ist die Einbindung eines zivilgesellschaftlichen Partners. Hier werden sich die Vereine Essingen hilft e.V. und der Förderverein Seniorenbetreuung e.V. aus Essingen beteiligen.


Zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements sowie zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen Bürgerschaft und kommunaler Verwaltung plant die Gemeinde Essingen die Einrichtung einer sogenannten „Kümmererstelle“.
 

Angelehnt an bestehende Modelle in der Gemeinde Waldstetten sollen durch die Stelle vorhandene Angebote und Strukturen für Ältere erfasst, koordiniert und miteinander verknüpft werden. Zudem soll der Aufbau einer sorgenden Gemeinschaft aktiv unterstützt werden. Mit der Förderung sollen nachhaltige Strukturen geschaffen werden, die das soziale Miteinander stärken, Teilhabe fördern und insbesondere ältere Menschen sowie Menschen mit Unterstützungsbedarf und Angehörige entlasten. Die Kümmererstelle übernimmt dabei insbesondere koordinierende, vernetzende und aktivierende Aufgaben an der Schnittstelle zwischen Bürgerschaft, Ehrenamt, Vereinen, sozialen Diensten und Verwaltung.

Mögliche Aufgaben der Kümmererstelle:

  • Vernetzung bestehender sozialer, ehrenamtlicher und generationenübergreifender Angebote
  • Verbesserung der Information und zielgruppenspezifische Ansprache
  • Aktivierung und Unterstützung bürgerschaftlichen Engagements
  • Identifikation von Versorgungslücken und Entwicklung ergänzender Angebote
  • Entwicklung und Begleitung niedrigschwelliger Unterstützungsangebote

 

Die Antragstellung erfolgt in Kooperation zwischen dem Ostalbkreis und der Gemeinde Essingen. Ziel ist die Bündelung fachlicher Kompetenzen und vorhandener Ressourcen im Bereich Sozialplanung, Pflege, Gesundheit und Fördermittelmanagement. Der Ostalbkreis bringt insbesondere Expertise im Bereich Sozialplanung, u. a. im Rahmen der kommunalen Pflegeplanung mit Schwerpunkt auf die Gemeinde Essingen, Fachwissen im Bereich Pflege, Gesundheit und Quartiersentwicklung sowie Erfahrung im Fördermittelmanagement ein.
 

Die Altenhilfefachberatung unterstützt insbesondere bei der konzeptionellen Entwicklung, der Planung und Durchführung von Veranstaltungen sowie der Implementierung der Kümmererstelle.  Die Gemeinde Essingen bringt ihre Ortskenntnis, die Nähe zur Bürgerschaft sowie bestehende lokale Netzwerke ein. Durch die Kooperation können vorhandene Ressourcen effizient genutzt und Doppelstrukturen vermieden werden.
 

Die im Projekt gewonnenen Erkenntnisse sollen systematisch ausgewertet und zur Entwicklung von Handlungsempfehlungen sowie übertragbaren Konzepten für weitere Kommunen im Ostalbkreis genutzt werden.

 


Finanzierung und Folgekosten
 

Zur Beantragung der maximalen Fördersumme in Höhe von 115.000 € ist ein Eigenanteil des Landkreises in Höhe von 20 % erforderlich. Dies entspricht einem Betrag von bis zu 23.000 €.

Diese Eigenbeteiligung wird im Rahmen der Personalkosten der Altenhilfefachberatung und der Sozialplanung erbracht. Für den Landkreis fallen dadurch keine zusätzlichen Kosten an.

 


Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

gez. Weber, Stabsstelle V/01

gez. Urtel, Dezernat V

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat