Bürgerinformationssystem

Vorlage - 083/2026  

 
 
Betreff: Pflegestützpunkt - Information und Beratung rund um das Thema Pflege
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Soziales   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit Kenntnisnahme
22.06.2026 
Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit zur Kenntnis genommen   

Antrag der Verwaltung

 

Kenntnisnahme

 

 

 


Sachverhalt/Begründung
 

I. Definition und Aufgaben des Pflegestützpunktes Ostalbkreis

 

Der Pflegestützpunkt Ostalbkreis ist eine wohnortnahe Beratungsstelle zur Versorgung und Betreuung der Versicherten und deren Angehörigen nach § 7c SGB XI. Hierbei bietet der Pflegestützpunkt den Hilfesuchenden Beratung und Unterstützung. Die Hilfesuchenden erhalten Informationen über erforderliche Hilfen und Unterstützungsleistungen aus einer Hand.

 

Die Aufgaben des Pflegestützpunktes sind nach § 7c Abs. 2 SGB XI die

 

  • umfassende sowie unabhängige Auskunft und Beratung zu den Rechten und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch und zur Auswahl und Inanspruchnahme der bundes- oder landesrechtlich vorgesehenen Sozialleistungen und sonstigen Hilfsangebote einschließlich der Pflegeberatung nach § 7a in Verbindung mit den Richtlinien nach § 17 Abs. 1a SGB XI,

 

  • Koordinierung aller für die wohnortnahe Versorgung und Betreuung in Betracht kommenden gesundheitsfördernden, präventiven, kurativen, rehabilitativen und sonstigen medizinischen sowie pflegerischen und sozialen Hilfs- und Unterstützungsangebote einschließlich der Hilfestellung bei der Inanspruchnahme der Leistungen,

 

  • Vernetzung aufeinander abgestimmter pflegerischer und sozialer Versorgungs- und Betreuungsangebote.

 

Die Beratung, Begleitung und Unterstützung der Hilfesuchenden erfolgt nach den aktuellen anerkannten fachlichen Standards sowie neutral und anbieterunabhängig.

 

Des Weiteren gehört die Öffentlichkeitsarbeit als wichtiger Bestandteil zu den Aufgaben des Pflegestützpunktes. Nur durch eine konsequente Präsenz in der Öffentlichkeit gelingt es, dass die Unterstützungsmöglichkeiten des Pflegestützpunktes in der Bevölkerung bekannt werden. Der Pflegestützpunkt hat eine Öffentlichkeitsstrategie. Diese beinhaltet die Zusammenarbeit mit den 42 Kommunen und mit unterschiedlichen Netzwerkpartnern im Ostalbkreis.

 

II. Entstehung und Entwicklung des Pflegestützpunktes Ostalbkreis

 

Im Zuge der Pflegereform – ausgehend vom Pflege-Weiterentwicklungsgesetz 2008 – wurde die Einrichtung und Förderung von Pflegestützpunkten vom Bund beschlossen. Ab 2010 wurden Pflegestützpunkte flächendeckend eingeführt. Zur wohnortnahen Beratung, Versorgung und Betreuung wurden im Rahmen der gesetzlichen Vorschrift Pflegestützpunkte von den Pflegekassen, Krankenkassen und von den Landkreisen eingerichtet.

 

Der Pflegestützpunkt Ostalbkreis wurde am 15.07.2010 eröffnet und organisatorisch der Stabsstelle Beratung, Planung, Prävention beim Sozialdezernat zugeordnet.

 

Die Beratungsbüros sind seither in den drei Großen Kreisstädten angesiedelt:

  • Landratsamt Ostalbkreis, Standort Aalen, Stuttgarter Str. 41,
  • Landratsamt Ostalbkreis, Standort Schwäbisch Gmünd, Haußmannstr. 29,
  • Landratsamt Ostalbkreis, Standort Ellwangen, Rindelbacher Str. 2.

 

Ebenso werden an weiteren Standorten Beratungstage angeboten:

 

  • Böbingen – Rathaus (donnerstags)
  • Bopfingen – Evangelisches Gemeindehaus (donnerstags)
  • Lorch – Rathaus (mittwochs)
  • Neresheim – Rathaus (dienstags)
  • Ruppertshofen – Rathaus (dienstags)

 

Beratungstermine können telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden.

 

Die Mitarbeitenden des Pflegestützpunktes beraten telefonisch, per Videoberatung, persönlich im Pflegestützpunkt, bei Bedarf im häuslichen Umfeld der Hilfesuchenden oder in stationären Einrichtungen.

 

Neben den Betroffenen selbst benötigen besonders die Angehörigen Informationen, Beratung und Begleitung. Die Herausforderung für Betroffene und ihre Angehörigen ist, dass Hilfs- und Pflegebedürftigkeit häufig unvermittelt und kaum vorhersehbar auftritt. Der Ostalbkreis hat von Anfang an das Ziel verfolgt, eine wohnortnahe Beratung zu ermöglichen. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen oder weitere von ihnen beauftragte Personen erhalten durch den Pflegestützpunkt Ostalbkreis eine neutrale Beratung zu Fragen im Vor- und Umfeld einer Pflegesituation.

 

Der Pflegestützpunkt übernimmt die Organisation und Koordination aller Angelegenheiten rund um das Thema Pflege. Es erfolgt eine Unterstützung bei der Antragstellung und im Vorfeld eine Beratung über den Ablauf einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst.

 

Es werden Pflegeberatungen mit dem Ziel einer möglichst passenden, umfassenden und einvernehmlichen Unterstützung der Hilfesuchenden angeboten. Die Mitarbeitenden des Pflegestützpunktes sind verantwortlich für die Abstimmung und Sicherstellung aller im Einzelfall erforderlichen Maßnahmen rund um die Pflegebedürftigkeit mit den an der Versorgung Beteiligten und deren Netzwerke. Auch werden die Maßnahmen koordiniert und Versorgungspläne mit den Klienten, Angehörigen und Betreuenden erarbeitet. Die verschiedenen Maßnahmen werden mit den Netzwerkpartnern abgestimmt. Die Umsetzung wird überwacht und ggf. an eine veränderte Bedarfslage angepasst.

 

Der Pflegestützpunkt Ostalbkreis führt innerhalb seiner Lotsenfunktion die systematische Erfassung und Analyse des Hilfebedarfs durch, empfiehlt die erforderlichen Maßnahmen unter Einbeziehung des regionalen Leistungsangebots und leistet Hilfestellung bei der Auswahl und Inanspruchnahme der verschiedenen Hilfs- und Unterstützungsleistungen. Bei Bedarf wird auf die Anpassung der empfohlenen Maßnahmen hingewiesen.

 

Die Altersentwicklung schreitet rasant voran und hat ihren Höhepunkt bei Weitem noch nicht erreicht. Die sinkende Zahl der Menschen im jüngeren Alter und die gleichzeitig steigende Zahl älterer Menschen verschieben den demografischen Rahmen enorm. In allen Kommunen des Ostalbkreises ist in den vergangenen Jahren die Zahl der älteren, hochbetag-

ten und pflegebedürftigen Menschen stetig angestiegen. Auf der einen Seite ist es erfreulich, dass die Lebenserwartung zunimmt, auf der anderen Seite steigt damit aber auch die Anzahl der Menschen an, die Betreuungs- und Pflegeleistungen benötigen. Auch die Zahl chronisch kranker Menschen, die Unterstützungsleistungen in Anspruch nehmen müssen, wird weiter ansteigen.

 

Der Pflegestützpunkt wurde daher seit der Eröffnung im Jahr 2010 sukzessive von 1,0 VZÄ bedarfsgerecht auf 6,0 VZÄ ausgebaut.

 

Zur Förderung einer engeren fachlichen Verzahnung wurde der Pflegestützpunkt ab 01.07.2025 innerhalb des Sozialdezernats als Sachgebiet des Fachbereichs Soziale Dienste dem Geschäftsbereich Soziales angegliedert.

 

Die Umstrukturierung erfolgte vor dem Hintergrund, die Arbeitsprozesse und Verantwortlichkeiten zu bündeln, da inhaltliche Überschneidungen zwischen den einzelnen Sachgebieten des Geschäftsbereichs Soziales bestehen. Die stärkere fachliche Verzahnung und der intensivere Austausch führen zu einer Effizienzsteigerung und einer verbesserten Zusammenarbeit.


Finanzierung und Folgekosten

Der Rahmenvertrag zur Arbeit und zur Finanzierung der Pflegestützpunkte nach § 7c Abs. 6 SGB XI sieht eine Ist-Kosten-Abrechnung vor. Auf dieser Basis wird pro Vollzeitkraft im Pflegestützpunkt ein maximal abrechenbarer Betrag anhand tariflicher Eingruppierungsmerkmale zuzüglich 20 %-iger Gemeinkosten und zuzüglich einer Sachkostenpauschale von 9.750 Euro ermittelt. Die Aufwendungen, die für den Betrieb des Pflegestützpunktes erforderlich sind, werden bis zum maximal abrechenbaren Betrag von den Trägern des Pflegestützpunktes, also von den Kranken- und Pflegekassen und vom Ostalbkreis, mit je einem Drittel getragen.

 

Zur Umsetzung des kommunalen Initiativrechts zur Errichtung von Pflegestützpunkten nach § 7c Abs. 1a SGB XI wurde zwischen dem Ostalbkreis und der AOK Baden-Württemberg, dem Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), dem Landesverband der Betriebskrankenkassen, der IKK classic, der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) und der Knappschaft der Pflegestützpunktvertrag vom 29.03.2010 geschlossen. Eine Anpassung des Vertrages ist zum 01.03.2019 in Kraft getreten.

 


Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

gez. Götz, Geschäftsbereichsleiterin

gez. Urtel, Dezernat V

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat