Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Zur Kenntnisnahme
Sachverhalt/Begründung
Ausgangslage
Die Kommission zur Sozialstaatsreform hatte den Auftrag, Vorschläge für einen modernen, bürgerfreundlichen und leicht zugänglichen Sozialstaat, konkret für die steuerfinanzierten Sozialleistungen, zu entwickeln. Mit dem Abschlussbericht legt sie einen ambitionierten Vorschlag für vier Handlungsfelder vor:
1. Neusystematisierung von Sozialleistungen
Die Kommission empfiehlt, ein neues einheitliches Sozialleistungssystem zu schaffen, in dem zentrale steuerfinanzierte Sozialleistungen aufgehen. Die bisher getrennten Leistungen, konkret die Grundsicherung (SGB II und XII), Kinderzuschlag und Wohngeld sollen zusammengeführt werden. In dem neuen Sozialleistungssystem soll es für jeden Leistungsbeziehenden nur eine Anlaufstelle geben: Die Jobcenter für erwerbsfähige Personen und die kommunalen Sozialämter für nichterwerbsfähige Personen. Innerhalb des neuen Sozialleistungssystems soll eine Binnendifferenzierung eingeführt werden für Leistungen zur Sicherstellung des Existenzminimums (Existenzsicherung) und Leistungen zur Vermeidung eines Existenzsicherungsbedarfs (Existenzunterstützung).
Eine Neusystematisierung bietet mehrere Vorteile: – schnellerer und einfacherer Zugang zu Sozialleistungen – Weniger Drehtüreffekte – Stärkung der persönlichen Beratung – Ressourcen sollen auf lokaler Ebne gebündelt und wohnortnahe Erstanlaufstellen für alle Sozialleistungen gestärkt werden
2. Verbesserung von Erwerbsanreizen
Umfangreichere, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung soll sich stärker lohnen. Dafür sollen sehr geringe Einkommen künftig stärker auf die Transferleistungen angerechnet werden und höhere Einkommen weniger stark. Der Grundabsetzbetrag im SGB II soll von 100 Euro auf 50 Euro reduziert werden. Der Zugang von EU-Ausländern zu Sozialleistungen soll künftig an eine umfassende Beschäftigung geknüpft sein. Dazu ist eine Änderung des EU-Rechts notwendig. Die Anpassungen haben grundsätzlich das Potenzial zu höheren Integrationsquoten zu führen.
3. Rechtsvereinfachungen
Die Kommission schlägt eine Vielzahl von Rechtsvereinfachungen vor. Im Einzelnen sind dies:
– Die Einkommensbegriffe sollen im Sozialrecht schrittweise vereinheitlicht werden zur besseren Verständlichkeit und Digitaltauglichkeit. – Weitere zentrale Rechtsbegriffe und Altersstufen sollen in den verschiedenen Sozialleistungen vereinheitlicht werden. – Leistungen in der Existenzsicherung sollen stärker pauschalisiert werden. – Bagatellgrenzen für Rückforderungen sollen auf andere Rechtssysteme erweitert werden. Keine Kostenerstattungen unter Sozialleistungsträgern pro Leistungsfall bis zu 250 Euro. – Leistungen für Bildung und Teilhabe sollen einfacher und bürokratieärmer ausgezahlt werden. – Kindergeld soll künftig ohne vorherige Antragstellung unmittelbar nach der Geburt gewährt werden. – Der Verwaltungsvollzug beim Elterngeld soll zentralisiert erfolgen. – Kein Parallelbezug von Unterhaltsvorschuss und existenzsichernden Sozialleistungen. – Der Unterhaltsrückgriff für sämtliche Sozialleistungen soll in zentralen, auf Rückgriff spezialisierten Einrichtungen in den Ländern gebündelt werden. – Das Verfahren zur Feststellung der Erwerbsfähigkeit soll vereinfacht werden. – Der Wechsel vom SGB II ins SGB XII soll einheitlich für ausländische Staatsangehörige erst erfolgen, wenn der Bezug einer deutschen Altersrente möglich ist.
4. Digitalisierung und Modernisierung der Verwaltung
Die Kommission empfiehlt eine plattformbasierte Modernisierung der Sozialverwaltung mit einheitlichen IT-Standards. Ein zentrales digitales Sozialportal soll als Zugang zu den Sozialleistungen von Bund, Ländern und Kommunen (One-Stop-Shop) dienen. Der Datenaustausch zwischen Sozialbehörden soll verbessert und der Sozialdatenschutz vereinfacht sowie digitaltauglich gestaltet werden. Dazu sollen weitere Register an das Nationale Once-Only-Technical-System „NOOTS“ angeschlossen werden.
Perspektiven zur Umsetzung, Zeitplan
Für die Themenfelder „Rechtsvereinfachung“ und „Digitalisierung“ soll bis Mitte 2027 das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen sein.
Die Maßnahmen zur Prüfung der Themenfelder „Verwaltungsvollzug Elterngeld“ und „Unterhaltsrückgriff“ sollen bis Ende 2027 umgesetzt werden.
Zur „Neusystematisierung von Sozialleistungen“ und „Verbesserung von Erwerbsanreizen“ soll innerhalb von sechs Monaten ein Konzept erarbeitet werden. Das Gesetzgebungsverfahren soll bis Jahresende 2027 abgeschlossen werden.
„Digitalisierung und Modernisierung der Verwaltung“ soll bis Jahresende 2027 in einem Expertengremium abgeschlossen sein. Das Gesetzgebungsverfahren soll schrittweise umgesetzt werden. Finanzierung und Folgekosten
-- Anlagen
-- Sichtvermerke
gez. Köble, Geschäftsbereichsleiter gez. Urtel, Dezernat V gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat |
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