Bürgerinformationssystem

Vorlage - 074/2026  

 
 
Betreff: Anpassungen am Arbeitsmarktprogramm 2026
Status:öffentlich  
Federführend:Jobcenter Ostalbkreis Beteiligt:D e z e r n a t V
Beratungsfolge:
Ausschuss für Arbeit und Grundsicherung Kenntnisnahme
22.06.2026 
Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Grundsicherung zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
Anpassungen am Arbeitsmarktprogramm 2026

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Arbeit und Grundsicherung nimmt die Anpassungen am Arbeitsmarktprogramm 2026 zur Kenntnis.

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

In der Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Grundsicherung am 07.10.2025 wurde das Arbeitsmarktprogramm 2026 beschlossen. Die Planung des Arbeitsmarktprogramms beruhte dabei auf der zu erwartenden Mittelzuteilung durch den Bund auf Grundlage des Regierungsentwurfes zum Bundeshaushalt 2026.

 

Wie in der Sitzung am 03.12.2025 bereits berichtet wurde, konnte nach einer späteren Mitteilung des Bundes bereits mit einer Zuteilung gerechnet werden, die um 95.000 € höher ausfallen würde als im Arbeitsmarktprogramm 2026 veranschlagt wurde. Nach der endgültigen Mittelzuteilung sollten diese Mittel entsprechend eingesetzt werden, worüber in der nächsten Sitzung des Ausschusses dann informiert werden sollte.

 

Nach Verabschiedung des Bundeshaushaltes 2026 sowie der Eingliederungsmittelverordnung, in der die endgültige Verteilung festgelegt wurde, lag die schlussendliche Zuteilung sogar 130.000 € über dem im Arbeitsmarktprogramm veranschlagten Betrag.

 

Darüber hinaus zeigte sich, dass die aus Vorjahren übernommenen Bindungen deutlich hinter den Erwartungen zurückblieben. Ebenso lagen die von sozialen Einrichtungen beantragten Arbeitsgelegenheiten unter den geplanten Ansätzen. Dadurch rechnete sich in Summe ein Betrag in Höhe von 446.500 € frei.

 

Insgesamt standen somit 576.500 € für zusätzliche Eingliederungsleistungen zur Verfügung.

 

Zusätzliche Maßnahmeplätze/neue Maßnahmen

 

Um die zusätzlich zur Verfügung stehenden Mittel zielgerichtet einsetzen zu können, wurden zunächst die laufenden Maßnahmen nach § 45 SGB III in den Blick genommen. Bei einigen dieser eingekauften Maßnahmen waren die Plätze vollständig belegt und es gab zum Teil Wartelisten für die Teilnahme. Durch eine Option in den entsprechenden Verträgen konnten in diesen Maßnahmen die Teilnehmerplätze um 38 Plätze erhöht werden.

 

Außerdem wurden neue Maßnahmen ausgeschrieben und eingekauft. Dabei handelt es sich zum einen um ein ganzheitliches aufsuchendes Einzelcoaching, das arbeitsmarktferne Personen zuverlässig erreichen und bei der Bewältigung der individuellen Problemlagen unterstützen soll. Die Maßnahme wurde mit insgesamt 55 Teilnehmerplätzen in Aalen und Schwäbisch Gmünd eingekauft. Zum anderen handelt es sich um eine Vermittlungsmaßnahme in geförderte Beschäftigung mit insgesamt 30 Teilnehmerplätzen in Aalen und Schwäbisch Gmünd. Ziel der Vermittlungsmaßnahme ist, dass Menschen, die schon sehr lange arbeitslos sind, wieder eine Perspektive auf dem Arbeitsmarkt erhalten sollen, indem ihre Beschäftigungsfähigkeit durch intensive Betreuung, individuelle Beratung und wirksame Förderung verbessert wird.

 

Für die Maßnahmen nach §45 SGB III, deren Zugang über AVGS-Gutscheine erfolgt, wurde außerdem der Ansatz erhöht.

 

Durch diese Schritte wurden im Bereich Vermittlung, Aktivierung, berufliche Eingliederung insgesamt 405.000 € und zusammen mit einem höheren Ansatz im Bereich Einstiegsqualifizierung insgesamt 29.500 € bei den speziellen Maßnahmen für Jüngere zusätzlich eingeplant.

Beschäftigung begleitende Leistungen

 

Um die Integration in Arbeit auch in besonders schwierigen Fällen zu verbessern, sollen mithilfe des seit 2019 geltenden Teilhabechancengesetzes längerfristige Lohnkostenzuschüsse für besonders langzeitarbeitslose Personen ermöglicht werden. Hierfür wurden im SGB II zwei Förderinstrumente eingeführt: „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (§ 16e SGB II) sowie „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II).

 

In den vergangenen Jahren gestaltete es sich jedoch zunehmend schwieriger, geeignete Arbeitgeber und Leistungsempfänger zusammenzubringen. Mit der neu eingekauften Vermittlungsmaßnahme in geförderte Beschäftigung soll dieser Prozess wieder gezielter unterstützt werden. Aufgrund der erwarteten Zunahme entsprechender Förderfälle wurden die Ansätze bei § 16e SGB II um 30.000 € und bei § 16i SGB II um 100.000 € angehoben.

 

Da seit Jahresbeginn vermehrt selbstständige Tätigkeiten aufgenommen wurden und in diesem Zusammenhang häufiger Einstiegsgeld beantragt wurde, ist außerdem der Ansatz für diese Eingliederungsleistung um 12.000 € erhöht worden.

 

Insgesamt wurden somit im Bereich der beschäftigungsbegleitenden Leistungen die verbleibenden zusätzlichen Mittel in Höhe von 142.000 € veranschlagt.

     


Finanzierung und Folgekosten

 

Die Eingliederungsleistungen im Rahmen des Arbeitsmarktprogramms werden vollständig aus Bundesmitteln finanziert. Die Anpassungen im Arbeitsmarktprogramm 2026 haben daher keine Auswirkungen auf die Finanzen des Kreises.

     


Anlagen

 

„Arbeitsmarktprogramm 2026 in Zahlen“ mit neuer Planung


Sichtvermerke

 

gez. Köble, Geschäftsbereichsleiter

gez. Urtel, Dezernat V

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anpassungen am Arbeitsmarktprogramm 2026 (113 KB)