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Vorlage - 069/2026  

 
 
Betreff: Fortschreibung der Bedarfsplanung Kindertagesbetreuung im Ostalbkreis
Status:öffentlich  
Federführend:Beratung, Planung, Prävention   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
15.06.2026 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses      

Antrag der Verwaltung

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung fortzuschreiben.

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung


Ausgangssituation und Allgemeines
 

Die Gewährleistung einer bedarfsgerechten Kindertagesbetreuungsstruktur stellt eine zentrale Aufgabe des Ostalbkreises dar. Ziel ist es, allen Kindern bestmögliche Entwicklungs- und Bildungschancen zu ermöglichen sowie Familien verlässliche Betreuungsangebote zur
Verfügung zu stellen. Um den sich wandelnden Bedarfen weiterhin gerecht zu werden, ist eine Fortschreibung der bestehenden Planung erforderlich. Insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Bevölkerungsvorausberechnungen ist eine aktualisierte Bedarfsplanung essenziell, um Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und eine vorausschauende Steuerung der Kindertagesbetreuung sicherzustellen.

 

Gleichzeitig ist der Ostalbkreis gesetzlich verpflichtet, den Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung gemäß § 24 SGB VIII sicherzustellen. In den vergangenen Monaten ist eine zunehmende Zahl an Fällen zu beobachten, in denen Eltern diesen Rechtsanspruch geltend machen. Eine aktuelle Bedarfsplanung ist daher ein wesentliches Instrument, um den Rechtsanspruch zu gewährleisten.
 

Darüber hinaus bildet die Bedarfsplanung eine zentrale Grundlage für investive Entscheidungen. Im Rahmen des Investitionsprogramms des Landes Baden-Württemberg sind Bedarfsbestätigungen erforderlich, die nur auf Basis einer aktuellen Planung sachgerecht erfolgen können.

 

Fortschreibung der Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung
 

Aufgrund der dargestellten Entwicklungen beabsichtigt die Landkreisverwaltung, die Be-darfsplanung für die Kindertagesbetreuung im Ostalbkreis fortzuschreiben. Ziel ist es, eine aktuelle und fundierte Datengrundlage zu schaffen, die den Bestand sowie den
gegenwärtigen und zukünftigen Bedarf an Betreuungsplätzen realistisch abbildet. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der stärkeren Einbeziehung der Kindertagespflege als ergänzende Säule zur institutionellen Betreuung.
 

Im Rahmen der Fortschreibung sollen die relevanten Daten systematisch erhoben und ausgewertet und Bedarfsprognosen erstellt werden. Darauf aufbauend können Handlungsempfehlungen zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung der Betreuungsstruktur erarbeitet
werden. Die Ergebnisse der Bedarfsplanung dienen der Steuerung der Kinderbetreuungslandschaft im Ostalbkreis und unterstützen die kreisangehörigen Städte und Gemeinden bei
ihren Planungen. Zugleich leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Arbeit der Fachstelle
Kindertagespflege.

 

Vorschlag der Verwaltung

Die Verwaltung schlägt vor, die Bedarfsplanung Kindertagesbetreuung im Ostalbkreis fortzuschreiben.


Finanzierung und Folgekosten
 

Die Durchführung erfolgt durch die Verwaltung und verursacht keine zusätzlichen Kosten für den Ostalbkreis.

 


Anlagen
 

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Sichtvermerke

 

gez. Weber, Stabsstelle V/01

gez. Urtel, Dezernat V

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat