Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Die Verwaltung wird beauftragt, die Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung fortzuschreiben.
Sachverhalt/Begründung
Die Gewährleistung einer bedarfsgerechten Kindertagesbetreuungsstruktur stellt eine zentrale Aufgabe des Ostalbkreises dar. Ziel ist es, allen Kindern bestmögliche Entwicklungs- und Bildungschancen zu ermöglichen sowie Familien verlässliche Betreuungsangebote zur
Gleichzeitig ist der Ostalbkreis gesetzlich verpflichtet, den Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung gemäß § 24 SGB VIII sicherzustellen. In den vergangenen Monaten ist eine zunehmende Zahl an Fällen zu beobachten, in denen Eltern diesen Rechtsanspruch geltend machen. Eine aktuelle Bedarfsplanung ist daher ein wesentliches Instrument, um den Rechtsanspruch zu gewährleisten. Darüber hinaus bildet die Bedarfsplanung eine zentrale Grundlage für investive Entscheidungen. Im Rahmen des Investitionsprogramms des Landes Baden-Württemberg sind Bedarfsbestätigungen erforderlich, die nur auf Basis einer aktuellen Planung sachgerecht erfolgen können.
Fortschreibung der Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung Aufgrund der dargestellten Entwicklungen beabsichtigt die Landkreisverwaltung, die Be-darfsplanung für die Kindertagesbetreuung im Ostalbkreis fortzuschreiben. Ziel ist es, eine aktuelle und fundierte Datengrundlage zu schaffen, die den Bestand sowie den Im Rahmen der Fortschreibung sollen die relevanten Daten systematisch erhoben und ausgewertet und Bedarfsprognosen erstellt werden. Darauf aufbauend können Handlungsempfehlungen zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung der Betreuungsstruktur erarbeitet
Vorschlag der Verwaltung Die Verwaltung schlägt vor, die Bedarfsplanung Kindertagesbetreuung im Ostalbkreis fortzuschreiben. Finanzierung und Folgekosten |
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