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Vorlage - 067/2026  

 
 
Betreff: Netzwerkkoordinationsstelle Hospiz- und Palliativversorgung im Ostalbkreis
Status:öffentlich  
Federführend:Beratung, Planung, Prävention   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit Entscheidung
22.06.2026 
Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Der Ostalbkreis beteiligt sich in den Jahren 2027 und 2028 anteilig an den Kosten für die Koordination des Hospiz- und Palliativnetzwerkes im Ostalbkreis.

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung


Ausgangssituation

Die Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen sowie ihrer Angehörigen stellt aufgrund der Komplexität der Anforderungen und Bedürfnisse der Betroffenen hohe Anforderungen an das gegliederte Versorgungssystem. Im Mittelpunkt der Betreuung steht das Ziel, eine qualitativ hochwertige Versorgung bei schwerer Erkrankung und am Lebensende sicherzustellen. Hierzu zählt insbesondere, Menschen in ihrer letzten Lebensphase Orientierung und Unterstützung zu geben, ihre Lebensqualität zu verbessern, ihre Autonomie und Würde zu erhalten sowie ihnen ein Leben und Sterben individuell in der gewünschten Umgebung zu ermöglichen.

 

Förderung der Netzwerkkoordination

Zur Stärkung der Hospiz- und Palliativversorgung wurde im SGB V geregelt, dass die Krankenkassen die Koordination der Aktivitäten in regionalen Hospiz- und Palliativnetzwerken durch eine Netzwerkkoordinatorin oder einen Netzwerkkoordinator fördern (§ 39d SGB V). Die Förderung soll dabei gewährleisten, dass bestehende Strukturen und bestehendes ehrenamtliches Engagement grundsätzlich erhalten bleiben. Die Finanzierung der Netzwerke soll vielmehr durch die Förderung der Netzwerkkoordination von Seiten der Krankenkassen ergänzt und verbessert werden.

 

Mit der Einrichtung der Netzwerkkoordination werden die regionalen Akteurinnen und Akteure dabei unterstützt, ihre Zusammenarbeit zu intensivieren, Maßnahmen aufeinander abzustimmen und vorhandene Ressourcen effizient zu nutzen. Dadurch sollen Übergänge zwischen ambulanter, stationärer und hospizlicher palliativer Versorgung erleichtert werden. Das Netzwerk ermöglicht eine bedarfsgerechte, wohnortnahe und ganzheitliche Versorgung schwerstkranker Menschen. Angehörige werden entlastet, fachliche Kompetenzen gebündelt und eine interdisziplinäre Zusammenarbeit wird nachhaltig gestärkt.

 

Grundlage der Förderung ist die Förderrichtlinie des GKV-Spitzenverbandes in der Fassung vom 31.03.2022.
 

Die Förderung der Netzwerkkoordination erfolgt als Anteilsfinanzierung der förderfähigen Ausgaben bis zu maximal 15.000 Euro pro Jahr. Die Förderung ist an die Bedingung geknüpft, dass sich die Stadt- und Landkreise im Rahmen ihrer Daseinsvorsorge an der Förderung in gleicher Höhe wie die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen beteiligen.
 

Eine weitere Fördervoraussetzung ist, dass sich das Netzwerk aus verschiedenen Angeboten sowie Netzwerkpartnerinnen und -partnern in der Region zusammensetzt. Die Mitglieder des Netzwerkes Hospiz- und Palliativversorgung im Ostalbkreis sind Vertreterinnen und Vertreter:
 

  • der ambulanten Pflegedienste,
  • der stationären Pflegeeinrichtungen,
  • der Kreisärzteschaft,
  • der Kliniken Ostalb,
  • der Hospizdienste,
  • des Kinder-und Jugendhospizdienstes,
  • der stationären Hospize,
  • des SAPV Teams Ostalb,
  • Beraterinnen und Berater der gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase nach § 132g Sozialgesetzbuch V,
  • der kommunalen oder kirchlichen Seelsorge und Trauerbegleitung,
  • der Krebsberatungsstelle Ostwürttemberg,
  • des Landratsamts Ostalbkreis,
  • des Pflegestützpunktes Ostalbkreis,
  • der Krankenkassen.

 

Entstehung des Netzwerkes

Im Rahmen eines fachlichen Austauschs mit dem Forum Hospiz Ostalb wurde die
Notwendigkeit einer stärkeren strukturellen Vernetzung der bestehenden Angebote in der Hospiz- und Palliativversorgung im Ostalbkreis deutlich herausgearbeitet. Seitens des
Forums Hospiz wurde hierbei ausdrücklich angeregt, eine Förderung zur Einrichtung einer Netzwerkkoordination nach § 39d SGB V zu beantragen.
 

Dem formulierten Wunsch sowie der dargestellten fachlichen Notwendigkeit zur Weiterentwicklung und besseren Abstimmung der bestehenden Versorgungsstrukturen wurde entsprochen. In der Folge wurde durch das Forum Hospiz Ostalb in Kooperation mit dem Ostalbkreis im Jahr 2023 ein entsprechender Förderantrag für das Jahr 2024 gestellt.
 

Im Jahr 2024 wurde daraufhin das Hospiz- und Palliativnetzwerk Ostalbkreis gegründet und die Netzwerkkoordination beim Malteser Hilfsdienst e.V. mit einem Stellenumfang von 25 % eingerichtet.

 

Die Netzwerkkoordinatorin Anna Charisius übernimmt im Rahmen ihrer Aufgaben
übergreifende Koordinierungstätigkeiten. Sie hat dabei eine neutrale Rolle einzunehmen.

 

Das Hospiz- und Palliativnetzwerk Ostalbkreis schafft einen erheblichen Mehrwert für die regionale Versorgungslandschaft:
 

  • Stärkung der interdisziplinären Zusammenarbeit: Medizinische, pflegerische, psychosoziale und seelsorgerische Kompetenzen werden systematisch vernetzt.
  • Effiziente Nutzung vorhandener Ressourcen: Bestehende Angebote werden besser sichtbar gemacht und gezielt miteinander verzahnt.
  • Förderung des Ehrenamts: Ehrenamtliche Strukturen werden gestärkt und in die Gesamtversorgung integriert.
  • Transparenz und Öffentlichkeitsarbeit: Durch gemeinsame Projekte wird das Thema Hospiz- und Palliativversorgung stärker in das öffentliche Bewusstsein gerückt.

 

Damit leistet das Netzwerk einen wesentlichen Beitrag zur Sicherstellung einer würdevollen Versorgung am Lebensende im Ostalbkreis.

 

Bisherige und geplante Maßnahmen

Die Netzwerkkoordinatorin plant seit der Gründung des Netzwerks zwei Treffen im Jahr, um die Zusammenarbeit der Netzwerkpartner zu stärken und Schnittstellenproblematiken abzubauen.

 

Bisher wurden folgende Projekte durch die Netzwerkkoordination umgesetzt:

  • Erstellung eines Logos
  • Erstellung einer Broschüre für das Hospiz- und Palliativnetzwerk Ostalbkreis sowie Vorstellung der Broschüre in der Öffentlichkeit
  • Kennenlernen der Netzwerkpartner durch einen persönlichen Besuch der stationären und ambulanten Einrichtungen
  • Durchführung eines Stärketags am 18.10.2025

 

Aktuelle Projekte, die im Jahr 2026 noch umgesetzt werden:
 

  • Erstellung einer Homepage des Hospiz- und Palliativnetzwerks Ostalbkreis
  • Teilnahme an der Landesgartenschau Ellwangen 19.09.2026
  • Unterstützung bei der Planung und Durchführung eines Stärketages für die Ehrenamtlichen der stationären Hospize und ambulanten Hospizdienste 26.09.2026
  • Teilnahme an der Gesundheitsmesse in Schwäbisch Gmünd im Prediger 10.10.2026

 

Für das Jahr 2027 wurden folgende Projekte und Ziele definiert, die von der Netzwerkkoordinatorin umgesetzt werden:
 

  • Durchführung eines Fachtags für die Mitglieder des Netzwerks
  • Erstellung eines Wegweisers in einfacher Sprache
  • Aktionstag mit Vorstellung der Netzwerkpartner

 

Netzwerkkoordination Ostalbkreis

Zur weiteren Stärkung der Hospiz- und Palliativversorgung im Ostalbkreis soll die Koordinierungsstelle beim Malteser Hilfsdienst e.V. mit einem Stellenumfang von 25 % fortgeführt werden. Der Stellenumfang entspricht der maximalen Fördersumme von insgesamt 30.000 Euro jährlich (jeweils 15.000 Euro durch Krankenkassen und Ostalbkreis).

Die Antragsfrist endet am 30.09.2026.

 


Finanzierung und Folgekosten


Ausgehend von einer maximalen Förderung durch die Krankenkassen in Höhe von jeweils 15.000 Euro für das Jahr 2027 und 2028 hat sich der Ostalbkreis in gleicher Höhe, d. h. ebenfalls mit jeweils 15.000 Euro, für das Jahr 2027 und 2028 zu beteiligen. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan für das Jahr 2027 sowie 2028 zu berücksichtigen.

 


Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

gez. Weber, Stabsstelle V/01

gez. Urtel, Dezernat V

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat