Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Der Ostalbkreis beteiligt sich in den Jahren 2027 und 2028 anteilig an den Kosten für die Koordination des Hospiz- und Palliativnetzwerkes im Ostalbkreis.
Sachverhalt/Begründung
Die Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen sowie ihrer Angehörigen stellt aufgrund der Komplexität der Anforderungen und Bedürfnisse der Betroffenen hohe Anforderungen an das gegliederte Versorgungssystem. Im Mittelpunkt der Betreuung steht das Ziel, eine qualitativ hochwertige Versorgung bei schwerer Erkrankung und am Lebensende sicherzustellen. Hierzu zählt insbesondere, Menschen in ihrer letzten Lebensphase Orientierung und Unterstützung zu geben, ihre Lebensqualität zu verbessern, ihre Autonomie und Würde zu erhalten sowie ihnen ein Leben und Sterben individuell in der gewünschten Umgebung zu ermöglichen.
Förderung der Netzwerkkoordination Zur Stärkung der Hospiz- und Palliativversorgung wurde im SGB V geregelt, dass die Krankenkassen die Koordination der Aktivitäten in regionalen Hospiz- und Palliativnetzwerken durch eine Netzwerkkoordinatorin oder einen Netzwerkkoordinator fördern (§ 39d SGB V). Die Förderung soll dabei gewährleisten, dass bestehende Strukturen und bestehendes ehrenamtliches Engagement grundsätzlich erhalten bleiben. Die Finanzierung der Netzwerke soll vielmehr durch die Förderung der Netzwerkkoordination von Seiten der Krankenkassen ergänzt und verbessert werden.
Mit der Einrichtung der Netzwerkkoordination werden die regionalen Akteurinnen und Akteure dabei unterstützt, ihre Zusammenarbeit zu intensivieren, Maßnahmen aufeinander abzustimmen und vorhandene Ressourcen effizient zu nutzen. Dadurch sollen Übergänge zwischen ambulanter, stationärer und hospizlicher palliativer Versorgung erleichtert werden. Das Netzwerk ermöglicht eine bedarfsgerechte, wohnortnahe und ganzheitliche Versorgung schwerstkranker Menschen. Angehörige werden entlastet, fachliche Kompetenzen gebündelt und eine interdisziplinäre Zusammenarbeit wird nachhaltig gestärkt.
Grundlage der Förderung ist die Förderrichtlinie des GKV-Spitzenverbandes in der Fassung vom 31.03.2022. Die Förderung der Netzwerkkoordination erfolgt als Anteilsfinanzierung der förderfähigen Ausgaben bis zu maximal 15.000 Euro pro Jahr. Die Förderung ist an die Bedingung geknüpft, dass sich die Stadt- und Landkreise im Rahmen ihrer Daseinsvorsorge an der Förderung in gleicher Höhe wie die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen beteiligen. Eine weitere Fördervoraussetzung ist, dass sich das Netzwerk aus verschiedenen Angeboten sowie Netzwerkpartnerinnen und -partnern in der Region zusammensetzt. Die Mitglieder des Netzwerkes Hospiz- und Palliativversorgung im Ostalbkreis sind Vertreterinnen und Vertreter:
Entstehung des Netzwerkes Im Rahmen eines fachlichen Austauschs mit dem Forum Hospiz Ostalb wurde die Dem formulierten Wunsch sowie der dargestellten fachlichen Notwendigkeit zur Weiterentwicklung und besseren Abstimmung der bestehenden Versorgungsstrukturen wurde entsprochen. In der Folge wurde durch das Forum Hospiz Ostalb in Kooperation mit dem Ostalbkreis im Jahr 2023 ein entsprechender Förderantrag für das Jahr 2024 gestellt. Im Jahr 2024 wurde daraufhin das Hospiz- und Palliativnetzwerk Ostalbkreis gegründet und die Netzwerkkoordination beim Malteser Hilfsdienst e.V. mit einem Stellenumfang von 25 % eingerichtet.
Das Hospiz- und Palliativnetzwerk Ostalbkreis schafft einen erheblichen Mehrwert für die regionale Versorgungslandschaft:
Damit leistet das Netzwerk einen wesentlichen Beitrag zur Sicherstellung einer würdevollen Versorgung am Lebensende im Ostalbkreis.
Bisherige und geplante Maßnahmen Die Netzwerkkoordinatorin plant seit der Gründung des Netzwerks zwei Treffen im Jahr, um die Zusammenarbeit der Netzwerkpartner zu stärken und Schnittstellenproblematiken abzubauen.
Bisher wurden folgende Projekte durch die Netzwerkkoordination umgesetzt:
Aktuelle Projekte, die im Jahr 2026 noch umgesetzt werden:
Für das Jahr 2027 wurden folgende Projekte und Ziele definiert, die von der Netzwerkkoordinatorin umgesetzt werden:
Netzwerkkoordination Ostalbkreis Zur weiteren Stärkung der Hospiz- und Palliativversorgung im Ostalbkreis soll die Koordinierungsstelle beim Malteser Hilfsdienst e.V. mit einem Stellenumfang von 25 % fortgeführt werden. Der Stellenumfang entspricht der maximalen Fördersumme von insgesamt 30.000 Euro jährlich (jeweils 15.000 Euro durch Krankenkassen und Ostalbkreis). Die Antragsfrist endet am 30.09.2026.
Finanzierung und Folgekosten
Anlagen
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Sichtvermerke
gez. Weber, Stabsstelle V/01 gez. Urtel, Dezernat V gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat |
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