Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Der Kreistag beauftragt und ermächtigt den Vertreter des Ostalbkreises in der ordentlichen Generalversammlung der KI-Allianz Baden-Württemberg eG
-641.756,59 € festzustellen und der Verrechnung des Jahresfehlbetrages 2025 mit der Kapitalrücklage zuzustimmen.
Sachverhalt/Begründung
Die KI-Allianz Baden-Württemberg eG wurde am 10.10.2023 gegründet. Zweck der Genossenschaft ist die wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder, insbesondere durch Koordination, Entwicklung, Unterstützung und Vermarkung der KI-Allianz BW. Sie dient als Innovations- und Wertschöpfungszentrum für KI-basierte Produkte und Dienstleistungen, das mehrere Standorte unter einem gemeinsamen Konzept vereint. Zudem schafft sie eine Infrastruktur für Künstliche Intelligenz, die zur Umsetzung der KI-Strategie Baden-Württembergs beiträgt und langfristig als zentraler Ansprechpartner für KI im Land fungiert.
Am Geschäftsguthaben in Höhe von 480.000 € ist der Ostalbkreis mit einem Anteil in Höhe von 25.000 € (5,21 %) beteiligt.
Nach § 48 LKrO in Verbindung mit § 104 Abs. 1 GemO kann der Landkreis seinen Vertretern für Beschlussfassungen in der Gesellschafterversammlung Weisungen erteilen. Dieses Weisungsrecht an die Vertreter des Landkreises in der Gesellschafterversammlung eines Unternehmens des privaten Rechts an dem der Ostalbkreis, wie im Falle der KI-Allianz Baden-Württemberg eG, mit 5,56 % beteiligt ist, obliegt nach § 5 Absatz 3 der Hauptsatzung des Ostalbkreises in Verbindung mit § 19 und 34 LKrO dem Kreistag.
Zu 1.) Feststellung des Jahresabschlusses 2025 und Verrechnung des Jahresfehlbetrages 2025 mit der Kapitalrücklage
Gemäß § 16 Abs. 2 g) der Satzung für die KI-Allianz Baden-Württemberg eG hat der Vorstand einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss 2025 wurde von der Steuerberatung GmbH Dr. Wolfgang Merkle, Ulm geprüft.
Der Jahresabschluss der KI-Allianz Baden-Württemberg eG zum 31.12.2025 weist eine Bilanzsumme der Gesellschaft in Höhe von 1.019.219,26 € sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung einen Jahresfehlbetrag in Höhe von - 641.756,59 € aus.
Zur Grundfinanzierung der Geschäftsstelle der Genossenschaft wurde vereinbart, dass die Gesellschafter einen jährlichen Beitrag leisten. Diese Grundfinanzierung wurde auf die Jahre 2022-2026 begrenzt. Der jährlich anteilige Beitrag des Ostalbkreises beträgt netto 83.334,00 €. Diese jährlichen Einnahmen der Genossenschafter sind in der Bilanz als Kapitalrücklage dargestellt. Mit dieser Kapitalrücklage können entstehende Jahresfehlbeträge ausgeglichen werden.
Nach § 30 h) der Satzung für die KI-Allianz Baden-Württemberg eG ist die Generalversammlung für die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Jahresergebnisses zuständig.
Der Generalversammlung wird empfohlen, den Jahresabschluss 2025 festzustellen und den Jahresfehlbetrag 2025 mit der Kapitalrücklage zu verrechnen.
Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird um Zustimmung gebeten. Zu 2.) Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
Nach § 30 i) der Satzung für die KI-Allianz Baden-Württemberg eG ist die Generalversammlung für die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrats zuständig. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird gebeten, die Entlastung des Vorstandes und Aufsichtsrats zu befürworten.
Finanzierung und Folgekosten
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Anlagen
Anlage 1: Bilanz 2025 Anlage 2: Gewinn- und Verlustrechnung 2025
Sichtvermerke
gez. Bernhard, Geschäftsbereich gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat
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