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Vorlage - 065/2026  

 
 
Betreff: Beschlussfassungen und Weisungen an den Landkreisvertreter zur Generalversammlung der KI-Allianz Baden-Württemberg eG
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Controlling und Beteiligungsmanagement   
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
05.05.2026 
Sitzung des Kreistags      
Anlagen:
Anlage 1_Bilanz 2025
Anlage 2_Gewinn- und Verlustrechnung 2025

Antrag der Verwaltung

 

Der Kreistag beauftragt und ermächtigt den Vertreter des Ostalbkreises in der ordentlichen Generalversammlung der KI-Allianz Baden-Württemberg eG

 

  1. den Jahresabschluss zum 31.12.2025 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von

 -641.756,59 € festzustellen und der Verrechnung des Jahresfehlbetrages 2025 mit der Kapitalrücklage zuzustimmen.

 

  1. den Vorstand und den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2025 zu entlasten.

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Die KI-Allianz Baden-Württemberg eG wurde am 10.10.2023 gegründet. Zweck der Genossenschaft ist die wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder, insbesondere durch Koordination, Entwicklung, Unterstützung und Vermarkung der KI-Allianz BW. Sie dient als Innovations- und Wertschöpfungszentrum für KI-basierte Produkte und Dienstleistungen, das mehrere Standorte unter einem gemeinsamen Konzept vereint. Zudem schafft sie eine Infrastruktur für Künstliche Intelligenz, die zur Umsetzung der KI-Strategie Baden-Württembergs beiträgt und langfristig als zentraler Ansprechpartner für KI im Land fungiert.

 

Am Geschäftsguthaben in Höhe von 480.000 € ist der Ostalbkreis mit einem Anteil in Höhe von 25.000 € (5,21 %) beteiligt.

 

Nach § 48 LKrO in Verbindung mit § 104 Abs. 1 GemO kann der Landkreis seinen Vertretern für Beschlussfassungen in der Gesellschafterversammlung Weisungen erteilen. Dieses Weisungsrecht an die Vertreter des Landkreises in der Gesellschafterversammlung eines Unternehmens des privaten Rechts an dem der Ostalbkreis, wie im Falle der KI-Allianz Baden-Württemberg eG, mit 5,56 % beteiligt ist, obliegt nach § 5 Absatz 3 der Hauptsatzung des Ostalbkreises in Verbindung mit § 19 und 34 LKrO dem Kreistag.

 

 

Zu 1.) Feststellung des Jahresabschlusses 2025 und Verrechnung des Jahresfehlbetrages 2025 mit der Kapitalrücklage

 

Gemäß § 16 Abs. 2 g) der Satzung für die KI-Allianz Baden-Württemberg eG hat der Vorstand einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss 2025 wurde von der Steuerberatung GmbH Dr. Wolfgang Merkle, Ulm geprüft.

 

Der Jahresabschluss der KI-Allianz Baden-Württemberg eG zum 31.12.2025 weist eine Bilanzsumme der Gesellschaft in Höhe von 1.019.219,26 € sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung einen Jahresfehlbetrag in Höhe von - 641.756,59 € aus.

 

Zur Grundfinanzierung der Geschäftsstelle der Genossenschaft wurde vereinbart, dass die Gesellschafter einen jährlichen Beitrag leisten. Diese Grundfinanzierung wurde auf die Jahre 2022-2026 begrenzt. Der jährlich anteilige Beitrag des Ostalbkreises beträgt netto 83.334,00 €. Diese jährlichen Einnahmen der Genossenschafter sind in der Bilanz als Kapitalrücklage dargestellt. Mit dieser Kapitalrücklage können entstehende Jahresfehlbeträge ausgeglichen werden.

 

Nach § 30 h) der Satzung für die KI-Allianz Baden-Württemberg eG ist die Generalversammlung für die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Jahresergebnisses zuständig.

 

Der Generalversammlung wird empfohlen, den Jahresabschluss 2025 festzustellen und den Jahresfehlbetrag 2025 mit der Kapitalrücklage zu verrechnen.

 

Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird um Zustimmung gebeten.

Zu 2.)   Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025

 

Nach § 30 i) der Satzung für die KI-Allianz Baden-Württemberg eG ist die Generalversammlung für die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrats zuständig. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird gebeten, die Entlastung des Vorstandes und Aufsichtsrats zu befürworten.

 

 

 


Finanzierung und Folgekosten

 

-

 

 


Anlagen

 

Anlage 1: Bilanz 2025

Anlage 2: Gewinn- und Verlustrechnung 2025

 

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Bernhard, Geschäftsbereich

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1_Bilanz 2025 (243 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2_Gewinn- und Verlustrechnung 2025 (236 KB)