Bürgerinformationssystem

Vorlage - 063/2026  

 
 
Betreff: Radwege an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Verkehrsinfrastruktur   
Beratungsfolge:
Kreistag Kenntnisnahme
05.05.2026 
Sitzung des Kreistags      

Antrag der Verwaltung

 

-- Kenntnisnahme --

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Der Geschäftsbereich Verkehrsinfrastruktur berichtet über den Sachstand der Geh- und Radwegprojekte im Ostalbkreis.

 

Grundlagen Förderung:

Die Geh- und Radwegprojekte werden im Rahmen des LGVFG RuF (Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur) gefördert. Bedingung ist eine richtlinienkonforme Planung und Ausführung des Bauvorhabens. Der Fördersatz liegt hier bei 50 % der zuwendungsfähigen Kosten bzw. 75 % bei dem Nachweis zu einem besonders positiven Beitrag zum Klimaschutz. Der erhöhte Fördersatz kann erst mit der Antragsstellung auf Zuwendung geprüft und gewährt werden. Zuständig als Förderbehörde ist das Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 45. Die Planungskosten der Projekte werden mit dem pauschalen Prozentsatz von 20 % der zuwendungsfähigen Kosten gefördert (zuwendungsfähige Kosten = Bau- und Grunderwerbskosten).

Der Topf der Bundesförderung „Stadt und Land“ (S+L) ist mittlerweile überzeichnet. Bei neu angemeldeten Maßnahmen bzw. bei Maßnahmen, die aktuell einen positiven Förderbescheid bekommen, ist bereits keine Bundesförderung mehr enthalten. Somit reduziert sich die Förderquote von 90 % auf 50 % (LGVFG), was die Finanzierbarkeit erschwert.

 

Grundlagen Planung:

Für die Realisierung von Rad- und Gehwegeprojekten ist der Grunderwerb von erheblicher Bedeutung. Der Geschäftsbereich Verkehrsinfrastruktur ist hier auf freiwilligen Grunderwerb angewiesen.

Zugleich müssen die Planungen, um förderfähig zu sein, planerischen Grundlagen entsprechen. Außerorts verlaufende Geh- und Radwege finden in der Regel im Zweirichtungsverkehr statt und sind durch einen Sicherheitstrennstreifen von mindestens 1,75 m, im Regelfall 2,50 m, von der Fahrbahn abgegrenzt. Beim Übergang in den innerörtlichen Bereich erfolgt typischerweise eine Auflösung des Zweirichtungsradwegs mittels einer Querungshilfe, da der Radverkehr separat in der jeweiligen Fahrtrichtung geführt wird. Die Einrichtung einer Querungshilfe erfordert die Verziehung einer oder beider Fahrstreifen. Wenn in topografisch bewegtem Gelände trassiert wird, müssen außerdem Böschungen oder Dämme eingeplant werden, um das Gelände anzugleichen.

 

 

Projekte in der Planung:

 

K 3206 RGW Harthausen Zipplingen

Die Gemeinde Unterschneidheim beabsichtigt den Neubau des Geh- und Radwegs (Lückenschluss) von Harthausen nach Zipplingen mit einer Länge von ca. 750 m. Zwischen den beiden Ortschaften besteht bereits eine Radwegeverbindung mit einer Unterbrechung im Bereich der gegenständlichen Planung. Alle westlich angrenzenden Flächen werden landwirtschaftlich genutzt, daher wird der Weg als Wirtschaftsweg ausgebildet. Der geplante Querschnitt besteht aus dem 3,0 m breiten Geh- und Radweg in Asphaltbauweise und beidseitigem Bankett mit je 0,5 m. Die Gesamtbreite des geplanten Weges beträgt somit 4,0 m.


Die Bauausführung wurde mittels Vereinbarung zwischen der Gemeinde und dem Landkreis als Straßenbaulastträger der Kreisstraße getroffen. Die Baukosten belaufen sich auf ca. 0,5 Mio. €, das Projekt wird noch mit 90 % gefördert. Der Kostenanteil des Ostalbkreises beläuft sich auf ca. 0,1 Mio. €. Die Bauausführung ist für Frühjahr/Sommer 2026 geplant.

 

K 3236 RGW Hüttlingen Sulzdorf

Entlang der K 3236 zwischen Hüttlingen und Sulzdorf existiert kein straßenbegleitender Radweg. Der vorhandene Gehweg ist für den Radverkehr zu schmal, dieser wird aktuell auf der Fahrbahn geführt. Daher ist in den Radverkehrskonzepten des Ostalbkreises und der Gemeinde Hüttlingen der Neubau eines straßenbegleitenden Geh- und Radwegs mit 1,2 km Länge vorgesehen. Der bestehende Gehweg soll zu einem richtlinienkonformen Geh- und Radweg mit 2,50 m Breite ausgebaut und mit einem Sicherheitstrennstreifen von der Fahrbahn abgegrenzt werden. Am Ortseingang von Sulzdorf ist zusätzlich eine Querungshilfe geplant.

Die Entwurfsplanung ist abgeschlossen, derzeit sind die Grunderwerbsverhandlungen durch die Gemeinde Hüttlingen im Gang.

Die Baukosten belaufen sich auf ca. 1,3 Mio. €. Das Projekt wird ebenfalls mit 90 % gefördert. Der Kostenanteil des Ostalbkreises beläuft sich auf ca. 0,3 Mio. €.

 

K 3301 RGW Neresheim Kösingen

Zwischen den Ortschaften Neresheim und Kösingen wird der Radverkehr aktuell auf der Fahrbahn geführt. Das Radverkehrskonzept des Ostalbkreises sieht einen Neubau eines straßenbegleitenden Geh- und Radwegs mit 3,5 km Länge vor.  Das Projekt ist aufgrund der maßgebenden Grunderwerbsabhängigkeiten in zwei Planungsabschnitte unterteilt. Der erste und derzeit betrachtete Abschnitt beginnt in Neresheim (Am Sauren Stich) und endet an der Kreuzung zur K 3302. Aufgrund der topografischen Verhältnisse und zur Minimierung des erforderlichen Grunderwerbs ist derzeit die Ausführung mit zwei Stützmauern (300 m und 500 m) und abschnittsweise reduziertem Sicherheitstrennstreifen vorgesehen. Am Ortsausgang Neresheim und zur Überquerung der K 3302 ist jeweils eine Querungshilfe geplant.

Derzeit wird die Entwurfsplanung aufgestellt. Da vor allem Flächen eines Grundstücks-eigentümers benötigt werden, werden hier vorgezogene Grunderwerbsgespräche geführt.

Die Baukosten belaufen sich nach aktuellem Stand auf ca. 3,3 Mio. €. Der voraussichtliche Kostenanteil des Ostalbkreises beläuft sich unter Annahme des erhöhten Fördersatzes auf ca. 0,9 Mio. €.

 

K 3316 RGW Dorfen Härtsfeldhausen

Im Bereich der K 3316 ist eine sichere Radwegführung von Härtsfeldhausen bis zur L 1070 / L 1080 vorgesehen. Das Radverkehrskonzept des Ostalbkreis beinhaltet u. a. für die Strecke einen 1,7 km langen Geh- und Radweg als Neubaumaßnahme. Der erste Abschnitt ist ca. 1,0 km lang und der Rad- und Gehweg wird auf der Trasse eines bestehenden Wirtschaftswegs geplant. Daher sieht der Querschnitt eine 3,0 m breite Fahrbahn und je 0,5 m Bankett vor.

Der zweite Abschnitt verläuft straßenbegleitend und ohne landwirtschaftlichen Verkehr auf einer Länge von ca. 0,7 km. Der 2,50 m breite Rad- und Gehweg wird mit einem 1,75 m breiten Sicherheitstrennstreifen abgesetzt geführt.

Die Baukosten belaufen sich auf ca. 0,5 Mio. €. Die Programmanmeldung ist erfolgt. Voraussichtlicher Kostenanteil des Ostalbkreises beläuft sich unter Annahme des erhöhten Fördersatz von 990 % auf ca. 0,1 Mio. €.

K 3320 RGW Hüttlingen Rainau/Buch

Entlang der Kreisstraße 3320 zwischen Hüttlingen und Rainau-Buch ist der Ausbau eines straßenbegleitenden Geh- und Radweges mit Anschluss an die Planung der BÜB Goldshöfe geplant. Durch die Abhängigkeiten mit der BÜB Goldshöfe sind zwei Bauabschnitte vorgesehen: 1. BA Hüttlingen – Goldshöfe und 2. BA Goldshöfe – Rainau/Buch.

Der 1. BA beginnt im Bärenhaldenweg in Hüttlingen. Westlich des Bärenhaldenweges verläuft bereits ein Fuß- und Radweg, an diesen wird mit der Planung des neuen abgesetzten 2,50 m breiten Geh- und Radweges angeschlossen. Zwischen den beiden Einmündungen der Gottlieb-Daimler-Straße wird der Geh- und Radweg direkt an die Fahrbahn mit einer Breite von 3,25 m angebaut. Anschließend wird der Geh- und Radweg als abgesetzter, straßenbegleitender Geh- und Radweg entlang der K 3320 geführt (Breite 2,50 m, Sicherheitstrennstreifen 1,75 m).

Der Bau des ersten Abschnitts erfolgt in 2026.

Der 2. BA beginnt mit dem Anschluss an die Planung der BÜB Goldshöfe, etwa 30 m östlich der bestehenden Kreuzung K 3335. Aufgrund des angrenzenden Bahngrundstücks muss der Geh- und Radweg auf einer Länge von ca. 230 m direkt an die Fahrbahn mit 3,25 m angebaut werden. Im Anschluss wird der Geh- und Radweg wieder als 2,50 m abgesetzter Geh- und Radweg mit 1,75 m Sicherheitstrennstreifen fortgeführt.

Für den 2. BA sind derzeit die erfolgsversprechenden Grunderwerbsverhandlungen im Gang. Die Bauausführung ist für 2027/2028 im Zuge der BÜB Goldshöfe vorgesehen.

Die Baukosten belaufen sich auf ca. 3,5 Mio. €, das Projekt wird mit 90 % Förderquote gefördert. Der Kostenanteil des Ostalbkreises beläuft sich auf knapp 0,5 Mio. €.

 

Weitere RGW-Projekte in Kurzfassung

 

„Remstalachse“ AA-GD

Planungen mehrerer Kommunen, Machbarkeitsstudie von GB 73

K 3267 RGW Burgholz Abzw. Zimmern

Teil der „Remstalachse“, geänderte Trassenführung

K 3315 RGW von K 3316 Röhrbachsiedlung

Projektevaluierung ausstehend

 

K 3211 RGW Eck am Berg Tannhausen

Planungsbeginn ausstehend

 

K 3316 RGW von L 1070 Dorfen

Planungsbeginn ausstehend

 

K 3323 RGW Hummelsweiler Rosenberg

Bau seit 2026, Planung/Bau durch Gemeinde Rosenberg

K 3211 RGW Eck am Berg Abzw. Strambach

Abbruch der Planungen 2025, Finanzierung seitens Gemeinde nicht gesichert.

K 3258 RGW Täferrot Leinzell

2025 fertiggestellt

 

K 3203 RGW Lindorf Zöbingen Lückenschluss

2025 fertiggestellt

 

K 3313 RGW Lorch Weitmars

2024 fertiggestellt, Planung/Bau durch Stadt Lorch

K 3259 RGW Holzhausen Schechingen

2024 fertiggestellt, Planung/Bau durch Gemeinde Schechingen

K 3234 RGW Hohenberg Zumholz

2024 fertiggestellt, Planung/Bau durch Gemeinde Rosenberg

K 3276 RGW Waldstetten Schwäbisch Gmünd

2024 fertiggestellt, Planung GB22/Bau durch Gemeinde Waldstetten

K 3284 RGW AA-Rauental L 1080

2024 fertiggestellt, Planung/Bau durch Stadt Aalen

K 3316 RGW Utzmemmingen Ringlesmühle

Abbruch der Planungen 2024, Grunderwerb gescheitert

K 3281 RGW Heubach Lautern

Abbruch der Planungen 2023/2024, Grunderwerb gescheitert

 

Das Radwegeausbauprogramm wird dieses Jahr im Zuge des Mittelfristigen Ausbauprogramms 20262030 fortgeschrieben.

 

 

Der Geschäftsbereich Nachhaltige Mobilität berichtet nachfolgend über die Umsetzung des Radverkehrskonzepts für den Ostalbkreis und laufende Radverkehrsmaßnahmen.

 

Umsetzung des Radverkehrskonzepts für den Ostalbkreis

Das im September 2024 beschlossene Konzept dient als strategischer Fahrplan zur Weiterentwicklung der Radinfrastruktur für die nächsten Jahre und ist Voraussetzung für die Beantragung von Fördermitteln. Ziel eines Radverkehrskonzepts auf Kreisebene ist die Verbindung aller Städte und Gemeinden sowie die Anbindung wichtiger Arbeitsplatzstandorte, Einrichtungen des ÖPNV und weiterführender Schulen. Das Konzept zeigt Mängel bzw. Optimierungsmöglichkeiten am bestehenden Radwegenetz auf und empfiehlt baulastträgerübergreifende Maßnahmen. Der Umsetzungshorizont des Konzepts erstreckt sich auf etwa 10 Jahre, wobei aufgrund der Vielzahl an vorgeschlagenen Maßnahmen und angesichts begrenzter planerischer und finanzieller Ressourcen, insbesondere im Bereich der baulichen Maßnahmen, eine vollumfängliche Umsetzung in diesem Zeitrahmen nicht zu erwarten ist. Außerdem hat das Radverkehrskonzept nur eine mittelbare Wirkung, indem die vorgeschlagenen baulichen Maßnahmen zunächst durch die verschiedenen Baulastträger in die entsprechenden Ausbauprogramme aufgenommen (bspw. Radwegeausbauprogramm des Landkreises, Bauprogramm des Landes für Radwege an Landes- und Bundesstraßen oder Planungen der Kommunen für kommunale Radwege) sowie anschließend ausgeplant und umgesetzt werden müssen. Auch die im Konzept empfohlenen straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen bedürfen immer einer Bewertung und ggf. einzelfallbezogenen Anordnung durch die zuständigen Verkehrsbehörden. Erste Maßnahmen aus dem Radverkehrskonzept, etwa im Bereich sicherheitsrelevanter Mängel, straßenverkehrsrechtlicher Maßnahmen oder zur Schließung von Netzlücken sind bereits abgeschlossen bzw. in der Umsetzung.


Abbildung 1: Radverkehrskonzept des Ostalbkreises; https://rv-k.de/Ostalbkreis/Radverkehrskonzept/Ergebnisse/WebGIS.html

 

Wegweisende Beschilderung

Im Zuge der Umsetzung des Radverkehrskonzepts wird das Wegweisungsnetz des Ostalbkreises aktuell nach den landesweiten Standards für die wegweisende Radverkehrsbeschilderung ertüchtigt. Dazu werden Mängel an der bestehenden Wegweisung behoben (bspw. fehlende, verschmutzte oder verdrehte Wegweiser) und neue Netzabschnitte beschildert. Ziel ist eine durchgängige und einheitliche Orientierung für den Alltags- und Pendlerverkehr im gesamten Kreisgebiet. Im Zuge der Modernisierung der wegweisenden Beschilderung werden auch die auf dem Kreisnetz verlaufenden touristischen Routen gewartet. Die neue kreisweite Ostalb-Runde wird aus Effizienzgründen ebenfalls im Zuge der Wartungsarbeiten am Kreisnetz umgesetzt. Die Arbeiten werden aus Landesmitteln nach dem LGVFG gefördert und im Sommerhalbjahr 2026 durchgeführt.

 

Fahrradrastplätze zur Landesgartenschau 2026

Neben gut ausgebauten und beschilderten Radwegen sind Fahrradrastplätze ein wichtiger Baustein einer attraktiven Radverkehrsinfrastruktur. Sie erfüllen strategische Funktionen für die Sicherheit, den Komfort und die regionale Wirtschaft. Um möglichst viele Menschen aus dem Raum Ellwangen für die Fahrradnutzung im Hinblick auf die Landesgartenschau zu gewinnen und das wachsende Segment des Radtourismus weiter zu stärken, wurden rund um Ellwangen acht Rastplätze an strategischen Standorten errichtet. Die Rastplätze verfügen über verschiedene Service- und Notfall-Einrichtungen und befinden sich an bedeutsamen oder besonders aufkommensstarken Radverkehrsachsen (z. B. an den Landesradfernwegen, am Kreisnetz oder auf regionalen Radrunden). Mit ihren Info-Tafeln, die in Abstimmung mit der Stadtverwaltung Ellwangen und dem Tourismus Ostalb entwickelt wurden, dienen sie gleichzeitig als Schaufenster der Region. Für das Projekt werden Landesfördermittel nach dem Tourismusinfrastrukturprogramm in Anspruch genommen.


Radwegemaßnahmen des Landes Baden-Württemberg

Das Land Baden-Württemberg hat sich das Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2040 über 2.000 Kilometer an neuen Radwegen entlang von Landes- und Bundesstraßen zu realisieren. Die Umsetzung erfolgt gemäß des im Jahr 2023 aufgestellten Bedarfsplans. So sollen bis 2030 die Radwege mit der höchsten Priorität (Vordinglicher Bedarf) umgesetzt werden. Ab 2030 folgen dann weitere Radwege, bei denen der Bedarfsplan eher eine mittlere oder geringere Priorität sieht (Weiterer Bedarf mit Planungsrecht & Weiterer Bedarf). In diesem Zuge setzt das Regierungspräsidium Stuttgart als Baulastträger für Radwege entlang von Landes- und Bundesstraßen auch im Ostalbkreis zahlreiche Radverkehrsmaßnahmen um. So kann unter anderem im Frühjahr 2026 ein wichtiger Lückenschluss im Radwegenetz entlang der B 298 zwischen Mutlangen und der Amandusmühle erfolgen. Folgende Radverkehrsvorhaben entlang von Landes- und Bundesstraßen setzt das Land gemäß Bericht des Verkehrsministerium Baden-Württemberg vom April 2026 in den Jahren 2025 und 2026 um:
 

Str. Nr.

Maßnahmenbezeichnung

Länge

(km)

Status

L 1080

Radweg im Zuge von Fahrbahndeckenerneuerung OD Abtsgmünd

0,8

Fertiggestellt in 2025

L 2221

Radweg Tannhausen Unterschneidheim

0,9

Fertiggestellt in 2025

B 29

Radwegquerung in Aufhausen

0,1

Fertiggestellt in 2025

B 290

Radweg im Zuge Fahrbahndeckenerneuerung und Radweg OD Ellwangen, 2. und 3. Bauabschnitt

1,7

Fertiggestellt in 2025

B 298

Rad- und Gehweg Mutlangen Amandusmühle

1,5

Laufende Maßnahme

L 1076

Radweg Pfahlheim Bergheim

10,3

Geplanter Baubeginn ab 2026

B 297

Radweg Lorch Unterkirneck

0,2

Geplanter Baubeginn ab 2026

 

Machbarkeitsstudie Remstalradweg

Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung entschied in seiner Sitzung am 02.12.2022 (Vorlage 209/2022) die Aufwertung der Hauptradverkehrsachsen nicht im Standard von Radschnellwegen, sondern im Sinne möglichst direkter und attraktiver Radwegeverbindungen („schnelle Radwegeverbindung“) voranzutreiben. Für die Remstalachse wurde insbesondere vor dem Hintergrund der laufenden Planungen zum Ausbau der B 29 eine eigene übergreifende Machbarkeitsstudie durch die Landkreisverwaltung und das Regierungspräsidium Stuttgart beauftragt. Im Bestand ist die Remstaltrasse zwar durchgängig gut befahrbar, weist aber gewisse Defizite hinsichtlich Ausbaustandard, Direktheit und Attraktivität auf. Eine weitere Herausforderung bei der angestrebten Aufwertung der Achse stellen die häufig wechselnden Führungsformen
(z. B. Mischverkehr, landwirtschaftlicher Weg, Geh-/Radweg) und Zuständigkeiten dar. Für eine achsenbezogene Betrachtung wurde durch das beauftragte Planungsbüro zunächst die radverkehrsrelevante Bestandsinfrastruktur im Remstal erfasst und anhand objektiver Kriterien wie Verkehrssicherheit, Oberflächenbeschaffenheit, Querschnitt, Topografie etc. bewertet. Auf Basis dieser Bestandsanalyse wurde eine Trassenvariante inkl. Alternativtrasse entwickelt, die den Anforderungen einer „schnellen Radwegeverbindung“ – also einer möglichst direkten, sicheren und hochwertigen Alltagsverbindung durch das Remstal –

entspricht. Dabei wurden im Rahmen der Untersuchung auch verschiedene Ausbau-, Neubau- und Markierungsmaßnahmen am Bestand vorgeschlagen, um die Trasse im geforderten Ausbaustandard herzustellen. Die Machbarkeitsstudie wurde in der Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung am 20.04.2026 vorgestellt (Vorlage 050/2026). Auf Basis der ermittelten Trassen werden nun die weiteren Planungsschritte in enger Abstimmung mit den zuständigen Straßenbaulastträgern eingeleitet, um die Radwegeführung entlang der Rems sukzessive zu optimieren. Für die Aufwertung der Remstalachse im Sinne einer „schnellen Radwegeverbindung“ bedarf es einer Vielzahl an Einzelmaßnahmen, die durch die jeweils zuständigen Baulastträger ggf. unter Inanspruchnahme von Fördermöglichkeiten vorangetrieben werden müssten. Daher sind die entwickelte Vorzugs- und Alternativtrasse nicht verbindlich, sondern dienen in erster Linie als Orientierung für die anstehenden Abstimmungen. Ein weiterer Fokus wird bei der weitergehenden Planung auf vergleichsweise kleinen und schnell umsetzbaren Maßnahmen etwa im Bereich der Markierung oder Optimierung von Knotenpunkten und Übergangsstellen liegen. Dabei fließen die Empfehlungen der Studie auch in die laufenden Planungen zum Ausbau der B 29 ein.

 

Fahrradstraße Jagstzell-Ellwangen

Fahrradstraßen sind eine vergleichsweise schnell umsetzbare Möglichkeit, um die Qualität, Verkehrssicherheit und Attraktivität des Radverkehrs zu erhöhen. Sie sind ein etabliertes Instrument, um den Radverkehr zu bündeln und sicherere, komfortablere Verbindungen zu schaffen – meist auf Bestandswegen und daher ohne Infrastrukturausbau und zusätzliche Flächenversiegelung. Durch das Zusatzschild „Anlieger frei“ bleibt der motorisierte Verkehr weiterhin für den Anliegerverkehr zugelassen. Zudem gilt Tempo 30 und der Radverkehr darf nicht gefährdet werden. Die Stadt Ellwangen, die Gemeinde Jagstzell und der Ostalbkreis wollen mit der Einrichtung der Fahrradstraße den Radverkehr auf der Verbindung Jagstzell-Ellwangen weiter stärken und das Sicherheitsgefühl für Alltags- und Freizeitradler gerade auch im Hinblick auf die Landesgartenschau 2026 steigern. Dabei werden die Belange von Familien, Senioren und Kinder an eine sichere Radwegeführung explizit berücksichtigt. Zudem zielt die Maßnahme zwischen Schweighausen und Kalkhöfe darauf ab, den überörtlichen Kfz-Verkehr auf die parallelen und gut ausgebauten Straßen (insb. B 290) zu verlagern und dadurch die Anwohner von Lärm und Verkehr zu entlasten. Die Fahrradstraße entlang des touristisch bedeutsamen Kocher-Jagst-Radwegs wurde in Abstimmung mit allen Projektbeteiligten und entsprechend der Beschlüsse in den Gemeinderäten von Ellwangen und Jagstzell zunächst als Verkehrsversuch von April 2026 bis Oktober 2027 angeordnet. Die Maßnahme wird aus Mitteln der beteiligten Kommunen, des Landes Baden-Württemberg und des Landkreises finanziert. Auf Basis einer Evaluation des Verkehrsversuchs wird anschließend über eine dauerhafte Einrichtung entschieden.

 

 

 


Finanzierung und Folgekosten

 

-


Anlagen

 

-

 

Sichtvermerke

 

gez. Schneider, Geschäftsbereich Verkehrsinfrastruktur

gez. Dreher, Geschäftsbereich Nachhaltige Mobilität

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat