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Vorlage - 061/2026  

 
 
Betreff: Bericht zur Straßeninfrastruktur im Ostalbkreis
a) Bundesstraßen
b) Landesstraßen
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Verkehrsinfrastruktur   
Beratungsfolge:
Kreistag Kenntnisnahme
05.05.2026 
Sitzung des Kreistags      

Antrag der Verwaltung

 

-- Kenntnisnahme --

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Der Geschäftsbereich Verkehrsinfrastruktur berichtet über den Sachstand zu den wichtigsten Straßenverkehrsinfrastrukturmaßnahmen an Bundes- und Landesstraßen im Ostalbkreis.

 

Am Sitzungstag wird durch den Abteilungspräsidenten des Regierungspräsidiums Stuttgart Heiko Engelhard ein Sachvortrag zu den Projekten an Bundes- und Landesstraßen im Detail gegeben.

 

Im Weiteren erfolgt die Darstellung der Projekte:

 

Die Bedeutung der B 29 als wichtigste Verkehrsachse und Lebensader des Ostalbkreises wurde schon häufig im Kreistag thematisiert. Die Notwendigkeit eines verkehrssicheren und leistungsfähigen Ausbauzustandes ist unbestritten. Der damalige Bundesminister für Verkehr und Infrastruktur hat dies im Jahr 2016 mit der Aufnahme der Projekte
 

 B 29 Schwäbisch Gmünd Aalen
 B 29a Unterkochen Ebnat
 B 29n Röttingen Nördlingen
 

entlang dieser überregionalen Verkehrsverbindung in den Vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans 2030 (BVWP) anerkannt und bekräftigt.

Darüber hinaus werden weitere Maßnahmen außerhalb des BVWP geplant bzw. ihre Baudurchführung vorbereitet:
 

 B 19 Teilortsumgehung Untergröningen

 B 19 Umbau Anschlussstelle Oberkochen-Süd

 B 19 Ersatzneubau Kocherbrücke Unterkochen

 B 29 Sanierung Rombachtunnel Aalen

 B 29 Um-/ Ausbau Knotenpunkt B29 / K3325 Affalterried

 B 29 Um-/ Ausbau Knotenpunkt B29 / K3325 Hüttlingen

 B 29 Um-/ Ausbaumaßnahmen AA-Oberalfingen – AS-A7

 B 29 Lauchheim Aufhausen
 

Der Generalverkehrsplan des Landes Baden-Württemberg beinhaltet neben der bereits abgeschlossenen Ortsumfahrung Bargau die Ortsumfahrungen L 1060 bei Ellwangen sowie die OU L 1161 Heubach.


a) Bundesstraßen
 

B 29 Schwäbisch Gmünd Mögglingen

Bereits in den 1990er Jahren gab es erste Untersuchungen der verschiedenen Streckenabschnitte zwischen den Ortschaften Schwäbisch Gmünd, Hussenhofen, Böbingen und Mögglingen. In dem seit Dezember 2016 gültigen Bedarfsplan des Bundes ist die gesamte Strecke mit rund 10 km Länge zu einem Projekt zusammengefasst und als „vordringlicher Bedarf“, d. h. mit höchster Priorität, enthalten.
 

 

Die Strecke zwischen der Metropolregion Stuttgart und dem Oberzentrum Nördlingen ist überwiegend autobahnähnlich ausgebaut. Mit der Planung für den vierstreifigen Ausbau zwischen Schwäbisch Gmünd und der OU Mögglingen wird die letzte Lücke im durchgehenden autobahnähnlichen Ausbau der B 29 zwischen Waiblingen und Aalen geschlossen. Der Planungsbeginn liegt östlich des Einhorntunnels im Bereich der Anschlussstelle Schwäbisch Gmünd-Ost, das Ende des Planungsabschnitts befindet sich kurz hinter Böbingen im Übergang zur OU Mögglingen.

Die Planung für den Gesamtabschnitt begann Anfang des Jahres 2017. Federführend ist das RP Stuttgart als zuständige Straßenbaubehörde für Bundesstraßen tätig. Zum Auftakt der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung hat das RP Stuttgart am 17. September 2019 in Böbingen und am 19. September 2019 in Schwäbisch Gmünd die verschiedenen Varianten für die jeweilige Gemarkung im Rahmen von Bürgerinformationsveranstaltungen der Allgemeinheit präsentiert. Hierbei konnte die Bevölkerung Fragen stellen und über die Planung diskutieren. Im September 2021 hat das Bundesverkehrsministerium dem vierspurigen Streckenausbau und der Tunnellösung für den Bereich Böbingen zugestimmt.

Aktuell befindet sich das Projekt in der Entwurfsplanung, d. h. neben der technischen Straßenplanung inkl. Entwässerungsplanung werden naturschutzfachliche, umwelttechnische und wasserwirtschaftliche Untersuchungen durchgeführt. Es finden bereits umfangreiche geotechnische Untersuchungen statt. Neben dem geotechnischen Gutachten wird ein Bodenschutzkonzept erstellt. Zudem werden mehrere Gewässerverlegungen an der Rems geplant.


B29 Umbau AS Affalterried
 

Die Anschlussstelle im Bereich Affalterried stellt seit Jahren einen Unfallhäufungspunkt dar. An der Anschlussstelle Affalterried wurden in den Jahren 2012 bis 2021 insgesamt 41 Unfälle verzeichnet. In Richtung Stuttgart müssen die Verkehrsteilnehmer in die verkehrlich hochbelastete B 29 über zwei Konfliktpunkte links einbiegen. Einen weiteren Konfliktpunkt stellt das Linksabbiegen aus der B 29 aus Richtung Autobahn zur K 3325 dar, da dort die Gegenfahrbahn aus Richtung Stuttgart gequert werden muss. Vor allem in den Spitzenstunden kommt es dabei zu langen Wartezeiten, sodass die Verkehrsteilnehmer zu spontanen und unachtsamen Ein- und Abbiegevorgängen verleitet werden. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit sollen diese Konfliktpunkte beseitigt und der Knotenpunkt auf der B 29 kreuzungsfrei umgebaut werden. Dazu ist neben dem regelkonformen Umbau der bestehenden östlichen Rampe der Bau einer zusätzlichen Rampe auf der Westseite vorgesehen. Die Anbindung der beiden Verbindungsrampen an die K 3325 erfolgt auf jeder Seite mit einem Kreisverkehrsplatz. So können auch dort die Konfliktpunkte auf ein Minimum reduziert werden. Im Hinblick auf die naheliegende Ortsdurchfahrt Affalterried entlang der K 3325 dienen die beiden Kreisverkehrsplätze dazu, insbesondere der auf der Affalterrieder Seite, das in der Örtlichkeit als zu hoch beklagte Geschwindigkeitsniveau im Ortseingangsbereich Affalterried wirkungsvoll zu reduzieren.

Der Rad- und Gehweg in Richtung Aalen verläuft wie bisher auf der Südseite der Kreisstraße. Von der Anschlussstelle Affalterried erhält die B 29 in Fahrtrichtung Stuttgart auf eine Länge von ca. 1.140 m einen zusätzlichen Fahrstreifen, der aus der Beschleunigungsspur entwickelt wird. In Fahrtrichtung Hüttlingen ist ab der Anschlussstelle in gleicher Weise ein ca. 1.140 m langer zusätzlicher Fahrstreifen geplant. In den Bereichen mit einem zusätzlichen Fahrstreifen wird der Verkehr wegen der jetzt erstmals entstehenden Überholmöglichkeiten entflechtet, der Verkehrsfluss wird deutlich verbessert. Die Gesamtkosten der Maßnahme Anschlussstelle Affalterried betragen nach der Kostenberechnung einschließlich Grunderwerb voraussichtlich 15,8 Mio. €.


 

Bevor mit dem Planfeststellungsverfahren (Leistungsphase 4 im Zeitstrahl) begonnen werden kann, muss der RE-Entwurf im Weiteren mit dem Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg und dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) abgestimmt werden. Zur Herstellung des Baurechts wird gemäß Bundesfernstraßengesetz ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden. Nach Rechtskraft des


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Planfeststellungbeschlusses kann dann die Ausführungsplanung begonnen werden. Die Erstellung der Planfeststellungsunterlagen ist für 2026 avisiert.

 

 

B 29 Umbau AS Hüttlingen

Die Anschlussstelle Hüttlingen verknüpft die B 19 mit der B 29 höhengleich. Bezüglich des Unfallgeschehens ergibt sich ein analoges Bild zu Affalterried. Aufgrund der hohen Verkehrsbelastung auf der B 29 gestalten sich Linkseinbiege- und -abbiegevorgänge schwierig.

 



Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und den Verkehrsfluss zu verbessern, wird die

Einmündung zu einem teilplanfreien, d. h. kreuzungsfreien Knotenpunkt ausgebaut. Auf dem bestehenden Rampenanschluss zur B 29 wird dann nur noch der Verkehr von der B 19 kommend in Richtung BAB 7 in die B 29 einbiegen und der Verkehr aus Richtung Stuttgart zur B 19 abbiegen. Die beiden anderen Verkehrsbeziehungen, von der B 19 kommend in Richtung Stuttgart und von der BAB 7 kommend zur B 19, werden über eine neue Rampe westlich der B 29 zu- bzw. abfließen. Vom Kreisverkehrsplatz B 19 / K 3311 / Rampe B 29 kommend rückt die neue Verbindungsrampe nach ca. 100 m von der bestehenden Rampe in Richtung Kochertal ab und unterquert die B 29 im ersten Brückenfeld der Kochertalbücke, ehe sie über zwei Bögen in Dammlage an die B 29 anschließt. An beiden Verbindungsrampen wird der Verkehr über Ein- und Ausfädelungsspuren der B 29 zu- bzw. von ihr ausgeleitet. Die neue Verbindungsrampe hat eine Länge von rund 560 m und kann zum überwiegenden Teil außerhalb der bestehenden Verkehrsflächen „auf freiem Feld" gebaut werden. Zur Verbesserung des Verkehrsflusses wird aus der Beschleunigungsspur in Fahrtrichtung Stuttgart ein zusätzlicher Fahrsteifen an der Steigungsstrecke fortgeführt. Der dadurch hinzukommende Überholfahrstreifen hat eine Länge von ca. 1.400 m. Im Anschluss an diesen Überholfahrstreifen beginnt bereits der dreispurige Ausbauabschnitt Affalterried. Nach aktueller Kostenschätzung werden die Gesamtkosten rund 12,25 Mio. € (Stand RE-Entwurf) betragen.

 

 

 

 

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Bevor mit dem Planfeststellungsverfahren (Leistungsphase 4 im Zeitstrahl) begonnen werden kann, muss der RE-Entwurf im Weiteren mit dem Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg und dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) abgestimmt werden. Zur Herstellung des Baurechts wird gemäß Bundesfernstraßengesetz ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden. Nach Rechtskraft des Planfeststellungbeschlusses kann dann die Ausführungsplanung begonnen werden. Die Erstellung der Planfeststellungsunterlagen ist für 2026 avisiert.

B 29 Umbau Oberalfingen Westhausen

Die Verkehrsbelastung der B 29 in diesem Bereich lag bereits im Bezugsjahr 2013 mit bis 21.500 KFZ/24h deutlich oberhalb der Grenzbelastung von 20.000 KFZ/24h, bis zu der auf einer 2-spurigen Straße noch eine ausreichende Verkehrsqualität erwartet werden kann. Zugleich sind die Knotenpunkte regelmäßig überlastet. Mit dem notwendigen Ausbau der B 29 soll den aktuell sehr hohen und zukünftig noch anwachsenden Verkehrsbelastungen Rechnung getragen werden.

Die Planung beginnt an der Bahnüberführung westlich von Oberalfingen, führt über die Knotenpunkte mit der L 1029, der B 290, der Anschlussstelle BAB 7 Aalen - Westhausen hinweg bis zur Einmündung der K 3319 in Westhausen. In der Planung sind plangleiche Knotenpunkte, welche mit Lichtsignalanlagen geregelt werden, berücksichtigt. Der Ausbau erfolgt parallel der bestehenden Fahrbahn der B 29 auf der Südseite. Der dortige Wirtschafts- bzw. Rad- und Gehweg wird entsprechend weiter nach Süden verlegt.

Im Vergleich zu den Planungen AS Affalterried und Hüttlingen überschreitet die Kostenberechnung mit 33 Mio.€ die vom Bundesministerium ausgegebene Vorlagegrenze von 20 Mio. €. Dies hat zur Folge, dass neben der Genehmigung durch das Ministerium für Verkehr, das BMDV einen sog. Genehmigungsvermerk ausstellen muss. Hierfür prüft das Fernstraßenbundesamt vorgelegte Planungen im Detail.

Der RE-Entwurf für die oben beschriebene Planung konnte seitens des Ostalbkreis in 2022 fertiggestellt werden und liegt seit Januar 2023 dem RP Stuttgart vor. Nach deren Prüfung wurde die Planung anschließend mit dem Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg und den Vertretern des Bundesministeriums im Mai 2024 besprochen:

Der Ausbauschnitt östlich der BAB 7-Anschlussstelle bis zur Einmündung K 3319 in Westhausen ist nicht weiter zu verfolgen, da die verkehrliche Notwendigkeit aus Sicht des Bundesministeriums nicht gegeben ist. Um die Ausbauplanung zwischen der L 1029 bis zur BAB 7-Anschlussstelle weiterführen zu können, mussten zunächst die Knotenpunkte auf Wunsch des Bundesministeriums einzeln betrachtet werden und deren Kapazitätsmangel in den Spitzenstunden einzeln aufgezeigt werden. Mittels erweiterter Verkehrsuntersuchungen und Verkehrssimulationen wird derzeit die Abhängigkeit der Knotenpunkte untereinander nachgewiesen. Mit diesem Nachweis soll der Bedarf eines mehrspurigen Ausbaus untermauert werden und dem Bundesministerium erneut vorgelegt werden.

 

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Nach dessen Zustimmung kann das Projekt in die Genehmigungsplanung überführt werden und das Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden. Derzeit liegen die Planunterlagen dem RP Stuttgart zur Prüfung vor.

 

B 29n ttingen rdlingen

Das Bundesverkehrsministerium hat die Maßnahme 2016 in den Bundesverkehrswegeplan 2030 als „vordringlichen Bedarf eingestuft. Mit dem Vorhaben sollen 4 Ortsdurchfahrten (Aufhausen, Bopfingen, Trochtelfingen und Pflaumloch) vom überregionalen Durchgangsverkehr der B 29 entlastet werden. Deshalb ist für dieses ca. 15-16 km lange Projekt ein Linienbestimmungsverfahren notwendig.

 

 

Das Landratsamt Ostalbkreis hat hierzu am 26. Juli 2023 einen Scoping-Termin durchgeführt. Der Scoping-Termin dient der Erörterung der erforderlichen Umweltschutzmaßnahmen und der Aufstellung aller Raumwiderstände. Das Variantenbündel mit in Summe 14 Varianten wurde straßenbautechnisch und umweltfachlich untersucht und beurteilt und auf zu priorisierende Varianten abgeschichtet, welche nach Abstimmung und Zustimmung mit dem RP Stuttgart, dem BMDV und dem Fernstraßenbundesamt detaillierter untersucht werden. Die Abschichtung erfolgte auf Basis von 46 Teilkriterien, welche den drei Bereichen Verkehr, Umwelt und Wirtschaftlichkeit zuzuordnen sind. Insgesamt wurden 644 Einzelbewertungen (46 Teilkriterien mal 14 Varianten) durchgeführt.


 

Das Ergebnis der Abschichtung ergab folgende weiter zu betrachtende Varianten:

„V0 OT Pflaum S” und Untervariante „V0 OT Pflaum N“

  • Nordvariante „V Nord DS“

 

2025 wurde eine Faunistische Planungsraumanalyse als Grundlage für die folgende Umweltverträglichkeitsstudie und den dazugehörigen Kartierungen beauftragt. Die Beauftragung der Umweltverträglichkeitsstudie erfolgte noch in 2025. Seit Januar 2026 erfolgen die Kartierungen für ca. ein Jahr. Das Landratsamt Ostalbkreis wird im Zuge der UVS ab 2027 eine Anhörung für die vorgegebene Umweltverträglichkeitsprüfung durchführen. Auf dessen Basis kann eine Vorzugsvariante herausgearbeitet werden, die am Ende des Linienbestimmungsverfahrens formal durch das Fernstraßenbundesamt bestimmt wird. Daraufhin kann die Vorzugsvariante in der nächsten Leistungsphase (3) ausgearbeitet werden.

 

B 29 Ausbau Lauchheim Aufhausen („ttinger Höhe“)

Die B 29 soll zwischen Lauchheim und Aufhausen auf einer Länge von ca. 2,8 km zwischen dem Bauende der Ortsumgehung Lauchheim und der 3-streifig ausgebauten Gefällestrecke vor dem Ortseingang von Bopfingen Aufhausen (Aufhauser Steige) 3-streifig ausgebaut werden. Die Verknüpfung mit der K 3200 und der Straße zum Submissionsplatz bleibt als Kreuzung, die mit einer Lichtsignalanlage ausgestattet wird. Die B 29 erhält eine Zusatzspur bergauf von Lauchheim kommend und eine zweite Fahrspur in Verlängerung der Aufhauser Steige in Fahrtrichtung Aalen bis zur Röttinger Höhe. Die jeweils 2 Geradeausspuren im Knotenpunktsbereich werden nach dem Knoten auf eine Spur bergab zusammengeführt. Der Planfeststellungsbeschluss ist noch vor Weihnachten 2022 ergangen und mittlerweile rechtskräftig. Die Planung wurde vom Planungsreferat in Stuttgart an das Baureferat in Ellwangen übergeben, wo derzeit die Ausführungsplanung gefertigt wird. Der Bau erfolgt vsl. ab Ende 2026.

 

B 29a von der B 19 bis zur Ortsumfahrung Ebnat (Aufstiegstrecke)

Die Aufstiegsstrecke von der B 19 bis zur bereits fertiggestellten B 29a Ortsumgehung Ebnat ist Teil des Südzubringers Aalen, der als Maßnahme des vordringlichen Bedarfs im Bundesverkehrswegeplan enthalten ist.


 

Das RP Stuttgart hat in 2022 umweltfachliche Planungen in Auftrag gegeben. Im Anschluss an die faunistische Planungsraumanalyse erfolgt die faunistische Kartierung bis 2026. Mit diesen Erkenntnissen können dem Planungsbereich sog. Raumwiderstände zugeordnet werden, sodass u. a. Tabu-Zonen erkennbar sind.

Aktuell befindet sich das Projekt in der Vorplanung. Es wurden zunächst drei Hauptvarianten untersucht und technisch ausgearbeitet. Diese sind der Ausbau der Bestandstrasse der L 1084, die Trassenführung zwischen Waldrand und Ortslage von Unterkochen zwischen der B 19 und der L 1084 und die in einem Bürgerbeteiligungsprozess von der Stadt Aalen entwickelte Tunnelvariante. Daneben gibt es noch weitere, optimierte Tunnelvarianten. Die faunistischen Kartierungen sollen im Jahr 2026 durchgeführt werden. Erst danach kann eine Entscheidung über eine mögliche Vorzugsvariante getroffen werden.

 

B 19 TOU (Teil-Orts-Umfahrung) Untergröningen

Erste Überlegungen und Planungen zur Umgestaltung des Straßennetzes innerhalb Untergröningens gehen zurück bis auf das Jahr 1979. Die schlechte Bausubstanz der beiden B 19-Kocherbrücken (die bestehende südliche Brücke wird bereits durch ein „Monitoring“, d. h. verkürzte Prüfintervalle, überwacht) macht inzwischen Ersatz- bzw. Neubauten erforderlich. Zudem ist die B 19 im beplanten Bereich Teil der Schwerlaststrecke Heidenheim Heilbronn. Geplant sind zwei neue Kocherbrücken mit einer Umfahrung der Ortsmitte. Die beiden bestehenden engen Kurven am Gasthof Lamm und an der nördlichen Kocherbrücke können dabei zukünftig umfahren werden. Im Zuge der Umtrassierung müssen neben zwei neuen B 19-Kocherbrücken weitere Bauwerke hergestellt werden (Rampen, Stützbauwerke, Steinschlagschutzdämme- und Netze). Wasserrechtlich ist die Durchführung einer Retentionsausgleichsmaßnahme als Ergebnis aus dem Gutachten der Hochwasserberechnung notwendig. Die bestehende südliche Kocherbrücke beim Gröninger-Markt wird im Nachgang zum Bau der Ersatz-Brücke rückgebaut, die bestehende nördliche Kocherbrücke wird für den Fußgänger- und Radfahrverkehr erhalten.


 

Baulastträger und somit Kostenträger ist der Bund, die Planungen und der Bau werden gemäß Auftragsverwaltung der Bundesstraßen durch das RP Stuttgart wahrgenommen.

Als Vorarbeiten wurde eine Verlegung eines Regenüberlaufbecken inkl. Düker und Pumpwerk sowie Kanäle durch die Gemeinde Abtsgmünd sowie die Errichtung von Steinschlageinrichtungen in Form von Netzen und eines Damms hergestellt.

 

B29 Sanierung Rombachtunnel Aalen

Die Instandhaltung und Sanierung von Ingenieurbauwerken, inkl. Tunnelbauwerken, ist Teil der Straßenbaulast der Bundesstraße, insofern ist der Bund Kostenträger der Maßnahme, das Land plant und baut die Maßnahme in Auftragsverwaltung. Hierzu ist das RP Stuttgart bereits in der Planung, um die Sanierung des Tunnels, was auch eine Vollsperrung mit sich bringt, durchzuführen. Das Landratsamt unterstützt dabei die Sicherung und Aufrechterhaltung des Betriebs des Tunnels.

 


B 19  Ersatzneubau Kochertalbrücke

Die Kochertalbrücke ist Teil der B 19 zwischen Aalen-Unterkochen und Oberkochen. Als Magistrale zwischen Aalen und Heidenheim ist dieser Abschnitt von einer sehr hohen Verkehrsbedeutung geprägt. In Oberkochen werden u. a. die beiden Global Players Carl Zeiss und Hensoldt an die B 19 angebunden. Die Brücke stammt aus den 60er Jahren und überspannt neben dem Kocher die Kreisstraße 3292 und die Brenzbahn. Zum Bau wurden damals Spannstählen verwendet, die zur Spannungsrisskorrosion neigen, was zu einem Versagen des Tragwerks ohne Vorankündigung führen kann. Daher muss das Bauwerk zeitnah durch einen Neubau ersetzt werden.

Das Projekt befindet sich derzeit in der Variantenuntersuchung. Es wird geprüft, ob das Bauwerk in Seitenlage gebaut werden kann oder an gleicher Stelle wiedererrichtet wird. Aufgrund der Topographie des Kochertals sind die Verkehrsverbindungen beschränkt. Die parallel verlaufende Kreisstraße ist für den zusätzlichen Umleitungsverkehr der B 19 nur eingeschränkt konzipiert. Mit dem Bau in Seitenlage ist es möglich, den Verkehr mit einer täglichen Verkehrsbelastung von ca. 17.000 Fahrzeugen nach Fertigstellung von dem alten Bauwerk auf das neue Bauwerk umzulegen.

Aktuell werden umwelttechnischen Fachbelange untersucht und Kompensationsmöglichkeiten erarbeitet, um die Variantenuntersuchung abschließen zu können.

 

B 19 Anschlussstelle Oberkochen-Süd

Die Anschlussstelle Oberkochen-Süd ist nicht mehr ausreichend leistungsfähig. Durch den unzureichenden Verkehrsabfluss kommt es zu Rückstaus. Diese reichen bis mehrere hundert Meter in die B 19 hinein und führen zu Verkehrsgefährdungen. Ursächlich für die heutige Überlastung sind die allgemeine Verkehrszunahme der letzten Jahre, das Entstehen vieler neuer Arbeitsplätze in Oberkochen und das deswegen gestiegene Verkehrsaufkommen sowie die Aufsiedlung des Interkommunalen Gewerbegebietes Königsbronn/Oberkochen seit 2001. Der Knotenpunkt ist heute allein auf den KFZ-Verkehr ausgerichtet, der Radverkehr wird nur unzureichend berücksichtigt. Mit dem Ausbau sollen gesonderte, sicher zu befahrende Radwegeverbindungen geschaffen werden. So wird insbesondere die parallel zur B 19 verlaufende Radwegeverbindung Aalen - Heidenheim im Sinne einer Beschleunigung und Erhöhung der Verkehrssicherheit gestärkt. Gleichzeitig wird die Verknüpfung mit den südlichen Bereichen von Oberkochen (Richtung Zeiss-Stammwerk) verbessert.


b) Landesstraßen

 

L 1060 Ortsumfahrungen von Röhlingen und Zöbingen

Für diese Projekte konnte im Herbst 2020 die Aufnahme in die Maßnahmenliste des Generalverkehrsplans Baden-Württemberg erreicht werden. Damit wurde seitens der Landesregierung die Bauwürdigkeit bestätigt und die Grundlage für einen Planungsbeginn geschaffen.

Das Land hat aber einer Planung durch das RP Stuttgart vor dem Hintergrund einer Vielzahl konkurrierender Projekte und mit dem Hinweis, dass die Projekte der L 1060 als letzte in die Maßnahmenliste aufgenommen worden sind und deshalb nicht als erste geplant werden könnten, vorerst nicht zugestimmt. Gestattet wurde jedoch, dass die Planungen durch die Markungsgemeinden vor Ort auf eigene Kosten durchgeführt werden.

Darüber wurde eine Vereinbarung zwischen dem RP Stuttgart, der Stadt Ellwangen, der Gemeinde Unterschneidheim und dem Ostalbkreis aufgestellt. Diese regelt, dass die Planungen für die Ortsumgehung Röhlingen und für die Ortsumfahrung Zöbingen durch die Markungsgemeinden beauftragt und betrieben werden. Der Ostalbkreis fördert die Planung durch die Kommunen durch einen Kostenbeitrag von insgesamt 260.000 € und berät die Kommunen dabei in den Belangen der Planung und im Abstimmungsprozess mit der Straßenbauverwaltung im Zusammenhang mit den verwaltungsinternen Prozessen und der Einhaltung des Planungsstandards.

Die Stadt Ellwangen und die Gemeinde Unterschneidheim haben die Planungsleistung in 2023 an ein Planungsbüro übergeben. Seitdem wurden Verkehrserhebungen und erste Umweltuntersuchungen durchgeführt. Das Planungsbüro hat anhand des Verkehrsgutachtens und den erkannten Raumwiderständen mögliche Strecken- und Anschlussvarianten erarbeitet. Diese ersten Ergebnisse wurden in Bürgerinformationsveranstaltungen im März 2025 in Röhlingen und Zöbingen vorgestellt. Wird im Rahmen der Voruntersuchung für die Ortsumfahrungen eine Umweltverträglichkeitsstudie mit Kartierungen durchgeführt, welche in den folgenden Planungsschritten für eine Variantenentscheidung notwendig ist.

 

Übersichtplan der Trassenvarianten für die Ortsumfahrung Röhlingen:
 

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Übersichtplan der Trassenvarianten für die Ortsumfahrung Zöbingen:

 

Ein Bild, das Karte, Text, Atlas enthält.KI-generierte Inhalte können fehlerhaft sein.

 

 

L 1161 Nordumfahrung Heubach

Die Nordumfahrung Heubach wird dringend für eine ortsdurchfahrtsfreie Erschließung des von der Stadt Schwäbisch Gmünd geplanten Gewerbegebiets Aspen zwischen dem Gügling und Buch gebraucht. Gleichzeitig gilt die Fertigstellung der Nordumfahrung Heubach als Umleitungsstrecke als Voraussetzung, um die B 29 im Bereich Böbingen 4-streifig ausbauen zu können.

Für die Nordumfahrung Heubach gibt es eine generelle Finanzierungszusage des Landes für den Lückenschluss zwischen der L 1161 westlich von Buch und den bereits im Zuge von LGVFG-Maßnahmen fertiggestellten Abschnitten. Das RP Stuttgart stellt aktuell die Unterlagen der Entwurfsplanung nach den RE 2012 zusammen.

Nach Genehmigung durch das Verkehrsministerium ist im Rahmen der Genehmigungsplanung der Feststellungentwurf zu erstellen und das Baurecht über ein Planfeststellungsverfahren zu schaffen. Es folgen Grunderwerb, Ausführungsplanung, Vergabe und Bau.

     


Finanzierung und Folgekosten

 

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Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

gez. Schneider, Geschäftsbereich Verkehrsinfrastruktur

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat