Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Kenntnisnahme
Sachverhalt/Begründung
Der Kreistag hat am 16.12.2025 den Haushalt des Ostalbkreises für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen. Mit der Bestätigung der Gesetzmäßigkeit des Haushalts 2026 durch das Regierungspräsidium Stuttgart vom 19.03.2026 wurde die Haushaltssatzung rechtskräftig.
Der Gesamtergebnishaushalt weist zum 31.12.2026 ein geplantes ordentliches Ergebnis in Höhe von -15.078.277 € aus. Wie aus der Darstellung des aktuellen Zwischenberichts ersichtlich, weisen einzelne Prognosewerte bereits heute auf eine zu erwartende Kostensteigerung hin.
Im bisherigen Verlauf der Haushaltsbewirschaftung haben sich folgende Sachverhalte ergeben:
Personal Im Personaletat mit 113.978.615 € Brutto-Aufwendungen sind tarifliche Steigerungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in Höhe von 2,8 % ab 01.05.2026 einkalkuliert. Hinzu kommt die weiter beschlossene Anpassung der Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) auf einen einheitlichen Wert in Höhe von 85 % für alle Entgeltgruppen. Dies ergibt beim Ostalbkreis für 2026 zusätzliche Personalaufwendungen in Höhe von rund 555.000 €, die in der Prognose auf Jahresende enthalten sind.
ÖPNV/Schülerbeförderung Zum Ende des ersten Quartals liegen die Erträge und Aufwendungen im Geschäftsbereich Nachhaltige Mobilität insgesamt im Rahmen der Planansätze. Allerdings hat der Krieg im Iran die weltweite Unsicherheit verstärkt und die Energiemärkte maßgeblich beinflusst. Durch geopolitische Spannungen steigen in der Regel die Öl- und Dieselpreise, da die Märkte auf mögliche Lieferunterbrechungen reagieren. Die Busunternehmen spüren die Mehrkosten in Form von höheren Treibstoffausgaben und werden versuchen, diese über Tarifanpassungen zu refinanzieren. Die Preisentwicklung beim ÖPNV und der Schülerbeförderung wird auch weiterhin in hohem Maß von den geopolitischen Entscheidungen abhängig sein und so das Kostenrisiko für den weiteren Jahresverlauf bestimmen.
Soziales Hilfe zur Pflege Die Hilfe zur Pflege präsentiert sich aktuell im laufenden Haushaltsjahr als ein Leistungsbereich, der momentan durch eine relative Stabilität der Fallzahlen gekennzeichnet ist. Durch die aber parallel kontinuierlich steigenden Kosten für Maßnahmen der Hilfe zur Pflege ergeben sich Mehrbelastungen für die Haushalte.
Auch im Jahr 2026 ist mit Vergütungserhöhungen im Bereich der Hilfe zur Pflege zu rechnen. Je nach Umfang und Ausgestaltung dieser Anpassungen können sich hieraus unerwartete Auswirkungen auf den Kreishaushalt ergeben. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt bewegen sich die absehbaren Erhöhungen im erwarteten Rahmen, so dass aus heutiger Sicht keine außerplanmäßigen Belastungen zu befürchten sind. Gleichwohl bleibt die Entwicklung aufmerksam im Blick zu behalten. Eine besondere Herausforderung ergibt sich aus der Anwendung der höheren Vermögensfreigrenzen des SGB IX. Diese veränderten Rahmenbedingungen für die Leistungsgewährung führen dazu, dass in vielen Fällen weder ein Vermögenseinsatz noch eine Beteiligung über das Einkommen der leistungsberechtigten Personen möglich ist – ein Umstand, der bei klassischen stationären Fällen der Hilfe zur Pflege üblicherweise anders gelagert wäre. Im Ergebnis müssen die Pflegekosten in den betroffenen Fällen nahezu vollständig von der öffentlichen Hand getragen werden, was eine nicht unerhebliche zusätzliche Belastung des Kreishaushalts darstellt.
Eingliederungshilfe Die Eingliederungshilfe nach dem SGB IX befindet sich in einer Phase der Konsolidierung, in der die großen Umstellungsprozesse der vergangenen Jahre ihren Abschluss finden und der Blick sich zunehmend auf die Feinsteuerung und Optimierung der Leistungsgewährung richtet. Gleichwohl verbleiben eine Reihe von Sachverhalten, die das Haushaltsjahr 2026 mit Unwägbarkeiten versehen.
Im Haushaltsjahr 2026 stehen Fortschreibungen der Vergütungssätze an. Je nach Ausgang der Verhandlungen können hieraus Kostensteigerungen resultieren, die in der bisherigen Planung noch nicht vollumfänglich abgebildet sind. Dieses Risiko wird aufmerksam begleitet. Auch einige individuelle, kostenintensive Fälle befinden sich noch in Verhandlungen. Auch hier ist ein latentes Risiko vorhanden, dass der Kreishaushalt zusätzlich belasten werden muss.
Für die Abschlagszahlungen für BTHG-bedingte Mehraufwendungen hat das Land höhere Summen angekündigt. Die erste Abschlagszahlung ist zwischenzeitlich eingegangen. Die weitere Entwicklung wird vom Geschäftsbereich Soziales mit der gebotenen Sorgfalt beobachtet.
Mit der vollständigen Umsetzung des BTHG sollte die Phase der hohen Fallzahlensteigerungen in der Eingliederungshilfe beendet sein. Die Fallzahlen bewegen sich derzeit auf einem weitgehend stabilen Niveau mit lediglich vereinzelten Veränderungen. Dennoch ist weiterhin mit Kostensteigerungen zu rechnen, da Vergütungsvereinbarungen nach Ablauf ihres jeweiligen Geltungszeitraums neu verhandelt werden und die Ergebnisse dieser Verhandlungen regelmäßig ein höheres Kostenniveau widerspiegeln.
Jugend und Familie Der Geschäftsbereich Jugend und Familie geht aktuell von einer planmäßigen Erfüllung der Haushaltsansätze aus. Aktuell sind keine nennenswerten Fallzahlenänderungen aufgetreten, die schon heute auf Mehrbelastungen im Haushalt hinweisen würden. Sollte sich im Jahresverlauf die Anzahl der Hilfeempfänger ändern, sind die Prognosewerte auf Ende des Jahres entsprechend anzupassen.
Bei den weiteren Haushaltsstellen gehen wir Stand 15.04.2026 von einer Planerfüllung aus. Ergebnishaushalt
Finanzhaushalt
Sichtvermerke
gez. Stocker, Geschäftsbereich gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat
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