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Vorlage - 055/2026  

 
 
Betreff: Breitbandausbau - Bericht zum Stand des Backboneausbaus und künftige Netzbetreuung/weitere Entwicklung Netzbetreuung
Status:öffentlich  
Federführend:D e z e r n a t IV   
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
05.05.2026 
Sitzung des Kreistags      

Antrag der Verwaltung

 

  1. Der Kreistag nimmt den aktuellen Ausbaustand des kreiseigenen Backbonenetzes zur Kenntnis.
     
  2. Der Kreistag sieht nach der Ausbauphase die Betreuung des Backbonenetzes durch Breitband Ostalb KAöR als geeignet und wirtschaftlich an. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Vorstand der Breitband Ostalb KAöR Eckpunkte einer Zusammenführung des Breitbandkompetenzzentrums mit der Breitband Ostalb KAöR abzustimmen und den Gremien in der Breitband Ostalb KAöR und dem Kreistag zur Entscheidung vorzulegen.

 

 


Sachverhalt/Begründung
 

  1. Ausbaustand des landkreiseigenen Backbonenetzes

Herr Riek, Breitbandkoordinator des Landratsamtes Ostalbkreis, stellt den Ausbaustand vor.

 

  1. Zukünftige Betreuung des Backbonenetzes

Ausgangslage:

Bis zum Abschluss der Ausbauphase des Backbones (ca. 2027) sind die Beratung sowie Baubetreuung der Gemeinden und Kooperation mit dem Projektträger des Bundes beim Breitbandkompetenzzentrum (Mitarbeiter der Vermessungsverwaltung) des Landratsamtes
Ostalbkreis angesiedelt. Etwa zeitgleich mit dem Abschluss der Baumaßnahmen beim Landkreis steht mit dem Ruhestand von zwei wichtigen Mitarbeitern (u. a. Breitbandkoordinator) eine personelle Neuordnung an.

 

Diese baulichen und personellen Änderungen beim Landkreis bieten Gelegenheit, die Zweigleisigkeit zwischen dem Landkreis und der 2024 gegründeten Kommunalanstalt Breitband Ostalb KAöR zu beenden. Nach Abschluss der Baumaßnahmen des Landkreises und der Städte/Gemeinden bis ca. 2032 sind ca. 730 km kreiseigene Backbonestrecken mit einem Investitionsvolumen von rund 31 Mio. Euro und städtische/gemeindliche Netze mit einem Wert von rund 360 Mio. Euro in öffentlicher Hand. Dieses wertvolle Infrastrukturgut bedarf dauerhaft der Betreuung und einer einheitlichen Verwaltung. Nachdem die Baumaßnahmen für den Backbone weitestgehend abgeschlossen sind, hat der Landkreis gleichermaßen wie die Kommunen einen Bedarf an gemeinsamer Erledigung übergeordneter Aufgaben wie die Geltendmachung der eigenen Interessen im politischen Raum, der Ausschreibung des Netzbetriebsvertrags und regelmäßiger Aufgaben wie beispielsweise die Pachtabrechnung.
 

Die Verwaltung sieht die Bündelung aller Aufgaben, von der Abwicklung der restlichen Ausbauphase bei den Gemeinden bis hin zur nachhaltigen Betreuung und Verwaltung/
Verpachtung aller öffentlicher TK-Netze bei Breitband Ostalb KAöR, als geeignet an, um effiziente Strukturen auch für die Zukunft aufzustellen.


 

Breitband Ostalb KAöR:
 

Breitband Ostalb KAöR ist ein Zusammenschluss des Landkreises sowie aller Städte und Gemeinden im Ostalbkreis, um entsprechend dem Anstaltszweck (§ 2 der Anstaltsatzung) ohne vollständige Aufgabenübertragung an die Breitband Ostalb KAöR

 

  • die Bevölkerung des Ostalbkreises mit Breitbandtechnologie zu versorgen
     
  • die Breitbandinfrastruktur zu planen, weiter zu entwickeln, zu unterhalten und zu verwalten.


Der Einzug der Pachteinnahmen vom/von den Netzbetreibern, die Zurechnung und die Verteilung entsprechend der Anschlussanzahlen an die Gemeinde ist derzeitige Hauptaufgabe von Breitband Ostalb KAöR. Die Kommunalanstalt des öffentlichen Rechts hält den Netzbetriebsvertrag mit dem Betreiber Netcom BW. Sie übernimmt die Pachtabrechnung und das Pachtclearing zwischen Netzbetreiber Netcom BW und den Kommunen.

Es handelt sich dabei nicht um eine Aufgabenübertragung von der Kommune auf die Anstalt, sondern um eine reine Durchführungsübertragung. Die Kommune erhält weiter Fördermittel von Bund und Land und bleibt insbesondere Eigentümer des Breitbandnetzes. Die Backbonepacht ist längenorientiert und verbleibt dem Ostalbkreis.
 

Zusammenführung Breitbandkompetenzzentrum und Breitband Ostalb KAöR

 

Zur Schaffung einheitlicher Zuständigkeiten im Bereich der kommunalen TK-Netze gilt es, die Betreuung des Landkreisbackbones und die koordinierende Betreuung der städtischen/

gemeindlichen Netze in einer Hand sicherzustellen. Wie die Erfahrungen bereits aus der jetzigen Bauphase zeigen, fallen allein durch die im gesamten Landkreis bei Baumaßnahmen ständig auftretenden Konflikte mit den TK-Netzen zahlreiche Koordinations-, Synergie- und Schutzmaßnahmen an, die eine konzentrierte Bearbeitung und fachliche Steuerung verlangen. Beim Ostalbkreis ist aktuell der Breitbandkoordinator vom Geschäftsbereich Vermessung und Geoinformation dafür zuständig. Bei den örtlichen Netzen ist die jeweilige Gemeinde verantwortlich.

 

Mit einer Übertragung der Betreuung des landkreiseigenen Backbones entfällt beim Ostalbkreis die Notwendigkeit, entsprechendes Fachpersonal vorzuhalten und bei der Kommunalanstalt tritt mit der Einbeziehung des Backbones eine Kompetenzbündelung ein.

Bei den Gemeinden sollen die Finanzverantwortung und örtliche Zuständigkeit verbleiben. Breitband Ostalb KAöR übernimmt bei Themen, die das örtliche TK-Netz betreffen, die Koordination und Unterstützung in Fachfragen. Dies betrifft auch die Zusammenarbeit mit privaten Netzbetreibern, die durch eigenwirtschaftliche Ausbaumaßnahmen regelmäßig kommunale Interessen berühren.

 

Die Breitband Ostalb KAöR tritt in keine Konkurrenz zu bestehenden kommunalen Strukturen, wie z. B. Netzen der Stadtwerke. Durch die Beteiligung aller Städte und Gemeinden im Ostalbkreis an der Kommunalanstalt ist eine koordinierte Zusammenarbeit gewährleistet.

Eine räumliche Verbindung der Kommunalanstalt mit der Landratsamtsverwaltung ist auch künftig sinnvoll. Die Raum- und IT/Sachkosten sind zwischen dem Landkreis und der Kommunalanstalt abzurechnen.

 

Die bei der Anstalt entstehenden Kosten, die nicht durch Ersätze (u. a. vom Landkreis für das Backbonenetz) gedeckt sind, sind durch eine Umlage der beteiligten Kommunen abzudecken.

 

Personal und Finanzwesen/Wirtschaftsplan/Jahresabschluss
 

Diese Aufgabe soll wie bisher im Rahmen einer Nebentätigkeit beim Leiter der Kämmerei, Franz Stocker, verbleiben.


Solange die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Geschäftsbereichs Vermessung weiter im Wege der freiwilligen Abordnung die Aufgabe des Breitbandausbaus erfüllen wollen, wird die Mitarbeit durch den Landkreis weiterhin durch Personalleihe unterstützt, bei Freiwerden von Stellen sollen bei Bedarf neue Stellen bei der Breitband Ostalb KAöR aufgebaut werden. Mit Einstellung eigener Mitarbeiter bei der Kommunalanstalt entfallen die bisherigen Abordnungen von Landkreismitarbeitern an die KAöR.

 


Finanzierung und Folgekosten
 

Durch die langjährige Verpachtung der kommunal geschaffenen Netze ist ein Rückfluss der investierten öffentlichen Mittel gewährleistet. Die Kosten der Kommunalanstalt werden nach der Satzung entsprechend der Gemeindegröße von den Mitgliedskommunen getragen. Seit Beginn der Bauphase im Jahr 2017 wird der jährliche Mitgliedsbeitrag in Höhe von 231.000 Euro vom Ostalbkreis übernommen, um die Gemeinden in der Bauphase zu unterstützen. Die jetzigen Pachteinnahmen von ca. 1,5 Mio. Euro/a aus Backbone und den „weißen Flecken“ werden durch den aktuell laufenden Ausbau bis 2032 in den „grauen Flecken“ bei letztendlich über 20.000 Anschlussadressen auf ca. 3,0 Mio. Euro/a ansteigen. Dieser Zuwachs tritt fast ausschließlich bei den Städten und Gemeinden ein, da die streckenorientierte Backbonepacht des Landkreises sich nicht weiter erhöht. Diese gesicherten Einnahmen bilden die Grundlage für die Finanzierung der künftig höheren Mitgliedsbeiträge der Kommunalanstalt.

Für die dauerhafte Betreuung des Landkreis-Backbonenetzes ist eine Pauschale mit der Kommunalanstalt zu vereinbaren. Landkreismittel für Umbau- und Unterhaltungsmaßnahmen am Backbonenetz sind in den jährlichen Haushaltsplänen des Landkreises vorzusehen.

Bei den gemeindlichen Netzen bleibt die Finanzverantwortung bei den jeweiligen Kommunen. Die KAöR wird lediglich beratend und koordinierend tätig bzw. nach Einzelauftrag durch die betroffene Gemeinde.

 

Für den Ostalbkreis tritt bei Übertragung der bisherigen Breitbandaufgaben an die Kommunalanstalt eine Entlastung in der Weise ein, dass bisher vorgehaltenes Personal für ihre ursprünglichen Aufgaben zur Verfügung steht. Die Stelle des Breitbandkoordinators wurde zusätzlich bereitgestellt und soll nicht mehr nachbesetzt werden, wenn sie durch Ruhestand frei wird. Derzeit sind noch sieben Mitarbeitende teilweise mit insgesamt 3,8 Stellenanteilen an die KAöR abgeordnet. Endet die freiwillige Abordnung, ist mit einem Stellenanteil von 1,0 weiterhin eine Zuarbeit für die KAöR bei technischen Aufgaben wie z. B. der Leitungsdokumentation notwendig. Durch die Abordnung entstandene Defizite in den Aufgabenbereichen Zentrale Dienste, Kundenservice und GIS sollen aufgearbeitet werden. Insbesondere im Bereich Geoinformationssystem wird das Personal benötigt, um Abhängigkeiten und Kosten von Dienstleistern zu reduzieren. Durch die Änderung des Vermessungsgesetzes 2025 wurden zudem weitere Aufgaben an die Vermessungsbehörden zugewiesen, die neu zu erfüllen sind und die Durchführung von Vermessungen und Landeskoordinaten wurde wegen mangelnder Personalkapazitäten bisher nicht ausreichend bearbeitet.

Es entfällt künftig der jährliche Mitgliedsbeitrag für die Städte und Gemeinden an die Kommunalanstalt mit 231.000 Euro. Im Gegenzug ist mit einer jährlichen Pauschalzahlung die Backbonebetreuung durch die Breitband Ostalb KAöR abzudecken. Die näheren Einzelheiten werden nach Zustimmung des Kreistags mit den Vertretern der Kommunalanstalt erarbeitet und beziffert.


Sichtvermerke

 

gez. Seefried, Dezernat IV

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat